Gutachter

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Fichtenlaus
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Re: Gutachter

Ungelesener Beitrag von Fichtenlaus » Fr 21. Mai 2010, 12:07

Hallo Doppeloma,

danke für deinen lieben Brief.
Liebe Fichtenlaus, die "Teilhabe am Arbeitsleben" hat mein Männe auch großzügig von der DRV spendiert bekommen!
Habe jetzt deinen Jahrgang nicht so in Erinnerung, gehe aber mal davon aus, dass eine Umschulung damit in deinem Falle nicht gemeint ist?
Zu deiner Frage: Ich bin 51 Jahre. :Angst:

Wie ist das eigentlich: wenn ich ausgesteuert werde und ich mich am AA melden muss, und dann angebe dass ich krank bzw. AU bin , dann bekomme ich kein Arbeitslosengeld sondern nur Harz4 - ist das so richtig?

Nächste Woche hab ich einen Termin beim VdK die dann den Widerspruch einlegen. Ich warte immer noch auf die von mir angeforderten Abschriften von den Gutachtern (die müssen ja erst noch rauspicken was ich wissen darf bzw. nicht wissen soll) Lt. Aussage der Schreibkräfte müssen sie die GA erst dem medizinischen Dienst vorlegen und der entscheidet dann was .....

Mein HA sagte gestern, "ob die DRV wohl spinnt" die Begründung bzw. die Diagnosen die auf dem RV-Bescheid stehen stimmen zum Teil überhaupt nicht.
Nach seiner Aussage ist die alles wieder wie halt immer "ein reines Kartenlegen".

Das man da Geduld und vor allem Nerven braucht weiß man ja von vorn herein.
Ich drücke dir und natürlich auch mir feste beide (mehr hab ich nicht) Daumen. :ic_up: :ic_up: eigentlich uns allen.

Dir wünsche ich schöne Feiertage

ebenso k@lle, miko und urmel (danke für euere Antworten un Tipps) :fluestern: :Laber: :aha:

lg Fichtenlaus

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Doppeloma
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Re: Gutachter

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Fr 21. Mai 2010, 15:53

Hallo Fichtenlaus, :smile:

nichts zu danken, gerne geschehen :jaa:

Na, mit 51 fällt der Gedanke an eine Umschulung bei der DRV sicher auch gleich durchs Raster!
Sei froh, mir und Männe hat es beruflich nichts gebracht.
Allerdings haben wir uns dort kennengelernt :groehl: So gesehen war es doch gut, dass uns die DRV damals BEIDE fast gleichzeitig umgeschult hat, das "Schicksal" geht schon manchmal seltsame Wege! :applaus: :Yeah:

Wie ist das eigentlich: wenn ich ausgesteuert werde und ich mich am AA melden muss, und dann angebe dass ich krank bzw. AU bin , dann bekomme ich kein Arbeitslosengeld sondern nur Harz4 - ist das so richtig?
Muß ich schon wieder blöde nachfragen, du hast doch versicherungspflichtig gearbeitet (und vermutlich lange hintereinander?) bevor du jetzt (durchgehend) dein Krankengeld erhalten hast, oder?

Bitte nicht böse sein, ich habe irgendwann von Allen hier schon mal Alles gelesen, aber irgendwie fällt mir dann nicht das notwendige gleich wieder ein (könnte es sein, dass ich krank bin :Verwirrt: ?).
Und ehe ich dann alles nochmal nachlesen muß, frage ich einfach noch mal, auch wenn es in den Beiträgen hier irgendwo schon steht :confused:

Wenn ich das also richtig behalten habe, hast du selbstverständlich Anspruch auf ALG auch wenn du weiter AU bist! Das wird dann nach §125 SGBIII gezahlt, das ist die sogenannte "Nahtlosigkeitsregelung". Dazu habe ich hier schon mal ausführlich was geschrieben, denn so bekomme ich aktuell auch mein Geld von der AfA.

Hier ist der Link auf den Beitrag, dann brauchst du nicht erst suchen!

viewtopic.php?f=7&t=224

Aber Vorsicht, ist viel zu lesen und alles nicht ganz leicht zu verstehen.
Wahrscheinlich verstehen es viele AfA-SB bei der Antrags-Abgabe deshalb auch nicht und erzählen dann viel Unsinn wenn man mit der "Aussteuerung" in der Hand dort erscheint.
Aber du hast ja nun die Möglichkeit dich darauf vorzubereiten.
Habe dort (auf meine gewohnte charmante Art :Yeah: ) den Ablauf an meinem Beispiel erklärt und auch auf einige Fallstricke im Zusammenhang mit dieser Regelung aufmerksam gemacht.

