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austausch der gutachter untereinander

Verfasst: Di 24. Aug 2010, 06:07
von schätzelein
folgender sachverhalt :
anfang 2008 habe ich einen antrag auf erhöhung meiner nachteilsprozente gestellt( 40) , da sich die gesundheitlichen einschränkungen durch meine erkrankung sich verschlimmerten.
recht zügig bekam ich eine ablehnung.
bin in widerspruch gegangen.
erneute ablehnung - rechtsanwalt eingeschaltet - klageverfahren läuft.
vom gericht wurden 2 gutachten angefordert.
okt 2009 erster gutachtertermin - august 2010 nächster gutachtertermin.
dieser letzte gutachter erzählte mir nun, er hätte den 36 seiten :Gruebeln: langen bericht des vorherigen gutachters vorliegen ?
er ließ sich lang und breit darüber aus, so einen umfangreichen bericht noch nicht gesehen zu haben. :confused:
nun meine frage :
darf ein gutachter, in der gleichen sache ,das gutachten des anderen gutachters lesen ? :confused:
nach dem lesen des berichtes ist der doch nicht mehr neutral ?
seh ich das zu eng ?
gibt es richtlinien wo man das nachlesen kann ?
danke schon mal für euer interesse - und für eure antworten ..
lg - schätzelein :smile:

Re: austausch der gutachter untereinander

Verfasst: Di 24. Aug 2010, 07:23
von Miko
Hi Schätzelein,

da sprichst du ein Thema an, welches mich schon seit JAAAHREN drückt.

Zunächst mal: Ja, es ist erlaubt, ja es ist üblich.

Aber es ist m. E. der allergrößte Blödsinn, denn in den meisten Fällen (nicht in allen) kann die Neutralität leiden.
Der zweite Gutachter, kann sich sein Honorar, wie in meinem Fall, sehr einfach verdienen.

Mein zweiter Versager, ööhmm Gutachter, hat sehr viele Untersuchungswerte bei mir gar nicht durchgeführt, aber einfach aus dem Vorgutachten (1 Jahr alt) abgeschrieben.

Angefangen vom Blutdruck, bishin zu Nervenreflex über Körpergröße, bishin zum schlussendlichen Ergebnis.

Eine Sauerei die in unserem Forderungskatalog bereits aufgeführt ist.

Die bekommen sogar Rehaberichte die uralt sind und eine Arbeitsfähigkeit von 8 Stunden beschreiben..... :Wut: :Wut: :Wut: :Wut: :Wut: :Wut: :Wut: :Wut: :Wut:

Re: austausch der gutachter untereinander

Verfasst: Di 24. Aug 2010, 07:47
von k@lle
in meinem Fall wurden sogar teile übernommen ob richtig od.nicht ohne sie nochmal zu hinterfragen.
auch musste ich feststellen dass Befunde einfach nicht da waren.

so z.b. ich habe Bluthochdruck diese Erkrankung wurde schon 2000 festgestellt und mit einem Gdb von 10% bestätigt.
als ich dann 2005 erneut zur Begutachtung musste wurde davon in den ersten beiden gutachten nichts davon erwähnt
erst beim 3 gutachter (der sich überhaupt mal die mühe machte meinen Blutdruck zu überprüfen) stellte er einen erhöhten wert fest
und nach hinterfragen und Durchsicht der ihm vorliegenden Attesten/gutachten hatte er davon nichts in seinen unterlagen
dasselbe mit einer psychischen Erkrankung (auch 10%).

und dann vorm Gericht das wäre ja nicht sein Fachgebiet....und schon war´s vom Tisch.


leider ist es so dass so verfahren wird und anscheinend alles negative egal wie alt es ist wiederverwendet wird.....
(einfach rechte Maustaste-kopieren-einfügen-fertig.....ach Rechnung schreiben nicht vergessen....so schnell hat man ein gutachten :Veraergert: :Wut: )

übrigens ist dass einer der Punkte aus unserem Forderungkatalog

Re: austausch der gutachter untereinander

Verfasst: Di 24. Aug 2010, 09:08
von Blacky
Hallo Schätzelein

Bei mir läuft es genau gleich ab.

Nur das ich zu 3 GA muß.

