Hallo Pauline,
ich würde das schon annehmen, aber wir mussten so viel durchmachen und so viel Geld schuldet uns die RV.
Alles völlig richtig und völlig klar, nur ist das der DRV EGAL (was ihr durchgemacht habt), der Dopa hätte damals auch das Geld schon seit dem ersten Antrag bekommen müssen, bei ihm hat die DRV auch fast volle 3 Jahre EM-Rente "eingespart" (02/2007 bis 10/2009), solange lief das erste Verfahren und er mußte dann am Ende die Klage (auf Anraten des Richters) zurücknehmen ...
Er war auch damals (2007) schon "krank genug für die EM-Rente", glaub mir, ich weiß was du meinst und kann nachvollziehen was du fühlst bei dem Gedanken, es ging uns nicht anders (und ärgert uns auch heute noch manchmal
), vor Allem auch dem Dopa nicht, seine EM-Rente begann dann (nach dem 2. Antrag rückwirkend) ab 06/ 2010 ...bis dahin hatte er auch kein eigenes Einkommen mehr und wir mußten ab 11/2010 zum JobCenter, weil ich auch NIX mehr bekam ...
Ich hatte dann am SG etwas "mehr Glück", weil die gerichtlichen GA eindeutig für mich entschieden hatten, dass die EM ab Antragstellung (08/2009) eingetreten sei, gezahlt wurde trotzdem erst nach "Willkürdatum Leistungsfall" (02/2010, Befristung Vollrente 08/2010 bis 07/2013) der DRV, weil man sonst direkt die EM-Rente ohne Befristung hätte geben müssen ...Manno, ich verstehe dich SOOOO gut
aber es wird so nicht kommen, wie du es (völlig berechtigt
) lieber hättest.
Dann hätten die schon längst nachgegeben ...
Mein jetztige Diagnose begann ja schon im Feb.2011 dann wurde ich im Oktober versteift was schon ein weiterer Grund wäre und jetzt im Januar 2013 musste alles wieder raus und musste noch mal und länger versteift werden, aber nein die sagen genau am 22.8.12 setzte mein EM ein während einer AHB. Ohne Worte wo ich schon massive Probleme nach der ersten Spondy hatte.
Wir hier verstehen das ALLES und können das auch nachvollziehen, man hat sich jetzt bei der DRV nun schon "herablassen" müssen, dir ein Angebot zu machen, weil der Trick mit den fehlenden Beiträgen nicht funktioniert hat, das wäre nämlich einfacher gewesen für die DRV, da braucht man sich um den "Eintritt des Leistungsfalles" keine Gedanken mehr machen, gibt sowieso keine EM-Rente, egal wie krank der Antragsteller schon ist und seit wann ...
Wie lange denkst du werde ich noch auf einen Gerichtstermin warten müssen?
Die Sozialgerichte sind völlig überlastet und jeder Richter ist auch froh, wenn ein Fall per Vergleich "vom Tisch kommt" und erstmal erledigt ist, mein Anwalt hat mir letztes Jahr abgeraten den Vergleich endgültig abzulehnen und ich habe seine Erklärungen dazu auch verstanden und dann "lieber" zugestimmt.
An unserem SG hätte es weitere 9 - 12 Monate (mindestens) gedauert ehe da wieder was passiert wäre, denn der Richter hätte da wohl auch "keine Eile" mehr gesehen, das nächste Problem wäre die Entscheidung des Richters gewesen, denn der braucht sich (auch) nicht an die Vorstellungen der Kläger und/oder der DRV zu halten, ER trifft dann (irgendwann) seine EIGENE richterliche Entscheidung und die muss mir (dir) dann auch nicht unbedingt "gefallen"...
Es gibt also keinerlei "Garantien", dass es sich wirklich lohnt weiterzumachen, das Ergebnis ist völlig OFFEN und die Dauer des weiteren Verfahrens sowieso ...NUR Eines ist sicher...EM-Rente gibt es bis dahin auf keinen Fall ...
NEIN. mir hat das auch nicht gefallen, aber mein Anwalt war immer ehrlich zu mir und darum bin ich dann seinem Rat gefolgt, inzwischen bin ich ihm sehr dankbar dafür, denn die Verlängerung war nun tatsächlich kein Problem mehr.
Letztlich kannst du nur selber entscheiden, ob du weiter ohne eigenes Geld der (völlig ungewissen) Hoffnung auf eine Nachzahlung folgen möchtest oder das Angebot der DRV jetzt doch akzeptierst, wenn auch mit "Bauchschmerzen", dann bekommst du aber wenigstens bald die erste EM-Rente auf dein Konto.
Liebe Grüße von der Doppeloma