Beim GA - Grenzen der Mitwirkung?!?

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aggi61
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Re: Beim GA - Grenzen der Mitwirkung?!?

Ungelesener Beitrag von aggi61 » Mo 30. Jun 2014, 08:54

Moin in die Runde :kaffee:

Seit dem Wochenende sind nun auch die Gutachten bei mir eingetrudelt.

Die Quintessenz der Neurologin:
Obwohl die amb. Behandlungsmöglichkeiten noch in keiner Weise ausgeschöpft erscheinen, ist gerade unter Berücksichtigung der Multimorbididität eine erneute stationäre Rehamaßnahme in einer Klinik zu empfehlen, in der sowohl die neurologischen als auch die orthopädischen Erkrankungen behandelt werden können, da gerade eine Umstellung der antiepileptischen Medikation nicht nur die extreme Tagesmüdigkeit verbessern dürfte, sondern eventuell auch die körperlichen Schmerzen positiv beeinflussen könnte. Entgegen den Angaben der Versicherten werden dabei auch keine Kontraindikationen für eine stationäre Rehamaßnahme gesehen, da die von ihr angegebene Fructose- und Sorbitintoleranz (gerade bei den offenbar guten Vorkenntnissen der Versicherten) im Rahmen einer entsprechenden Diät berücksichtigt werden kann. Nach einer entsprechenden medikamentösen Neueinstellung sollte die Versicherte aus nervenärztlicher Sicht wieder in der Lage sein, auch wieder als Altenpflegerin arbeiten zu können, ebenso als Sozial- und Pflegeberaterin in einer Beratungsstelle oder zum Beispiel bei der Einschätzung der Pflegestufe als ambulante Untersucherin für die Krankenkassen.
Auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt können vor allem abwechslungsreiche Büroarbeiten weiter vollschichtig ausgeübt werden, insgesamt müssen sicherheitshalber die für alle Epileptiker geltenden Einschränkungen berücksichtigt werden.
... und die des Orthopäden:
Aufgrund der beschriebenen Wirbelsäulenproblematik verbieten sich Tätigkeiten, welche mit allzu schwerem Heben und Tragen, sowie einseitigen Körper- und Zwangshaltungen einhergehen.
Wegen der degenerativen Veränderungen beider Knie- und Hüftgelenke sollten auch solche Tätigkeiten unterbleiben, welche mit vermehrtem Bücken, Ersteigen von Treppen, Leitern und Gerüsten in Zusammenhang stehen.
Nachdem auch ein degeneratives Rotatorenmanschettensyndrom, sowie eine Schultereckgelenksarthrose rechtsseitig bestehen, sollten auch Tätigkeiten unterbleiben, welche mit vermehrten Überkopfarbeiten einhergehen.
Ebenso sind aufgrund der Fingergelenkspolyarthrose keine Tätigkeiten mehr abzufordern, welche mit erhöhten Ansprüchen an die Feinmotorik einhergehen.
Aus obigen Gründen entfällt eine Tätigkeit als Altenpflegerin, da diese Tätigkeit naturgemäß mit schwerem Heben und Tragen, einseitigen Körper- Zwangshaltungen, vermehrtem Bücken, Ersteigen von Treppen, Leitern und Gerüsten und auch gelegentlichen Überkopfarbeiten einhergeht.
Orthopädischerseits denkbar wäre noch eine leichte Tätigkeit, abwechselnd im Gehen, Stehen und Sitzen, eine solche Tätigkeit könnte dann noch halb- bis mittelvollschichtig ausgeführt werden.
Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass aufgrund der Medikation des cerebralen Anfallsleidens die Merkfähigkeit und Konzentrationsfähigkeit herabgesetzt ist, auch Gleichgewichtsstörungen werden von der Versicherten beschrieben, könnte hier in der Gesamtschau auch eine komplette Erwerbsunfähig resultieren, dies müsste im Rahmen des bereits anberaumten neurologischen Zusatzgutachtens geklärt werden.
Ich habe mich grade mit meinem Hausarzt besprochen und werde morgen einen Termin bei meinem Neurologen ausmachen.

