Hallo Kicki,
Vorab aber schonmal die Frage: was bedeutet AU auf Zeit?
Das bedeutet nur, dass diese Ärztin sich nicht festlegen möchte, wann du mal wieder gesund/arbeitsfähig sein wirst, ansonsten steht wahrscheinlich noch irgendwo, dass damit zumindest in den nächsten 6 Monaten nicht zu rechnen ist...
Da du demnächst ausgesteuert wirst, interessiert das auch deine KK nicht mehr so brennend, ob und wann das nun mal der Fall sein wird...meist steht da auch noch irgendwas von "Erwerbsfähigkeit wäre gefährdet und/oder schon als eingeschränkt anzusehen"...
Das sind auch alles die üblichen Floskeln in den MDK-GA, wenn es gerade nicht mehr möglich ist, dir die Arbeitsfähigkeit (ab sofort oder ab dem XXX) zu "bescheinigen", darum wird auch keine erneute Untersuchung mehr für erforderlich gehalten...es bringt der KK keine Ersparnis mehr im Bezug auf deine Krankengeld-Zahlung bis zur Aussteuerung...
Die scheinen mich irgendwie alle für kränker zu halten, als ich bin. Oder aber ich bin kränker, als ich glaube bzw wahrhaben will. Da sollte ich wohl nochmal genauer drüber nachdenken.
Da solltest du besser gar nicht so viel drüber nachdenken, das bedeutet NUR, dass deine Krankengeld-Zahlung für den Rest der Zeit (bis zur Aussteuerung) ohne weitere Probleme erfolgen wird, nicht weniger ABER AUCH NICHT MEHR...
Die KK ist dich dann als Kostenfaktor (zumindest für deinen Lebensunterhalt!) los, der Rest ist denen dann EGAL, die rufen dann nicht mehr an, die wollen dann auch keine Reha-Berichte mehr von dir...dein nächster BOSS ist dann (dafür) die AfA, "sollen die sich doch weiter damit rumärgern" und GENAU DORT solltest du dieses GA NICHT vorlegen...
Denn die (bei der AfA) basteln sich daraus dann vielleicht, dass du dem Arbeitsmarkt (ja erwiesenermaßen, gemäß vorgelegtem MDK-GA) wegen AU (auf "unbestimmte" Zeit) NICHT zur Verfügung stehst...den "Standort" deiner Erkrankungen, den kläre lieber mit deinen behandelnden Ärzten...
Solche GA KÖNNEN (ergänzend zum EM-Renten-Antrag z.B.) nützlich sein, müssen es aber nicht unbedingt, wenn sie in die falschen Hände geraten (Med. Dienst der AfA) können sie auch (finanziellen) Schaden anrichten (KEIN Anspruch auf ALGI).
Die Formulierungen sind (wie überall) eher "allgemeingültig" zu sehen und lassen KEINE Deutungen darauf zu, wie KRANK du persönlich wirklich bist oder eher doch nicht, steigere dich da BITTE nicht in etwas rein...
Es ist wie überall, es gibt bestimmte Formular-Ausdrücke, die IMMER wieder verwendet werden und zum tatsächlichen Zustand des Begutachteten eigentlich KEINE konkreten Aussagen machen...JEDER (auch der Patient) kann das dann wieder in seiner Weise und nach seinem Verständnis positiv oder negativ interpretieren.
Sieh es positiv, dass dein Krankengeld weiterhin zur Verfügung steht und kläre deine Behandlungen /Gesundheitszustand DIREKT weiter bei deinen behandelnden Ärzten...NUR deren Einschätzung ist für dich wirklich WICHTIG
...und nicht was so "andeutungsweise und nebulös" in irgendeinem (MDK )-GA drin steht.
Ergänzung
ich kann irgendwie nicht so schnell denken, wie das jetzt auf einmal wieder voran zu gehen scheint!
Was geht denn da voran aus deiner Sicht...
Ich lese daraus, dass du unbedingt noch weiter behandelt werden musst, am besten stationär, naja...ansonsten weiß sie deine Erwerbsfähigkeit (EF) nicht einzuordnen und nicht einzuschätzen.
Der Verweis auf § 51 SGB V ist an dieser Stelle (für mich) irgendwie gar nicht nachvollziehbar, zur Reha warst du gerade und für eine "Teilhabe am Arbeitsleben" bist du aktuell (nach ihrer Beschreibung) gar nicht stabil genug und sollst Krankenhausbehandlung nach § 39 SGB V in Anspruch nehmen....JAAA, WATT denn NUUU...
Egal, für einen EM-Renten-Antrag KANN dieser Wisch unterstützend wirken, AUCH bei einem Antrag auf Feststellung einer Schwerbehinderung solltest du eine Kopie mitschicken, sie beschreibt eigentlich sehr plastisch und verständlich deinen psychischen Zustand...da kannst du gut deinen eigenen "Jammerlappen" drauf aufbauen.
Ich finde zumindest (als Außenstehender) NICHTS, was dich negativ dastehen läßt, also warum willst du was dagegen unternehmen, immerhin hat sie auch klar bestätigt, dass deine arbeitsfähige Entlassung aus der Reha nicht "das gelbe vom Ei war"...das kann dir auch im Bezug auf den EM-Renten-Antrag sehr nützlich sein, denn die ziehen da bei der DRV in jedem Falle auch diesen Reha-Bericht mit rein in ihre Prüfung.
Ich denke es gibt schlimmere MDK-GA, sichere dir eine Kopie davon SEHR GUT in deiner Privaten Akte, die AfA solltest du da aber besser NICHT ran lassen...dort könnte sich das zu deinem Nachteil auswirken.
Liebe Grüße von der Doppeloma