Re: Anzeige bzgl. §278 erstatten?
Verfasst: Mi 27. Okt 2010, 08:25
Moin,
@Antonia: genau das ist das große Problem hier in Deutschland, die "Macht" der Behörden, in diesem Falle der Sozialversicherungen ist zu unantastbar. Ein Arzt der in der freien Wirtschaft auf ganzer Linie versagt hat, kann immernoch bei der DRV als Gutachter Gott spielen. Sowas muss verboten werden.
Patientenrechte werden von Mitarbeitern der DRV mit Füssen getreten und dann wird in den Bericht geschrieben:
"Während der Reha hat es mehrfach, für den ärztlichen Bereich, sehr belastende Gespräche mit dem Patienten gegeben."
Hallo, gehts noch, ich bin der Patient und wenn mir die Behandlung nicht passt, dann sag ich es. Da ist mir das Wohl des Arztes völlig egal. Wenn der nicht Belastbar ist soll er halt mal zum Arzt gehen.
Sehr nett auch die zusammenfassende Beurteilung des Rehaverlaufs und - ergebnisses:
"Bei dem Patienten besteht eine chronigizierte Schmerzerkrankung. Eine wesentliche Veränderung des Befindens konnte durch die Reha nicht erreicht werden. Wir konnten den Patienten bzgl. einer beruflichen Reintegration nicht überzeugen."
Da ist die Reha wohl auf voller Linie ein Reinfall gewesen. Aber was will man von einer Rheumathologin erwarten, die in Ihrem Bereicht schreibt: "Es besteht eine erhebliche Diskrepanz zwischen dem Befinden des Patienten und den vorliegenden technischen Untersuchungsbefunden". Klar wenn es sich um einen z.B. Beinbruch handeln würde könnte man zustimmen, was aber auch nicht zwangsläufig so sein muß, aber bei einer Erkrankung wie Fibromyalgie solltees ja wohl auch verwunderlich sein . Denn dabei handelt es sich um eine Erkrankung bei der sowohl Röntgenbilder als auch Laborwerte keinen eindeutigen Aufschluss geben. Darum heisst es glaub ich auch Ausschlussdiagnose, aber dieses Wissen kann man ja von einer Ärztin nicht erwarten die Präsidentin der Rheumaliga in Niedersachsen ist. Oder ist das etwa Absicht? Einen Patienten so vor ungeschulten Sachbearbeitern der DRV zu diskreditieren, ein Schelm wer böses dabei denkt....
@Antonia: genau das ist das große Problem hier in Deutschland, die "Macht" der Behörden, in diesem Falle der Sozialversicherungen ist zu unantastbar. Ein Arzt der in der freien Wirtschaft auf ganzer Linie versagt hat, kann immernoch bei der DRV als Gutachter Gott spielen. Sowas muss verboten werden.
Patientenrechte werden von Mitarbeitern der DRV mit Füssen getreten und dann wird in den Bericht geschrieben:
"Während der Reha hat es mehrfach, für den ärztlichen Bereich, sehr belastende Gespräche mit dem Patienten gegeben."
Hallo, gehts noch, ich bin der Patient und wenn mir die Behandlung nicht passt, dann sag ich es. Da ist mir das Wohl des Arztes völlig egal. Wenn der nicht Belastbar ist soll er halt mal zum Arzt gehen.
Sehr nett auch die zusammenfassende Beurteilung des Rehaverlaufs und - ergebnisses:
"Bei dem Patienten besteht eine chronigizierte Schmerzerkrankung. Eine wesentliche Veränderung des Befindens konnte durch die Reha nicht erreicht werden. Wir konnten den Patienten bzgl. einer beruflichen Reintegration nicht überzeugen."
Da ist die Reha wohl auf voller Linie ein Reinfall gewesen. Aber was will man von einer Rheumathologin erwarten, die in Ihrem Bereicht schreibt: "Es besteht eine erhebliche Diskrepanz zwischen dem Befinden des Patienten und den vorliegenden technischen Untersuchungsbefunden". Klar wenn es sich um einen z.B. Beinbruch handeln würde könnte man zustimmen, was aber auch nicht zwangsläufig so sein muß, aber bei einer Erkrankung wie Fibromyalgie solltees ja wohl auch verwunderlich sein . Denn dabei handelt es sich um eine Erkrankung bei der sowohl Röntgenbilder als auch Laborwerte keinen eindeutigen Aufschluss geben. Darum heisst es glaub ich auch Ausschlussdiagnose, aber dieses Wissen kann man ja von einer Ärztin nicht erwarten die Präsidentin der Rheumaliga in Niedersachsen ist. Oder ist das etwa Absicht? Einen Patienten so vor ungeschulten Sachbearbeitern der DRV zu diskreditieren, ein Schelm wer böses dabei denkt....