Aussteuerung der KK
Re: Aussteuerung der KK
Hallo,
meine Meinung:
Mit dem Aussteuerungsbeschgeid sofort zur AfA, sagen man möcht ALG nach der Nahtlosigkeitsregel beantragen.
Dann müssen die zumindest über den Antrag bescheiden.
Entweder die lehnen ab, was imho eigentlich nicht geht.
Oder die unterstellen dir ein Restleistungsvermögen, wo du dann selbst entscheiden musst ob und wie damit umgehst. Also ob man es "erstmal" akzeptiert um überhaupt Leistungen zu erhalten. Dann kann es aber passieren das Du dich bewerben musst.
Dritte Möglichkeit, es wird nach §125 beschieden, dann ist zumindest von der Seite Ruhe bis zu einer rechtskräftigen Endscheidung der DRV.
Es besteht bei allen Varianten die Möglichkeit zum Widerspruch, welche aber nur in den ersten 2 Fällen Sinn macht.
Allerdings ist bei der 2ten Varianten eben das Problem mit den Au-Bescheinigungen. die jeder mit sich selbst ausmachen muß. Aber es würde mich mal interessieren was der Anwalt dazu meint.
@verelda
Für die Zeit der Reha erhälst du Leistungen der DRV, da ist es dann entscheidend ob die Leistungen der AfA nur unterbrochen werden (unter 40 Tage) oder erneut beantragt werden müssen. Bei einem Neuantrag spielt dann ggf. der Rehaabschlussbericht mit rein.
meine Meinung:
Mit dem Aussteuerungsbeschgeid sofort zur AfA, sagen man möcht ALG nach der Nahtlosigkeitsregel beantragen.
Dann müssen die zumindest über den Antrag bescheiden.
Entweder die lehnen ab, was imho eigentlich nicht geht.
Oder die unterstellen dir ein Restleistungsvermögen, wo du dann selbst entscheiden musst ob und wie damit umgehst. Also ob man es "erstmal" akzeptiert um überhaupt Leistungen zu erhalten. Dann kann es aber passieren das Du dich bewerben musst.
Dritte Möglichkeit, es wird nach §125 beschieden, dann ist zumindest von der Seite Ruhe bis zu einer rechtskräftigen Endscheidung der DRV.
Es besteht bei allen Varianten die Möglichkeit zum Widerspruch, welche aber nur in den ersten 2 Fällen Sinn macht.
Allerdings ist bei der 2ten Varianten eben das Problem mit den Au-Bescheinigungen. die jeder mit sich selbst ausmachen muß. Aber es würde mich mal interessieren was der Anwalt dazu meint.
@verelda
Für die Zeit der Reha erhälst du Leistungen der DRV, da ist es dann entscheidend ob die Leistungen der AfA nur unterbrochen werden (unter 40 Tage) oder erneut beantragt werden müssen. Bei einem Neuantrag spielt dann ggf. der Rehaabschlussbericht mit rein.
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Re: Aussteuerung der KK
hallo fulgaro , mein Anwalt sieht die Sache mit dem ALG wie du - ich werde ende April ausgesteuert - habe von der DVR eine Ablehnung und habe einen Arbeitsplatz - Anwalt meint - die berufen sich auf die Enscheidung der DRV - kann noch auf dem ......vollschichtig arbeiten - nix BU -
werden auch nicht einspringen bis Widerspruch durch ist ... da keine Notwendigkeit besteht - Arbeit ist ja da -
Das Arbeitsamt rechnet sich aus - das sie bei weiteren Ablehungen - das mir ansonsten gezahlte Geld nicht zurück bekommt .
RA - rät mir - AG bitten mich zu kündigen - ( werde nicht mehr zurück gehen - steht fest ) dann Arbeitslos melden .... dann gibs Geld ...und neue Arbeit
.
....so 15 Mon. überbrücken - erneut einen Antrag stellen auf EM ....
Plan über den ich nachdenken muss - Widerspruch läuft - Berufliche Reha ist ja im Jan auch gestellt worden .....
danke für die Hilfe
Peja
werden auch nicht einspringen bis Widerspruch durch ist ... da keine Notwendigkeit besteht - Arbeit ist ja da -
Das Arbeitsamt rechnet sich aus - das sie bei weiteren Ablehungen - das mir ansonsten gezahlte Geld nicht zurück bekommt .
