Gutachtertermin kommt!

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Koala78
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Re: Gutachtertermin kommt!

Ungelesener Beitrag von Koala78 » Di 19. Mai 2015, 09:21

Guten Morgen!

Ich habe beim Arbeitsamt angerufen, weil ich so eine Angst habe. Auch wegen meinem Baby..
Habe direkt gefragt zu wann die Zahlungen eingestellt werden. Mir wurde gesagt, da ich zum 01.08.15 Rente erhalte, wird die letzte Zahlung der AfA am 31.07. erfolgen. Bekomme das schriftlich.

Hoffe, dass es so ist. Werde es euch wissen lassen. Die einzig logische Erklärung für mich, wenn ich zum 01.08. Arbeit hätte, stünde ich dem Arbeitsmarkt ja nun auch nicht mehr zur Verfügung?!
Ach Mensch....
Zuletzt geändert von Koala78 am Di 19. Mai 2015, 10:28, insgesamt 1-mal geändert.
LG, Koala78

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mubbes
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Re: Gutachtertermin kommt!

Ungelesener Beitrag von mubbes » Di 19. Mai 2015, 10:14

:smile: Hallo koala :smile:

Hoffentlich klappt das, ich drücke alle Daumen :jaa:

Viel viel Glück für dich und dein baby :Bussi:

LG mubbes :winke:
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Re: Gutachtertermin kommt!

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Di 19. Mai 2015, 13:36

Hallo Koala, :koepfchen: :Bussi:
Ich habe beim Arbeitsamt angerufen, weil ich so eine Angst habe. Auch wegen meinem Baby..
Habe direkt gefragt zu wann die Zahlungen eingestellt werden. Mir wurde gesagt, da ich zum 01.08.15 Rente erhalte, wird die letzte Zahlung der AfA am 31.07. erfolgen. Bekomme das schriftlich.
Dann drücken natürlich auch wir ganz feste die Daumen, dass diese telefonische Auskunft stimmt und sehr bald schriftlich bestätigt wird bitte ergänze du deine Information auch noch nachweislich schriftlich, dann bist du auf der sicheren Seite falls es später mal nachfragen gibt ... :lesen: :ic_up:
Hoffe, dass es so ist. Werde es euch wissen lassen. Die einzig logische Erklärung für mich, wenn ich zum 01.08. Arbeit hätte, stünde ich dem Arbeitsmarkt ja nun auch nicht mehr zur Verfügung?!
Wollte dir ganz sicher keine Angst machen :koepfchen: , aber Gesetze haben nicht immer was mit "Logik" zu tun ... du gehst eben nicht ab dem 01.08. wieder arbeiten sondern du hast aktuell (von der RV) schriftlich bekommen, dass du vorerst gar nicht mehr arbeiten kannst und dann ist es unerheblich was (gewesen) wäre wenn du wieder arbeiten gehen würdest ab August.

Das ist ein ganz anderer Sachverhalt (auch gesetzlich) und wenn die AfA bei dir trotzdem weiterzahlt, dann kannst du dich sehr glücklich schätzen :ic_up: , denn gesetzlich verpflichtet ist sie dazu nicht mehr ... aber das ist eben (leider) ein Bereich der nicht richtig geregelt wurde und so ist man wohl darauf angewiesen, wie es dann die zuständige AfA machen wird. :confused: :Gruebeln:

Wir freuen uns natürlich ganz dolle mit dir wenn sich das so einfach auflösen lässt, leider darf man so viel Entgegen kommen der Behörden inzwischen nicht mehr als selbstverständlich erwarten, natürlich sind wir gespannt auf deine Rückmeldung dazu ... :ic_up:

Dann kann ja wirklich bald Ruhe für dich einkehren und wir freuen uns alle gemeinsam auf dein Baby ... :jaa: :cool: :applaus:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: Gutachtertermin kommt!

Ungelesener Beitrag von Koala78 » Di 19. Mai 2015, 19:04

Doppeloma hat geschrieben: Dann drücken natürlich auch wir ganz feste die Daumen, dass diese telefonische Auskunft stimmt und sehr bald schriftlich bestätigt wird bitte ergänze du deine Information auch noch nachweislich schriftlich, dann bist du auf der sicheren Seite falls es später mal nachfragen gibt ... :lesen: :ic_up:
Liebe Doppeloma,

wie meinst du das? Ich soll mir das notieren? Sorry, bin schwangerschaftsdoof!

