DRV will Schweigepflichtsentbindung für Reha Bericht

Unterlagen, Fragen und alles zur Rentenbeantragung.
monipony
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DRV will Schweigepflichtsentbindung für Reha Bericht

Ungelesener Beitrag von monipony » Do 5. Mai 2011, 13:28

Hallo zusammen :-)

ein paar Wochen hatte ich jetzt Ruhe nachdem ich den EM Rentenantrag gestellt habe.

Jetzt wollen die von mir die Schweigepflichtsentbindung für den Reha bericht vom 30. November 2010.
Irgendwie stellen sich mir da die Haare schon wieder auf, die Reha ist jetzt fast 6 Monate her und meine Beschwerden haben sich seitdem massiv verschlechtert.

Ich möchte also nicht, dass die Entscheidung über die Rente aufgrund dieses BErichts erfolgt. AUch deshlab, weil der Inhalt dieses Berichts nicht ganz richtig ist (angeblich habe ich keine Schwerbehinderung und diverse andere Sachen, die ich so nie gesagt oder wiedergegeben habe).
Ich weiss auch, dass es die Möglichkeit theoretisch gibt, den Bericht anzupassen, aber nun habe ich den Rentenantrag schon gestellt, und würde da direkt gerne weiterkommen.

Was soll ich also tun?
Zu was bin ich tatsächlich verpflichtet?

Wäre sehr nett, wenn mir da jemand was dazu sagen würde :Bussi:

LG monipony

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Re: DRV will Schweigepflichtsentbindung für Reha Bericht

Ungelesener Beitrag von Vrori » Do 5. Mai 2011, 14:56

hallo,

für wen sollst du die Schweigepflichtsentbindungsdingsbums unterschreiben...für den Gutachter? damit er den REHA-Bericht bekommt? oder welche Begründung ist sonst angegeben worden...

ich hatte seinerzeit die Erklärung für den Gutachter unterschrieben...ich wußte ja, dass auf der Vorderseite des Entlassungsberichts jeweils angekreuzt war: keine Verbesserung...
ansonsten, wüßte ich auch nicht, was ich da gemacht hätte...

alles Gute, viel Erfolg
LG
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lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

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Re: DRV will Schweigepflichtsentbindung für Reha Bericht

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Do 5. Mai 2011, 16:12

Hallo monipony,
Ich möchte also nicht, dass die Entscheidung über die Rente aufgrund dieses BErichts erfolgt.
Dann gib ihn NICHT frei, das ist DEINE Entscheidung (sonst würde die DRV ja nicht fragen!) und wenn du das nicht möchtest, dann MUSS der GA sich (leider) eine EIGENE Meinung bilden :ic_up:

Nimm lieber aktuelle Berichte mit zur Untersuchung, soweit vorhanden und wenn nach der Reha gefragt wird, sagst du genau DAS was du auch hier geschrieben hast.

Der Bericht spiegelt NICHT dein aktuelles Befinden wieder und ist auch aus anderen Gründen mangelhaft, MEHR möchtest du dazu NICHT sagen, PUNKT!

Solche Fragen können kommen beim GA aber oft "lauern" die dann auch nur darauf, dass du da die Reha-Maßnahme "madig" machst und das gereicht DIR dann später (im GA) wieder zum Nachteil :ic_down:

Du solltest bei JEDEM GA (egal wie "nett" der rüberkommt) IMMER sehr vorsichtig sein, mit negativen Äußerungen zu seinen Kollegen und/oder medizinischen Einrichtungen, und wie betonte doch zuletzt die DRV-GA beim Dopa "SIE MÜSSEN GAR NICHTS beantworten was ich frage, es ist ALLES FREIWILLIG" :aha: :ic_up: :lesen:

Meinen Bericht habe ich damals NUR für die GA freigegeben, weil bereits meine Gegendarstellung angeheftet wurde bei der Weitergabe, mir war wichtig, dass der GA die Einschätzung zu meinem letzten (noch vorhandenen) Job zu lesen bekommt und sich wenigstens dieser anschließt.
Ansonsten habe ich mir davon auch NICHTS Positives erwartet und ich wurde nicht "enttäuscht", der Bericht stützte höchstens noch die Ansicht des GA, dass ich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt schon noch IRGENDWAS ANDERES Vollzeit arbeiten könne... :Ohnmacht:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: DRV will Schweigepflichtsentbindung für Reha Bericht

Ungelesener Beitrag von monipony » So 8. Mai 2011, 08:25

Liebe Doma :Bussi:

Ich danke dir ganz herzlich!

Dem Schreiben liegt noch eine "Erklärung und Information zum Renten antrag zur Feststellung der Erwerbsminderung" bei, in der ich obwohl ich auf einem anderen Blatt wiedersprochen habe, einwilligen soll, dass:

der RVträger von den Ärzten und EInrichtungen, die ich im Antrag angegeben habe oder die aus den überlassenen Unterlagen ersichtlich sind, alle ärztlichen und psychologischen Untersuchungsunterlagen, anfordern darf. Dies schliesst die Unterlagen ein, die von anderen Einrichtungen erhalten wurden.

Wiederspricht sich das nicht? Soll ich das unterschreiben oder hebe ich damit die zuvor verneinte Einwilligung auf?

Wäre ganz lieb, wenn du mir da nochmal helfen könntest :smile:

Liebe Grüsse, monipony

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Re: DRV will Schweigepflichtsentbindung für Reha Bericht

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » So 8. Mai 2011, 16:01

Hallo monipony, :smile:
der RVträger von den Ärzten und EInrichtungen, die ich im Antrag angegeben habe oder die aus den überlassenen Unterlagen ersichtlich sind, alle ärztlichen und psychologischen Untersuchungsunterlagen, anfordern darf. Dies schliesst die Unterlagen ein, die von anderen Einrichtungen erhalten wurden.
DAS ist (zumindest teilweise) die "General-Vollmacht", die man üblicherweise DIREKT auf dem EM-Renten-Antrag unterschreibt oder eben auch NICHT, wenn ich das jetzt bei dir richtig verstanden habe hast DU DAS NICHT unterschrieben :confused: :Gruebeln:
Wiederspricht sich das nicht? Soll ich das unterschreiben oder hebe ich damit die zuvor verneinte Einwilligung auf?
IN DEM Falle JA, damit hebst du dann (ALLES???) auf, was du vorher NICHT erlaubt hast!

Die Fage ist allerdings schon etwas differenzierter zu sehen, denn für einen EM-Renten-Antrag sind es nun mal ausschließlich gesundheitliche Gründe, die da eine Rolle spielen bei der Entscheidung der DRV :lesen:
Wenn man der Verwertung von (ALLEN) medizinischen Unterlagen für diesen Zweck (bei der Antragstellung) KOMPLETT widerspricht, kann da eigentlich NIX Gescheites bei rauskommen, so legst du dein EM-Renten-Schicksal absolut NUR noch in die Hände des (vielleicht EINZIGEN) DRV-Gutachters... :confused: :Gruebeln:

Denn ob DER GA Befunde (die du mitbringst) annimmt und/oder verwertet ist absolut SEINE Entscheidung, "normal" bekommen die VORHER deine "Akte" samt aller (dort vorliegender) medizinischer Unterlagen, direkt von der DRV für die Begutachtung geliefert.

Für diese "Lieferung" an den GA möchte die DRV jetzt wissen, ob du dafür dein Einverständnis gibst oder nicht, denn der DRV liegen auf jeden Fall einige medizinische Unterlagen von dir vor (z.B. Reha-Berichte und die Sachen die in diesem Zusammenhang mal aufgelaufen sind), die Entscheidung KANN dir niemand abnehmen, "der Schuß kann aber auch nach hinten losgehen", wenn du hier die Zustimmung weiterhin verweigerst!