RA - rät mir - AG bitten mich zu kündigen - ( werde nicht mehr zurück gehen - steht fest ) dann Arbeitslos melden .... dann gibs Geld ...und neue Arbeit

....so 15 Mon. überbrücken - erneut einen Antrag stellen auf EM ....
Plan über den ich nachdenken muss - Widerspruch läuft - Berufliche Reha ist ja im Jan auch gestellt worden .....
danke für die Hilfe
Peja
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Re: Aussteuerung der KK
also bei Hans wurde die Rente auch abgelehnt.Sind dann im Widerspruch gegangen.
ALG 1 wurde nach §117 bezahlt. Da von der DRV er voll arbeitsfähig eingeschätzt wurde.
Eine dumme EGV hatte er leider auch unterschrieben, da kannten wir aber dieres Forum noch nicht. Mit dieser EGV sind wir dann zu seinem Psychater, der dazu gesagt hatte.... geht garnicht!! Und hat in dem Betrieb angerufen und gesagt, das solch eine EGV sogar SCHÄDLICH für seinem patienten ist...
Die EGV -Firma hat sich dann mit dem AA in Verbindung gesetzt , das AA mit uns, mußten einen gesundheitsdingsda ausfüllen, habe sämtliche Unterlagen angeklammert und ab zum Medizinischen Dienst vom AA per einschreiben mit Rückschein.
Hans hat daraufhin einen Brief bekommen, das seine Arbeitsfähigkeit erstmal eingestellt ist bis geklärt ist, wie das neue Gutachten von der DRV ausfällt.
ALG 1 bekommt er solange weiter.
Und auf dieses Gutachten warten wir sehnsüchtig........am 28.02 läuft sein ALG 1 aus und er muß H4 beantragen. Da er aber noch Grundvermögen hat von Guthaben auf dem Konto, Bausparkasse und Aktien, sowie eine Eigentumwohnung gehen wir davon aus das er kein H4 bekommt.
da ich selber aber auch krank bin und kurz vor der Aussteuerung stehe , gehts uns
noch was vergessen... Kündigen in seiner Firma wurde ihm nicht gesagt.Er ist auch über 32 Jahre da beschäftigt, seit seiner Lehre.
LG Ulla
ALG 1 wurde nach §117 bezahlt. Da von der DRV er voll arbeitsfähig eingeschätzt wurde.
Eine dumme EGV hatte er leider auch unterschrieben, da kannten wir aber dieres Forum noch nicht. Mit dieser EGV sind wir dann zu seinem Psychater, der dazu gesagt hatte.... geht garnicht!! Und hat in dem Betrieb angerufen und gesagt, das solch eine EGV sogar SCHÄDLICH für seinem patienten ist...
Die EGV -Firma hat sich dann mit dem AA in Verbindung gesetzt , das AA mit uns, mußten einen gesundheitsdingsda ausfüllen, habe sämtliche Unterlagen angeklammert und ab zum Medizinischen Dienst vom AA per einschreiben mit Rückschein.
Hans hat daraufhin einen Brief bekommen, das seine Arbeitsfähigkeit erstmal eingestellt ist bis geklärt ist, wie das neue Gutachten von der DRV ausfällt.
ALG 1 bekommt er solange weiter.
Und auf dieses Gutachten warten wir sehnsüchtig........am 28.02 läuft sein ALG 1 aus und er muß H4 beantragen. Da er aber noch Grundvermögen hat von Guthaben auf dem Konto, Bausparkasse und Aktien, sowie eine Eigentumwohnung gehen wir davon aus das er kein H4 bekommt.
da ich selber aber auch krank bin und kurz vor der Aussteuerung stehe , gehts uns

noch was vergessen... Kündigen in seiner Firma wurde ihm nicht gesagt.Er ist auch über 32 Jahre da beschäftigt, seit seiner Lehre.
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Re: Aussteuerung der KK
Hallo,
ich hab am Montag bei der AfA angerufen...gefragt, wie ich mich nach der Aussteuerung verhalten muß und nach welchen Kriterien ich ALG erhalte...
Also: Aussteuerungsbescheid mitbringen, ...Und ich würde dann nach § 125 geführt...
erst wenn die DRV dann endgültig ablehnen würde, dann müßte ich zum Gutachter der AfA...
das hat mir eine Frau Schl. bei der AfA telefonisch bestätigt...
und Termin muß ich das Schreiben der KK, Sozi-Nummer und Personalausweis mitbringen...Lebenslauf wäre bei mir nicht nötig, da ich seit fast 40 Jahren bei ein und demselben AG arbeite...