Da ich bisher immer schnell Nachricht von der AfA bekommen hab, erwarte ich noch diese Woche Post.
Hoffe wirklich, dass die Dame mir keinen Mist erzählt hat.... :confused: :depri:

Wenn ich dann die Rente erhalte...bekomm ich denn dann nen Zuschuss vom Amt? Mein Freund und ich wohnen noch nicht zusammen. Dass ich dann nix bekäme, ist mir wohl klar. Diesbezüglich würde ich auch nicht flunkern...bin eh nicht gut im Lügen.

Danke für die Glückwünsche zum Baby! :Bussi:
Die Traumatherapie liegt zwar nun, wie gesagt, auf Eis... Aber meine Therapeutin unterstützt mich weiterhin mit einer gesprächstherapie.

Danke für eure Unterstützung!

:Bussi: :Bussi: :Bussi: :Bussi:
LG, Koala78

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Re: Gutachtertermin kommt!

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Di 19. Mai 2015, 22:52

Hallo Koala, :smile:
wie meinst du das? Ich soll mir das notieren? Sorry, bin schwangerschaftsdoof!
bediene doch bitte nicht noch selber die weit verbreiteten Klischees, dass man Schwangere nicht ganz ernst nehmen sollte weil sie sich im "hormonellen Ausnahme-Zustand" befinden und daher (angeblich) oft nicht mehr klar denken können (sollen) ... :grinser: :groehl:

Du sollst dir das nicht nur für dich notieren, sondern eine kurze schriftliche Mitteilung dazu an die AfA schicken, wenn möglich per Fax oder notfalls auch per "Übergabe-Einschreiben", eine Kopie der ersten Seite vom Rentenbescheid solltest du beifügen, es genügt nicht ganz, dass du das telefonisch mitgeteilt hast, das hat den gleichen Beweiswert (später mal) wie die Auskunft aktuell, dass man weiter zahlen wird ... nämlich überhaupt keine ... also warte am besten diese Woche noch auf die schriftliche Bestätigung und schicke dann erst deine Info zur Rente hin ... :jaa: :cool: :grinser:

Die könnten da später durchaus auf "dumme Gedanken kommen" und das zurück fordern, weil du deiner Informationspflicht zur EM-Rente ab XX nicht nachgekommen sein sollst ... da hat ein Telefonat überhaupt keinen Wert mehr und es wird sich vielleicht auch Niemand (bei der AfA) mehr daran erinnern (wollen) dass du das auf diesem Wege zeitnah mitgeteilt hast ... :Gruebeln:

Ich möchte der AfA da nichts unterstellen, aber ich habe schon "Pferde :kotzen: sehen und das direkt vor der Apotheke", der Spruch ist dir ja sicher nicht ganz unbekannt und deine noch immer vorhandene Gutgläubigkeit insbesondere Behörden-Angelegenheiten betreffend solltest du dir wirklich schnellstens abgewöhnen. :lesen: :ic_up:

Gerade wenn es irgendwie um Geld geht dabei ist es IMMER sicherer ALLES schriftlich und nachweislich (per Fax und/oder Übergabe-Einschreiben) zu machen ... :ic_up: :ic_up: :ic_up:
Da ich bisher immer schnell Nachricht von der AfA bekommen hab, erwarte ich noch diese Woche Post.
Hoffe wirklich, dass die Dame mir keinen Mist erzählt hat.... :confused: :depri:
Das hoffe ich auch sehr für dich und genau das meine ich damit, du kannst erst sicher sein wenn du eine schriftliche Information dazu im Briefkasten hast ... und umgekehrt ist es genau so, die ordentliche Information zur Änderung deiner "Verhältnisse" durch den EM-Rentenbescheid hat auch schriftlich zu erfolgen ...
Wenn ich dann die Rente erhalte...bekomm ich denn dann nen Zuschuss vom Amt? Mein Freund und ich wohnen noch nicht zusammen. Dass ich dann nix bekäme, ist mir wohl klar. Diesbezüglich würde ich auch nicht flunkern...bin eh nicht gut im Lügen.
Welchen Zuschuss von welchem Amt meinst du denn jetzt ???
Zur EM-Rente gibt automatisch keinerlei Zuschüsse, nicht mal dann wenn man dir direkt den Antrag auf Sozial-HILFE (SGB XII) mit rein gepackt hat und die Hinweise dazu, dass du dort bei Bedarf noch Geld zur Rente beantragen kannst.

