Meine Fragen zum ALG 1 Antrag nach Aussteuerung
-
- Beiträge: 67
- Registriert: Mi 10. Feb 2010, 14:25
- Hat sich bedankt: 2 Mal
- Danksagung erhalten: 26 Mal
Re: Meine Fragen zum ALG 1 Antrag nach Aussteuerung
Hallo Ihr Lieben , ich bin nun auch dabei , habe gestern den Anruf der KK bekommen , werde zum 6. Mai ausgesteuert - Brief ist unterwegs zu mir ...
nun muss ich auch loslegen - Rente ist ja abgelehnt - Widerspruch läuft -- mir ist angst und bange - Arbeitsverhältnis besteht moch .
ich lese hier eifrig mit .
lg peja
nun muss ich auch loslegen - Rente ist ja abgelehnt - Widerspruch läuft -- mir ist angst und bange - Arbeitsverhältnis besteht moch .
ich lese hier eifrig mit .
lg peja
-
- Beiträge: 3252
- Registriert: Mo 1. Feb 2010, 13:16
- Hat sich bedankt: 605 Mal
- Danksagung erhalten: 2497 Mal
Re: Meine Fragen zum ALG 1 Antrag nach Aussteuerung
Hallo Peja,
dann haben wir genau die gleiche Situation...
RA bereits abgelehnt, liegt im Widerspruch, Aussteuerung bei mir 28.4., Termine Afa bereits beide verstrichen, wegen laufender AU und aktueller zusätzlicher AU, Magen-Darm...
lt. AFA soll bei mir 125 angeblich nicht zum tragen kommen, da bereits vor der ALG-Antragstellung ein ablehnender Bescheid der DRV ergangen ist...das hab ich zwar noch nicht schriftlich, aber in so komischen Äußerungen bei der 1.Vorstellung entnommen.
Lt. Arbeitsvermittler will er mich unbedingt vermitteln, einen Lebenslauf und eine Musterbewerbung mußte ich bereits abgeben.
Aber von Seiten der AFA ist noch gar kein Restleistungsvermögen bestimmt worden...
die wollen natürlich gerne das Ablehnungsgutachten bzw. Schreiben der DRV von mir...kriegen sie aber nicht...
ich bin gespannt, wie das bei dir abläuft...
LG
Vrori
dann haben wir genau die gleiche Situation...
RA bereits abgelehnt, liegt im Widerspruch, Aussteuerung bei mir 28.4., Termine Afa bereits beide verstrichen, wegen laufender AU und aktueller zusätzlicher AU, Magen-Darm...
lt. AFA soll bei mir 125 angeblich nicht zum tragen kommen, da bereits vor der ALG-Antragstellung ein ablehnender Bescheid der DRV ergangen ist...das hab ich zwar noch nicht schriftlich, aber in so komischen Äußerungen bei der 1.Vorstellung entnommen.
Lt. Arbeitsvermittler will er mich unbedingt vermitteln, einen Lebenslauf und eine Musterbewerbung mußte ich bereits abgeben.
Aber von Seiten der AFA ist noch gar kein Restleistungsvermögen bestimmt worden...
die wollen natürlich gerne das Ablehnungsgutachten bzw. Schreiben der DRV von mir...kriegen sie aber nicht...
ich bin gespannt, wie das bei dir abläuft...
LG
Vrori
LG
Vrori
ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
Vrori
ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
- aggi61
- Beiträge: 649
- Registriert: So 17. Okt 2010, 12:04
- Wohnort: Mittelfranken
- Hat sich bedankt: 336 Mal
- Danksagung erhalten: 370 Mal
Re: Meine Fragen zum ALG 1 Antrag nach Aussteuerung
Huhu Vrori
Einen Bürojob hast du doch schon, wenn ich mich richtig erinnere - den du nicht mehr ausüben kannst - fällt mir nur noch eines ein:
PFÖRTNER
Kopfschüttelnde Grüße von Gabi
Als WAS bitteLt. Arbeitsvermittler will er mich unbedingt vermitteln

Einen Bürojob hast du doch schon, wenn ich mich richtig erinnere - den du nicht mehr ausüben kannst - fällt mir nur noch eines ein:
PFÖRTNER

Kopfschüttelnde Grüße von Gabi

Geduld ist, nur langsam wahnsinnig zu werden!
Ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem

