noch ne rentenablehnung

Unterlagen, Fragen und alles zur Rentenbeantragung.
schätzelein
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noch ne rentenablehnung

Ungelesener Beitrag von schätzelein » So 5. Dez 2010, 10:14

moin,
ich gehöre nun auch zu den "abgelehnten".... :schuechtern:
meine "bescherung" wurde vorgezogen.... :Wut:
es wurden nicht alle krankheiten in die entscheidung mit einbezogen,bzw wurden nur einige erwähnt.
zum gutachtertermin hatte ich ca. 100 seiten gutachten aus dem schwerbehindertenverfahren mitgenommen, die sich der gute doc in 10 minuten reingezogen haben will.
von den mrt aufnahmen ganz zu schweigen.
eigentlich....gehe ich bei ablehnungen immer in widerspruch....
aber - nachdem mein widerspruchsverfahren bzgl der schwerbehinderung, nun schon im dritten jahr läuft, bin ich etwas demotiviert.
eigentlich müsste ich jetzt schriftlich widerspruch einlegen und akteneinsicht fordern - richtig ?
mich dann auf das ablehnungsgutachten beziehen beim widerspruch,sofern da fehler sind - richtig ?
wie lange dauert denn so ungefähr das widerspruchsverfahren ?
wäre es ratsam direkt einen anwalt einzuschalten ? ( hoffe meine rechtsschutzvers. würde das übernehmen.....???)
wenn sich das widerspruchsverfahren auch jahre hinzieht, würde ich mir das überlegen, ob ich nicht besser nach einiger zeit einen erneuten antrag stellen sollte.......
ach - ist das alles ein sch..ß....... :Wut:
es wäre nett, wenn mir jemand weiterhelfen könnte. :jaa:
trotzdem einen schönen 2. advent :smile:
weisse bescheid - schätzelein

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Re: noch ne rentenablehnung

Ungelesener Beitrag von Miko » So 5. Dez 2010, 10:47

Hi Schätzelein,

trenne zunächst einmal die Schwerbehinderungsbeantragung von der Rentenbeantragung.

Was dein Gutachter da tat, haben wir hier schon in vielen Threads diskutiert und nahezu jeder durfte dieser Oberflächlichkeit eines Solchen begegnet sein.
Somit kannst du dich lediglich bei uns (incl. meiner Wenigkeit) einreihen an einen geraten zu sein, der eine Verantwortungslosigkeit an den Tag gelegt hat und seinem Eid nicht gerecht wurde. Also einem Lügner und Versager.

Mein Rat wie immer: Kämpfe weiter!
Gehe den nächsten Schritt!!

Gruß

Miko
Gruß
Miko

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Re: noch ne rentenablehnung

Ungelesener Beitrag von k@lle » So 5. Dez 2010, 11:06

eigentlich müsste ich jetzt schriftlich widerspruch einlegen und akteneinsicht fordern - richtig ?
ja.... das kostet dich erst mal nichts..und du kannst dann immer noch entscheiden ob du gegf.klagen willst
Musterbriefe..... :lesen:
viewtopic.php?f=3&t=613
mich dann auf das ablehnung gutachten beziehen beim Widerspruch,sofern da Fehler sind - richtig ?
unter anderem auch um mal zu schauen ob da vielleicht was vergessen wurde.....aber auch um Gegenargumente zu finden
wie lange dauert denn so ungefähr das Widerspruchverfahren ?
oje das ist ne gute frage .........das kann sehr unterschiedlich sein (ich hab´s nach üb.4 Jahren aufgegeben )
bei anderen gings da wesentlich schneller.....sogar mit poss.ergebnis
wäre es ratsam direkt einen anwalt einzuschalten ? ( hoffe meine rechtsschutzvers. würde das übernehmen.....???)
Ra solltest du in Erwägung ziehen ...(also ich könnte das ohne nicht)
hast du schon einen ?
normal müsste Rs übernehmen...aber das kannst/solltest du mit deinem Ra absprechen
wenn sich das widerspruchsverfahren auch jahre hinzieht, würde ich mir das überlegen, ob ich nicht besser nach einiger zeit einen erneuten antrag stellen sollte.......
.....
an dem Punkt bin ich auch...neuen Antrag stellen....
aber was nützt ein neuAntrag wenn sie sich doch nur auf die alten Gu/Entscheidungen stützen :Gruebeln:
Geduld bedeutet nicht, sich alles gefallen zu lassen.
Verständnis bedeutet nicht, alles zu billigen