Dazu sind die Rententräger wohl inzwischen verpflichtet, das ab einer gewissen (eigentlich zu niedrigen) Rentenhöhe zu machen aber die Entscheidung ob du dort tatsächlich Ansprüche haben wirst trifft dann das zuständige Sozial-AMT nach der Antragstellung.

Es kommt also zunächst mal auf die konkrete Höhe deiner EM-Rente (netto) an die du monatlich auf dem Konto zu erwarten hast und dann wie hoch deine komplette Miete aktuell ist, auch beim SGB XII gibt es Grenzen wann eine Wohnung als zu teuer angesehen wird, das übernehmen die dann nicht und/oder können verlangen, dass du dir eine andere Wohnung suchst ...
Mindestbedarf wäre (wie in Hartz 4) aktuell 399 Euro Regelsatz (für dich als Einzelperson) und dazu die komplette Miete ... davon wird dann deine EM-Rente wieder abgezogen und was noch fehlen würde kommt dann vielleicht vom Amt dazu.

Auch wenn dein Partner aktuell noch nicht mit dir zusammen wohnt, wird man nicht die "unbefleckte Empfängnis" annehmen (wollen) beim Sozial-AMT und es gibt durchaus gesetzliche Verpflichtungen auch für einen werdenden Vater, die Mutter schon finanziell während der Schwangerschaft zu unterstützen, sowie eine gewisse Zeit nach der Entbindung.

Und dann ist er natürlich später für den Unterhalt des Kindes auch zuständig, ganz gleich wo er wohnt, denn das Kind muss ja später auch irgendwie ernährt werden und nur das Kindergeld /eventuell Elterngeld wird da sicher nicht als ausreichend anzusehen sein, außerdem entbindet das alles nicht den Vater von der Unterhaltspflicht dem Kind gegenüber.

Das wissen auch die Sozial-Ämter (SGB XII) und können dich sogar auffordern den zustehenden Unterhalt (für dich und/oder dein Kind/ euch beide) beim Kindesvater einzuklagen, damit das Amt nicht für dich /Euch zahlen muss.

Davon abgesehen darfst du selbst auch keinerlei Vermögenswerte (über 1600 Euro) mehr besitzen wenn du dort einen Antrag stellst, also kein Auto /kein Sparkonto/keine Lebensversicherungen usw.
Das wäre erst zu verbrauchen ehe du Geld aus den Sozial-Systemen bekommen kannst ... ich will dich wirklich nicht ärgern damit, sondern nur vorwarnen ... :koepfchen:

Wir waren da mal "zur Beratung" (bei unserem Sozial-AMT) als der Dopa seine EM-Rente auf Dauer bekommen hatte, denn die reicht nicht mal für seinen eigenen gesetzlichen Mindestbedarf nach SGB II / SGB XII aber ich sollte erst mein uraltes Auto verkaufen (das war vielleicht noch 300 Euro wert) und unsere Sozial-Wohnung war denen auch direkt schon "zu teuer" (zu groß war sie nicht :glotzen: ), da werden wir wohl umziehen müssen meinten die Damen dort ...

Da haben wir fast fluchtartig diese Behörde wieder verlassen, allerdings ging es bei uns auch "nur" um ca. 50 Euro, die uns etwa monatlich vom JC gefehlt haben und dort hatte Dopa ja (auch) keine Rechtsansprüche mehr als EM-Rentner auf Dauer ... da wäre ja (eigentlich) die Grundsicherung nach dem SGB XII "zuständig" gewesen ...

Zudem wussten wir zwar noch nicht wann aber trotzdem ganz sicher, dass es irgendwann mal wieder vorbei sein wird mit den ach so "sozialen" Ämtern, wenn ich auch endlich meine EM-Rente bekomme, zur Not hätten wir uns noch bis Ende dieses Jahres weiter so durchwurschteln müssen, da hätte ich dann in vorgezogene Altersrente gehen können also es war wenigstens irgendwie absehbar, dass diese "Durststrecke" nicht ewig dauern wird. :Heiss:

Vor dem Weg zum Sozial-AMT solltest du also besser (wenn es vielleicht kein zu großes Finanzloch ist) zur Wohngeldstelle gehen und Mietzuschuss beantragen, das kannst jetzt (mit dem EM-Rentenbescheid und einem Mietvertrag in der Hand) ruhig schon mal prüfen lassen, ob du da Anspruch hättest ab August und wie viel das wäre ... meist dauert die Bearbeitung der Anträge ohnehin 2 - 3 Monate ...