Das ist mein Kenntnisstand von der ganzen Materie..
LG
Vrori
ich hab am Montag bei der AfA angerufen...gefragt, wie ich mich nach der Aussteuerung verhalten muß und nach welchen Kriterien ich ALG erhalte...
Also: Aussteuerungsbescheid mitbringen, ...Und ich würde dann nach § 125 geführt...
erst wenn die DRV dann endgültig ablehnen würde, dann müßte ich zum Gutachter der AfA...
das hat mir eine Frau Schl. bei der AfA telefonisch bestätigt...
und Termin muß ich das Schreiben der KK, Sozi-Nummer und Personalausweis mitbringen...Lebenslauf wäre bei mir nicht nötig, da ich seit fast 40 Jahren bei ein und demselben AG arbeite...
Das ist mein Kenntnisstand von der ganzen Materie..
LG
Vrori
LG
Vrori
ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
Vrori
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lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
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Re: Aussteuerung der KK
o.k. Vrori, den Termin hatte ich ja vorige Woche. Du bekommst dann diesen Antrag zum Ausfüllen, habe davon berichtet. Dann auch noch einen für Deinen AG, schließlich muß ja die Summe berechnet werden können und ein Formular für die KK.
Soweit bin ich bisher.Nächster Termin am 10.03.
liebe Grüße Verelda
Soweit bin ich bisher.Nächster Termin am 10.03.
liebe Grüße Verelda
Re: Aussteuerung der KK
@Peja
Danke für die Info. Hat der Anwalt irgendwas verlauten lassen bzgl. Widerspruch und Chancen auf §125?
Denn da gibt es ja einige Urteile welche besagen, nach Aussteuerung durch die GKV ist ALG1 nach §125 dran.
Bundessozialgericht, Urteil vom 09.09.1999
Hast du denn keinen GDB, denn wenn du einen hast wird es schwer mit kündigen lassen, kläre bitte mal mit deinem Arzt und der AfA ab ob du ggf. aus gesundheitlichen Gründen selbst kündigen kannst ohne eine Sperre zu bekommen. Da bleibt dann ggf. sogar noch Verhandlungsraum für eine Abfindung seitens des Arbeitgebers.
@Vrori
Sprich es gibt noch keinerlei Ablehnung seitens der DRV?
Danke für die Info. Hat der Anwalt irgendwas verlauten lassen bzgl. Widerspruch und Chancen auf §125?
Denn da gibt es ja einige Urteile welche besagen, nach Aussteuerung durch die GKV ist ALG1 nach §125 dran.
Bundessozialgericht, Urteil vom 09.09.1999
Hast du denn keinen GDB, denn wenn du einen hast wird es schwer mit kündigen lassen, kläre bitte mal mit deinem Arzt und der AfA ab ob du ggf. aus gesundheitlichen Gründen selbst kündigen kannst ohne eine Sperre zu bekommen. Da bleibt dann ggf. sogar noch Verhandlungsraum für eine Abfindung seitens des Arbeitgebers.
@Vrori
Bist du noch im Antrags oder schon im Widerspruchsverfahren?ich hab am Montag bei der AfA angerufen...gefragt, wie ich mich nach der Aussteuerung verhalten muß und nach welchen Kriterien ich ALG erhalte...
Also: Aussteuerungsbescheid mitbringen, ...Und ich würde dann nach § 125 geführt...
Sprich es gibt noch keinerlei Ablehnung seitens der DRV?
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Re: Aussteuerung der KK
Ich habe 30 % auf Dauer... Anwalt sieht Probleme mit der Ablehnung des Rntenantrags und des 125 SGB
Er meint ...wird schwierig ... Für mich ALG zu bekommen..
Viel evtl kann kommen oder nicht Sachen - genau wie die Rente
Niemand ,weder meine Ärzte noch mein Anwalt kann mir auf diese Fragen eine Antwort
Geben, aber dass kennt ihr ja auch alle
Lg peja
Er meint ...wird schwierig ... Für mich ALG zu bekommen..