Viel Spaß beim Lesen und wie immer, bei Fragen einfach fragen :fluestern:

Dir und Allen die das heute noch lesen "Frohe Pfingsten"!

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: Gutachter

Ungelesener Beitrag von Boo » Sa 22. Mai 2010, 07:39

Tja,@Doppeloma, :smile:

das war wieder sehr informativ(!)für mich, denn in diese Kategorie wurde ich wohl ebenfalls fallen,
wenn es denn dazu käme, denn nach meiner Berechnung wurde ich zum Zeitpunkt meiner regulären
Rente noch 2 wochen unter meinen 78 Wochen liegen...aber een Schritt nach 'm andern :pfeif:

Dir,@Doppeloma und allen " Foris " ein ruhiges Pfingstfest ! :kaffee:

Liebe Grüße
Boo :winke:
Liebe Grüße Boo Bild

„Ich kann, weil ich will, was ich muss.“

Immanuel Kant

http://www.youtube.com/watch?v=EgS2JLSpRRM

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Re: Gutachter

Ungelesener Beitrag von Fichtenlaus » Sa 22. Mai 2010, 11:55

Hallo nochmal Doppeloma,
Muß ich schon wieder blöde nachfragen, du hast doch versicherungspflichtig gearbeitet (und vermutlich lange hintereinander?) bevor du jetzt (durchgehend) dein Krankengeld erhalten hast, oder?
Ich arbeite seit meinem 17 Lebensjahr ohne Unterbrechung (außer 2 x Mutterschutz).Und da habe ich auch noch "meinen Mann gestanden" weil mein Mann damals noch selbständig war.

Nochmals vielen Dank, schöne Feiertage und h o f f e n t l i c h bis demnächst. :umarm:

PS. habe heute einen Brief von der DRV bekommen und muß ihn gleich mal öffnen und lesen ob die mir meine angeforderten Abschriften von den Gutachtern gesendet haben. - Was halt so genehmigt wurde - man kriegt ja nicht alles mitgeteilt. :Laber: :lesen:

lg
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Re: Gutachter

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Sa 22. Mai 2010, 17:46

Liebe Fichtenlaus, :smile:

was die da wieder erzählen, dass erst "sortiert" wird was du lesen darfst und was nicht ist absoluter Schwachsinn :Wut:

Da könnte ich schon wieder austicken, dir stehen Kopien der Original-Gutachten zu und zwar komplett!!!

Es gibt nur wenige Ausnahmen, z.B. bei manchen psychiatrischen Gutachten, dass die Kopie nur einem Arzt (also z.B. deinem Hausarzt) geschickt werden darf, damit er dir dann erklären kann was da drin steht!

Ich habe sowohl mein internistisches auch mein psychiatrisches Gutachten (als Komplett-Kopie) direkt von der DRV erhalten!
War ja auch nicht schwer für mich daraus zu entnehmen, dass mir nur Motivation (für die Arbeit) und die richtigen Pillen (zum durchhalten) fehlen, das brauchte mir kein Mediziner erklären :Verwirrt:

Sollten deine Unterlagen also irgendwie den Eindruck erwecken, dass sie unvollständig oder manipuliert sind, würde ich denen (zusammen mit dem VDK) sowas von "Feuer unter dem Hintern machen", dass ihnen hören und sehen vergeht.

Schließlich wurden ja auch keine "frisierten" Gutachten zur Ablehnung deines Antrages /Widerspruches verwendet, sondern die kompletten Originale von den Gutachtern!

Hebe dir auf jeden Fall Alles gut auf, was du an Unterlagen bekommst und gib auch an den VDK nichts ab, wovon du keine eigene Kopie hast. Ich drücke dir ganz doll die Daumen, dass der VDK bei dir besser agiert als bei mir.

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Gutachter

Ungelesener Beitrag von Amethyst » So 30. Mai 2010, 10:40

Hallo!
Doppeloma hat geschrieben:dir stehen Kopien der Original-Gutachten zu und zwar komplett!!!