Das ist deutlich angenehmer und man braucht noch nicht so viel Angaben machen zu den "Vermögensverhältnissen", auch dein Partner ist dort noch nicht relevant, es zählen nur die Bewohner der Wohnung und das Einkommen dieser Bewohner dafür ... mit dem Baby dürfte der Anspruch auf Wohngeld dann sogar noch ansteigen aber das ist noch "Zukunfts-Musik", das müsstest du dann nach dem aktuellen Stand neu berechnen lassen.

Wir hatten eine Zeit Wohngeld, als ich damals noch in der Nahtlosigkeit war und der Dopa gar nichts mehr bekam, so konnten wir den "Gang nach Canossa" (zum JC wegen Hartz4) noch vermeiden ... aber erspart geblieben ist es uns ja dann leider trotzdem nicht als mein ALGI auch abgelaufen war ... :traurig: :Ohnmacht:

Also das sind eigentlich deine Möglichkeiten, aber es wäre natürlich auch interessant zu wissen wie sich der werdende Vater das alles so vorstellt in der Zukunft, ich denke mal du solltest ihn da auch nicht so ganz "freiwillig" aus der Verantwortung entlassen, es wird doch auch sein Kind sein was da jetzt heranwächst und da sollte ihm dein Wohlbefinden und die finanzielle Absicherung / Unterstützung doch auch schon was wert sein ... dafür muss man ja nicht unbedingt schon in der selben Wohnung leben ... :confused: :Gruebeln:

Letztlich geht uns das hier natürlich nichts an wie ihr euer Privatleben gestalten wollt, nur kann man(n) auch nicht für alle Probleme erwarten, dass dann schon "andere" das Notwendige zahlen werden ... :icon_e_wink: :pfeif:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Gutachtertermin kommt!

Ungelesener Beitrag von Koala78 » Mi 20. Mai 2015, 09:04

Oh je oh je oh je...
Guten Morgen!
Aaaaalso, den Rentenbescheid habe ich persönlich am Montage zur AfA gebracht. Musste das dann unterschreiben, nachdem ich kontrolliert habe, ob alles seine Richtigkeit hat.

Mein Partner möchte sich nicht vor irgendwelchen finanziellen Dingen drücken. Wir wohnen noch nicht zusammen. Im Moment wohnen wir nicht mal im selben Bundesland. Ich wollte lediglich wissen, ob es für Zeit Rentner Zuschuss gibt oder nicht. Ich bzw wir gehören nicht zu den Leuten, die zB zusammen wohnen und dem Amt vorgaukeln, es wäre anders. Kenne das aus dem Bekanntenkreis und für mich ist so ne Lügerei nix, meine Mutter hat mich anders erzogen.

Zur Zeit wohne ich noch mit meine pflegebedürftigen Mutter zusammen. Und weil sie pflegebedürftig ist und ich ihr einziges Kind, bin ich nicht hopplahopp ausgezogen. Es will ja alles geregelt sein.

Es tut mir leid Doppeloma, dass du dein Auto verkaufen solltest, obwohl es so einen geringen Wert hatte. Ich weiß, wie doof das Amt ticken kann. Meine Mutter müsste ja auch Geldgeschenke angeben. (GruSi)

Werde dann also eher Wohngeld beantragen für die Zeit, die ich noch hier wohne. Sicherlich bekomm ich kein Vermögen von der Rentenkasse, aber so wenig ist es auch nicht. Meine freund würde mich jederzeit unterstützen. Dachte nur, dass es ja dumm wäre, KEINEN Antrag auszufüllen, wenn mir doch was zustehen würde...versteht ihr?

Ganz liebe Grüße und Drücker!
LG, Koala78

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Re: Gutachtertermin kommt!

Ungelesener Beitrag von Evkuda » Mi 20. Mai 2015, 10:03

Hallo Koala78 und Doppeloma,

als ich mit dem zweiten Kind schwanger wurde, war ich arbeitssuchend und erhielt Arbeitslosengeld bis zur Geburt des Kindes. Man kann ja da eigentlich davon ausgehen, dass ich im achten und neunten Monat von einem potentiellen Arbeitgeber nicht mehr eingestellt werde.

Ist das jetzt eigentlich so anders, wenn man erst im August Erwerbsminderungsrente bezieht? Der Wille eine Arbeitsstelle bis dahin anzunehmen, bekundet man ja indem man bis dahin arbeitssuchend gemeldet bleibt?

Habe ich einen Denkfehler oder gibt es hierzu unterschiedliche Gesetzeslagen?