Viel evtl kann kommen oder nicht Sachen - genau wie die Rente
Niemand ,weder meine Ärzte noch mein Anwalt kann mir auf diese Fragen eine Antwort
Geben, aber dass kennt ihr ja auch alle
Lg peja
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Re: Aussteuerung der KK
Hallo Peja,
wieso wird es schwierig, überhaupt alg zu bekommen? Das es nach § 125 evtl nicht leicht wird, ist klar, aber dann bleibt immer noch § 117.
wieso wird es schwierig, überhaupt alg zu bekommen? Das es nach § 125 evtl nicht leicht wird, ist klar, aber dann bleibt immer noch § 117.
Liebe Grüße
Esuse
Esuse
Re: Aussteuerung der KK
Versuchen würde ich es auf jeden Fall. Was eben "eigentlich" gegen ALG1 nach §117 spricht, ist das ungekündigte Arbeitsverhältnis und die wahrscheinlich zum Zeitpunkt der Arbeitslosmeldung bestehende AU.
Aber man kann ja auch gegen einen komplett ablehnenden Bescheid Widerspruch einlegen.
Sollten die trotzdem ALG1 nach 117 bescheiden, auf keinen Fall die EGV leichtfertig und ohne das diese von deinem Anwalt geprüft wurde unterschreiben.
Das hätten die Sachbearbeiter zwar gerne das man sofort unterschreibt, muß man aber keinesfalls.
Dann kann ich auch nur den Rat geben, niemals alleine zum Sachbearbeiter zu gehen immer einen "Beistand" mitnehmen.
Sollte die Sprache auf AU-Bescheinigungen kommen, sollte man versuchen dieses schriftlich zu bekommen (was aber wahrscheinlich niemals passieren wird)
Wie man es dann mit den AU-Bescheinigungen hält, das muß jeder für sich selbst entscheiden, aber eine ausgestellte AU-Bescheinigung muss der AfA vorgelegt werden und der Sachbearbeiter muss diese auch annehmen.
Aber man kann ja auch gegen einen komplett ablehnenden Bescheid Widerspruch einlegen.
Sollten die trotzdem ALG1 nach 117 bescheiden, auf keinen Fall die EGV leichtfertig und ohne das diese von deinem Anwalt geprüft wurde unterschreiben.
Das hätten die Sachbearbeiter zwar gerne das man sofort unterschreibt, muß man aber keinesfalls.
Dann kann ich auch nur den Rat geben, niemals alleine zum Sachbearbeiter zu gehen immer einen "Beistand" mitnehmen.
Sollte die Sprache auf AU-Bescheinigungen kommen, sollte man versuchen dieses schriftlich zu bekommen (was aber wahrscheinlich niemals passieren wird)
Wie man es dann mit den AU-Bescheinigungen hält, das muß jeder für sich selbst entscheiden, aber eine ausgestellte AU-Bescheinigung muss der AfA vorgelegt werden und der Sachbearbeiter muss diese auch annehmen.
- Blacky
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Re: Aussteuerung der KK
Ich hatte damals bei der Beantragung von ALG1 auch noch meinen Arbeitsplatz und war krank geschrieben.
Mir wurde das so erklärt, ich kann in meinem Beruf nicht mehr arbeiten, in einem anderen allerdings doch noch.
Und deshalb wurde ich nach §117 eingestuft und erhielt mein ALG.
Bewerben mußte ich mich allerdings nicht, nur zu so einer dämlichen Maßnahme durfte ich.
Dort mußte ich alle 4 Wochen einmal aufschlagen und das dauerte gerade 15 min.
Am schlimmsten war das dieser "Verein" in der 3. Etage residierte und kein Aufzug vorhanden war.
Die Treppe hoch und ich war bedient.
Gebracht hat das alles nix, war von Anfang an klar.
Hauptsache ich war nicht in der Statistik.
Mir wurde das so erklärt, ich kann in meinem Beruf nicht mehr arbeiten, in einem anderen allerdings doch noch.
Und deshalb wurde ich nach §117 eingestuft und erhielt mein ALG.
Bewerben mußte ich mich allerdings nicht, nur zu so einer dämlichen Maßnahme durfte ich.
Dort mußte ich alle 4 Wochen einmal aufschlagen und das dauerte gerade 15 min.
Am schlimmsten war das dieser "Verein" in der 3. Etage residierte und kein Aufzug vorhanden war.
Die Treppe hoch und ich war bedient.
Gebracht hat das alles nix, war von Anfang an klar.

Hauptsache ich war nicht in der Statistik.

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