Hallo Schalentierchen,
Reha-Entlassungsberichte (sind Gutachten) sind meines Wissens immer nur sechs Monate gültig.
Reha-Entlassungsberichte haben kein reguläres "Verfalls-Datum", die werden sogar noch nach vielen Jahren zur Ablehnung von EM-Renten-Anträgen zu Rate gezogen bei der DRV.
Danach kann eine erneute Begutachtung angeordnet werden.
"Kann" schon, muss aber nicht unbedingt, der extremste Fall hier bei uns brachte eine Ablehnung des Antrages auf EM-Rente nach genau 9 Kalendertagen (in Worten
NEUN), mit der üblichen Begründung, dass nach "gründlichster Gesundheitsprüfung" keine EM-Rente erforderlich sei.
Als maßgebliche Grundlage für diese Entscheidung kam dann im Zuge der Akteneinsicht (§ 25 SGB X) für den Widerspruch ein Reha-Bericht, der inzwischen stolze 7
JAHRE alt war und bereits damals (als Reha-Ergebnis) bestätigt hatte, dass die betroffene Antragstellerin klar
UNTER 3 Stunden Leistungsfähig sei für den gesamten "allgemeinen Arbeitsmarkt" ...
Das klingt schon abenteuerlich genug aber das war es noch lange
NICHT, denn nach dieser Reha (im Jahr 2007) war bereits eine EM-Rente beantragt worden (eine "Umdeutung" durch die DRV hat es danach nie gegeben), die nach Widerspruch und Klage mit einer Klage-Rücknahme endete, weil man auch am Gericht keinen Erfolg für die Klägerin mehr sehen wollte.
Sie hat dann viele Jahre mit Dauer-AU in Hartz-4 verbringen müssen, mit allen negativen Folgen besonders auch für ihre ohnehin schon schwache Gesundheit, vor der Abschiebung zum Sozial-Amt hat sie nur der Sohn bewahrt der auch noch zur BG gehörte und mit Ü 15 als Erwerbsfähig in ALGII gehörte.
Die JC-SB waren sich immer dazu einig, dass sie noch viel zu jung sei um nicht mehr arbeiten zu können, sie "wolle nur nicht" ...
Irgendwann hatte sie dann den Weg hier ins K-o-R gefunden und uns ihr inzwischen jahrelanges Leid geklagt aber sie hatte auch kaum noch Kraft zu kämpfen ...
Als der Sohn dann ausgelernt hatte wollte sie nur noch
WEG vom JC, damit er nicht auch noch weiter darunter leiden müsse und über
JEDEN Cent Rechenschaft abzulegen hat.
Sie hatte mir im Vertrauen (über die Jahre) schon viele Unterlagen geschickt (auch den bewussten Reha-Bericht von 2007), ich weiß also
GENAU, dass
ALLES stimmt was ich hier gerade dazu schreibe ...
Habe sie dann überredet einen neuen Antrag auf EM-Rente zu stellen, weil ich es kaum glauben konnte (wollte), dass der wieder abgelehnt werden könnte ... und wurde nach
NEUN Kalendertagen eines "Besseren" (eher Schlechteren) belehrt ...
Will das hier jetzt nicht ausdehnen, sie musste wieder bis zum Gericht aber ein gerichtliches Gutachten hat dann endlich dafür gesorgt, dass ihr die
VOLLE EM-Rente direkt bis zur regulären Altersgrenze bewilligt wurde ...
Sogar dabei hat die DRV am Gericht noch getrickst und den Eintritt des Leistungsfalles erst ab Datum der gerichtlichen Begutachtung akzeptiert, genau genommen hat sie also erst der Gerichts-Gutachter wirklich
KRANK gemacht, weitere rund 7 Jahre nach dieser Reha und dem eindeutigen Reha-Bericht. ...
Meine eigenen Erfahrungen: Völlig egal, wo und wer begutachtet hat; Die RV hat sich danach gerichtet. Damals... 2003 bis 2010.
Das ist mir etwas zu "pauschal" oder da fehlt irgendwo was ... die DRV richtet sich vorwiegend
NUR nach den Reha-Berichten (egal wie alt die sind) und den eigenen (von der DRV beauftragten und bezahlten) Gutachtern, was die auch mal zu Gunsten des Probanden festgestellt haben kann der ÄD der DRV wieder nach "Belieben" ignorieren und was die behandelnden Ärzte schreiben wird in der Regel als "wenig Aussagefähig" abgebügelt ...
Die Befund-Berichte, die man da so gelegentlich von den Antragstellern besorgen lässt haben ja auch vorgefertigte Fragen und lassen wenig Raum für die Ärzte überhaupt eine eigenen Einschätzung abzugeben.
Zudem kennen sich nur wenige ambulante Ärzte damit aus, was sie überhaupt (und wie
GENAU) schreiben sollten, um ihren Patienten nicht ungewollt "in die Pfanne zu hauen", MDK-"Gutachten" und Gutachten vom AfA-ÄD interessieren die DRV in der Regel überhaupt
NICHT ...
Das habe ich auch selber in meinem eigenen EM-Rentenverfahren feststellen müssen, bei der AfA wurde ich (nach der Aussteuerung) aufgefordert EM-Rente zu beantragen weil man mich lt. ÄD
NICHT mehr in Arbeit vermitteln konnte (aus rein gesundheitlichen Gründen) und die DRV lehnte ab, mit dem "freundlichen Hinweis", dass für die Arbeitsvermittlung die AfA zuständig sei.
Auch in meinem Falle konnten erst die gerichtlichen Gutachten für ein Umdenken bei der DRV sorgen ...
Bisher kann man allerdings am Gericht auch nicht sicher sein, dass die vom Richter beauftragten Gutachter sich nicht parallel auch bei der DRV ihr "Zubrot" mit Gutachten verdienen ... dazu müssen die Gutachter schlicht
KEINE Auskunft geben (sie sollen ja angeblich generell so objektiv und unparteiisch sein
) ... man merkt es aber oft schnell bei der Begutachtung und an den fertigen Gutachten ...
Liebe Grüße von der Doppeloma