MDK will mich sehen

Tipps und Erfahrungsberichte
Vrori
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Re: MDK will mich sehen

Ungelesener Beitrag von Vrori » Mo 20. Aug 2012, 11:24

Hallo,

wie bescheuert ist das denn? Was will der MDK denn bei dir durch die häufigeren Besuche beim Psychiater ändern?
Der Psychiater verschreibt die Medis..wenn die Packung leer ist, gibt es neue...der Psychotherapeut ist derjenige zu dem wir einmal die Woche dackeln..das reicht doch auch..
weißt du was, ich glaub die hat keine Ahnung..diese MDK-Tante...interessant wäre ja mal die Fachrichtung dieser Ärztin?

des weiteren empfehle ich dir den Besuch der Tagesklinik, meine Freundin hat 2x eine REHA mitgemacht, au entlassen, dann 3 Monate noch die Tagesklinik...und Ende vom Lied? Rente auf Dauer...
von daher könnte ich mir vorstellen, dass diese Tagesklinik noch so der letzte Versuch wäre..um dann endgültig eine Rente zu bewilligen..und zusätzlich dann Unterstützung...wäre das ein Möglichkeit für dich? ..denk drüber nach...arbeiten wirst du so nicht mehr können...

LG
Vrori
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ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

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Re: MDK will mich sehen

Ungelesener Beitrag von maday » Mo 20. Aug 2012, 11:48

Auch ich war letztes Jahr fast 12 Wochen in der Tagesklinik und mußte dann 2 Monate später zum Gutachter. Meine beantragte REHA hat er abgelehnt und dafür die Erwerbsminderungsrente empfohlen. Nun erhalte ich die Rente, zwar nur befristet, aber immer hin. Damit hatte ich beim besten Willen nicht gerechnet.

Gruß maday
Als Frau bin ich ein Engel und wenn man mir die Flügel stutzt, fliege ich weiter, dann aber auf meinem Besen.

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Re: MDK will mich sehen

Ungelesener Beitrag von Kicki » Mo 20. Aug 2012, 12:00

@Vrori Die gute Frau hat sich als Psychiaterin vorgestellt. Der Gedanke mit der Tagesklinik als letzter Versuch leuchtet ein. Auch wenn ich nicht will, überhaupt nicht! Aber das kann ich dann schon nochmal hinter mich bringen.

Kann ich denn dann auch gleich trotzdem noch den Rentenantrag stellen? Oder stelle ich mir dann auch wieder selber ein Bein? Aber Teilerwerbsgemindert bin ich ja wohl, wenn das sogar die MDK Tante feststellt...

lg

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Re: MDK will mich sehen

Ungelesener Beitrag von Fatbob » Mo 20. Aug 2012, 12:26

Warte erstmal ab was im Gutachten des MDK steht.
Wobei ein negatives Gutachten schon mal hilfreich ist, sei es für die AfA oder bedingt für die DRV.
DRV braucht ja wie gesagt immer mehrlagiges Toilettenpapier :-)
Da du eh nur noch 3 Monate Krankengeld bekommst, hoffe ich das du schnell ein Termin bekommst in der Tagesklinik, bei
uns wahnsinne Wartezeiten leider.
Ich persönlich würde entweder das ergebniss der Tagesklink abwarten, oder wenn ALG1 dort die Rentenantragsforderung.
Aber wie gesagt, erstens MDK Bericht abwarten.
Ob die das Krankengeld sperren können wenn du nicht in die Tagesklinik gehst weiss ich nicht, kann ja sein das es deine Ärzte anders sehen.
Ich sollte bei einen MDK Termin auch sofort nach begutachtung akut in ein Krankenhaus, hab ich nicht gemacht, gab kein Ärger.
lg
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Re: MDK will mich sehen

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mo 20. Aug 2012, 14:16

Hallo Kicki, :koepfchen:

hast du also wieder einen frustigen Termin hinter dich gebracht...

