alg1 bezug trotz krankmeldung

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
torsten
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alg1 bezug trotz krankmeldung

Ungelesener Beitrag von torsten » Mi 22. Dez 2010, 16:20

hallo
brauche mal wieder rat :Angst:
bezieh seit aussteuerung kkh alg1hatte auch schon einen termin bei der argentur für arbeit wo mir zur aufgabe gestellt wurde bis zu nächsten termin im februar 5 bewerbungen nachzuweisen minijob auf 400 euro ...

hatte in der zwischenzeit 2 stunden probearbeit was zur folge hatte das ich mich wieder in ärztliche behandlung begeben musste und es folgte wieder eine krankschreibung diese läuft jetzt am 27.12 nach drei wochen aus

jetzt meine frage ich nehme an mein dok schreibt mich weiter krank heiß das das ich kein alg1 mehr beziehe und was kommt auf mich zu :Verwirrt:

danke schon mal

gruss torsten

Fulgora

Re: alg1 bezug trotz krankmeldung

Ungelesener Beitrag von Fulgora » Mi 22. Dez 2010, 16:35

Dazu verweise ich mal auf das Thema Die Mühlen der Leistungsträger

Eigentlich solltest du als Ausgesteuerter ALG nach §125 SBG III bekommen.
Ansonsten kommt bei Krankheit §126 SGB III Leistungsfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit zum tragen.
Wonach man nicht mehr als 42 Tage zusammenhängend wegen einer Krankheit Arbeitsunfähig sein darf. Es gelten die gleichen sechs Wochen (Leistungsfortzahlung wie als wenn man arbeitet, nur das danach als Ausgesteuerter die KK keine Leistungen mehr zahlt, also Hartz4 beim Sozialamt beantragt werden müsste.

Und da man ja AU ist selbst ALG2 von der Arge nicht bewilligt werden dürfte.

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Re: alg1 bezug trotz krankmeldung

Ungelesener Beitrag von Esuse » Mi 22. Dez 2010, 16:36

Hallo Torsten,

das kommt darauf an, ob Du mit derselben Erkrankung auf deren Grund Du ausgesteuert wurdest, krank geschrieben bist.
Liebe Grüße

Esuse

torsten
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Re: alg1 bezug trotz krankmeldung

Ungelesener Beitrag von torsten » Mi 22. Dez 2010, 16:44

danke für die antworten
das heißt sollte ich länger krank geschrieben bleiben --ja ist die selbe erkrankung wie bei der aussteuerung
kommt harz4 auf mich zu?

das heißt aber auch hoffe liege da richtig melde ich mich nicht mehr krank beziehe ich weiter alg1?

grüß torsten

Fulgora

Re: alg1 bezug trotz krankmeldung

Ungelesener Beitrag von Fulgora » Mi 22. Dez 2010, 16:54

Du kannst dich prinzipiell Krankschreiben lassen, aber den Gelben Schein einfach nicht abgeben. Wichtig ist eben nur das es keine 42 zusammenhängenden Tage sind.

Denn wenn du in einem Verfahren wegen EM-Rente bist, könnte es von Vorteil sein wenn du die AU Meldungen vorweisen kannst.
Da muss dann aber dein Arzt mitspielen, denn es gibt inzwischen leider scon die Fraktion der Ärzte die sich der Knute der Regierung gebeugt haben und Arbeitslose nicht mehr Arbeitsunfähig schreiben, da diese ja keine Arbeit haben.

Frage: Bist du noch in einem Beschäftigungsverhältnis?
das kommt darauf an, ob Du mit derselben Erkrankung auf deren Grund Du ausgesteuert wurdest, krank geschrieben bist.
Jeder MD der KK wird eine erneute Erkrankung auf die Vorerkrankung schieben. Ausser evtl. bei Brüchen etc., denn ansonsten riskieren die eine erneute Krankengeldzahlung wegen einer eingetretenen zweiten Blockfrist.

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Re: alg1 bezug trotz krankmeldung

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mi 22. Dez 2010, 17:04

Hallo torsten,

es ist (wie so oft!) nicht richtig gehandelt worden von der AfA.