Der 1. war für´s Innere.
Der 2. war Neurologe.
Und der 3. ist Orthopäde.

In meiner Beweisanordnung steht drin das die 1. beiden GA dem 3. GA ihre Gutachten zukommen lassen sollen.

Er schreibt dann das Gesammt-Gutachten.

Im Prinzip kann er ja nur Sachen übernehmen weil er von der Materie der anderen beiden keine Ahnung hat.

Also locker bleiben, in diesem Fall geht es nicht anders.

Bei dir werden wohl auch 2 GA mit unterschiedlichen Fachgebieten am werkeln sein.
Also schreibt der 2. dann das Abschlußgutachten. :lesen:

Re: austausch der gutachter untereinander

Verfasst: Di 24. Aug 2010, 11:24
von schätzelein
danke für eure antworten !
und ich hab schon gedacht, ich hätte ein fehlverhalten aufgedeckt....
wenn ich das also richtig verstehe - gibt der 1. gutachter die richtung vor - und alle folgenden schließen sich dem , mehr oder weniger an....super.
und sollte der erste - anderer meinung wie der zweite sein ....?????
besser nicht drübber nachdenken........
lg - schätzelein

Re: austausch der gutachter untereinander

Verfasst: Di 24. Aug 2010, 11:45
von Blacky
Welchen Fach-Richtungen haben denn die beiden GA?

Das werden unterschiedliche sein.

Dann ergibt das ja auch einen Sinn.

Siehe bei mir.

Der letzte faßt dann nur nochmal zusammen.

Die einzelnen Gutachten bleiben aber dabei und können später von dir angefordert werden.
Das läßt man aber besser von einem Anwalt machen.

Re: austausch der gutachter untereinander

Verfasst: Di 24. Aug 2010, 12:29
von Miko
Ich hatte zwei Gutachter innerhalb eines Jahres der gleichen Fachrichtung.

Der Zweite schrieb schön vom ersten ab.

Das lag aber daran, dass der Erstgutachter von der DRV bestellt worden war und der Zweite vom Sozialgericht, da mit meiner Klageeinreichung das Erstgutachten nicht verwertbar war, weil es aufgrund einseitiger Interessen (die der DRV) erstellt wurde.

Und hier beißt sich die Maus selbst in den Schwanz:

Erstgutachten = nicht verwertbar, ABER
das Zweitgutachten wird von jemanden erstellt, der das Erstgutachten vorliegen hat.

Idiotischer und Widersprüchlicher gehts nimmer.....

Re: austausch der gutachter untereinander

Verfasst: Di 24. Aug 2010, 13:59
von Blacky
Das ist ja auch eine ganz andere Situation.

In diesem Fall isses natürlich eine Frechheit und sollte verboten werden.
Wie von uns ja auch gefordert.

By the way, wir sollten unsere Forderungen mal auf den Weg bringen.

Wer ist in Berlin für sowas zuständig? :keule:

Re: austausch der gutachter untereinander

Verfasst: Di 24. Aug 2010, 15:55
von schätzelein
also bei mir war der erste gutachter psychiater/schmerztherapeut - zu dem gehe ich lebend nie wieder........ :Veraergert:
der zweite orthopäde - der war soweit ok.
ich bin mal gespannt, wie lange die ganze sache noch dauert.
lg - schätzelein

Re: austausch der gutachter untereinander

Verfasst: Di 24. Aug 2010, 16:28
von Doppeloma
Hallo ihr Lieben,
Wer ist in Berlin für sowas zuständig?
Fragt Blacky, der Dopa meint das Gesundheitsministerium, vielleicht aber auch die Bundesärztekammer :confused:

http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=3.66

Bin mal wieder auf der Suche im Net und habe hier gerade was Interessantes gefunden.
Ist noch ziemlich "frisch" und der Vorschlag darin zum Umgang mit und zur (Vorab-)Prüfung von medizinischen Gutachten hat was, finde ich, weiß aber nicht ob und wie man mit den Leuten Kontakt aufnehmen könnte :confused:

http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/art ... t&id=21027

Treffen darin u.a. auch ziemlich eindeutig unsere Problemlage :ic_up:

Ich suche mal weiter!

Liebe Grüße von Doppeloma :smile: