Gutachten anfordern

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babette
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Gutachten anfordern

Ungelesener Beitrag von babette » Fr 10. Aug 2012, 16:09

Hallo zusammen :winke:
habe mal wieder eine Frage:1 Gutachten ist vorbei ( psychisch) :Ohnmacht: ,2 nä. (internistisch) :schuechtern: 3.(ortho) :confused: erst im Sept. Kann man bei Gutachten Einspruch erheben? Kann ich od.mein Hausarzt das Gutachten bei der RV einzeln anfordern ?Mich würde es ja brennend interessieren was man da so alles reingeschrieben hat.
Grüße babette
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maday
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Re: Gutachten anfordern

Ungelesener Beitrag von maday » Fr 10. Aug 2012, 17:55

Hallo Babette,

natürlich darfst du die Gutachten bei der RV anfordern. Ein Hinweis für das psychologische Gutachten. Es kann sein, dass dir dieses Gutachten nicht selbst ausgehändigt wird. Deshalb gib bei der schriftlichen Anforderung die Adresse deines Arztes des Vertrauens an. Dir wird dann von der RV mitgeteilt, dass das Gutachten an den Arzt abgesendet wurde. Anschließend gehst du zu deinem Arzt und läßt dir das Gutachten aushändigen.

Gruß maday
Als Frau bin ich ein Engel und wenn man mir die Flügel stutzt, fliege ich weiter, dann aber auf meinem Besen.

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k@lle
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Re: Gutachten anfordern

Ungelesener Beitrag von k@lle » Fr 10. Aug 2012, 17:59

dazu mal was aus unserem Fundus......einfach mal Musterbriefe ins Suchfeld eingeben

:lesen:

search.php?keywords=musterbriefe

hier findest du einen Passenden Musterbrief und einige Einträge zu deinem Thema
Geduld bedeutet nicht, sich alles gefallen zu lassen.
Verständnis bedeutet nicht, alles zu billigen

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Locke13
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Re: Gutachten anfordern

Ungelesener Beitrag von Locke13 » Fr 10. Aug 2012, 18:00

Hallo Babette und maday, :applaus:

darf ich mich auch mit hineinhängen? Ab wann könnte man so ein Gutachten anfordern? Bei mir sind es jetzt 7 Wochen her. Oder sollte man noch warten? Ab wann könnte man eigentlich bei der DRV mal nachfragen, wie der Stand der Dinge ist? Man will nichts verpassen, aber auch nicht nörgeln. :Angst:

Danke für die Antworten.

LG

maday
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Re: Gutachten anfordern

Ungelesener Beitrag von maday » Fr 10. Aug 2012, 18:12

Ich habe 14 Tage nach dem Gutachtertermin bei der RV telefonisch angefragt, ob das Gutachten schon vorliegt. Hatte dabei Glück einen schnellen Gutachter zu erwischen. Man sagte mir, dass das Gutachten vor einer Woche eingegangen ist. Eigentlich wollte ich die Auswertung des Gutachtens nicht aufhalten und habe es erst einmal nicht angefordert. Als nach 3,5 Monaten noch keine Entscheidung der RV getroffen war, habe ich das Gutachten schriftlich angefordert. Es hat 3 Wochen gedauert, bis das Gutachten bei meinem Arzt des Vertrauens eingegangen ist. Der Inhalt des Gutachtens war mir also schon bekannt, als nach 5 (!) Monaten dann der Bescheid kam.
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Re: Gutachten anfordern

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Fr 10. Aug 2012, 18:36

Hallo Locke :smile:

und alle die es sonst noch interessieren könnte...
darf ich mich auch mit hineinhängen? Ab wann könnte man so ein Gutachten anfordern? Bei mir sind es jetzt 7 Wochen her. Oder sollte man noch warten? Ab wann könnte man eigentlich bei der DRV mal nachfragen, wie der Stand der Dinge ist? Man will nichts verpassen, aber auch nicht nörgeln.
Während des laufenden Erst-Antrags-Verfahrens SOLLTE man die DRV möglichst wenig bei der Arbeit (Bearbeitung) "stören"...bis zur Entscheidung über den Antrag geben die auch sehr ungerne die dafür erstellten GA schon raus...

Es sei mal dahingestellt, ob man an dieser Stelle schon den Antspruch darauf hat, einen Einfluß auf deren Entscheidung hat es jedenfalls NICHT, ob man den Inhalt der GA da schon kennt und/oder mit seinen Ärzten "ausgewertet" hat...nach einer Ablehnung des Antrages, hat man ohnehin Anspruch auf diese GA und sollte dann auch unbedingt die Kopien anfordern.

Rechtlich gesehen hat die DRV 6 Monate Zeit den Antrag zu bearbeiten, bei einem Widerspruch sind es 3 Monate...dann kann man in beiden Fällen die "Untätigkeits-Klage" einleiten (meist genügt schon die schriftliche Androhung), natürlich NUR wenn die DRV tatsächlich völlig UNTÄTIG war, diese Frist beginnt also neu, wenn man z.B. eine schriftliche (nachweisliche) "Sachstand-Anfrage" macht und die darauf antworten, dass "man bitte noch Geduld haben möge, weil die Bearbeitung noch etwas Zeit in Anspruch nehmen wird"... :Heiss:

So ist man dann auch nicht viel schlauer geworden, aber die DRV hat wieder Zeit gewonnen... :jaa: :cool:

"Gefallen" die GA nicht, kann man zwar eine Gegendarstellung schreiben, einen "Einspruch /Widerspruch" gegen GA gibt es rechtlich NICHT, es handelt sich um eine ärztliche Stellungnahme und nicht um einen Bescheid.

