
RV-Gutachten konträr zur Ablehnung der RV
- dasblaulicht
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Re: RV-Gutachten konträr zur Ablhenung der RV
Nenee, wenn Du im ersten Beitrag von Paulus nochmal nachliest, siehst Du, dass er nach der Ablehnung ganz normal fristwahrend Widerspruch eingelegt hat und nunmehr bei der Begründung seines Widerspruchs ist. 

Viele Grüße
dasblaulicht
Konzentriere Dich auf das, was Du KANNST, nicht auf das, was Du KONNTEST.
Ich kann mich zwar nicht für meine Krankheit entscheiden, aber dafür, wie ich mit ihr umgehe.
Wer sich für meinen kompletten Fall interessiert, guckst Du hier:
viewtopic.php?f=21&t=1469
viewtopic.php?f=21&t=3170
dasblaulicht
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- Esuse
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Re: RV-Gutachten konträr zur Ablhenung der RV
Was meinst Du mit Widerspruch im Widerspruch. Wenn Du Widerspruch einlegst und der wird abgelehnt, ist der nächste Schritt das SG. Es gibt zwar einen Sonderfall, aber der kommt nur selten zum Tragen und auch nur dann, wenn es Befunde bzw Gutachten gibt, die die DRV nicht kennt.
Liebe Grüße
Esuse
Esuse
Re: RV-Gutachten konträr zur Ablhenung der RV
Hallodasblaulicht hat geschrieben:Nenee, wenn Du im ersten Beitrag von Paulus nochmal nachliest, siehst Du, dass er nach der Ablehnung ganz normal fristwahrend Widerspruch eingelegt hat und nunmehr bei der Begründung seines Widerspruchs ist.
genauso habe ich das gemacht , wie hier angeraten wird im Forum.Widerspruch ertmal ohne Begründung fristgerecht.
dan Einforderung der Einsicht des GA und jetzt Widerspruch mit Begründung, in Bezugnahme des GA
liebe grüße Paulus
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Re: RV-Gutachten konträr zur Ablhenung der RV
Hallo, ja das habe ich verstanden, daß Widerspruch bei der DRV eingelegt wurde und meistens ist es ja so, daß gegen das Gutachten Widerspruch eingelegt wird, weil es für den Patienten falsch dargelegt wurde. In Paulus Fall würde aber kein Widerspruch wegen des Gutachtens erfolgen, sondern Widerspruch gegen die Auslegung des Gutachtens, von der DRV. Er/Sie befindet sich aber nun schon im Widerspruch, wodurch ein Gutachten erfolgte. Dieses wurde ja offensichtlich ignoriert, nun müßte Paulus vor dem SG klagen und eine lange Wartezeit hinnehmen? Oder kann er noch einmal Widerspruch wegen "Ignoranz" oder so einlegen?Ich hoffe, ihr versteht...?Gruß Irina
- dasblaulicht
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Re: RV-Gutachten konträr zur Ablhenung der RV
Hallo Irina,
nochmals kurz zusammengefasst, wie ich das sehe:
Paulus hat einen EM-Rentenantrag gestellt, der abgelehnt wurde. Nach Erhalt der Ablehnung hat er frist wahrend Widerspruch eingelegt ohne Begründung und gleichzeitig das GA angefordert. Widerspruch kann man nur gegen einen Bescheid einlegen. In seinem Fall gegen den Ablehnungsbescheid. Gegen ein Gutachten kann man sich höchstens beschweren, was aber in aller Regel nicht viel bringt. Das sagen auch die meisten User hier, die sich mit so was schon herumschlagen mussten.
Nun hat Paulus in dem Gutachten gelesen, dass der Arzt ihn völlig anders beurteilt, als das der Bescheid der DRV ausgesagt hat. Dieses GA, das ja positiv für ihn geschrieben ist, kann er nun verwenden, um seinen Widerspruch fundiert zu begründen. Beispielsweise verschiedene Beschwerden herausgreifen, die er hat und die auch der GA (und vielleicht sein momentaner behandelnder Arzt) ihm ebenfalls bescheinigen.
Sollte der Widerspruch nun wiederum abgelehnt werden, ist der nächste Schritt im Verwaltungsverfahren die Klage vor dem Sozialgericht.
In meinem Fall war es so, dass ich die Begründung des Widerspruchs einer Fachanwältin für Arbeits- und Sozialrecht übergeben habe. Dies ist aber nicht zwingend vorgeschrieben. Auch der VdK oder die Gewerkschaften haben evtl. wertvolle Tipps und Rechtsbeistand für ihre Mitglieder. Die Qualität der Ratschläge scheint jedoch regional sehr zu variieren.
Und bevor ich den Thread von Paulus nun ganz zunichte mache, ziehe ich mich hier zurück. Sicher haben andere User auch noch Beiträge, die für ihn und seine Fragestellungen hilfreich sind.
nochmals kurz zusammengefasst, wie ich das sehe:
Paulus hat einen EM-Rentenantrag gestellt, der abgelehnt wurde. Nach Erhalt der Ablehnung hat er frist wahrend Widerspruch eingelegt ohne Begründung und gleichzeitig das GA angefordert. Widerspruch kann man nur gegen einen Bescheid einlegen. In seinem Fall gegen den Ablehnungsbescheid. Gegen ein Gutachten kann man sich höchstens beschweren, was aber in aller Regel nicht viel bringt. Das sagen auch die meisten User hier, die sich mit so was schon herumschlagen mussten.
Nun hat Paulus in dem Gutachten gelesen, dass der Arzt ihn völlig anders beurteilt, als das der Bescheid der DRV ausgesagt hat. Dieses GA, das ja positiv für ihn geschrieben ist, kann er nun verwenden, um seinen Widerspruch fundiert zu begründen. Beispielsweise verschiedene Beschwerden herausgreifen, die er hat und die auch der GA (und vielleicht sein momentaner behandelnder Arzt) ihm ebenfalls bescheinigen.
Sollte der Widerspruch nun wiederum abgelehnt werden, ist der nächste Schritt im Verwaltungsverfahren die Klage vor dem Sozialgericht.
In meinem Fall war es so, dass ich die Begründung des Widerspruchs einer Fachanwältin für Arbeits- und Sozialrecht übergeben habe. Dies ist aber nicht zwingend vorgeschrieben. Auch der VdK oder die Gewerkschaften haben evtl. wertvolle Tipps und Rechtsbeistand für ihre Mitglieder. Die Qualität der Ratschläge scheint jedoch regional sehr zu variieren.
Und bevor ich den Thread von Paulus nun ganz zunichte mache, ziehe ich mich hier zurück. Sicher haben andere User auch noch Beiträge, die für ihn und seine Fragestellungen hilfreich sind.

