Hallo Schahri,
immerhin wird geschrieben, dass es im "Ermessen" des GA liegt einen Beistand zu erlauben oder nicht ... wie wäre das eigentlich zu sehen wenn jemand einen offiziellen Betreuer hat, dazu macht dieses Schreiben z.B. keine Aussagen ...
Vom "Grundsatz" her ist das natürlich (besonders) bei psychologischen /psychiatrischen GA nicht "erwünscht", verboten ist es aber auch nicht ... von
Grundsätzen kann übrigens je nach Erfordernis auch abgewichen werden, ich war bei der kompletten psychiatrischen Begutachtung vom Dopa als Beistand dabei, sogar in der medizinischen "Höhle des Löwen" (DRV-Zentrale B.) ... ob das wohl mit der vorausgegangenen massiven Beschwerde beim Chef was zu tun hatte ...
Dopa hatte eine Begutachtung ohne mich als Beistand rigoros abgelehnt (was das bewirken könnte, im Bezug auf seinen 2. EMR-Antrag war ihm zu dieser Zeit schon so was von
- egal), dabei aber nie die Begutachtung an sich "verweigert" ...
Es geht also durchaus, auch bei psychiatrischen GA, der Witz war eigentlich nur, dass er später das fertige GA "nur im Beisein eines Arztes" erhalten sollte ..., da konnte nun wirklich nichts drin stehen, was ihm erst "schonend beigebracht" werden müsste ...
Leider wollen (besonders die DRV-GA) keine (späteren) "Zeugen" dabei haben wenn sie ihre Begutachtungen durchführen, da wird auch gar nicht erst nach dem tieferen Grund für den Wunsch nach Beistand gefragt, wenn die nicht wollen gibt es eben (ohne die gesetzlich vorgeschriebene schriftliche Begründung !!!)
KEIN GA und dann wird (in den meisten Fällen) die Rente einfach abgelehnt ...
Hatten wir ja kürzlich erst bei einer Userin hier, die GA war vorab schon dazu informiert worden, dass und
WARUM (sehr schlechte Erfahrungen bei früheren GA) die Antragstellerin einen Beistand dabei haben möchte, sie lehnte direkt (aber erst am Tag des Termins) die Begutachtung ab weil sie sich "
durch die Anwesenheit einer weiteren Person nicht konzentrieren könne", schriftlich bekam die Betroffene das allerdings nicht.
"Sie können sich ja beschweren ...", allerdings wurde auch erst auf Nachfrage die zuständige Stelle für diese Beschwerde benannt, es handelte sich um den dortigen übergeordneten Med. Dienst der DRV ...
Die Beschwerde erfolgte kurzfristig, auch die aktuellen Befunde wurden (als Kopien) direkt mit dort hin geschickt (alles nachweislich natürlich !!!), denn die GA hatte ja den Auftrag zurückgegeben, also auch die mitgebrachten ärztlichen Unterlagen nicht angenommen ...
Nach einigem
HIN und
HER von Mails und Briefen, in denen erneut auf die Bereitschaft zur Begutachtung
MIT Beistand hingewiesen wurde, kam dann (ohne weiteren GA-Termin) die Ablehnung des Widerspruches ... selbstverständlich nach "gründlicher Prüfung" des (aktuellen ???) Gesundheitszustandes ...
Mit dieser Begründung war bereits nach knapp einer Woche schon der EMR-Antrag abgelehnt worden, da hat man sich nicht mal die Mühe gemacht irgendeinen Arzt anzuschreiben, es genügte ein vorliegender Reha-Bericht von 2007 (!!!) ... das war letztes Jahr ...
Nun läuft das Verfahren am SG und inzwischen wurde auch ein gerichtliches GA angeordnet und durchgeführt ... dort sollte zwar der Beistand auch während des psychiatrischen Gespräches draußen bleiben, wurde aber zur körperlichen Untersuchung vom GA selbst dazu geholt ... immerhin ... man wird sehen, was nun bei dem Verfahren herauskommen wird.
Beim Richter hat sich die DRV aber offenbar nicht besonders "beliebt" gemacht, mit der Behauptung, dass es keine "relevanten /neuem Gesundheitsprobleme gäbe ... zumindest habe die Klägerin keine derartigen ärztlichen Unterlagen vorgelegt, die eine andere Entscheidung erfordert hätten ..." ... die DRV hatte aber auch keine selber angefordert bei den Ärzten ...
Kommt mir irgendwie bekannt vor, da benutzen die wohl auch schon "Text-Bausteine" und man fragt sich doch, wo die ganzen ärztlichen Unterlagen (der letzten fast 5 Jahre) geblieben sind, die (nachweislich) letztes Jahr an die Beschwerdestelle geschickt/gefaxt wurden ...
Das hat sie dann natürlich komplett an das SG gegeben, zusammen mit den Nachweisen, dass diese Unterlagen auch bei der DRV vorliegen
müssen und überhaupt nicht berücksichtigt wurden, bei der Entscheidung zum Widerspruch ...
Versuchen sollte man es immer einen Beistand zumindest als Begleitung "vor der Türe" haben, damit konnte ich z.B. wenigstens beweisen, wie schnell (17 Minuten
) der Internist mit mir fertig war und dass der Psychiater mich seiner Assistenz-Ärztin zur Begutachtung überlassen hatte, seine Erkenntnisse also gar nicht aus direkter Befragung (sondern "aus 2. Hand") stammten.
Das ist insbesondere bei psychiatrischen GA gar nicht erlaubt, dass der beauftragte GA dieses Gespräch nicht selber führt ... natürlich habe
ICH das alles nur falsch verstanden und empfunden, die Begutachtungen der DRV seien rechtlich/medizinisch nicht zu beanstanden, betonte die DRV immer wieder in den diversen "Stellungnahmen zu den Vorwürfen diese GA betreffend", irgendwie scheint das Gericht da aber auch ein wenig anderer Ansicht gewesen zu sein ...
Liebe Grüße von der Doppeloma