Erst wenn durch diese Begutachtungen ein Antrag abgelehnt wird, ist gegen diesen (Ablehnungs-) Bescheid der Widerspruch möglich und dann KANN man auch die dafür zu Rate gezogenen GA "angreifen" und in Frage stellen. :ic_up:

Darum habe ich z.B. nicht verstanden warum K@lles Anwalt darauf verzichtet hat, für die Begründung des Widerspruches das GA (und überhaupt die Akte der DRV) anzufordern...auf diesen Warte-Zeitraum wäre es doch (aus meiner Sicht) auch nicht mehr angekommen ??? :confused: :Gruebeln:

So hat z.B. auf diesem Wege die Anwältin von @Blaulicht wichtige FEHLER der DRV (bei der Bearbeitung des Antrages) in der Akte entdecken KÖNNEN, die ihm jetzt die EM-Rente im Widerspruchs-Verfahren gebracht haben. :ic_up: :applaus:

Bis zur Entscheidung über den Antrag/Widerspruch hat man also nicht viel davon, wenn man diese GA schon bekäme, denn wie die DRV das wertet, hat auch nicht immer was mit den Inhalten der GA zu tun...ich glaube darüber kann man sich auch noch später lange genug ÄRGERN... :teufel:

In der Antrags-Phase würde ich die einfach erst mal IN RUHE lassen, so lernt man schon sich in GEDULD zu üben, für das was noch nachkommen könnte... :jaa: :cool:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: Gutachten anfordern

Ungelesener Beitrag von Locke13 » Fr 10. Aug 2012, 18:43

Danke liebe Doppeloma, :applaus:

bei mir handelt es sich schon um ein Gutachten im Widerspruch. Da werde ich mich wohl noch etwas in Geduld üben. Leider vertritt mich im Widerspruchsverfahren der VDK. Aber davon bin ich sehr enttäuscht. Hoffentlich passieren hier nicht allzu viele Fehler. :depri:

Liebe Grüsse :Bussi:

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Re: Gutachten anfordern

Ungelesener Beitrag von k@lle » Fr 10. Aug 2012, 19:17

Darum habe ich z.B. nicht verstanden warum K@lles Anwalt darauf verzichtet hat, für die Begründung des Widerspruches das GA (und überhaupt die Akte der DRV) anzufordern...auf diesen Warte-Zeitraum wäre es doch (aus meiner Sicht) auch nicht mehr angekommen ???
@D-Oma habs noch mal aus meinem beitrag rauskopiert
so war gestern bei Ra....hat sich meinen "Musterbrief Widerspruch" angesehen...

laut seiner Erfahrung sollte man auf den Passus "Akteneinsicht" verzichten würde nur die ganze Sache verzögern

hab´s dann mal weg gelassen.....

Einschreiben geht heute an DRV.....

nach deren Antwort soll ich mich dann wieder bei Ra melden...und ab dann würde auch meine Rechtsschutzversicherung greifen...
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Re: Gutachten anfordern

Ungelesener Beitrag von dasblaulicht » Fr 10. Aug 2012, 20:25

Hallo zusammen,

nachdem ich hier auch schon „Thema“ war, will ich mich auch kurz hier einmischen. Natürlich ist es so, dass man möglichst schnell wissen möchte, was ein GA denn so über einen geschrieben hat. Kann mich aber meinen werten VorschreiberInnen nur anschließen. Sinn macht es erst, ein GA anzufordern, wenn die DRV eine Entscheidung getroffen hat und man mit dieser nicht einverstanden ist.

Dann macht es jedoch Sinn, durch einen Rechtsbeistand gleich die komplette Akte anfordern zu lassen, da dieser dann evtl. auch die Möglichkeit hat, Verfahrens- oder Formfehler zu erkennen und dagegen vorzugehen.

Zum Thema Rechtsbeistand kann ich sagen, dass ich mich in meiner GdB-Angelegenheit vom DGB habe vertreten lassen. Dieser Rechtsvertreter meinte auch, man könne es sich schenken, Akteneinsicht zu fordern. Was zur Folge hat, dass ich mit dem Verseuchungsamt mittlerweile im Klageverfahren bin. Und das tut wie ein VW Käfer: Es läuft und läuft und läuft… Das nächste Mal also besser nach dem Widerspruch aufgeben und zeitnah einen Verschlechterungsantrag stellen.

Beim Rentenwiderspruch sollte mir das gleiche nicht noch mal passieren, weshalb ich, zunächst auf meine Kosten, eine Fachanwältin für Sozial- und Arbeitsrecht beauftragte. Mit dem Ergebnis, das die Doppeloma weiter oben bereits geschildert hat. Nachdem diesem Widerspruch in allen Punkten stattgegeben wurde, hat die DRV schließlich auch noch die Rechtsanwaltskosten übernommen.

Trotzdem habe ich manchmal das Gefühl, dass bei DRV und Versorgungsamt mit unseren Anträgen Dart oder Roulette gespielt wird. :kotzen:
Viele Grüße
dasblaulicht

Konzentriere Dich auf das, was Du KANNST, nicht auf das, was Du KONNTEST.

Ich kann mich zwar nicht für meine Krankheit entscheiden, aber dafür, wie ich mit ihr umgehe.


Wer sich für meinen kompletten Fall interessiert, guckst Du hier:
viewtopic.php?f=21&t=1469
viewtopic.php?f=21&t=3170

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Re: Gutachten anfordern

Ungelesener Beitrag von Cirillo » Fr 10. Aug 2012, 20:43

@ Blaulicht, ( Nachbar :smile: )

VERSEUCHUNGSAMT?????? :groehl: :groehl: :groehl: :groehl: :groehl:
Wo Du Recht hast hast Du Recht----- :grinser:
L-G- Cirillo :winke:

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