Hallo Irina,
ich mische mal hier an dieser Stelle mit, denn hier gibt es ein Mißverständnis.
Hallo, ja das habe ich verstanden, daß Widerspruch bei der DRV eingelegt wurde und meistens ist es ja so, daß gegen das Gutachten Widerspruch eingelegt wird, weil es für den Patienten falsch dargelegt wurde. In Paulus Fall würde aber kein Widerspruch wegen des Gutachtens erfolgen, sondern Widerspruch gegen die Auslegung des Gutachtens, von der DRV.
Anders geht das auch GAR NICHT, gegen ein GA selber KANN man keinen Widerspruch einlegen, das ist eine "ärztliche Stellungnahme" und kein Bescheid...man kann NUR gegen den ablehnenden EM-Renten-bescheid Widerspruch einlegen (was ja bereits fristwahrend erledigt wurde
), dieser wird nun (nach Erhalt des GA im Zuge der Akten-Einsicht) entsprechend begründet.
Hier ist selbstverständlich dieses GA eine sehr gute Grundlage, denn das GA macht die Ablehnung der EM-Rente völlig unverständlich, das GA soll ja GAR NICHT "angegriffen" werden, sondern den Widerspruch gegen die Renten-Ablehnung erhärten.
Da KANN man durchaus die Frage an die DRV stellen, welchen SINN solche Begutachtungen (mit persönlicher Untersuchung) eigentlich erfüllen, wenn dann der DRV-eigene med. Dienst "am grünen Tisch" der Ansicht ist, der Antragsteller sei Vollzeit arbeitsfähig, OHNE ihn je gesehen zu haben...
Im Gegensatz zu vielen (für die Antragsteller negativen) DRV-GA, kann (und SOLLTE) man hier auch die Frage nach der Wirtschaftlichkeit solcher GA-Untersuchungen stellen, wenn die Ergebnisse dann doch so zurechtgelegt werden, wie es die Rentenkasse gerne hätte, damit keine Rente gezahlt werden muss...spätestens bei einer Klage am SG dürfte die DRV damit nicht mehr sehr gut wegkommen.
Er/Sie befindet sich aber nun schon im Widerspruch, wodurch ein Gutachten erfolgte. Dieses wurde ja offensichtlich ignoriert, nun müßte Paulus vor dem SG klagen und eine lange Wartezeit hinnehmen? Oder kann er noch einmal Widerspruch wegen "Ignoranz" oder so einlegen?Ich hoffe, ihr versteht...?
Nein, dieses GA erfolgte bereits während der Antragstellung und TROTZDEM erfolgte die Ablenung der EM-Rente, das GA wurde also im Antrags-Verfahren ignoriert, der zulässige Widerspruch (gegen die Renten-Ablehnung!!!) wird mit diesem GA jetzt begründet und nachgefragt, warum der Antrag auf EM-Rente trotzdem abgelehnt wurde (das GA hatte er VORHER noch NICHT vorliegen!), wäre die Rente DIREKT bewilligt worden, hätte er es vielleicht gar nicht angefordert....
Aber vielleicht war es ja wieder nur ein "fataler menschlicher Irrtum", der ja "mal vorkommen kann" und die Angelegenheit wird im Widerspruchsverfahren dann schnell geklärt, zu Gunsten des Antragstellers ...
Ich drücke die Daumen
Liebe Grüße von der Doppeloma