Das, was die dusselige *zensiert* von Neurologin da vorschlägt, übersteigt nun wirklich alles (von den inhaltlichen Fehlern mal abgesehen).
- Sie behauptet, ich hätte keinen Kontakt mehr zu meiner Mutter ... ja, stimmt - die ist seit 1983 tot. WENN ich noch Kontakt hätte, hätte ich wirklich Probleme :groehl:
- Dass ich seit meiner Ausbildung NIE im Altenheim gearbeitet habe, scheint ihr auch irgendwie entgangen zu sein, denn sie redet von einer Arbeit im Pflegeheim.
- Dass ich wegen der Nebenwirkungen die Arbeit aufgeben musste ... nee, die Medis bekam ich ja erst nach der Reha - da konnte ich ja schon nicht mehr arbeiten.
- An gewisse Tests kann ich mich auch nicht erinnern: Ein Rhomberg’scher Stehversuch und ein Blindgang hat definitiv nicht stattgefunden.

Denkt die wirklich, dass eine Umstellung der Antiepileptika meine Probleme einfach wegpustet?
Fast alle Medis dieser Art haben diese oder ähnliche Nebenwirkungen - wer sagt, dass das nächste Medi ... mal ganz davon ab, ob ich das vertrage und es wirkt ... nicht schlimmere Nebenwirkungen hat.

Und damit sind aber ja die fotosensiblen Anfälle trotzdem noch nicht behoben - da müsste dann u.U. ein 2. Medi ... neee :Sturkopf:
Seit 20 Jahren brauch ich für die keine Medis - und jetzt soll ich dagegen welche nehmen, nur weil da vielleicht ein Arbeitgeber auf mich warten könnte, der mich mit einem GdB von 50 und Ü50 noch einstellt?

Ich hab grade mit der KK telefoniert und die schicken mir einen Rehaantrag zu.

Ich kann mich beraten lassen, wegen meiner Medis - ich muss sie ja nicht nehmen!

:umarm: Gabi
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Geduld ist, nur langsam wahnsinnig zu werden!

Ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem :)

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Re: Beim GA - Grenzen der Mitwirkung?!?

Ungelesener Beitrag von agnes » Di 1. Jul 2014, 08:05

Hallo Gabi :umarm:

Nachdem ich gestern von einer vierwöchigen stationären Maßnahme zurückgekehrt bin, lese ich gerade dein Posting vom 7.6.14 (die Ablehnung zur EMR) und den gestrigen Post (die Auszüge der neurologischen und orthopädischen Gutachten).

Das orthopädische Gutachten ist insgesamt gesehen noch aussagekräftiger für Deine Belange, hängt aber leider zum Schluss, wo er sich abwartend an die Beurteilung der Neurologie wendet und auch im Vorfeld bereits eine leichte Tätigkeit mittel bis vollschichtig als ggf. ausübbar sieht.

Seine eigene Feststellung wird daher geschmälert und die neurologische Beurteilung kann somit höher gewichtet werden, was die DRV dem Anschein nach dann auch nachgekommen ist, da die Neurologin eine vollschichtige Arbeitsfähigkeit attestierte.

Leider gibt es bei den anberaumten Gutachten immer wieder Ärzte, die einem keinen Strick drehen möchten, sachlich auch alles darlegen, jedoch wenn es um die endgültige Feststellung und Aussage der Erwerbsminderung und der Leistungseinschätzung respektive des Restleistungsvermögens geht, dann Wischiwaschi Aussagen tätigen und den Kelch weiterreichen.

Ärgerlich für den Antragsteller/den zu Begutachtenden, denn wie auch hier geschehen, hat die DRV dann ein leichtes Spiel, sie sucht sich das für sie passende GA heraus um abzulehnen, denn beide Gutachter kamen ja primär in ihren Berichten zu der Aussage, es läge unter Berücksichtigung aller vorliegenden Einschränkungen, ein Leistungsvermögen vor.

Reiche Widerspruch ein, begründe diesen bitte auch gut, zerpflücke die vorliegenden GA, beweise und argumentiere dabei anhand von Vorbefunden!

Im weiteren Verfahren wirst du evtl. Klage einreichen müssen, bist du rechtlich abgesichert, um das durchzuziehen?

Alles Gute wünscht agnes :umarm:
Der Dumme spricht, ohne vorher zu denken.
Der Kluge denkt, bevor er spricht.
Aber nur der Weise weiß, wann er besser schweigen sollte.
(Günter Leitenbauer)

Ich gebe mit meinen Beiträgen lediglich meine persönlichen Erfahrungen weiter. Sie gelten nicht als Rechtsberatung.

Hier geht es zu meinem alten Thread: viewtopic.php?f=6&t=5468

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aggi61
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Re: Beim GA - Grenzen der Mitwirkung?!?

