seit über 2 jahren klage ich gegen einen gdb-bescheid.
in diesem verfahren wurden 2 gutachterliche untersuchungen gemacht, das 1. 8/09 neurologe/ schmerzdoc, das 2. mitte diesen jahres bei einem rheumatologen.
da rechtsanwalt involviert, bekam ich 8/010 diesen jahres die gutachten zur ansicht.
da ich gerade aus der reha kam, habe ich die zig seiten der gutachten nur überflogen.
so weit - so gut.
seit jahren plagen mich rückenschmerzen, zeitweise auch mit taubheitsgefühl in den beinen.
wurde seitens der ärzte, und gutachter nicht weiter berücksichtigt.
vergangene woche habe ich bei meinem orthopäden auf ein mrt bestanden, und siehe da - es wurden beim mrt 2 bandscheibenvorfälle festgestellt.
nun habe ich mich in den letzten tagen intensiv mit den gutachten auseinandergesetzt, und habe in dem gutachten von 8/o9 einen eintrag gefunden, wo der neurologe,auf grund seiner strom-messungen da schon den verdacht geäußert hat, dass ein bandscheibenvorfall vorliegen könnte, und zur genaueren abklärung ein mrt angeraten hat.
kann man da nicht schon von fahrlässigkeit sprechen ?
hätte man mich nicht schon damals über diesen befund informieren müssen ?
ich könnte im moment......

eure sicht dazu würde mich schon interessieren.
weisse bescheid - schätzelein