Danke!Doppeloma hat geschrieben:und herzlich willkommen bei uns
Das weiß ich. Deswegen ist ja so oft Widerspruch oder Klage notwendig, weil die Behörden versuchen, auf Kosten der Betroffenen Geld zu sparen. Und sie gehen davon aus, dass die Betroffenen keine Ahnung von er Rechtslage haben und versuchen es dann mit rechtswidrigen Mitteln, Leistungsansprüche abzuweisen. Oft gelingt ihnen das auch und nicht selten habe ich das Gefühl, dass sie ganz bewusst ablehnen obwohl sie wissen, dass es rechtswidrig ist. Deswegen sollten man schon eine Rechte kennen, so hat man es doch etwas leichter. Gerade beim Thema Schwerbehindertenausweis erlebe ich es bei meiner Selbsthilfetätigkeit nahezu täglich, dass in krassem Gegensatz zu den Gutachterrichtlinien entschieden wird, und viele kennen dies Richtlinien eben nicht und nehmen es hin.die Realität sieht aber leider ganz anders aus!
Bei mir hat es beim Reha-Widerspruch 2 Monate gedauert, bis ich endlich den Gutachtertermin hatte.und am folgenden Montag bzw. Dienstag hatte ich dort bereits zur Untersuchung zu erscheinen
Ich hatte sie bezüglich des Reha-Widerspruchs und in meiner BG-Sache (Anerkennung meiner Borreliose als Berufskrankheit). Es waren jeweils Gutachter der gleiche Fachrichtung. Bei der Reha-Sache habe ich den genommen, der am nächsten meiner Wohnung war, weil ich zu dem Zeitpunkt erhebliche Problem hatte , mich irgendwie fortzubewegen. Ein zweiter Vorschlag kam nicht infrage, weil eine Freundin diesen Gutachter kannte, der ihre Rente um die Hälfte gekürzt hat. Bei der BG hab ich alle drei abgelehnt, zwei aus schon genannten Gründen, Nr. 3 ist dafür bekannt, dass hinterher die Akten zugunsten der BG geschlossen werden können Ich habe dann selber 2 Gutachter vorgeschlagen, darf man auch, beide Vorschläge wurden von der BG abgelehnt, angeblich nicht qualifiziert genug. Tja, diese beiden Ärzte sind dafür bekannt, dass sie gerecht sind und den Ämtern nicht zuarbeiten... Man hat dann ohne Begutachtung entschieden und meinen Antrag mit dem Argument abgelehnt, ich hätte die Krankheit nicht und auch nie gehabt, indem man die gesamte Symptomatik einfach komplett unter den Tisch fallen lassen hat, die positiven Antikörperbefunde als unspezifische Kreuzreaktion und die Antibiotikabehandlungen als wirkungslos erklärt hat. Ich habe pauschal Widerspruch eingelegt, Akteneinsicht beantragt, und in der Begründung auf den Untersuchungsgrundsatz Satz 2 verwiesen. Seitdem antwortet die BG nicht mehr auf mein Schreiben, stellt sich seit einem Jahr tot, warum wohl? Ich habe die Sache dem Sozialverband VDK übergeben, sollen die mal machen. Unser Kreisgeschäftsführer, der auch die Rechtsberatung macht, ist Sozialrechtsreferent und sehr fitt. Ggf. kann ich den Verwaltungsakt wegen Verfahrensfehlern anfechten lassen, mir steht eine Begutachtung zu und ich habe es schriftlich von der BG , dass eine Zusammenhangsbegutachtung zwingend erforderlich sei, die aber nicht erfolgte.Würde mich mal (an anderer Stelle im Forum) interessieren, wieviele von uns überhaupt die Wahl hatten
Bei der Begutachtung für den Renten-Verlängerungsantrag habe ich auch einen Gutachter vorgeschrieben bekommen, habe es aber so akzeptiert. Meine Psychiaterin und meine Psychotherapeutin kannten ihn beide und sagten, er wäre ok, war er auch.