Mal als (ganz blödes) Beispiel, einen Kredit von der Bank bekommst du auch NUR, wenn du ein regelmäßiges Einkommen nachweisen kannst und der Bank diese Nachweise auch zukommen läßt, das gefällt auch NICHT jedem, ABER dann bekommt er eben auch KEINEN Kredit :ic_down:

Das Beispiel "hinkt" zwar, ist aber auf die (medizinischen) Unterlagen für die Prüfung deines EM-Renten-Antrages durchaus übertragbar, OHNE ausreichend nachgewiesene Gesundheitsprobleme KANN die DRV die Bearbeitung deines Antrages einstellen bzw. den Antrag als unbegründet ablehnen, darauf wird ja im Zuge dieser umfangreichen Schweigepflichtentbindung (im Antrag) bereits hingewiesen.

Denn dein Leistungsanspruch (EM-Rente) ist nun mal von deinem Gesundheitszustand (Erwerbsfähigkeit JA oder NEIN) abhängig und da bist du zur Mitwirkung (im Rahmen deiner Möglichkeiten) verpflichtet, auch die Feststellung deiner Erwerbsfähigkeit "zu unterstützen" :Heiss:
Natürlich KANN dich rechtlich (auch hier) KEINER zwingen das zu unterschreiben, dann braucht dir die DRV aber auch KEINE EM-Rente zahlen, weil sie deinen Leistungsanspruch NICHT umfassend prüfen konnte :Verwirrt: :Hilfe:

Du kannst diese Schweigepflichtentbindung entsprechend "bearbeiten", dass NUR das weitergeleitet wird, was dir auch Recht ist, du kannst auch eine zeitliche Begrenzung für die Gültigkeit dieser (konkreten) Freigaben draufschreiben, danach wäre dann der alte Zustand (ALLES verboten) wieder gültig :lesen:

Ich finde es auch sehr schlimm, dass es (offenbar) KEINE zeitliche Beschränkung für die Gültigkeit von Schweigepflichtentbindungen gibt (habe jedenfalls noch nichts dazu finden können), das bedeutet wohl, dass "einmal unterschrieben" für IMMER gültig ist, ehrlich gesagt habe ich mir DARÜBER auch mal viel zu wenige Gedanken gemacht... :confused: :Gruebeln:

Zumindest DAS werde ich zukünftig IMMER machen, Datum drauf "NUR gültig bis zum XXX" und natürlich auch eine Kopie davon aufbewahren, falls man mal dahinter kommt, dass sich da wer NICHT dran hält.

Ansonsten wird man wohl in manchen Bereichen "dosiert" nicht darum herum kommen, wenn man Leistungen beantragt, die vorwiegend vom Gesundheits-Zustand abhängig sind (z.B. auch GdB beim Versorgungs-Amt) und NUR vom DRV-GA möchte ICH da lieber NICHT abhängig sein.

Schönen Sonntag noch von der Doppeloma :umarm:
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Re: DRV will Schweigepflichtsentbindung für Reha Bericht

Ungelesener Beitrag von Rudra » So 8. Mai 2011, 16:37

Doppeloma hat geschrieben:Ich finde es auch sehr schlimm, dass es (offenbar) KEINE zeitliche Beschränkung für die Gültigkeit von Schweigepflichtentbindungen gibt (habe jedenfalls noch nichts dazu finden können), das bedeutet wohl, dass "einmal unterschrieben" für IMMER gültig ist, ehrlich gesagt habe ich mir DARÜBER auch mal viel zu wenige Gedanken gemacht... :confused: :Gruebeln:
Die Schweigepflichtentbindung gilt keineswegs für immer. Du kannst sie jederzeit zurücknehmen und sogar einen grundsätzlichen Sperrvermerk in der Akte aufnehmen lassen (§76 SGB X).

lg
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Grund: Zitat-code-korrigiert
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Re: DRV will Schweigepflichtsentbindung für Reha Bericht

