Gutachter und nun?

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Amethyst
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Re: Gutachter und nun?

Ungelesener Beitrag von Amethyst » So 30. Mai 2010, 10:21

Hallo Doppeloma!
Doppeloma hat geschrieben:und herzlich willkommen bei uns :smile:
Danke!
die Realität sieht aber leider ganz anders aus!
Das weiß ich. Deswegen ist ja so oft Widerspruch oder Klage notwendig, weil die Behörden versuchen, auf Kosten der Betroffenen Geld zu sparen. Und sie gehen davon aus, dass die Betroffenen keine Ahnung von er Rechtslage haben und versuchen es dann mit rechtswidrigen Mitteln, Leistungsansprüche abzuweisen. Oft gelingt ihnen das auch und nicht selten habe ich das Gefühl, dass sie ganz bewusst ablehnen obwohl sie wissen, dass es rechtswidrig ist. Deswegen sollten man schon eine Rechte kennen, so hat man es doch etwas leichter. Gerade beim Thema Schwerbehindertenausweis erlebe ich es bei meiner Selbsthilfetätigkeit nahezu täglich, dass in krassem Gegensatz zu den Gutachterrichtlinien entschieden wird, und viele kennen dies Richtlinien eben nicht und nehmen es hin.
und am folgenden Montag bzw. Dienstag hatte ich dort bereits zur Untersuchung zu erscheinen
Bei mir hat es beim Reha-Widerspruch 2 Monate gedauert, bis ich endlich den Gutachtertermin hatte.
Würde mich mal (an anderer Stelle im Forum) interessieren, wieviele von uns überhaupt die Wahl hatten
Ich hatte sie bezüglich des Reha-Widerspruchs und in meiner BG-Sache (Anerkennung meiner Borreliose als Berufskrankheit). Es waren jeweils Gutachter der gleiche Fachrichtung. Bei der Reha-Sache habe ich den genommen, der am nächsten meiner Wohnung war, weil ich zu dem Zeitpunkt erhebliche Problem hatte , mich irgendwie fortzubewegen. Ein zweiter Vorschlag kam nicht infrage, weil eine Freundin diesen Gutachter kannte, der ihre Rente um die Hälfte gekürzt hat. Bei der BG hab ich alle drei abgelehnt, zwei aus schon genannten Gründen, Nr. 3 ist dafür bekannt, dass hinterher die Akten zugunsten der BG geschlossen werden können :Wut: Ich habe dann selber 2 Gutachter vorgeschlagen, darf man auch, beide Vorschläge wurden von der BG abgelehnt, angeblich nicht qualifiziert genug. Tja, diese beiden Ärzte sind dafür bekannt, dass sie gerecht sind und den Ämtern nicht zuarbeiten... Man hat dann ohne Begutachtung entschieden und meinen Antrag mit dem Argument abgelehnt, ich hätte die Krankheit nicht und auch nie gehabt, indem man die gesamte Symptomatik einfach komplett unter den Tisch fallen lassen hat, die positiven Antikörperbefunde als unspezifische Kreuzreaktion und die Antibiotikabehandlungen als wirkungslos erklärt hat. Ich habe pauschal Widerspruch eingelegt, Akteneinsicht beantragt, und in der Begründung auf den Untersuchungsgrundsatz Satz 2 verwiesen. Seitdem antwortet die BG nicht mehr auf mein Schreiben, stellt sich seit einem Jahr tot, warum wohl? Bild Ich habe die Sache dem Sozialverband VDK übergeben, sollen die mal machen. Unser Kreisgeschäftsführer, der auch die Rechtsberatung macht, ist Sozialrechtsreferent und sehr fitt. Ggf. kann ich den Verwaltungsakt wegen Verfahrensfehlern anfechten lassen, mir steht eine Begutachtung zu und ich habe es schriftlich von der BG , dass eine Zusammenhangsbegutachtung zwingend erforderlich sei, die aber nicht erfolgte.

