anfang 2008 habe ich einen antrag auf erhöhung meiner nachteilsprozente gestellt( 40) , da sich die gesundheitlichen einschränkungen durch meine erkrankung sich verschlimmerten.
recht zügig bekam ich eine ablehnung.
bin in widerspruch gegangen.
erneute ablehnung - rechtsanwalt eingeschaltet - klageverfahren läuft.
vom gericht wurden 2 gutachten angefordert.
okt 2009 erster gutachtertermin - august 2010 nächster gutachtertermin.
dieser letzte gutachter erzählte mir nun, er hätte den 36 seiten
 langen bericht des vorherigen gutachters vorliegen ?
 langen bericht des vorherigen gutachters vorliegen ?er ließ sich lang und breit darüber aus, so einen umfangreichen bericht noch nicht gesehen zu haben.
 
 nun meine frage :
darf ein gutachter, in der gleichen sache ,das gutachten des anderen gutachters lesen ?
 
 nach dem lesen des berichtes ist der doch nicht mehr neutral ?
seh ich das zu eng ?
gibt es richtlinien wo man das nachlesen kann ?
danke schon mal für euer interesse - und für eure antworten ..
lg - schätzelein


 
  
 
  





 
  
 