(DalaiLama )

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Re: noch ne rentenablehnung

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » So 5. Dez 2010, 15:27

Liebes schätzelein, :koepfchen:

KOPF HOCH und weitermachen, WILLKOMMEN IM CLUB der Abgelehnten :Hilfe:

Den Widerspruch kannst du zunächst mal alleine einlegen, damit die Frist gewahrt bleibt und wie du schon richtig erkannt hast, forderst du direkt im Widerspruchsschreiben ALLE maßgeblichen Unterlagen an, die für die Entscheidung maßgeblich waren :ic_up:

Ob da die Rechtschutz helfen kann/will, das weiß ich nicht, hatte nie eine und die Regelungen im Bezug auf Verfahren im Sozialbereich sind da wohl auch unterschiedlich.
Soweit ich mal was dazu gelesen habe machen die wohl erst was wenn es zur Klage käme :confused: :Gruebeln:

Trotzdem solltest du der DRV den Gefallen NICHT tun jetzt aufzugeben, denn für den Widerspruch und die Bearbeitungs-Zeit gibt es klare rechtliche Regelungen und darum DARF das nicht Jahre dauern.

Will jetzt keineswegs dem lieben K@lle damit absprechen, dass sowas im seinem speziellen Fall schon vorgekommen sei, aber RICHTIG/Korrekt ist es deshalb noch lange nicht.

Für die Bearbeitung eines Widerspruches sind lt. Gesetz 3 Monate vorgesehen, das wird bei Renten-Fällen eher selten eingehalten (hat auch bei mir nicht geklappt!), weil da dann oft noch Arztberichte nachgefordert werden und auch eventuell weitere GA von der DRV veranlasst werden, DAS ist in dieser Zeit meist nicht zu schaffen.

Trotzdem kann man nach Abschluß all dieser "Prüfungsaktionen" und Vorliegen dieser Ergebnisse nach ca. 3 Monaten (Wartezeit) spätestens die DRV DEUTLICH (schriftlich) darauf aufmerksam machen, dass es JETZT an der Zeit wäre eine Entscheidung zum Widerspruch zu treffen.
Ansonsten wird eine "Untätigkeitsklage" am Gericht eingeleitet, oft reicht diese Androhung bereits aus, um die Behörde dann zum abschließenden Handeln zu bewegen.

Ob man dann bei Ablehnung des Widerspruches eine Klage einreicht oder wenig später einfach einen neuen EM-Renten-Antrag stellt, das kann man entscheiden wenn es soweit ist.

Bei Männe werden wir jetzt auch diesen Weg gehen, denn sein 2.Antrag, liegt inclusive aktueller Klinikberichte (da waren sie jedenfalls noch aktuell!) seit MAI diesen Jahres bei der DRV und für die Entscheidung zum Antrag hat die Behörde 6 Monate Zeit.
Die sind jetzt seit November rum und da sich auch sonst NIX tut (keine Info /kein GA-Termin/ einfach NIX) werden wir denen nun mal etwas "Feuer unter dem Hintern machen" :ic_up:

WIR haben NIX mehr zu verlieren, WIR können NUR noch gewinnen oder machen weiter, bis auch die DRV kapiert hat, dass wir NICHT aufgeben, bis wir DAS WAS UNS ZUSTEHT auch bekommen.

Also schätzelein MACH WEITER, DU BIS NICHT ALLEINE :Bussi: :umarm:

Liebe Grüße von der Doppeloma :Bussi:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: noch ne rentenablehnung

Ungelesener Beitrag von schätzelein » So 5. Dez 2010, 17:32

danke - ihr seid lieb :Bussi:
dann werde ich jetzt mal widerspruch einlegen, und akteneinsicht fordern.
man gönnt sich ja sonz nix. :grinser:
alles wird gut - ommmmmmmmmmmmmmm.......... :lachen:
weisse bescheid - schätzelein

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Re: noch ne rentenablehnung

Ungelesener Beitrag von Dummy » So 5. Dez 2010, 19:51

Ich habe auch Widerspruch eingelegt, auch bei mir fehlte eine Diagnose ganz und eine wurde erheblich abgemildert.

Für die Begründung habe ich mir von meinem Arzt ein aktuelles Attest ausstellen lassen - und der vdk hat einen Satz dazu geschrieben.