-
- Beiträge: 3252
- Registriert: Mo 1. Feb 2010, 13:16
- Hat sich bedankt: 605 Mal
- Danksagung erhalten: 2497 Mal
Re: Meine Fragen zum ALG 1 Antrag nach Aussteuerung
Huhu Gabi,
unglaublich oder?
Ich hatte ja den Termin am 14.4. ebenfalls abgesagt...wegen plötzlicher zusätzlicher Erkrankung...stimmt allerdings auch...leider mußte ich auch den Termin für die ALG-Beantragung..also Abgabe-Antrag...absagen, war alles an einem Vormittag geplant.
Grad heute bekam ich wieder eine "Vorladung" vom Vermittler...
neuer Termin,
Bewerbungsmappe anfertigen...Lebenslauf...Aussteuerungsschreiben der Krankenkasse....und wie ganz selbstverständlich: Schreiben der DRV...
nun, ich kann ihm ne ganze Menge Schreiben der DRV mitbringen...er meint vermutlich, das Ablehnungsschreiben wegen der EMR.
aber das kriegt er nicht von mir...denn da steht ja etwas drin, wogegen ich mich wehre...dann leite ich das doch nicht weiter...
werd es nicht mitbringen und den Bewerbungskrempel hat er bereits vorliegen...
der regt mich auf der Mann...
Aber jetzt habe ich erst Anfang Mai den Termin bei ihm...mal schauen, wie weit dann alles andere ist...
..und Pförtner....um Himmelswillen...entspricht auch meiner derzeitigen Ausbildung nicht und im Moment hab ich ja noch das Glück, dass erst noch mein bisheriger Status (um eine Stufe verringert??) berücksichtigt werden muß...und ich hoffe, dass alles was noch folgt geklärt ist, bis das ALG ausläuft...
LG
Vrori
unglaublich oder?
Ich hatte ja den Termin am 14.4. ebenfalls abgesagt...wegen plötzlicher zusätzlicher Erkrankung...stimmt allerdings auch...leider mußte ich auch den Termin für die ALG-Beantragung..also Abgabe-Antrag...absagen, war alles an einem Vormittag geplant.
Grad heute bekam ich wieder eine "Vorladung" vom Vermittler...
neuer Termin,
Bewerbungsmappe anfertigen...Lebenslauf...Aussteuerungsschreiben der Krankenkasse....und wie ganz selbstverständlich: Schreiben der DRV...
nun, ich kann ihm ne ganze Menge Schreiben der DRV mitbringen...er meint vermutlich, das Ablehnungsschreiben wegen der EMR.
aber das kriegt er nicht von mir...denn da steht ja etwas drin, wogegen ich mich wehre...dann leite ich das doch nicht weiter...
werd es nicht mitbringen und den Bewerbungskrempel hat er bereits vorliegen...
der regt mich auf der Mann...
Aber jetzt habe ich erst Anfang Mai den Termin bei ihm...mal schauen, wie weit dann alles andere ist...
..und Pförtner....um Himmelswillen...entspricht auch meiner derzeitigen Ausbildung nicht und im Moment hab ich ja noch das Glück, dass erst noch mein bisheriger Status (um eine Stufe verringert??) berücksichtigt werden muß...und ich hoffe, dass alles was noch folgt geklärt ist, bis das ALG ausläuft...
LG
Vrori
LG
Vrori
ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
Vrori
ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
- Esuse
- Beiträge: 1382
- Registriert: Fr 5. Feb 2010, 16:00
- Wohnort: Nordthüringen
- Hat sich bedankt: 13 Mal
- Danksagung erhalten: 255 Mal
- Kontaktdaten:
Re: Meine Fragen zum ALG 1 Antrag nach Aussteuerung
Pförtner an der Nebenpforte, Hausmeister, Kinokartenabreißer, laut SB bei der AfA sehr beliebte Versuche der DRV.
Ich hatte, als GG ausgesteuert wurde, noch nicht das Wissen und er wurde aufgrund des ablehnenden Bescheides der DRV trotz Widerspruch nach 117 eingestuft. Nachdem ich eine "normale" SB zur Schnecke gemacht habe, weil sie weder auf meinen Anruf, noch auf meine E-Mail noch auf mein FAX den Termin zu einem Rehasachbearbeiter weitergeleitet hat, der GG bei Schwerbehinderung ja zusteht.
Die, ich nenne sie mal blöde Kuh, wollte nicht einsehen, daß sie ahnungslos ist und GG bekäme kein Alg, Ihre Vorgesetzte und der Reha-SB sahen das aber anders.
GG war nur pro Forma immer mal da, aber das liegt am SB. Der sagte, daß er nicht verlangen kann, daß GG bei seiner Gesundheit noch zur Arbeit fährt und ABM hier gab es nicht, weil er Rentenantragsteller ist.
Übrigens, die Afa hier hatte zur der Zeit keinen Arzt, also wurde alles nach Aktenlage entschieden. Die Zeit von GG ist um, ab Mai hat er kein Einkommen mehr, aber von der AfA wurde er nicht geärgert, nachdem ich was gesagt habe.
Ich hatte, als GG ausgesteuert wurde, noch nicht das Wissen und er wurde aufgrund des ablehnenden Bescheides der DRV trotz Widerspruch nach 117 eingestuft. Nachdem ich eine "normale" SB zur Schnecke gemacht habe, weil sie weder auf meinen Anruf, noch auf meine E-Mail noch auf mein FAX den Termin zu einem Rehasachbearbeiter weitergeleitet hat, der GG bei Schwerbehinderung ja zusteht.
Die, ich nenne sie mal blöde Kuh, wollte nicht einsehen, daß sie ahnungslos ist und GG bekäme kein Alg, Ihre Vorgesetzte und der Reha-SB sahen das aber anders.
GG war nur pro Forma immer mal da, aber das liegt am SB. Der sagte, daß er nicht verlangen kann, daß GG bei seiner Gesundheit noch zur Arbeit fährt und ABM hier gab es nicht, weil er Rentenantragsteller ist.
Übrigens, die Afa hier hatte zur der Zeit keinen Arzt, also wurde alles nach Aktenlage entschieden. Die Zeit von GG ist um, ab Mai hat er kein Einkommen mehr, aber von der AfA wurde er nicht geärgert, nachdem ich was gesagt habe.
Liebe Grüße
Esuse
Esuse
