nach der Ablehnung der Erwerbsminderungsrente durch die DRV habe ich heute Einsicht in die Unterlagen genommen und mir besonders das neurologisch/psychiatrische GA des Dr. J. K. aus Würzburg angesehen, welches schlussendlich zur Ablehnung meines Widerspruches geführt hat. Klage vor dem Sozialgericht ist zum Glück schon eingereicht, für die Begründung werde ich mir noch ein wenig Zeit lassen.

Über diesen GA-Termin habe ich ja schon einmal berichtet, das Ergebnis hat mich nicht wirklich überrascht, nach dem, was der Gute so alles losgelassen hat


Hr. Dr. S., Allgemeinmediziner mit spezieller Schmerztherapie hatte in einem Befundbericht vom 10.06.2011 folgende Diagnosen gestellt: "chonische Schmerzstörung mit somatischen und psychiscchen Faktoren, Fibromyalgie-Syndrom, Dysthymie, Migräne mit Aura" und hat Fr. xxx ab 01.07.2011 krank geschrieben.
Seine diagnostischen Aussagen können wir in ihrer diagnostischen Gewichtung nicht bestätigen. Seine Aussage zur AU ab 01.07.2011 erweist sich als unbegründet und rechtswidrig.



Leider wurde von Hr. S. mit seiner Grundausbildung in Allgemeinmedizin und einer Weiterbildung in Schmerztherapie unbegründet ein neurologisches und psychiatrisches Mandat geltend gemacht, das sachlich fachlich real nicht nachgewiesen ist.
Zum Thema Rehabericht schreibt er wie folgt:
Fr. xxx wurde nach 14-tägiger Behandlung vorzeitig au entlassen. Der Entlassungsbericht wurde unterschrieben von einem Stationsarzt und einem Chefarzt und enthält keinen neurologischen und psychiatrischen Befund, der von der Sache her dringend gefordert war.
Daraus erhellt, dass beide Untersucher weder einen neurologischen noch einen psychiatrischen Befund erhoben hatten und bei dieser Sachlage überhaupt nicht befugt waren, Fr. xxx au zu entlassen.
Aus neurologische und psychiatrischer Sicht erweist sich die in K... ausgeworfene AU als unzweifelhaftt rechtswidrig. Dies ist um so erstaunlicher, da sich Hr. Dr. B... auf der Erstseite des Arztberichtes auch noch als Geschäftsführer bezeichnet, so dass man bei dieser Sachlage zumindest bescheidene Kenntnis auf dem Fachgebiet der Sozialmedizin hätte erwarten dürfen.


Bei den Angaben der Untersuchten tauchen dann so interessante Dinge auf, wie:
Ich bin bei der BKKH versichert (KKH wäre richtig gewesen - vielleicht nur eine Kleinigkeit, zieht sich aber durch den ganzen Befund), ich nehme als Autolenkerin am Straßenverkehr teil, vorrangig an Tagen mit guter Befindlichkeit (richtig wäre, ich fahre nur noch an Tagen mit guter Befindlichkeit kleinste Strecken, ansonten nehme ich nicht mehr am Straßenverkehr teil).
"Sie sei Nichtraucherin und trinke keinen Alkohol mehr" steht auf der einen Seite, "Alkohol sei ihr wenig zuträglich" steht auf der anderen (ich trinke seit Jahren keinerlei Alkohol mehr).
Als Untersuchungsbefund gibt er an:
43jährige Frau in gutem Allgemeinzustand, gesund aussehend, sehr gepflegte und elegante Erscheinung (




Der neurologische Befund strotzt von medizinischen Fachbegriffen und sagt mehr oder weniger nur aus, dass ich ja keinerlei gesundheitlichen Probleme haben würde (ich als Hypochonder und Schauspieler

Fr. xxx kommt in Begleitung. Ihre äußere Erscheinung ist unauffällig. Inhaltlich besteht eine starke Einengung auf multiple somatische Beschwerden mit ausgeprägtem Leidensdruck, jedoch ohne korrelierenden neurologischen Befund.
In psychicher Hinsicht wirkt sie missmutig und verstimmt. Ihr Beschwerdevortrag wirkt übertrieben. Es handelt sich um eine geltungsbedürftige Persönlichkeit mit vermehrter Selbstbezogenheit mit histrionischen Zügen. Es handelt sich bei Fr. xxx um eine egozentrische Persönlichkeit. Von einer wirklichen Trauer können wir uns nicht überzeugen, sondern vorrangig von Ablehnung und Mißstimmung. In psychischer Hinsicht liegt eine Dysthymie mit hypochondrischen und histrionischen Zügen vor. Von einer wirklichen Hemmung im Sinne einer echten depressiven Erkrankung konnten wir uns nicht überzeugen.
Sie gehört zum Kreis der körperlich leicht Labilen und sich seelisch unzulänglich Fühlenden. Das Störungserleben der Fr. xxx erstreckt sich vorrangig auf körperliche Missempfindungen und Körpersensationen, während hier die maßgeblich histrionischen Persönlichkeitsstörungen völlig ausgeblendet werden.
Wir können uns weder aus psychiatrischer noch aus neurologischer Sicht von einer echten Erkrankung im Rechtssinne überzeugen, sondern lediglich von einer Anomalie des Gemüts- und Willenslebens sowie gestörten Leibgefühlen als Variante menschlichen Daseins, die dem Normalen stets ähnlich bleibt.
Abschließend schreibt er noch:
Subjektiv machte hier Fr. xxx eine totale Erschöpfung nach 2-minütiger Tätigkeit geltend, während sie andererseits seitenlange Beschwerden mit 25 verschiedenen Körperstörungen vor dem Hintergrund eines Rentenbegehrens bei histrionischer Persönlichkeitsstörung subjektiv geltend macht.



Aha - das Schreiben von Briefen mittels Computer (immer in Teilen, je nach Befinden) und Hilfestellung durch andere Personen wird also genauso gewichtet, wie körperliche Anstrengungen durch Putzen, Wäsche machen etc.

Wer Schmerzen kennt, weiß, worauf ich hier hinaus will...


Aus der Migräne hat er mal schnell einen Kombinationskopfschmerz gemacht (Spannungskopfschmerzen) und nur episodische Migräneanfälle ohne Freiheitsverlust...
Ich halte dieses ganze GA für eine Frechheit und werde alle Möglichkeiten nutzen, um gegen diesen Herrn vorzugehen



LG
Royan