Ungelesener Beitrag von k@lle » So 8. Mai 2011, 17:41

wäre auch eine Sache für´n Info-Pool...Schweigepflichtentbindung...

dazu noch Musterschreiben mit Bezug auf passenden §....

da sind jetzt unsere beiden Annette gefragt....
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Verständnis bedeutet nicht, alles zu billigen

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Re: DRV will Schweigepflichtsentbindung für Reha Bericht

Ungelesener Beitrag von Vrori » So 8. Mai 2011, 18:23

Hallo,

dazu würd ich auch vorschlagen....gibt es irgendwo,speziell auch für die AFA, eine "Liste" was alles zur Mitwirkungspflicht gehört?
In den einschlägigen §§ steht es ja nahezu nur "verallgemeinert"....

LG
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Re: DRV will Schweigepflichtsentbindung für Reha Bericht

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » So 8. Mai 2011, 21:02

Liebe Vrori, :smile:
dazu würd ich auch vorschlagen....gibt es irgendwo,speziell auch für die AFA, eine "Liste" was alles zur Mitwirkungspflicht gehört?
In den einschlägigen §§ steht es ja nahezu nur "verallgemeinert"....
Nein , liebe Vrori sowas gibt es NICHT, darum nutzen die SB ja auch sehr gerne den Verweis auf die SEHR allgemeine "Mitwirkungspflicht" wenn sie was wollen, was da gar nicht dazu gehört, SOOO lang (wie AfA-SB das gerne hätten) wäre diese Liste dann nämlich GAR NICHT :grinser:

Diese Mitwirkungspflicht bezieht sich auf ALLE Informationen, die zur Klärung deines Leistungs-Anspruches NOTWENDIG sind, die Renten-Ablehnung IST dafür aber NICHT notwendig, zumal sie noch gar nicht rechtskräftig IST, solange das Verfahren läuft :Verwirrt: :ic_down:

Dein Leistungs-Anspruch (auf ALGI) ergibt sich aktuell aus der Aussteuerung aus dem Krankengeld und aus der Tatsache, dass du für gewisse Zeiträume Beiträge während deines Arbeitsverhältnisses DAFÜR gezahlt hast, daraus und aus deinem aktuellen Lebensalter ergibt sich die aktuelle Höchst-DAUER deines persönlichen Anspruches :ic_up:

Die Höhe der Geld-Leistung ergibt sich (normalerweise) aus der Bescheinigung des Arbeitgebers oder aus einer fiktiven Berechnung, wie es aktuell bei dir der Fall ist.

Ein Renten-Antrag (welcher auch IMMER, in welchem Stadium auch immer) kommt in diesen NOTWENDIGEN Informationen überhaupt NICHT VOR, denn ein Rentner hat "normalerweise" sowieso KEINEN Anspruch mehr auf ALGI, Sonderfälle (bei einer Teil-EM-Rente z.B.) möchte ich da jetzt mal "außen vor" lassen :aha:

Wenn überhaupt kann auch hier NUR der ärztliche Dienst Einsicht nehmen, da stehen ja auch oft Diagnosen/Krankheiten drin (geht also SB sowieso NIX an!!!), wobei auch hier die Frage zu stellen ist, welche Erkenntnisse man daraus gewinnen will, die nicht schon durch andere medizinische Unterlagen bewiesen sind (Befunde/Berichte), es gibt KEINEN plausiblen Grund für diese Forderung :confused: :Gruebeln:

Wenn dein SB da anderer Ansicht ist hat DER DIR das schriftlich (Rechtsgrundlage KANN hier NICHT NUR die allgemeine Mitwirkungspflicht sein, wie wir gerade festgestellt haben!) zu geben und wenn er da NUR "stottert" ist DAS sein Problem, "Stottern" ersetzt NICHT, dass er seine Forderung KONKRET begründen MUSS :Wut:

ICH hätte SEHR VIELE "Schreiben von der DRV" zu bieten, er MUSS auch konkret mitteilen welches Schreiben er haben möchte UND WARUM (zu welchem Zweck???), mit der Rechtsgrundlage §§ die ihn berechtigt, dieses Schriftstück von mir zu fordern, das Mitwirkungs-BLA, BLA REICHT NICHT DAFÜR :Laber: :Laber: :Laber:

WAS verlangt wird unter Hinweis auf die Mitwirkungspflicht MUSS auch einen SINN ergeben, dass irgendwas OHNE diese Mitwirkung absolut NICHT geprüft und /oder entschieden werden KANN, NUR um Machtgelüste oder die Neugier eines SB zu befriedigen, braucht man NICHT mitwirken :Verwirrt: :aha:

Der SB ist weder fachlich/medizinisch in der Lage noch befugt, daraus auf deine Einsatzfähigkeit im allgemeinen Arbeitsmarkt irgendwelche Schlüsse zu ziehen, dafür MUSS er dich zum Amtsarzt schicken und sich DANACH an das Ergebnis dieser Untersuchung halten. :ic_up:

Scann doch die Einladung mal ein und schicke sie mit einem kurzen Anschreiben dazu nach Nürnberg (hatte ich dir schon mal empfohlen!), die werden dir dann schon eine konkrete Antwort dazu schicken :ic_up:

Stell dich "unwissend", SB habe sich (in der Einladung!) NICHT geäußert WAS er eigentlich von dir will und wofür er das braucht, DU kannst mit dieser Forderung "Schreiben der DRV" NICHTS anfangen, man möge dir doch bitte die Rechtslage dazu mitteilen :grinser: :groehl:
Dein Anspruch auf ALGI (nach Aussteuerung aus dem Krankengeld) sei bereits geklärt, allerdings stehe die ärztliche Untersuchung noch aus, da weißt du ohnehin NICHT, warum dich der Vermittler bereits zum 3. Male eingeladen hat, BEVOR deine Restleistungsfähigkeit und somit die Möglichkeiten für die Vermittlung überhaupt festgestellt sind. :confused: :Gruebeln:

Dreh doch "den Spieß mal um", vielleicht bekommst du was sehr Interessantes aus Nürnberg, wo wir dann hier ALLE was von haben... :grinser: :jaa: :applaus:

Die sind immer sehr schnell mit ihren Antworten, das klappt noch VOR deinem nächsten Termin, Versuch macht klug, DU hast dabei NIX zu verlieren :ic_up:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm: :Bussi:
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Re: DRV will Schweigepflichtsentbindung für Reha Bericht

Ungelesener Beitrag von Vrori » So 8. Mai 2011, 21:25

Hallo doma,


Danke, genau auf so eine klar Aussage...hab ich gewartet...

man läßt sich so schnell von diesen "Knaben" einschüchtern...die Idee mit dem Einscannen ist gut.....
ich werd nen Brief für Nürnberg aufsetzen und alles so schildern, wie es gelaufen ist...und nicht hätte laufen sollen..mal schauen, wie mein Herr Vermittler sich dann anstellt...

Morgen habe ich nichts weiter vor, kein Arztbesuch, kein Besuch beim Arbeitsamt!!! keine Physiotherapie....also einfach nur Zeit mal den Brief für Nürnberg fertig zu machen...

ich fand das ja auch nen Witz, dass die Hauptstelle von unserer AFA-Zweigstelle bei mir angerufen hat.....und ohne mir näheres dazu zur Freiwilligkeit zu erklären, sagt der: schicken sie alle Berichte, die sie für den MD der AFA haben, doch einfach an folgende Adresse...und wenn das Gutachten gemacht wurde, sehen wir weiter....

nichts hab ich von dem schriftlich dazu...
naja und mein Vermittler...nicht drüber nachdenken....

Doma, ich bin glücklich darüber, dich hier, auch wenn es anonym ist, kennen zu dürfen...

LG
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