Liebe Vrori,
dazu würd ich auch vorschlagen....gibt es irgendwo,speziell auch für die AFA, eine "Liste" was alles zur Mitwirkungspflicht gehört?
In den einschlägigen §§ steht es ja nahezu nur "verallgemeinert"....
Nein , liebe Vrori sowas gibt es NICHT, darum nutzen die SB ja auch sehr gerne den Verweis auf die SEHR allgemeine "Mitwirkungspflicht" wenn sie was wollen, was da gar nicht dazu gehört, SOOO lang (wie AfA-SB das gerne hätten) wäre diese Liste dann nämlich GAR NICHT
Diese Mitwirkungspflicht bezieht sich auf ALLE Informationen, die zur Klärung deines Leistungs-Anspruches NOTWENDIG sind, die Renten-Ablehnung IST dafür aber NICHT notwendig, zumal sie noch gar nicht rechtskräftig IST, solange das Verfahren läuft
Dein Leistungs-Anspruch (auf ALGI) ergibt sich aktuell aus der Aussteuerung aus dem Krankengeld und aus der Tatsache, dass du für gewisse Zeiträume Beiträge während deines Arbeitsverhältnisses DAFÜR gezahlt hast, daraus und aus deinem aktuellen Lebensalter ergibt sich die aktuelle Höchst-DAUER deines persönlichen Anspruches
Die Höhe der Geld-Leistung ergibt sich (normalerweise) aus der Bescheinigung des Arbeitgebers oder aus einer fiktiven Berechnung, wie es aktuell bei dir der Fall ist.
Ein Renten-Antrag (welcher auch IMMER, in welchem Stadium auch immer) kommt in diesen NOTWENDIGEN Informationen überhaupt NICHT VOR, denn ein Rentner hat "normalerweise" sowieso KEINEN Anspruch mehr auf ALGI, Sonderfälle (bei einer Teil-EM-Rente z.B.) möchte ich da jetzt mal "außen vor" lassen
Wenn überhaupt kann auch hier NUR der ärztliche Dienst Einsicht nehmen, da stehen ja auch oft Diagnosen/Krankheiten drin (geht also SB sowieso NIX an!!!), wobei auch hier die Frage zu stellen ist, welche Erkenntnisse man daraus gewinnen will, die nicht schon durch andere medizinische Unterlagen bewiesen sind (Befunde/Berichte), es gibt KEINEN plausiblen Grund für diese Forderung
Wenn dein SB da anderer Ansicht ist hat DER DIR das schriftlich (Rechtsgrundlage KANN hier NICHT NUR die allgemeine Mitwirkungspflicht sein, wie wir gerade festgestellt haben!) zu geben und wenn er da NUR "stottert" ist DAS sein Problem, "Stottern" ersetzt NICHT, dass er seine Forderung KONKRET begründen MUSS
ICH hätte SEHR VIELE "Schreiben von der DRV" zu bieten, er MUSS auch konkret mitteilen welches Schreiben er haben möchte UND WARUM (zu welchem Zweck???), mit der Rechtsgrundlage §§ die ihn berechtigt, dieses Schriftstück von mir zu fordern, das Mitwirkungs-BLA, BLA REICHT NICHT DAFÜR
WAS verlangt wird unter Hinweis auf die Mitwirkungspflicht MUSS auch einen SINN ergeben, dass irgendwas OHNE diese Mitwirkung absolut NICHT geprüft und /oder entschieden werden
KANN, NUR um Machtgelüste oder die Neugier eines SB zu befriedigen, braucht man NICHT mitwirken
Der SB ist weder fachlich/medizinisch in der Lage noch befugt, daraus auf deine Einsatzfähigkeit im allgemeinen Arbeitsmarkt irgendwelche Schlüsse zu ziehen, dafür MUSS er dich zum Amtsarzt schicken und sich
DANACH an das Ergebnis dieser Untersuchung halten.
Scann doch die Einladung mal ein und schicke sie mit einem kurzen Anschreiben dazu nach Nürnberg (hatte ich dir schon mal empfohlen!), die werden dir dann schon eine konkrete Antwort dazu schicken
Stell dich "unwissend", SB habe sich (in der Einladung!) NICHT geäußert WAS er eigentlich von dir will und
wofür er das braucht, DU kannst mit dieser Forderung "Schreiben der DRV" NICHTS anfangen, man möge dir doch bitte die Rechtslage dazu mitteilen
Dein Anspruch auf ALGI (nach Aussteuerung aus dem Krankengeld) sei bereits geklärt, allerdings stehe die ärztliche Untersuchung noch aus, da weißt du ohnehin NICHT, warum dich der Vermittler bereits zum 3. Male eingeladen hat, BEVOR deine Restleistungsfähigkeit und somit die Möglichkeiten für die Vermittlung überhaupt festgestellt sind.
Dreh doch "den Spieß mal um", vielleicht bekommst du was sehr Interessantes aus Nürnberg, wo wir dann hier ALLE was von haben...
Die sind immer sehr schnell mit ihren Antworten, das klappt noch VOR deinem nächsten Termin, Versuch macht klug, DU hast dabei NIX zu verlieren
Liebe Grüße von der Doppeloma