Ungelesener Beitrag von aggi61 » Mi 2. Jul 2014, 04:22

Moin agnes

Ich habe nun erstmal für den 8.7. einen Termin bei meinem Neuro und werde mich mit ihm besprechen - wie ich ihn kenne, wird er die Hände über dem Kopf zusammenschlagen ...
begründe diesen bitte auch gut, zerpflücke die vorliegenden GA, beweise und argumentiere dabei anhand von Vorbefunden!
Gegen das GA des Ortho kann ich fast nichts sagen. Das ist soweit OK - wenn man davon ausgeht, dass der Unterlagen und Befunde vorliegen hatte, die teilweise 4 Jahre alt und älter waren.

Gegen das der Neurologin ist schwer anzukommen.

Ich hatte keine Begleitung dabei.
Im GA steht wörtlich:
"Die Zeigeversuche werden sicher ausgeführt, Eudiadochokinese, Rhomberg'scher Stehversuch und Blindgang sicher."

Rhomberg Stehversuch und Blindgang :Gruebeln:
Wenn das durchgeführt worden wäre ... da bin ich schon während des Kurses - als wir die Assesements an uns eingeübt hatten, "durchgefallen".

Wegen meiner Migräne wurde ich schon mal von meinem Neurologen zum MRT geschickt. Ich hoffe, er hat davon noch Unterlagen. Außerdem bin ich öfters bei meinem alten Hausarzt deswegen aufgeschlagen und musste mir was spritzen lassen.

Was sie außerdem schreibt ist, dass mein letzter Anfall 1984 gewesen ist. Das ist zwar insofern richtig, dass der letzt Grand Mal 1984 war, aber während der Reha (2009) Absencen auftraten und ich ja deswegen die Medis wieder nehmen musste. Anscheinend sind für sie Absencen keine Anfälle.
Der Rehabericht liegt der DRV auch vor und ich hab ihn auch in Kopie.

Mein Plan ist jetzt:

- Die Unterlagen des Neurologen und meines alten Hausarztes an meinen jetzigen Hausarzt zu übermitteln
- Rehaantrag ausfüllen und einreichen
- Mit meinem Neurologen sprechen, ob es sinnvoll / zweckmäßig ist, die Medis umzustellen und evtl. ein 2. Medi gegen die fotosensible Epi dazuzunehmen um meine Chancen auf vollständige Anfallsfreiheit zu erhöhen und die Nebenwirkungen zu senken oder ob das die Grenzen der Mitwirkungspflicht übersteigt.
- Widerspruch einreichen
- Reha beantragen. Die Unterlagen habe ich schon vorliegen
bist du rechtlich abgesichert, um das durchzuziehen?
Du meinst, ob ich beim VdK bin, oder eine Rechtschutzversicherung habe?
Nein, hab ich nicht.

:umarm: Gabi
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Re: Beim GA - Grenzen der Mitwirkung?!?

Ungelesener Beitrag von agnes » Mi 2. Jul 2014, 09:53

Hallo Gabi, :umarm:

wie bereits oben geschrieben, zerpflücke das Neurologen Gutachten und stelle die befunde die Du vorliegen hast oder dir auch noch bei denen Ärzten holst dagegen.

Du musst leider beweisen können, dass das, was dieses Gutachten aussagt, in der Form nicht stimmig ist. Dazu musst du Passagen aus den Vorbefunden im Widerspruch gegenstellen können.

Ich hatte meinen Widerspruch damals selber getätigt, da unser VDK eine "Schnarchzapfen-Anwältin" unterhielt, der ich nicht traute, und meine RS-Versicherung erst bei Klage eintrat.

Die Widerspruchsbegründung habe ich in der Art verfasst, dass sie wie eine Klageschrift wirkte. Also ich schrieb die Passagen aus den Gutachten heraus, die nicht stimmig waren und habe im Gegenzug dann dick BEWEIS: geschrieben und darunter alles das herausgeschrieben was in Vorgutachten oder Befunden stand, diese als Kopie zusätzlich noch einmal beigelegt und vorher die wichtigsten Passagen noch mit Textmarker gelb gekennzeichnet.

Meine Widerspruchsbegründung wurde bei meiner Klage von meinem RA dann in der Form voll bezugnehmend noch einmal als Beweismittel übernommen, da sie sehr aussagekräftig und schlüssig war.

Du kannst auch ohne rechtliche Unterstützung den Kampf aufnehmen, er wird gewiss aber schwer für dich sein. :koepfchen:

Viel Erfolg wünscht agnes :ic_up:
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Moin agnes

Danke für deine Tipps - werde erstmal schauen, was ich am 8. bei meinem Neuro erfahre.


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