RV-Gutachten konträr zur Ablehnung der RV

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Paulus
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RV-Gutachten konträr zur Ablehnung der RV

Ungelesener Beitrag von Paulus » Mo 25. Jun 2012, 10:40

Hallo

Mein Antrag auf Erwebrsminderungrente wurde abgelehnt von der RV, ich legte Widerspruch ein ohne Begründung.

Die RV forderte mich auf eine Begründung für meine Widerspruch zu geben, daraufhin forderte ich das Gutachten von dem RV-Gutachter ein.

Dort steht drin :
gegenwärtig besteht eine Leistungfähigkeit unter 3 Std. täglich
Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben--> angekreuzt ist Nein

in der Ablehnug steht jedoch als Begründung drin:
Denn nach unserer medizinischen Beurteilung können sie
noch mindestens 6 Std unter den üblichen Bedingungen des allgemienen Arbeitsmarktes erwerbstätig sein

Verstehe das irgednwie nicht ? das widerspricht sich ja ihrem eigenen Gutachter

was ist davon zu halten?
liebe grüße paulus

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dasblaulicht
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Re: RV-Gutachten konträr zur Ablhenung der RV

Ungelesener Beitrag von dasblaulicht » Mo 25. Jun 2012, 11:57

Hallo Paulus,

auch bei mir war es so, dass zwei GA sich für eine Rente ausgesprochen hatten und einer mich für voll erwerbsfähig hielt. Das Ergebnis war auch, dass die Rente erstmal abgelehnt wurde, der Widerspruch jetzt aber Erfolg zu haben scheint.

Das liegt daran, dass bei der DRV nicht das GA alleine den Ausschlag zur Bewilligung oder Ablehnung gibt, sondern die Beurteilung des beratungsärztlichen Dienstes der DRV.

Meine Strategie wäre, in der Widerspruchsbegründung noch mal deutlich auf die Ergebnisse des GA hinzuweisen und dies nochmals mit den bestehenden Einschränkungen und Beschwerden zu untermauern.
Viele Grüße
dasblaulicht

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Paulus
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Re: RV-Gutachten konträr zur Ablhenung der RV

Ungelesener Beitrag von Paulus » Mo 25. Jun 2012, 12:30

Danke dir

Ach so verhält sich das, gut zu wissen.

Danke für deine HInweise, hatte vor es so zu machen

dann drück ich dir mal die Daumen das dein Widerspruch jetzt Erfolg hat

liebe grüße paulus

elzesuse
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Re: RV-Gutachten konträr zur Ablhenung der RV

Ungelesener Beitrag von elzesuse » Mo 25. Jun 2012, 12:39

Hallo Paulus,
bist du zufällig bei der VDK ? Die VDK regelt soweit alles für mich.
LG Suse

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Re: RV-Gutachten konträr zur Ablhenung der RV

Ungelesener Beitrag von Paulus » Mo 25. Jun 2012, 12:43

Hallo Suse

Nein , die ist hier vor Ort nicht so wie es sein soll,(Erfahrungsberichte von Anderen) deswegen noch in Eigenregie.

liebe grüße paulus

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Re: RV-Gutachten konträr zur Ablhenung der RV

Ungelesener Beitrag von irina » Mo 25. Jun 2012, 13:09

Also, ehrlich gesagt, verstehe ich den Vorgang nicht ganz. Wozu schaltet die DRV einen Gutachter ein, wenn der ärztl. Dienst entscheidet? Was ergibt das für einen Sinn. Darf die DRV das Gutachten in dem Fall einfach übergehen??Paulus steht doch eindeutig die EM Rente zu!Falls jemand von der DRV mit liest, bitte ich doch mal um Aufklärung. Gruß Irina

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Re: RV-Gutachten konträr zur Ablhenung der RV

Ungelesener Beitrag von dasblaulicht » Mo 25. Jun 2012, 13:38

Mir wurde das in meinem Rentenverfahren folgendermaßen erklärt: Zunächst gibt es den Rentenantrag mit den Angaben des Versicherten bezüglich seiner Einschränkungen. Dann gibt es Facharztberichte, Klinik-Entlassberichte, evtl. Reha-Entlassberichte etc.

Wenn diese Unterlagen der DRV zu einer Beurteilung noch nicht ausreichen, was ja in den allermeisten Fällen so ist, wie man in diesem Forum liest, kann die DRV ein oder mehrere GA in Auftrag geben und aktuelle Befundberichte von behandelnden Ärzten einholen.

Die Summe dieser Unterlagen führt dann beim beratungsärztlichen Dienst, das sind angestellte Ärzte der DRV, zu einer Gesamtbeurteilung der Erwerbsfähigkeit. Das heißt, ein GA ist oftmals eine entscheidende Grundlage für die Beurteilung, aber nicht die einzige.
Viele Grüße
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Re: RV-Gutachten konträr zur Ablhenung der RV

Ungelesener Beitrag von irina » Mo 25. Jun 2012, 13:50

Verstehe ich immer noch nicht. Mal angenommen es ist, wie Du schreibst eine Frage der Entschedung, "ob oder ob nicht". Dann wäre es doch eine Zusage vom Gutachter in Paulus Fall, Wenn aber die Entscheidung vom Gutachter (in diesem Fall ja positiv) ignoriert wird, dann kann man es doch gleich lassen. Ich würde es vielleicht verstehen, wenn Paulus bei einem zweiten Gutachter gewesen wäre und jener dagegen gestimmt hätte.Aber so...Gruß Irina (stehe ich auf dem Schlauch?)

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Re: RV-Gutachten konträr zur Ablhenung der RV

Ungelesener Beitrag von dasblaulicht » Mo 25. Jun 2012, 15:11

Hallo Irina,

bitte nicht falsch interpretieren. Ich versteh´s ja auch nicht. Weder hab ich´s in meinem Fall verstanden noch jetzt bei Paulus. Nach meiner Auffassung müsste Paulus nach so einem GA ohne weiteres die EM-Rente bekommen.

Ich wollte nur deutlich machen, dass ein (für den Antragsteller) positiv geschriebenes GA nicht gleichbedeutend ist mit EM-Rente. Und als ich in meinem Fall nachgefragt hatte, wurde mir das eben so erklärt, wie ich´s im letzten Beitrag beschrieben habe. Das heißt aber nicht, dass ich das ganze für logisch befinde oder gar für gut heiße.

Aber offensichtlich ist es wirklich so, dass ein hoher Prozentsatz gestellter Anträge erstmal pauschal abgeschmettert wird. Und wenn Paulus sich davon hätte beeindrucken lassen, was anscheinend doch auch viel zu viele Leute tun, hätte sich die DRV doch schon wieder Geld gespart. Aber er hat´s richtig gemacht und Widerspruch eingelegt. Und nun bleibt zu hoffen, dass sich die DRV nach Eingang der Begründung, nochmals (und diesmal wirklich) mit dem Antrag beschäftigt mit einem hoffentlich positiven Ergebnis für Paulus.
Viele Grüße
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Re: RV-Gutachten konträr zur Ablhenung der RV

Ungelesener Beitrag von irina » Mo 25. Jun 2012, 15:22

Verstehe ich das richtig, man kann Widerspruch im Widerspruch einlegen? Also muß man im Fall eines Ablehnungsbescheides von der DRV, trotz eines für den Kranken positiven Gutachtens, Widerspruch einlegen. Man muß in diesem Fall nicht Klage beim Sozialgericht erheben?Ist das so? Gruß Irina

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