-
- Beiträge: 348
- Registriert: Do 10. Jun 2010, 22:10
- Hat sich bedankt: 586 Mal
- Danksagung erhalten: 165 Mal
Re: Meine Fragen zum ALG 1 Antrag nach Aussteuerung
ich hatte bis jetzt eigendlich Glück gehabt.
Wenig Probleme mit der KK, MDK nach Aktenlage... weiterhin krank.
nach der Aussuerung Alg 1 beantragt,habe als Auflage bekommen, EM Rente einzureichen, die jetzt abgelehnt wurde.
Aber Widerspruch termin ist gleich nach Ostern.
gestern MD nach Aktenlage §125. Soll nur nochmal eine med Reha beantragen, die letzte war grade im oktober 2010,davor AHB 2008
Ob ich da noch eine Reha bekomme? Lass mich überraschen.
Vielleicht habe ich ja das Glück, weil ich dies Jahr schon 60 werde und EM rente beantragt wurde, erst beim ALG1 ?
Hatte auch keine Arbeitsmappe bekommen oder son Kram...
Wenig Probleme mit der KK, MDK nach Aktenlage... weiterhin krank.
nach der Aussuerung Alg 1 beantragt,habe als Auflage bekommen, EM Rente einzureichen, die jetzt abgelehnt wurde.
Aber Widerspruch termin ist gleich nach Ostern.
gestern MD nach Aktenlage §125. Soll nur nochmal eine med Reha beantragen, die letzte war grade im oktober 2010,davor AHB 2008
Ob ich da noch eine Reha bekomme? Lass mich überraschen.
Vielleicht habe ich ja das Glück, weil ich dies Jahr schon 60 werde und EM rente beantragt wurde, erst beim ALG1 ?
Hatte auch keine Arbeitsmappe bekommen oder son Kram...
-
- Beiträge: 3252
- Registriert: Mo 1. Feb 2010, 13:16
- Hat sich bedankt: 605 Mal
- Danksagung erhalten: 2497 Mal
Re: Meine Fragen zum ALG 1 Antrag nach Aussteuerung
Hallo,
naja, die von der Afa meinen ja, nur weil mein EMR-Antrag bereits abgelehnt wurde, dass ich nunmehr keinen Anspruch mehr nach § 125 habe....dabei übersehen die m.E. ganz, dass die Entscheidung der DRV ja noch gar nicht rechtskräftig ist....denn es läuft ein Widerspruch...
Wenn nämlich tatsächlich die EMR bewilligt wird, da sollt ihr mal sehen, wie schnell die Afa ihren Ersatzanspruch bei der DRV stellt...dann plötzlich hab ich rückwirkend Anspruch auf § 125....
Dösspaddels...die...
LG
Vrori
Edit: eine frage noch...ich hab derzeit einen GDB von 40...Klage läuft, letzter Gutachter vom Sozialgericht befürwortet GDB 50...noch keine entgültige Entscheidung des Sozialgerichts...
besteht hier auch Anspruch für mich bei einem REHA-Sachbearbeiter der Afa vorstellig zu werden?
naja, die von der Afa meinen ja, nur weil mein EMR-Antrag bereits abgelehnt wurde, dass ich nunmehr keinen Anspruch mehr nach § 125 habe....dabei übersehen die m.E. ganz, dass die Entscheidung der DRV ja noch gar nicht rechtskräftig ist....denn es läuft ein Widerspruch...
Wenn nämlich tatsächlich die EMR bewilligt wird, da sollt ihr mal sehen, wie schnell die Afa ihren Ersatzanspruch bei der DRV stellt...dann plötzlich hab ich rückwirkend Anspruch auf § 125....
Dösspaddels...die...
LG
Vrori
Edit: eine frage noch...ich hab derzeit einen GDB von 40...Klage läuft, letzter Gutachter vom Sozialgericht befürwortet GDB 50...noch keine entgültige Entscheidung des Sozialgerichts...
besteht hier auch Anspruch für mich bei einem REHA-Sachbearbeiter der Afa vorstellig zu werden?
LG
Vrori
ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
Vrori
ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
- Esuse
- Beiträge: 1382
- Registriert: Fr 5. Feb 2010, 16:00
- Wohnort: Nordthüringen
- Hat sich bedankt: 13 Mal
- Danksagung erhalten: 255 Mal
- Kontaktdaten:
Re: Meine Fragen zum ALG 1 Antrag nach Aussteuerung
Soweit ich informiert bin, ist der Reha SB für Schwerbehinderte mit GdB ab 50 zuständig. Aber, das ist wohl nicht überall so.
Liebe Grüße
Esuse
Esuse
-
- Beiträge: 3252
- Registriert: Mo 1. Feb 2010, 13:16
- Hat sich bedankt: 605 Mal
- Danksagung erhalten: 2497 Mal
Re: Meine Fragen zum ALG 1 Antrag nach Aussteuerung
Esuse,
Danke...
ich werd den Bescheid über GDB 40 mit zur Afa nehmen und hoffe, dass endlich vom Sozialgericht ein Urteil gesprochen wird...
oder eben die 50 % noch bewilligt werden...
LG
Vrori
Danke...
ich werd den Bescheid über GDB 40 mit zur Afa nehmen und hoffe, dass endlich vom Sozialgericht ein Urteil gesprochen wird...
oder eben die 50 % noch bewilligt werden...
LG
Vrori
LG
Vrori
ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
Vrori
ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
- Doppeloma
- Gold-Member
- Beiträge: 8201
- Registriert: Fr 22. Jan 2010, 03:05
- Wohnort: Insel Rügen
- Hat sich bedankt: 5058 Mal
- Danksagung erhalten: 6619 Mal
Re: Meine Fragen zum ALG 1 Antrag nach Aussteuerung
Liebe Vrori,
Das kannst du parallel zu deinem Gerichts-Verfahren immer noch machen, ALLES was du dafür brauchst gibt es hier im Forum schon
viewtopic.php?f=3&t=1277
Damit hast du auch Anspruch auf Betreuung durch den Reha-SB, aber versprich dir davon bloß nicht zu viel, die sind (manchmal) etwas "humaner", aber der Dopa war auch bei einer die meinte ihn scheuchen zu können.
Und dann verweisen die bei JEDEM Antrag (z.B. Fahrkosten zu Meldeterminen) gerne erst mal auf die Zuständigkeit der DRV für Reha-Leute, ansonsten haben die auch nicht mehr zu bieten als die "normalen" SB
Freut mich sehr, dass es dir wieder besser geht
Liebe Grüße von der Doppeloma