Das ist das Problem, aber es ist nicht grundsätzlich so, dass sie zugunsten ihres Auftragsgebers berichten. Mein erster Gutachter schrieb wörtlich ins Gutachten, die Ablehnung meines Antrags sei unverständlich, ich sie ganz klar rehabilitationsbedürftig, empfahl sogar die von mir gewünschte Klinik (bekam ich dann leider nicht). Entscheiden tut letztlich ohnehin ein Verwaltungsmitarbeiter der Behörde.Sollte er, da stimme ich dir auch voll zu, aber wie "neutral" ist ein Gutachter, der das Geld für dieses Gutachten von der DRV bekommt und sich damit auch in Zukunft "ein Zubrot" verdienen möchte ?
Das ist leider so, man kennt sie ja nicht. Letztendlich bleibt einem nichts anderes übrig, als hinzugehen und dann ggf. in Widerspruch zu gehen.Keine Ahnung, ob mir eine Auswahlmöglichkeit an Gutachtern was genützt hätte.
Woher soll ich dann wissen, welcher Gutachter OK ist und seinen Job so macht wie es sich gehört
Das ist mir klar, deswegen gibt auch viel andere Foren, z.B. das, wo ich sonst meistens schreibe, das inzwischen fast 25000 Mitglieder hat. Aber trotzdem hat man es zumindest etwas leichter, wenn man sich rechtlich auskennt, ich habe da schon einiges erlebt, wo ich ohne meine Kenntnisse aufgeschmissen gewesen wäre. So habe ich zum Beispiel unserem Jugendamt nachweisen können, dass sie unseren Kostenbeitrag zur Jugendhilfemaßnahme meines autistischen Sohnes jahrelang falsch berechnet haben, weil sie Abzugsbeträge vergessen haben, die ihnen vorlagen, was mir beim Ausfüllen neuer Formulare (wegen Gesetzesänderung) auffiel. Ich habe ihnen dann diesen § präsentiert http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__44.html und eine Neuberechnung verlangt. Ging problemlos, es gab eine erhebliche Rückerstattung und wir wurden für die Zukunft heruntergestuft. Es ging um immerhin 600 € jährlich, auf die geschätzte Gesamtdauer der Maßnahme hochgerechnet mindestens 6000 €....aber genau deshalb gibt es dieses Forum, weil eben Vieles nicht so läuft wie es (rein theoretisch) laufen sollte.
Das war nicht das einzige Mal, es gab Zeiten, wo ich mit 5 Behörden gleichzeitig Krieg führen musste, weil ich ja doppelt betroffen bin, in eigener Sache und der meines Sohnes und dass es mal problemlos lief, war die große Ausnahme.
Oder was die wenigsten wissen, dass man einen Schwerbehindertenausweis auch mit rückwirkender Gültigkeit beantragen kann. Das hat den Sinn, dass man dann auch die Steuerfreibetrag rückwirkend geltend machen kann, indem man die Steuerbescheide ändern lässt. In den seltensten Fällen wird man vom Amt darüber aufgeklärt, obwohl sie laut Gesetz zur Beratung, Aufklärung und Auskunft rechtlich verpflichtet sind.
http://www.rehakids.de/phpBB2/viewtopic ... 916#517916
Ebenso unzulässig sind ewig lange Bearbeitungszeiten, zum Teil betragen sie ein Jahr und länger. Laut Gesetz sind beim Erstantrag 6 Monate zulässig, beim Widerspruch 3 Monate, dann kann man Untätigkeitsklage einlegen. Begründungen seitens der Ämter wie zuviel Arbeit, Urlaubszeit und Krankheit sind nicht zulässig.
Vorstehendes passt nicht wirklich zum ursprüngliche Thema , sorry, aber ich wollte damit verdeutlichen, dass es durchaus nützlich ist, wenn man seine Rechte kennt.
Liebe Grüße
Annette