durchgeführte Begutachtung

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Schwarze Rose
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durchgeführte Begutachtung

Ungelesener Beitrag von Schwarze Rose » Di 5. Jan 2010, 15:08

Wichtig wäre es, nach ein paar Tagen Beruhigung, sich eine Kopie des Gutachtens durch die DRV zusenden zu lassen. Zweck ist,
einmal zuhause dieses in Ruhe durchzulesen und auch dann mit dem Arzt seines Vertrauens durchzusprechen. Man hat die Möglichkeit
eine Gegendarstellung (wenn das Gutachten nicht so ganz den Tatsachen entspricht und der Gutachter nicht sehr "freundlich" war)
bei der DRV abzugeben. Dies sollte aber relativ kurzfristig nach der Begutachtung und Erhalt der Gutachtenkopie erfolgen. Diese
Gegendarstellung wird dann auch den zu entscheidenden Ärzten vorgelegt.
Es kann auch vorkommen, dass noch weitere Gutachten eingeholt werden, je nachdem wie die Erkrankung ist und ob überlassene
Arztberichte ausreichen.
LG
Schwarze Rose
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Re: durchgeführte Begutachtung

Ungelesener Beitrag von Blacky » Di 5. Jan 2010, 15:11

Das wußte ich noch nicht.

Meine Gutachten waren voll von Fehlern.
Erhalten habe ich die Abschriften aber erst Wochen später, da war garkein Veto mehr möglich.

Jetzt entscheidet ein Richter.

Danke für die Info.
MfG
Blacky

Erfolg steigt nur zu Kopf, wenn dort der erforderliche Hohlraum vorhanden ist.
(Manfred Hinrich)



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Schwarze Rose
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Re: durchgeführte Begutachtung

Ungelesener Beitrag von Schwarze Rose » Di 5. Jan 2010, 15:30

Gern geschehen.
Das habe ich alles auch erst nach mehreren ausführlichen Gesprächen mit einem SB von der DRV erfahren.
Gruß
Schwarze Rose
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gretl
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Re: durchgeführte Begutachtung

Ungelesener Beitrag von gretl » Sa 16. Jan 2010, 17:21

Selbstverständlich kann man direkt eine Gegendarstellung schreiben..
Ich sag es immer wieder, am Besten mit Hilfe eines Anwaltes, der kann nämlich das beantragen,was wir nicht beantragen können..KOMPLETTE AKTENEINSICHT..
Am Besten direkt nach der Begutachtung schonmal den Antrag rauschicken..
Genauso kann man gegen den Reha-Abschlussbericht angehen..direkt eine Gegendarstellung schreiben..
Also mal zum Beispiel..
Schreiben die dort rein.." Patient X,Y war bei Ende der Kur in der Lage mehr als 500 m durchgängig und zügig zu laufen" Du aber konntest Dich vor Schwäche kaum auf den Beinen halten und hast Dich nur mehr oder weniger dahin geschleppt, mußt Du das UNBEDINGT richtig stellen..

Immer dran denken die Ärzte sind ja auch nur Menschen...und keine "Halbgötter in weiß"..nee denkste Puppe..
Von denen lass ich mir schon lange nicht mehr auf der Nase rumtanzen..

LG gretl Bild
Grüße von gretl Bild


krank gibts nicht mehr...entweder "Tot" oder arbeiten..

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bekommt man auch psycholog. Gutachten?

Ungelesener Beitrag von stadtpflanze » Mo 15. Feb 2010, 17:23

wie sieht es damit aus?
Bekommt man die psychologischen Gutachten?
Oder erst über einen Anwalt bzw. beim Widerspruch?
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Nette Grüße von der Stadtpflanze
Aufgeben??
Bild ... ich doch nicht
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Re: durchgeführte Begutachtung

Ungelesener Beitrag von Miko » Mo 15. Feb 2010, 18:10

Mein erstes Gutachten bekam ich in Kopie von meiner Hausärztin. (das von der DRV angeforderte erste Gutachten nach Beantragung der Rente)

Das zweite Gutachten ging zum Gericht, das Gericht schickte es meinem Anwalt und der schickte es mir. (Das Gutachten wurde vom Sozialgericht bestellt)
Gruß
Miko

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Re: durchgeführte Begutachtung

Ungelesener Beitrag von Esuse » Di 16. Mär 2010, 14:14

Gerade haben wir einen Anruf von der DRV bekommen, daß wir Akteneinsicht bekommen. Wieso rufen die an, um einem das zu sagen?
Liebe Grüße

Esuse

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Re: durchgeführte Begutachtung

Ungelesener Beitrag von Miko » Di 16. Mär 2010, 14:36

Weil dort die rechte Hand nicht weiß was die linke tut.

:jaa: :jaa: :jaa:
Gruß
Miko

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Re: durchgeführte Begutachtung

Ungelesener Beitrag von Esuse » Do 18. Mär 2010, 15:46

Auf meine Frage, ob es denn schon abgeschickt wurde, bekam ich die Antwort: Glauben Sie, wir arbeiten nicht?
Das glaube ich natürlich nicht - aber das Gutachten ist noch nicht da.
Liebe Grüße

Esuse

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Re: durchgeführte Begutachtung

Ungelesener Beitrag von Miko » Do 18. Mär 2010, 20:46

Nicht wundern...

wenn wir "abgeschickt" sagen, dann heißt das, dass es bereits im öffentlichen Postkasten liegt.

Wenn die das sagen, dann heißt das, dass erst der Briefumschlag gefaltet wird. :Angst:
Gruß
Miko

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