Viele Grüße
dasblaulicht
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Ich kann mich zwar nicht für meine Krankheit entscheiden, aber dafür, wie ich mit ihr umgehe.
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Re: RV-Gutachten konträr zur Ablhenung der RV
Hallo Blaulicht,
genau so ist es...hab ich zumindest verstanden...die DRV hat ihm quasi sogar Munition für die Begründung des Widerspruchs geliefert...
ich hab auch fristwahrend Widerspruch eingelegt und dann hat mein Anwalt Akteneinsicht gefordert und dann die Begründung für den Widerspruch nachgereicht...
erst wenn dieser Widerspruch endgültig zurückgewiesen wird, dann kann Klage erhoben werden...
LG
Vrori
genau so ist es...hab ich zumindest verstanden...die DRV hat ihm quasi sogar Munition für die Begründung des Widerspruchs geliefert...
ich hab auch fristwahrend Widerspruch eingelegt und dann hat mein Anwalt Akteneinsicht gefordert und dann die Begründung für den Widerspruch nachgereicht...
erst wenn dieser Widerspruch endgültig zurückgewiesen wird, dann kann Klage erhoben werden...
LG
Vrori
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Vrori
ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
Vrori
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- Doppeloma
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Re: RV-Gutachten konträr zur Ablhenung der RV
Hallo Irina,
ich mische mal hier an dieser Stelle mit, denn hier gibt es ein Mißverständnis.
), dieser wird nun (nach Erhalt des GA im Zuge der Akten-Einsicht) entsprechend begründet.
Hier ist selbstverständlich dieses GA eine sehr gute Grundlage, denn das GA macht die Ablehnung der EM-Rente völlig unverständlich, das GA soll ja GAR NICHT "angegriffen" werden, sondern den Widerspruch gegen die Renten-Ablehnung erhärten.
Da KANN man durchaus die Frage an die DRV stellen, welchen SINN solche Begutachtungen (mit persönlicher Untersuchung) eigentlich erfüllen, wenn dann der DRV-eigene med. Dienst "am grünen Tisch" der Ansicht ist, der Antragsteller sei Vollzeit arbeitsfähig, OHNE ihn je gesehen zu haben...
Im Gegensatz zu vielen (für die Antragsteller negativen) DRV-GA, kann (und SOLLTE) man hier auch die Frage nach der Wirtschaftlichkeit solcher GA-Untersuchungen stellen, wenn die Ergebnisse dann doch so zurechtgelegt werden, wie es die Rentenkasse gerne hätte, damit keine Rente gezahlt werden muss...spätestens bei einer Klage am SG dürfte die DRV damit nicht mehr sehr gut wegkommen.
Aber vielleicht war es ja wieder nur ein "fataler menschlicher Irrtum", der ja "mal vorkommen kann" und die Angelegenheit wird im Widerspruchsverfahren dann schnell geklärt, zu Gunsten des Antragstellers ...
Ich drücke die Daumen
Liebe Grüße von der Doppeloma