Danke für eure Sachkenntnis und euren Sachverstand!

Evkuda

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Re: Gutachtertermin kommt!

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mi 20. Mai 2015, 22:53

Hallo Koala, :smile: :Bussi:
Ich bzw wir gehören nicht zu den Leuten, die zB zusammen wohnen und dem Amt vorgaukeln, es wäre anders. Kenne das aus dem Bekanntenkreis und für mich ist so ne Lügerei nix, meine Mutter hat mich anders erzogen.
Es lag mir fern dir /euch irgendwas unterstellen zu wollen, ich denke eben manchmal zu direkt zu "laut" und meine Tastatur macht dann wohl was sie will :glotzen: ... bitte nicht übel nehmen :amen: ... aber trotzdem hast du in deiner Antwort schon wieder neue "Stolpersteine" aufgeworfen ... :Gruebeln:
Zur Zeit wohne ich noch mit meine pflegebedürftigen Mutter zusammen. Und weil sie pflegebedürftig ist und ich ihr einziges Kind, bin ich nicht hopplahopp ausgezogen. Es will ja alles geregelt sein.
Völlig verständlich und jetzt kommt das große ABER ...

Wohngeld gibt es nicht nur für dich alleine, wenn du mit deiner Mutter zusammen in der Wohnung lebst (ihr seid dort beide polizeilich gemeldet, sozusagen eine Wohngemeinschaft ?), dann muss sie im Antrag auch angegeben werden (es sei denn du wohnst dort mit separatem Untermietvertrag) und alle Einkommen die sie bezieht zählen auch dazu ... zudem gibt es kein Wohngeld wenn EINER der Bewohner Leistungen aus dem SGB II oder SGB XII bezieht ... :Heiss: :Heiss: :Heiss:
Es tut mir leid Doppeloma, dass du dein Auto verkaufen solltest, obwohl es so einen geringen Wert hatte. Ich weiß, wie doof das Amt ticken kann. Meine Mutter müsste ja auch Geldgeschenke angeben. (GruSi)
Wie läuft denn das aktuell, ist dem Amt bekannt (SGB XII) dass du dort wohnst und sie pflegst, sehr "prickelnde" Konstellation ... aber damit kenne ich mich nun leider nicht wirklich aus, aber Wohngeld nur für dich, das wird dann wohl nichts werden können ... :Verwirrt: :Hilfe:
Werde dann also eher Wohngeld beantragen für die Zeit, die ich noch hier wohne.


Fragen kostet ja nichts aber bei meinem Vorschlag bin ich davon ausgegangen, dass du eine eigene Wohnung hast und (aktuell) alleine darin wohnst, mit Untermietvertrag könnte das eventuell was werden aber wenn ihr eine Wohngemeinschaft seid ... ich nehme an der Hauptmietvertrag läuft auf ihren Namen ???
Dann könnte sie auch nur selbst Wohngeld beantragen, ich hoffe da sitzt jemand in eurer Wohngeldstelle der das bereit ist zu sortieren ... und nicht direkt sagt: "Nö junge Frau da gibt es NICHTS ..." aber bei dieser Kombination fürchte ich wird es leider so sein.

ALG II solltest du da natürlich möglichst erst recht vermeiden, da kommt man dir dann auch mit tausend Gründen ... die dagegen sprechen ...
OHHH, Menno ist das eine verzwickte :kack:
Sicherlich bekomm ich kein Vermögen von der Rentenkasse, aber so wenig ist es auch nicht. Meine freund würde mich jederzeit unterstützen. Dachte nur, dass es ja dumm wäre, KEINEN Antrag auszufüllen, wenn mir doch was zustehen würde...versteht ihr?
Wir verstehen dich durchaus aber es "lohnt" sich vermutlich nicht diese ganzen Hürden überspringen zu wollen, bis dann später alles neu durcheinander gewirbelt wird wenn das Baby da ist ... da informiere dich lieber frühzeitig wegen Elterngeld und wie das mit der EM-Rente zusammen passen wird ... :Gruebeln:
Den Antrag auf Kindergeld solltest du natürlich auch schnellstens stellen wenn der Nachwuchs geboren ist, sind immerhin auch 184 Euro und das wird NICHT auf die EM-Rente angerechnet :grinser: ... zumindest das weiß ich sicher und zuständig ist üblicherweise die Familienkasse beim "Arbeitsamt" ... :teufel:

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Re: Gutachtertermin kommt!

