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Anzeige bzgl. §278 erstatten?

Verfasst: Di 26. Okt 2010, 20:07
von Fulgora
Hallo,
ich habe heute den ärztlichen Entlassungbericht der Reha bekommen und mir sind fast die Augen aus dem Kopf gefallen.
Nicht nur das meine Anfragen nach Haftungsübernahme und Einsicht in die Patientenakte als "persönliche Bedrohung" bezeichnet wurden. Nein, es wurde wieder mal gelogen das sich die Balken biegen.

U.A. wurden therapeutische Leistungen aufgeführt die niemals stattgefunden haben.
Ich ziehe jetzt in Erwägung gegen den unterschreibenden Arzt rechtlich vorzugehen. Wobei, darf ein ärztlichen Entlassungbericht der Reha überhaupt nur von einer Person unterschrieben werden?

Reicht es jetzt einfach zu einer Polizeidienststelle zu gehen und Strafanzeige zu stellen. Und was für Unterlagen muss ich dort vorlegen?

Hat da wer Erfahrung?

Gruss Fulgora

Re: Anzeige bzgl. §278 erstatten?

Verfasst: Di 26. Okt 2010, 20:12
von Blacky
Erfahrung habe ich keine.

Aber wie willst du das beweisen, ich meine was du bekommen hast und was nicht.

Hast du deinen "Stundenplan" behalten?

Dann könntest du zumindest die falschen Angaben belegen.

Da ist dein Ansprechpartner aber die DRV und nicht die Polizei.

Ferner mußte einen Anwalt einschalten, der kann für dich dann die Akte anfordern.

Dort wird aber mit Sicherheit vieles fehlen, die Begründungen sind da sehr vielfältig die Einsicht zu verweigern.

Ich hoffe du berichtest weiter.

Und viel Erfolg. :ic_up:

Re: Anzeige bzgl. §278 erstatten?

Verfasst: Di 26. Okt 2010, 20:18
von Miko
Hallo Fulgora,

ich stehe ja auch kurz davor Anzeige gegen meinen Gutachter, sorry, Versager, zu machen.

Mein Anwalt riet mir davon ab, ich denke ich soll es tun, denn nur so wird was bewegt.
Wir müssen außergewöhnliche Wege gehen, weil wir außergewöhnlich dumm und dreist behandelt, bzw. in Berichten beschrieben werden.

Ich denke auch, dass der Weg zur Polizei richtig ist, denn diese leitet das ja an die Staatsanwaltschaft weiter.

Wenn alle nichts tun, nur weil ein Versager den Heiligenschein auf sich trägt, was wahrhaftig nicht gut geheißen werden kann, dann dürfen diese versager weiter und weiter machen.

Es muss nur von Anzeigen so hageln.

JA!!!!!!!!!!!! DAS VOLK WEHRT SICH!!!!!!!!!!!!!!!!!

DAS muss klar gemacht werden, denn lange genug haben die Patienten gekuscht und gelitten von diesen Falsch- und Lügenaussagen.

JEDER GUTACHTER, der sich verhält wie die Sau im Stall (obwohl die Säue eigentlich noch ganz lieb sind) gehört angezeigt.

Nichts mehr gefallen lassen, gar nichts mehr, denn diese arroganten Säcke müssen endlich in ihre Schranken gewiesen werden!!!
Das betrifft genauso Entlassberichte, die zuhauff unwahre Angaben enthalten.

Gruß

Miko

Re: Anzeige bzgl. §278 erstatten?

Verfasst: Di 26. Okt 2010, 20:44
von Fulgora
Hast du deinen "Stundenplan" behalten?
Abfotografiert.
Da ist dein Ansprechpartner aber die DRV und nicht die Polizei.
Ich denke die DRV wird das einen Feuchten interessieren, aber Urkundenfälschung (der ärztliche Entlassungbericht ist eine Urkunde) ist Sache der Polizei.
Alleine das dort eine falsche Größenangabe drin steht, 164 anstatt 176 cm ist ein Witz sondergleichen.

Genehmigt wurde z.B. eine medizinische rheumathologische Reha, der ärztlichen Entlassungbericht wurde aber von der orthopädischen Abteilung der Rehaklinik angefertigt.

Die Frage ist halt bringt eine Anzeige was? Mal schauen ob man das sogar evtl. medienwirksam machen könnte.


@miko
Mein Anwalt riet mir davon ab,
Mit welcher Begründung hat man dir abgeraten?

Gruss
Fulgora

Re: Anzeige bzgl. §278 erstatten?

Verfasst: Di 26. Okt 2010, 20:52
von Miko
Fulgora hat geschrieben: Mit welcher Begründung hat man dir abgeraten?

Gruss
Fulgora
Hier herauskopiert aus der Antwort:


Selbstverständlich steht es Ihnen frei, den Sachverhalt hinsichtlich der Durchführung der Begutachtung durch Herrn Dr G......., F......... der Polizei bzw. Staatsanwaltschaft mitzuteilen. Ich halte dies allerdings nicht für tunlich, da jede Begutachtung letztlich höchstpersönlicher Art ist und ich davon ausgehe, dass ein gerichtlich bestellter Sachverständige den ihm erteilten Auftrag ordnungsgemäß abwickelt, wenn hier auch vielleicht unterschiedliche Herangehensweisen und Verhaltensweisen zutage treten mögen.