ich mische mal hier an dieser Stelle mit, denn hier gibt es ein Mißverständnis.
Anders geht das auch GAR NICHT, gegen ein GA selber KANN man keinen Widerspruch einlegen, das ist eine "ärztliche Stellungnahme" und kein Bescheid...man kann NUR gegen den ablehnenden EM-Renten-bescheid Widerspruch einlegen (was ja bereits fristwahrend erledigt wurdeHallo, ja das habe ich verstanden, daß Widerspruch bei der DRV eingelegt wurde und meistens ist es ja so, daß gegen das Gutachten Widerspruch eingelegt wird, weil es für den Patienten falsch dargelegt wurde. In Paulus Fall würde aber kein Widerspruch wegen des Gutachtens erfolgen, sondern Widerspruch gegen die Auslegung des Gutachtens, von der DRV.

Hier ist selbstverständlich dieses GA eine sehr gute Grundlage, denn das GA macht die Ablehnung der EM-Rente völlig unverständlich, das GA soll ja GAR NICHT "angegriffen" werden, sondern den Widerspruch gegen die Renten-Ablehnung erhärten.
Da KANN man durchaus die Frage an die DRV stellen, welchen SINN solche Begutachtungen (mit persönlicher Untersuchung) eigentlich erfüllen, wenn dann der DRV-eigene med. Dienst "am grünen Tisch" der Ansicht ist, der Antragsteller sei Vollzeit arbeitsfähig, OHNE ihn je gesehen zu haben...
Im Gegensatz zu vielen (für die Antragsteller negativen) DRV-GA, kann (und SOLLTE) man hier auch die Frage nach der Wirtschaftlichkeit solcher GA-Untersuchungen stellen, wenn die Ergebnisse dann doch so zurechtgelegt werden, wie es die Rentenkasse gerne hätte, damit keine Rente gezahlt werden muss...spätestens bei einer Klage am SG dürfte die DRV damit nicht mehr sehr gut wegkommen.
Nein, dieses GA erfolgte bereits während der Antragstellung und TROTZDEM erfolgte die Ablenung der EM-Rente, das GA wurde also im Antrags-Verfahren ignoriert, der zulässige Widerspruch (gegen die Renten-Ablehnung!!!) wird mit diesem GA jetzt begründet und nachgefragt, warum der Antrag auf EM-Rente trotzdem abgelehnt wurde (das GA hatte er VORHER noch NICHT vorliegen!), wäre die Rente DIREKT bewilligt worden, hätte er es vielleicht gar nicht angefordert....Er/Sie befindet sich aber nun schon im Widerspruch, wodurch ein Gutachten erfolgte. Dieses wurde ja offensichtlich ignoriert, nun müßte Paulus vor dem SG klagen und eine lange Wartezeit hinnehmen? Oder kann er noch einmal Widerspruch wegen "Ignoranz" oder so einlegen?Ich hoffe, ihr versteht...?

