Lieber Miko,
Darauf sind alle Kürzel der jeweiligen Krankheit des Kassenmitglieds vermerkt.
Korrekt, daraus entsteht ja auch diese Datenliste zu AU-Zeiten und Diagnosen bei der KK, wo die dann (z.B.) die Blockfristen draus entnehmen!
Diese Liste fordert z.B. (VOM ANTRAG-STELLER bei seiner KK ZU BESORGEN !!!) auch die AfA an, wenn ein Gleichstellungs-Antrag gestellt wird.
Daraus können die dann zumindest ablesen ob und wie häufig und wie lange jemand AU geschrieben war, über einige Jahre rückwirkend ist das damit möglich, der SB (der AfA) wird sich da eher nicht die Mühe machen, auch noch nachzuforschen welche Krankheiten das denn so gewesen sind.
Heutzutage ist es sogar jedem, der mit dem Internet umgehen kann möglich, diese Kürzel zu entschlüsseln.
Auch DAS ist soweit korrekt... ABER, deshalb KANN doch KEIN Nicht-Mediziner, direkt ALLES zu diesen Krankheiten WISSEN
Das ICD-Kürzel sagt schon was über die Richtung aus, da gebe ich dir Recht, aber die konkreten Beschwerden und die konkrete Befindlichkeit des einzelnen Patienten ist daraus nicht wirklich abzuleiten, das geht NUR aus den Arzt- und Klinik-Berichten hervor
UND DIESE BERICHTE gehen den SB der KK (der AfA /Arge) einfach überhaupt NICHTS an, darum gibt es diese Informationen (wenn überhaupt) NUR direkt an den MDK (oder ÄD der AfA / Arge)
Wie Annette schon schreibt, hängt das Freigeben solcher Berichte natürlich auch IMMER vom konkreten Leistungs-Antrag ab
Wenn man bei der DRV Reha oder Rente haben will, wird man nicht umhinkommen, die dort übliche (fast) unbegrenzte Schweigepflichtentbindung zu erteilen, diese Leistungen werden sonst direkt "mangels Mitwirkung" abgelehnt, es fehlen ja die LEISTUNGSRELEVANTEN Unterlagen.
Auch da kann dich eigentlich KEINER dazu zwingen, aber dann bekommst du eben auch KEINE Leistung!
Im Bereich KK / AfA / Arge sind das aber NICHT die ausschließlichen Leistungskriterien (sondern eher ergänzende), das heißt, dein Anspruch darf nicht verweigert werden, NUR weil du KEINE Gesundheitsdaten freigeben willst.
Du gehst ja zur Untersuchung (dazu bist du verpflichtet!!!) und so KANN der Arzt sich ja ein EIGENES Bild von deinem Gesundheitszustand machen, wenn du ihm da Berichte vorlegst, hat er es vielleicht leichter, aber DU MUSST NICHT
Denn dein grundsätzlicher Leistungsanspruch ergibt sich zunächst mal aus deinen Beiträgen (KK +AfA) oder aus deiner Bedürftigkeit (Arge), dafür spielen die konkreten gesundheitlichen Aspekte eine untergeordnete Rolle
Vereinfacht gesehen, ist bei der DRV auch zunächst mal der Beitragsaspekt (versicherungsrechtliche Seite) zu berücksichtigen, DAS ist dann die einfachste Art der Ablehnung
ABER, wie wir ALLE hier wissen, ist darüber hinaus die gesundheitliche Seite, DER Knackpunkt für die Entscheidungen der DRV, wenn man dort also die Schweigepflichtentbindung verweigert (obwohl man es könnte!!!), hat sich das Ganze eigentlich auch schon erledigt
LG von der Doppeloma