Nach einer Aussteuerung hat die AfA zunächst mal deine Erwerbsfähigkeit selber durch eine amtsärztliche Untersuchung zu prüfen!!!

Erst DANACH entscheidet sich wie es weitergehen wird, ob du nach § 125 ALG bekommst oder auf "Normal-Basis", solange du einen Anspruch hast auf ALG I wird dich auch die Arge wegschicken, denn ein ALG I-Anspruch hat immer Vorrang.

Wurde denn eine solche Untersuchung (durch die AfA) bei dir schon durchgeführt :confused:
Ohne dieses Untersuchungsergebnis KANN dein Vermittler dich gar nicht "vermitteln", woher will er denn den (gesundheitlich) möglichen Rahmen nehmen, wenn er dazu vom Amtsarzt keine Info hat?
Er selber ist ja kein Arzt und kann das gar nicht beurteilen, was du noch machen "könntest" und was nicht.

Es ist korrekt, dass du auf die selbe Krankheit (wegen der du gerade ausgesteuert wurdest) KEIN Krankengeld von der KK mehr bekommst, allerdings braucht auch die Arge kein H4 zu zahlen, nur weil die AfA dich "wegschickt" (im Übrigen wird H4 überhaupt NUR bei Bedürftigkeit gezahlt!!!).

DESHALB gibt es ja nach einer Aussteuerung diesen § 125 um seinen ALGI-Anspruch nutzen zu können.

Es ist immer wieder zum "Haare raufen", dass die AfA das umgehen will, die wollen halt ALLE nur noch sparen.

Schau bitte hier nochmal rein, wenn das KORREKT gehandhabt wird, bekommst du weiterhin ALGI :ic_up:

viewtopic.php?f=7&t=224

Auch hier gibt es bereits kontroverse Diskussionen dazu, aber mein Fall beweist, dass es auch anders geht!

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: alg1 bezug trotz krankmeldung

Ungelesener Beitrag von torsten » Mi 22. Dez 2010, 17:07

ja bin auf den papier noch in arbeit .. spielt das eine rolle?
ja auch mein arzt spielt da mit krankmeldung ist kein problem
bin im wiederspruch über den vdk wegen ablehnung der em rente

alles so schwierig das heißt keine krankmeldung mehr abgeben ... aber zuhause aufheben geht schon auch über 42 tage thema em rente ?

und heißt auch schön bewerbungen schreiben wegen bezug von alg1?

torsten
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Re: alg1 bezug trotz krankmeldung

Ungelesener Beitrag von torsten » Mi 22. Dez 2010, 17:11

hallo doppeloma
nein ärztliche untersuchung hat nicht stattgefunden

es wurde nach reha bericht entschieden nicht arbeitsfähig im alten bereich (büro job)
aber unter ausschluss von sehr vielen faktoren allgemein arbeitsfähig 6 stunden und mehr

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Re: alg1 bezug trotz krankmeldung

Ungelesener Beitrag von Esuse » Mi 22. Dez 2010, 17:21

Es kann sein, daß Dein AG auf sein Direktionsrecht verzichten muß, dann mußt Du Dich, im Rahmen Deiner Einschränkungen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen und dann bekommst Du auch Alg1 - so war es bei GG und Krankenscheine wollten die sowieso nicht sehen, weil sie keine Möglichkeit haben diese abzulegen (so die verwunderliche Auskunft unserer AfA)
Liebe Grüße

Esuse

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Re: alg1 bezug trotz krankmeldung

Ungelesener Beitrag von torsten » Mi 22. Dez 2010, 17:34

danke esuse
ich verstehe das schon die körperlichen erkrankungen und einschränkungen kann und habe ich in der vergangenheit auf arbeit unter einen hut bekommen
aber es lassen die psychische erkrankungen keine arbeit zu
obwohl ich mir schon allein wegen meiner körperlichen erkrankungen keine hoffnung mehr für den arbeitsmarkt mache

das heisst bewerbungen schreiben der afa vorlegen und ich habe meine ruhe

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