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mi 20. Mai 2015, 23:22

Hallo Evkuda, :smile:
als ich mit dem zweiten Kind schwanger wurde, war ich arbeitssuchend und erhielt Arbeitslosengeld bis zur Geburt des Kindes. Man kann ja da eigentlich davon ausgehen, dass ich im achten und neunten Monat von einem potentiellen Arbeitgeber nicht mehr eingestellt werde.
Hier wäre schon interessant zu wissen wann das (ungefähr) gewesen ist, denn da hat sich im laufe der Jahre so Einiges geändert auch im Umgang mit schwangeren Arbeitslosen ...
Es ist an sich völlig unerheblich ob es einen AG geben wird der bereit ist eine (hoch-) Schwangere einzustellen, wenn man sich nicht der Vermittlung zur Verfügung stellt, hat man nach dem SGB III keinen Anspruch auf ALGI ... vom Grundsatz her ist das eigentlich noch nie anders gewesen ... :confused: :Gruebeln:

Vermutlich hat man dir ALGI gezahlt bis zur Geburt (bis zum Mutterschutz), weil du darauf noch einen Anspruch hattest, wenn der Anspruch abgelaufen ist hat man das sicher auch früher nicht mehr bekommen (können), es gab aber auch teilweise mal längere Laufzeiten von ALGI, als es inzwischen der Fall ist, das wurde ja häufig schon gesetzlich geändert und letztlich immer mehr gekürzt.
Ist das jetzt eigentlich so anders, wenn man erst im August Erwerbsminderungsrente bezieht? Der Wille eine Arbeitsstelle bis dahin anzunehmen, bekundet man ja indem man bis dahin arbeitssuchend gemeldet bleibt?
Das ist allerdings im vorliegenden Falle komplett anders, denn es geht aktuell gar nicht vorrangig um die Schwangerschaft, sondern um die Aussteuerung aus dem Krankengeld, die erfolgte bereits als von Schwangerschaft noch keine Rede war, das hatte andere gesundheitliche Ursachen.
Habe ich einen Denkfehler oder gibt es hierzu unterschiedliche Gesetzeslagen?
Das ALGI wurde also im Zuge der Nahtlosigkeit (§ 145 SGB III ) gezahlt (und nicht wegen regulärer Arbeitslosigkeit) und mit der Bewilligung der EM-Rente endet dieser Anspruch normalerweise ... denn das soll ja nur die zeit bis zur Entscheidung der Rentenkasse überbrücken, wenn kein Krankengeld mehr gezahlt wird.

Die Rentenkasse hat jetzt entschieden, dass @Koala (befristet) nicht Erwerbsfähig ist und dann kann sie sich (auch nicht mehr theoretisch) der Arbeitsvermittlung nicht mehr "zur Verfügung stellen", dafür muss man ja Erwerbsfähig sein ... es ist schön wenn ihre AfA das im Moment anders sieht und noch weiter zahlen will, weil die DRV erst im August mit der Rentenzahlung beginnen wird. :ic_up: :ic_up: :ic_up:

Sie ist aber trotzdem JETZT schon nicht mehr in Arbeit vermittelbar, das hat mit der Schwangerschaft im Moment gar nichts zu tun, sie kann wegen der Erwerbsminderung NICHT arbeiten und das ist bereits von der DRV bescheinigt worden ... JETZT und nicht erst im August, damit endet üblicherweise die "Nahtlosigkeit" (nach § 145 SGB III) gesetzlich gesehen, auch wenn noch ein Restanspruch an die AfA da wäre ...

Es gibt auch Menschen die gar keinen Anspruch auf eine Geldrente von der DRV haben, denen kann man (bei der DRV-Prüfung) trotzdem bescheinigen, dass sie voll Erwerbsgemindert sind ... da zahlt dann aber Niemand ... höchstens das Sozial-AMT (SGB XII) ...

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Re: Gutachtertermin kommt!

Ungelesener Beitrag von Unwissend » Fr 22. Mai 2015, 21:00

Hallo,
auch mich freut es, dass es so schnell dann über die Bühne ging. Gratulation.

Das mit der finanziellen Lücke ist sicher nicht ohne und absolut nochmal nervenaufreibend.

Falls Ihr Nahrungsmittel kaufen müsst und das Geld nun zwischenzeitlich fehlt, geh doch mal zur TAFEL, die gibt es schon in vielen Städten. Bescheide nicht vergessen.

So ist Eure Ernährung zumindest gesichert.

Viel Glück.

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