Es gibt nur wenige Ausnahmen, z.B. bei manchen psychiatrischen Gutachten, dass die Kopie nur einem Arzt (also z.B. deinem Hausarzt) geschickt werden darf, damit er dir dann erklären kann was da drin steht!
Rechtsgrundlage ist SGB X § 25

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__25.html

§ 25 Akteneinsicht durch Beteiligte
(1) Die Behörde hat den Beteiligten Einsicht in die das Verfahren betreffenden Akten zu gestatten, soweit deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ist. Satz 1 gilt bis zum Abschluss des Verwaltungsverfahrens nicht für Entwürfe zu Entscheidungen sowie die Arbeiten zu ihrer unmittelbaren Vorbereitung.
(2) Soweit die Akten Angaben über gesundheitliche Verhältnisse eines Beteiligten enthalten, kann die Behörde statt dessen den Inhalt der Akten dem Beteiligten durch einen Arzt vermitteln lassen. Sie soll den Inhalt der Akten durch einen Arzt vermitteln lassen, soweit zu befürchten ist, dass die Akteneinsicht dem Beteiligten einen unverhältnismäßigen Nachteil, insbesondere an der Gesundheit, zufügen würde. Soweit die Akten Angaben enthalten, die die Entwicklung und Entfaltung der Persönlichkeit des Beteiligten beeinträchtigen können, gelten die Sätze 1 und 2 mit der Maßgabe entsprechend, dass der Inhalt der Akten auch durch einen Bediensteten der Behörde vermittelt werden kann, der durch Vorbildung sowie Lebens- und Berufserfahrung dazu geeignet und befähigt ist. Das Recht nach Absatz 1 wird nicht beschränkt.
(3) Die Behörde ist zur Gestattung der Akteneinsicht nicht verpflichtet, soweit die Vorgänge wegen der berechtigten Interessen der Beteiligten oder dritter Personen geheimgehalten werden müssen.
(4) Die Akteneinsicht erfolgt bei der Behörde, die die Akten führt. Im Einzelfall kann die Einsicht auch bei einer anderen Behörde oder bei einer diplomatischen oder berufskonsularischen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland im Ausland erfolgen; weitere Ausnahmen kann die Behörde, die die Akten führt, gestatten.
(5) Soweit die Akteneinsicht zu gestatten ist, können die Beteiligten Auszüge oder Abschriften selbst fertigen oder sich Ablichtungen durch die Behörde erteilen lassen. Die Behörde kann Ersatz ihrer Aufwendungen in angemessenem Umfang verlangen.


Zur Einsicht in Patientenunterlagen:

http://www.rehakids.de/phpBB2/viewtopic ... 718#671718 (3. Beitrag von oben)

http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/pdf.asp?id=58474
Ich habe ... mein psychiatrisches Gutachten (als Komplett-Kopie) direkt von der DRV erhalten!
Ich auch, zwei psychiatrische Gutachten, völlig problemlos. Einer Mitpatientin aus meiner Reha 2008 hat man sie allerdings verweigert, da hieß es, die dürften nur an ihren Arzt gehen.

Liebe Grüße

Annette
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Re: Gutachter

Ungelesener Beitrag von Urmel » Mo 31. Mai 2010, 13:45

Ich auch, zwei psychiatrische Gutachten, völlig problemlos. Einer Mitpatientin aus meiner Reha 2008 hat man sie allerdings verweigert, da hieß es, die dürften nur an ihren Arzt gehen.
Das kommt vor,wenn im Gutachten Dinge stehen,die den Patienten noch mehr belasten. Ist auch völlig legal und ich finde,auch ok

Liebe Grüße
Sigrun

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Re: Gutachter

Ungelesener Beitrag von Amethyst » Mo 31. Mai 2010, 13:51

Hallo!
Das kommt vor,wenn im Gutachten Dinge stehen,die den Patienten noch mehr belasten. Ist auch völlig legal und ich finde,auch ok
Das ist ja auch genau der Grund, weshalb es beim Einsichtsrecht in psychiatrische Berichte Einschränkungen gibt. Meinen letzten Klinikbericht hat meine Psychotherapeutin auch erst genau mit mir durchgesprochen, bevor ich eine Kopie bekommen habe. Ich finde das auch ok.
Mich hat es eher gewundert, dass die DRV mir beide Gutachten einfach so geschickt hat.

Liebe Grüße

Annette
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