Das hat für eine zweite Begutachtung gereicht.
Der Rechtsanwalt meiner Rechtsschutzversicherung meinte, dass man nicht zuviel in die Begründung reinschreiben soll. Nur soviel, dass die DRV was zu "knabbern" hat (O-Ton)
lg Dummy

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Re: noch ne rentenablehnung

Ungelesener Beitrag von Miko » So 5. Dez 2010, 20:09

Dummy hat geschrieben: Der Rechtsanwalt meiner Rechtsschutzversicherung meinte, dass man nicht zuviel in die Begründung reinschreiben soll. Nur soviel, dass die DRV was zu "knabbern" hat (O-Ton)
Da möchte ich mal wissen wie dieser Anwalt das begründet?

Hinterher heißt es dann, dass nicht alles aufgeführt wurde und deshalb eine Fehlentscheidung stattgefunden hat.
Ein Anwalt kann sich für eine evtl. spätere Verhandlung auch nicht alles merken.

Nee, nee... bei mir wird alles und jedes Pünktchen genannt.

Und wenn es 3 DIN A 4 Seiten werden.

Alles muss rein!!!
Gruß
Miko

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Re: noch ne rentenablehnung

Ungelesener Beitrag von Dummy » So 5. Dez 2010, 20:33

Miko hat geschrieben:
Dummy hat geschrieben: Der Rechtsanwalt meiner Rechtsschutzversicherung meinte, dass man nicht zuviel in die Begründung reinschreiben soll. Nur soviel, dass die DRV was zu "knabbern" hat (O-Ton)
Da möchte ich mal wissen wie dieser Anwalt das begründet?

Hinterher heißt es dann, dass nicht alles aufgeführt wurde und deshalb eine Fehlentscheidung stattgefunden hat.
Ein Anwalt kann sich für eine evtl. spätere Verhandlung auch nicht alles merken.

Nee, nee... bei mir wird alles und jedes Pünktchen genannt.

Und wenn es 3 DIN A 4 Seiten werden.

Alles muss rein!!!
Wenn Du Glück hast, liest es sogar einer :grinser:

Mein Widerspruch bestand wirklich nur aus einem Satz.
lg Dummy

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Re: noch ne rentenablehnung

Ungelesener Beitrag von k@lle » Mo 6. Dez 2010, 09:55

Will jetzt keineswegs dem lieben K@lle damit absprechen, dass sowas im seinem speziellen Fall schon vorgekommen sei, aber RICHTIG/Korrekt ist es deshalb noch lange nicht.

Für die Bearbeitung eines Widerspruches sind lt. Gesetz 3 Monate vorgesehen, das wird bei Renten-Fällen eher selten eingehalten
nu es kann ja vorkommen dass es schneller geht.....aber die Zeiten neues Gu bis dann auch einer da ist ...das warten auf dessen Antwort...
das Geschreibsel zwischen DRV ...Ra....stellungsnahme....gegengutachten.....usw....

lassen wir auch hier mal die Klage in der nächst höheren Instanz außen vor

"da fließt viel Wasser den Rhein runter"......

da sind dann mal zwischen antrag auf neues Gu bis es dann endlich da war locker 6 mon.vergangen (trotz druck vom Ra);;aber

so ist es bei mir gelaufen.......und ja es soll auch andere Fälle gegeben haben.........
Geduld bedeutet nicht, sich alles gefallen zu lassen.
Verständnis bedeutet nicht, alles zu billigen

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Re: noch ne rentenablehnung

Ungelesener Beitrag von schätzelein » Di 7. Dez 2010, 17:42

soderle,
hab ja nun formlos widerspruch eingereicht, und um akteneinsicht gebeten. :cool:
sozialrecht ist in meiner rechtsschutzversicherung nicht drin - also darüber gibts keinen rechtsbeistand. :Wut:
da ich noch gewerkschaftsmitglied, hab ich da noch eine anfrage zwecks anwaltlicher vertretung laufen.
versuchen kann`s frau ja mal......
nun habe ich gehört, dass es sich gut macht, ärztliche atteste über meinen gesundheitszustand ,dem widerspruch beizufügen... :Gruebeln:
stimmt das so ? :confused:
dann würde ich damit schon mal anfangen, denn das dauert ja doch alles so seine zeit.
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