Hallo Eva,
zunächst mal herzlich willkommen bei uns
Ich bin seit längerer Zeit krank geschrieben und bekomme Erwerbsminderungsrente und den übrigen Teil Krankengeld. Jetzt werde ich nach einer Kur erwerbsfähig mit einem Restleistungsvermögen entlassen.
Wenn deine EM-Rente zeitlich begrenzt ist, dann bekommst du weiter Krankengeld bis zur Aussteuerung, sofern dich dein Arzt nach der Reha weiterhin krankgeschrieben hat /krankschreiben wird.
Wirst/wurdest du Arbeitsfähig oder Arbeitsunfähig entlassen aus der Reha???
Kannst du denn in deinem letzten Beruf noch arbeiten oder hast du Restleistungsvermögen NUR noch für den allgemeinen Arbeitsmarkt 3 - unter 6 Stunden?
Bei zeitbegrenzter Teil-Rente bekommst du kein Arbeitslosengeld, dafür mußt du dem Arbeitsmarkt Vollzeit zur Verfügung stehen, bei Teil-Rente kann aber die Umwandlung in eine "Arbeitsmarktrente" erfolgen wenn du arbeitslos bist, da sollte dir die DRV Auskunft geben können.
Nun muß ich mich ja wohl beim Arbeitsamt melden, denn ich habe noch den vollen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Ich muss dazu sagen, ich wurde kurz vor der Krankschreibung gekündigt.
Das hängt davon ab, ob du weiterhin AU geschrieben wirst, dann ist erst mal die Krankenkasse weiter zuständig, wie vor der Reha.
WANN genau wurdest du KRANK,
WÄHREND der Kündigungsfrist (???) und bekommst seit dem Krankengeld nach deinem letzten Verdienst ???
Bekomme ich dann das Arbeitslosengeld für das Restleistungsvermögen und die Erwerbsminderungsrente oder ruht die Rente und es gibt nur Arbeitslosengeld ?
Teil-Arbeitslosengeld für Restleistungsvermögen gibt es nicht, die Rente hat hier Vorrang und dein ALG-Anspruch bleibt dir erhalten, bis zur Renten-Verlängerung, falls es dann länger dauert mit der Entscheidung und (vorübergehend) keine Rente mehr gezahlt wird.
Wenn du (nach dem Krankengeld /NUR mit der Teil-Rente!) dadurch "bedürftig" wirst (Alleinstehend/ verheiratet /Partner in Arbeit?), kannst du ergänzend H4 beantragen, bis die Entscheidung über eine Arbeitsmarkt-Rente von der DRV getroffen wird.
DAS würde dann bedeuten, dass du für die Zeit der Befristung eine VOLLE EM-Rente bekommst, weil dir KEIN Teilzeitarbeitsplatz vermittelt werden kann.
Es wäre wirklich nett wenn du uns noch einige genauere Infos geben kannst, denn davon hängt es ab wie es bei dir weitergehen wird/kann.
Liebe Grüße von der Doppeloma