Warum hast du denn KEINE Gleichstellung (bei der AfA) beantragt, zur Überbrückung, bis über deine Schwerbehinderung (GdB 50) entschieden wurdeEdit: eine frage noch...ich hab derzeit einen GDB von 40...Klage läuft, letzter Gutachter vom Sozialgericht befürwortet GDB 50...noch keine entgültige Entscheidung des Sozialgerichts...
besteht hier auch Anspruch für mich bei einem REHA-Sachbearbeiter der Afa vorstellig zu werden?


Das kannst du parallel zu deinem Gerichts-Verfahren immer noch machen, ALLES was du dafür brauchst gibt es hier im Forum schon

viewtopic.php?f=3&t=1277
Damit hast du auch Anspruch auf Betreuung durch den Reha-SB, aber versprich dir davon bloß nicht zu viel, die sind (manchmal) etwas "humaner", aber der Dopa war auch bei einer die meinte ihn scheuchen zu können.
Und dann verweisen die bei JEDEM Antrag (z.B. Fahrkosten zu Meldeterminen) gerne erst mal auf die Zuständigkeit der DRV für Reha-Leute, ansonsten haben die auch nicht mehr zu bieten als die "normalen" SB

Freut mich sehr, dass es dir wieder besser geht



Liebe Grüße von der Doppeloma

Was mich nicht umbringt macht mich stärker!
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 5 Gäste