Tja, davon geht man nunmal aus, was aber sehr häufig nicht der Fall ist.

Und wenn ein Psychiater, wie in meinem Fall, derartigen Schund schreibt, und der Patient sich dann, wenn er sowieso schon gefährdet ist, sich das Leben nimmt, dann

WAR ER EBEN ZU SCHWACH

Ich muss schon wieder :kotzen: :kotzen: :kotzen:

Re: Anzeige bzgl. §278 erstatten?

Verfasst: Di 26. Okt 2010, 20:53
von Blacky
Meiner Meinung nach bringt da eine Anzeige nix.

Die werden sich locker rausreden.

Dann bekommste einen Brief und da steht drinne das das Verfahren mangels öffentlichem Interesse eingestellt wird.

Klingt scheiße, ist aber so.

Die Größenangabe kann ein Tippfehler sein, der falsche Plan wurde verwendet.....

Laß es lieber, zumindest sollte vorher ein Anwalt befragt werden.

@ Miko

Im Prinzip haste ja recht.

Nur es muß beweisbar sein.

Und das stichhaltig.

Deshalb bringt bei dir auch eine Anzeige nix, außer Frust.

Und genau deshalb braucht meine Anwältin auch 2 Wochen um das auszuloten.

Macht was ihr für richtig haltet.

Re: Anzeige bzgl. §278 erstatten?

Verfasst: Di 26. Okt 2010, 20:56
von Miko
Auch wenn es nichts bringt:

Wenn sich Anzeigen häufen, dann wird auch mal nachgedacht.

Und wenn wir es nur für die Menschen "nach uns" machen.

Re: Anzeige bzgl. §278 erstatten?

Verfasst: Di 26. Okt 2010, 21:45
von rosenresli
ach kinnersch,

recht haben und recht bekommen, das sind doch leider zweierlei!
ich bin doch auch von klein auf der rächer der entehrten und schwachen :lachen:
und was bringt es mir?
meist bin ich die dumme und wie!!!

spar dir deine nerven, daheim kannste rumtoben wie ein rumpelstilzchen, aber gegen die herren in weiß tuste nix!
leider

versuche trotzdem gut zu schlafen :koepfchen:

alles liebe rosenresli

Re: Anzeige bzgl. §278 erstatten?

Verfasst: Mi 27. Okt 2010, 04:20
von Antonia
Im Prinzip bin ich Blackys Meinung.
Verstehe aber Miko und fulgora total!!!

Verstehe mich jetzt bitte nicht falsch, Fulgora, aber : mir fällt bei Deiner Vorgehensweise ein Artikel über einen sogenannten "Querulanten" (ich sage nicht, daß ich Dich für einen halte!!!) ein, der mal in der Zeitung war. Der Mann hatte sich mit den Behörden angelegt.
Ich entsinne mich nur noch dunkel an diesen Bericht, aber der Mann hat komplett durch sämtliche Instanzen verloren, und die Behörden haben sich auf ihn eingeschossen und ihn nach Strich und Faden fertig gemacht. Als Außenstehende weiß man da sowieso nicht, was ist richtig und was ist falsch widergegeben. Wer ist also eigentlich im Recht?!
Ich für meinen Teil würde solch einen langwierigen, nervenzehrenden Kampf mit den Behörden nicht auf mich nehmen können. Da fehlte mir die Kraft. Ich hab ja eh schon keine mehr.

Und wie rosenresli schon schrieb: Recht haben ist das eine - Recht zu bekommen ist eine ganz andere Sache.

Letztendlich ist es eine Abwägungssache: lohnt es sich? Was ist das Ziel? Bleibt es das Ziel, oder werden ganz schnell Nebenkriegsschauplätze eröffnet? Ist es der Aufwand wert?

Denk drüber nach, Fulgora.

Re: Anzeige bzgl. §278 erstatten?

Verfasst: Mi 27. Okt 2010, 06:18
von WiZaRd
Passend dazu: "Des Armen Recht, ist keinen Furz wert." - Sprichwort aus Venedig

Vor Gericht wird man da wohl kein Land sehen... die winden sich da sicherlich mit Leichtigkeit heraus. Man kann nur hoffen, dass es ihnen irgendwann auffällt, wenn die 5te, 10te, 100te? Beschwerde ins Haus flattert.
Wie siehts denn mit der Ärztekammer aus? Hat sich da mal jmd. beschwert? Evtl. könnte das ja auch was helfen.

Wieso ist es so schwer Recht zu bekommen, wenn man definitiv Recht hat? Bei jedem Mist springt die Polizei ein, werden Gesetze erlassen, etc. - solange der Staat und Geld betroffen sind; geht es aber um Menschen, dann steht man einfach ganz beschissen (sorry) da, selbst wenn man 1000x Recht hat, im Prinzip herrscht hier weiter ein System des Stärkeren bzw. der unterschiedlichen Interessen und deren Gewichtung, soll konkret heißen: "Würg deinem Mitmenschen ruhig eine rein, aber lass die Finger von meiner Börse, sonst geht's dir schlecht!"