Bei der Begutachtung für den Renten-Verlängerungsantrag habe ich auch einen Gutachter vorgeschrieben bekommen, habe es aber so akzeptiert. Meine Psychiaterin und meine Psychotherapeutin kannten ihn beide und sagten, er wäre ok, war er auch.
Sollte er, da stimme ich dir auch voll zu, aber wie "neutral" ist ein Gutachter, der das Geld für dieses Gutachten von der DRV bekommt und sich damit auch in Zukunft "ein Zubrot" verdienen möchte ?
Das ist das Problem, aber es ist nicht grundsätzlich so, dass sie zugunsten ihres Auftragsgebers berichten. Mein erster Gutachter schrieb wörtlich ins Gutachten, die Ablehnung meines Antrags sei unverständlich, ich sie ganz klar rehabilitationsbedürftig, empfahl sogar die von mir gewünschte Klinik (bekam ich dann leider nicht). Entscheiden tut letztlich ohnehin ein Verwaltungsmitarbeiter der Behörde.
Keine Ahnung, ob mir eine Auswahlmöglichkeit an Gutachtern was genützt hätte.
Woher soll ich dann wissen, welcher Gutachter OK ist und seinen Job so macht wie es sich gehört
Das ist leider so, man kennt sie ja nicht. Letztendlich bleibt einem nichts anderes übrig, als hinzugehen und dann ggf. in Widerspruch zu gehen.
aber genau deshalb gibt es dieses Forum, weil eben Vieles nicht so läuft wie es (rein theoretisch) laufen sollte.
Das ist mir klar, deswegen gibt auch viel andere Foren, z.B. das, wo ich sonst meistens schreibe, das inzwischen fast 25000 Mitglieder hat. Aber trotzdem hat man es zumindest etwas leichter, wenn man sich rechtlich auskennt, ich habe da schon einiges erlebt, wo ich ohne meine Kenntnisse aufgeschmissen gewesen wäre. So habe ich zum Beispiel unserem Jugendamt nachweisen können, dass sie unseren Kostenbeitrag zur Jugendhilfemaßnahme meines autistischen Sohnes jahrelang falsch berechnet haben, weil sie Abzugsbeträge vergessen haben, die ihnen vorlagen, was mir beim Ausfüllen neuer Formulare (wegen Gesetzesänderung) auffiel. Ich habe ihnen dann diesen § präsentiert http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__44.html und eine Neuberechnung verlangt. Ging problemlos, es gab eine erhebliche Rückerstattung und wir wurden für die Zukunft heruntergestuft. Es ging um immerhin 600 € jährlich, auf die geschätzte Gesamtdauer der Maßnahme hochgerechnet mindestens 6000 €....
Das war nicht das einzige Mal, es gab Zeiten, wo ich mit 5 Behörden gleichzeitig Krieg führen musste, weil ich ja doppelt betroffen bin, in eigener Sache und der meines Sohnes und dass es mal problemlos lief, war die große Ausnahme. :Wut:

Oder was die wenigsten wissen, dass man einen Schwerbehindertenausweis auch mit rückwirkender Gültigkeit beantragen kann. Das hat den Sinn, dass man dann auch die Steuerfreibetrag rückwirkend geltend machen kann, indem man die Steuerbescheide ändern lässt. In den seltensten Fällen wird man vom Amt darüber aufgeklärt, obwohl sie laut Gesetz zur Beratung, Aufklärung und Auskunft rechtlich verpflichtet sind.

http://www.rehakids.de/phpBB2/viewtopic ... 916#517916

Ebenso unzulässig sind ewig lange Bearbeitungszeiten, zum Teil betragen sie ein Jahr und länger. Laut Gesetz sind beim Erstantrag 6 Monate zulässig, beim Widerspruch 3 Monate, dann kann man Untätigkeitsklage einlegen. Begründungen seitens der Ämter wie zuviel Arbeit, Urlaubszeit und Krankheit sind nicht zulässig.

Vorstehendes passt nicht wirklich zum ursprüngliche Thema Bild , sorry, Bild aber ich wollte damit verdeutlichen, dass es durchaus nützlich ist, wenn man seine Rechte kennt.

Liebe Grüße

Annette
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Re: Gutachter und nun?

Ungelesener Beitrag von k@lle » So 30. Mai 2010, 10:33

Amethyst
super infos !!! :koepfchen:
aber leider war´s bei mir wie auch bei D-oma......termin (natürlich keine info dass man auch ablenen kann. voll in der norm.sprechstunde
(untersuchungen wurden sogar unterbrochen und andere pat.wurden untersucht.assistenten führten tests durch usw.)
auch reagierte mein Ra nicht auf meine bescherte (üb.Gu)muss man erst bericht abwarten (dann ist es aber meist doch zu spät)

ist aber wieder was dass "unsere"stadtpflanze in die sammlung einfügen kann (forenübersichtlichkeit) :aha:
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Re: Gutachter und nun?

Ungelesener Beitrag von Madita » Di 1. Jun 2010, 20:43

Hallo @all

der Gutachter -Termin dauerte genau 1Std. inkl. Untersuchung .Hat mir genau 2 Fragen gestellt ,da ich eh schon Nervös war
fing ich zu allen übel auch noch an zu heulen .Dann stellte er meine Tochter noch ein paar Fragen .Und meinte ob ich schon wegen meiner Depressionen zur REHA war das verneinte ich und dann konnten wir gehen. :confused: :confused:
Er wünschte mir noch alles gute das wars .
LG
Madita
wenn du meinst es geht nicht mehr .Kommt irgendwo ein Lichtlein her !Ich warte noch auf das Licht

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Re: Gutachter und nun?