Aber vielleicht war es ja wieder nur ein "fataler menschlicher Irrtum", der ja "mal vorkommen kann" und die Angelegenheit wird im Widerspruchsverfahren dann schnell geklärt, zu Gunsten des Antragstellers ...


Ich drücke die Daumen

Liebe Grüße von der Doppeloma

Was mich nicht umbringt macht mich stärker!
Re: RV-Gutachten konträr zur Ablhenung der RV
Hallo DoppelomaDoppeloma hat geschrieben:
Anders geht das auch GAR NICHT, gegen ein GA selber KANN man keinen Widerspruch einlegen, das ist eine "ärztliche Stellungnahme" und kein Bescheid...man kann NUR gegen den ablehnenden EM-Renten-bescheid Widerspruch einlegen (was ja bereits fristwahrend erledigt wurde), dieser wird nun (nach Erhalt des GA im Zuge der Akten-Einsicht) entsprechend begründet.
genauso ist es.
eben unverständlich bis absurd.Hier ist selbstverständlich dieses GA eine sehr gute Grundlage, denn das GA macht die Ablehnung der EM-Rente völlig unverständlich,

einen guten Grund den Widerspruch zu bekräftigen ist das GA alllemal, Hoffnung!das GA soll ja GAR NICHT "angegriffen" werden, sondern den Widerspruch gegen die Renten-Ablehnung erhärten.
Das frag ich mich auch , denn aus Jux und Dollerei lässt man das sicher nicht über sich ergehenDa KANN man durchaus die Frage an die DRV stellen, welchen SINN solche Begutachtungen (mit persönlicher Untersuchung) eigentlich erfüllen, wenn dann der DRV-eigene med. Dienst "am grünen Tisch" der Ansicht ist, der Antragsteller sei Vollzeit arbeitsfähig, OHNE ihn je gesehen zu haben...
sehe ich auch , Sinn macht es jedenfalls nicht geradeIm Gegensatz zu vielen (für die Antragsteller negativen) DRV-GA, kann (und SOLLTE) man hier auch die Frage nach der Wirtschaftlichkeit solcher GA-Untersuchungen stellen, wenn die Ergebnisse dann doch so zurechtgelegt werden, wie es die Rentenkasse gerne hätte, damit keine Rente gezahlt werden
muss...spätestens bei einer Klage am SG dürfte die DRV damit nicht mehr sehr gut wegkommen.
ZusammenfassungNein, dieses GA erfolgte bereits während der Antragstellung und TROTZDEM erfolgte die Ablenung der EM-Rente, das GA wurde also im Antrags-Verfahren ignoriert, der zulässige Widerspruch (gegen die Renten-Ablehnung!!!) wird mit diesem GA jetzt begründet und nachgefragt, warum der Antrag auf EM-Rente trotzdem abgelehnt wurde (das GA hatte er VORHER noch NICHT vorliegen!), wäre die Rente DIREKT bewilligt worden, hätte er es vielleicht gar nicht angefordert....![]()
Antragstellung--> Aufforderung der Vorstellung beim DRV-Gutachter---> dann kam die Ablehnung--> fristgerechten Widerspruch, ohne Begründung--> dann Aufforderung von der DVR, den Widerspruch zu begründen---> Einforderung des GA--> jetzt Widerspruch mit Begründung, unter Einbezug des GA, bzw. Passagen nehmend als Begründung
Wäre zwar zu schön, aber glauben tu ich nicht daran , aber man kann sich ja mal überraschen lassen, ist man doch schon so Einiges gewohntAber vielleicht war es ja wieder nur ein "fataler menschlicher Irrtum", der ja "mal vorkommen kann" und die Angelegenheit wird im Widerspruchsverfahren dann schnell geklärt, zu Gunsten des Antragstellers ...![]()
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Ich drücke die Daumen![]()


liebe grüße PaulusLiebe Grüße von der Doppeloma

Zuletzt geändert von Amethyst am Di 26. Jun 2012, 13:08, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Zitatcodes korrigiert
Grund: Zitatcodes korrigiert
Re: RV-Gutachten konträr zur Ablehnung der RV
Hallo @ Irina

liebe grüße Paulus
Danke dir fürs DaumendrückenJetzt habe ich es verstanden, danke.Paulus, ich drücke Dir die Daumen. (allen anderen natürlich auch)Gruß Irina

liebe grüße Paulus
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