Ungelesener Beitrag von Vrori » Di 1. Jun 2010, 21:28

Hallo Madita,

na siehst, hast doch heil überstanden - und das Weinen ist nun auch eine normale Reaktion - manchmal fühlt man sich überfordert...

Ich bin gespannt, was jetzt dabei herauskommt..

Alles Gute
LG
Vrori
LG
Vrori

ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

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Re: Gutachter und nun?

Ungelesener Beitrag von Amethyst » Di 1. Jun 2010, 22:36

Hallo Madita!
fing ich zu allen übel auch noch an zu heulen
"Zu allem Übel" klingt, als wäre es Dir peinlich oder zumindest unangenehm gewesen, muss es aber gar nicht. Dir geht es nicht gut und das Weinen ist eine ganz normale Reaktion. Der Gutachter hat Dich mit Sicherheit genau beobachtet, und gemerkt, dass es "echt" war, wenn ich mal so ausdrücken darf, aus Deiner Verzweiflung heraus geschah. Als ich letztes Jahr im August wegen des Rentenverlängerungs-Antrags beim Gutachter war, habe ich wenigstens die Hälfte der Zeit der Begutachtung geheult, ich war total konfus und verwirrt, habe immer wieder mitten im Satz abgebrochen, weil ich plötzlich nicht mehr wusste, was ich gerade sagen wollte, habe auf seine Frage teilweise gar nicht reagiert, weil sie gar nicht bei mir im Gehirn ankamen.... (wobei das bei mir nicht nur Symptome der damals schwer ausgeprägten Depression, sondern auch Symptome meiner Borreliose waren, hat sich sozusagen vermischt). Mir ging es damals richtig sch..., einen Tag vorher hatte mich meine Psychiaterin stationär die Psychiatrie eingewiesen worden, Aufnahme war dann die Woche danach.
Mir war es völlig von egal, was der Gutachter von mir denkt, das ist sein Job, er erlebt sowas häufig, er sieht mich einmal, schreibt sein Gutachten und fertig, er sieht mich dann nie wieder.

Am Ende des Gesprächs sagte der Gutachter, es sei klar, das ich so weiterhin nicht arbeiten können und dreieinhalb Wochen teilte mir mein Mann dann per SMS mit (ich war ja in der Klinik), dass die Bewilligung für die Weitergewährung der Rente da sei.
Und meinte ob ich schon wegen meiner Depressionen zur REHA war das verneinte ich
Es kann sein, dass sie Dich erst zur Reha schicken wollen, da das Prinzip "Reha vor Rente" gilt.

Wenn die DRV auf einer Reha besteht, solltest Du sie wahrnehmen, da man sonst Leistungen wegen fehlender Mitwirkung unter Umständen nicht bekommt.

Sozialgesetzbuch SGB I
Mitwirkung des Leistungsberechtigten

Insbesondere § 66
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__66.html

Trittst Du die Reha an, solltest Du es möglichst irgendwie hinbekommen, dass Du arbeitsunfähig entlassen wirst, sonst wird es schwierig mit der Rente. Nicht selten werden die Patienten arbeitsfähig entlassen, obwohl sie es definitiv nicht sind, die müssen auch ihre Quoten erfüllen und wenn sie alle Patienten arbeitsunfähig entlassen, die es auch sind, würde das ja auch ein schlechtes Licht auf die Qualität der Klinik werfen.

Bist Du allerdings nicht rehabilitationsfähig oder ist eine Besserung durch eine Reha-Maßnahme unwahrscheinlich, solltest Du Dir das durch Deinen behandelnden Arzt bescheinigen lassen. Eine Bekannte von mir aus der Tagesklinik, in de ich 2008 war, musste nicht zur Reha, weil sie eine Bescheinigung von ihrem Psychiater hatte, dass sie nicht rehabilitationsfähig ist, sie hat gleich Rente bekommen.

Liebe Grüße

Annette
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Re: Gutachter und nun?

Ungelesener Beitrag von Madita » Mi 2. Jun 2010, 09:45

Heute ,war ich wieder meinen Psychologen.Na wegen dem Gutachter und eine weitere Au obwohl ich kein Krankengeld bekomme ,weil meine Angelegenheit bei der Widerspruchskommission liegt .Meine Krankenkasse ist ja der Meinung das ich die Depressionen schon vorher hatte .(obwohl diese nicht in meiner Kartei beim Arzt steht und ich auch vorher nie in Behandlung war .Auch in keiner meiner AU`S Stand jemals was davon .)
Aber nun zurück zum Gutachter ,er fragte mich ob ich AU geschrieben bin das bejahte ich und er meinte gut .
LG
Madita
wenn du meinst es geht nicht mehr .Kommt irgendwo ein Lichtlein her !Ich warte noch auf das Licht

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