Die weitere Behandlung und ob du in eine Klinik gehst und wenn ja in welche, das besprich mal lieber mit deinen behandelnden Ärzten...klar musst du das dann auch (wenigstens so ein bischen) SELBER WOLLEN...erzwungene "Gesundheits-Maßnahmen" bringen GAR NICHTS schon überhaupt nicht, wenn es um die Psyche geht... :Heiss:
Kann ich denn dann auch gleich trotzdem noch den Rentenantrag stellen? Oder stelle ich mir dann auch wieder selber ein Bein? Aber Teilerwerbsgemindert bin ich ja wohl, wenn das sogar die MDK Tante feststellt...
Hier kann ich mich @Fatbob wieder nur anschließen, die AfA wird dich nach der Aussteuerung sowieso auffordern einen EM-Renten-Antrag zu stellen, es "hilft" zwar nicht viel, aber es sieht immer "besser" aus mit dem Kreuz in Käschen "nach Aufforderung der AfA"...ob dir da dieses GA bei helfen kann weiß ich nicht...bei mir hat sowas (von MDK und AfA) gar nichts bei der DRV bewirkt...

Was die MDK-Tante in der Hinsicht feststellt, das ist der DRV EGAL...du hast es offenbar noch nicht so ganz verstanden, dass NUR die DRV und deren GA darüber befinden, ob du (im Sinne der DRV) erwerbsgemindert bist (voll /teilweise) oder nicht...mach dir dazu KEINE Illusionen, was andere "Schlaumeier" (MDK /AfA) dir dazu sagen /schreiben, selbst deine Ärzte die dich regelmäßig (und oft sogar schon viele JAHRE) behandeln, die werden dann am Besten gar nicht nach ihrer Ansicht dazu befragt.

Die KK und der MDK werden dich spätestens nach der Aussteuerung komplett IN RUHE lassen, dann interessiert dort AUCH keinen mehr, was wirklich aus dir wird beruflich und überhaupt... :kotzen:
So "besorgt" sind die ALLE NUR, solange sie deinen Lebensunterhalt bezahlen MÜSSEN, danach kommt da NIX mehr...wenn du Pech hast, kannst du dann noch um die Kostenübernahme für Klinik-Aufenthalte kämpfen, die man dir aktuell noch so dringend ans Herz legt...

Damit haben wir auch so unsere eigenen Erfahrungen sammeln dürfen, erst wurde "bemängelt", dass der Dopa noch nicht in spezieller Schmerztherapeutischer Behandlung war und als die Schmerzärztin dann später einen Klinik-Aufenthalt organisiert hatte (in einer speziellen Schmerzklinik mit bis zu 6 Monaten Wartezeit!!!)), da hieß es dann "das ginge doch auch ALLES ambulant" und/oder zumindest in einer Klinik die näher dran wäre (und nicht so SAU-teuer ???), denen KANN man es NIE RECHT machen... :glotzen:

In jedem Falle soll ALLES wenigstens NICHT viel kosten, dein Psychiater wird sich auch bedanken, wenn du da jede Woche "auf der Matte stehst", aber warum das so sinnlos ist, haben ja Andere schon geschrieben, bei meinem war ich auch nur noch so alle 4 - 6 Wochen (nach der Aussteuerung), der konnte auch nicht mehr machen, als mal mit mir REDEN und mit mir abwarten WANN (und OB) es mit der EM-Rente was wird... :Verwirrt: :Hilfe:

Bei dir dürfte es ja nun auch nicht mehr lange dauern bis du ausgesteuert wirst, dann kannst du dich noch früh genug mit der AfA herumärgern, nimm dein Krankengeld jetzt mit bis dahin und dann wirst du weiter sehen..der MDK KONNTE dich im Moment NICHT "gesund beten" und das ist das Einzige was zählt, was die sonst noch erzählt hat, kannst du sowieso vergessen...

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: MDK will mich sehen

Ungelesener Beitrag von Kicki » Di 28. Aug 2012, 10:32

Ich habe das Gutachten. Heute Abend tippe ich es dann mal ab.

Vorab aber schonmal die Frage: was bedeutet AU auf Zeit?

Die scheinen mich irgendwie alle für kränker zu halten, als ich bin. Oder aber ich bin kränker, als ich glaube bzw wahrhaben will. Da sollte ich wohl nochmal genauer drüber nachdenken.

Nochmal sehen will der mdk mich jedenfalls nicht steht drauf, keine Wiedervorstellung nötig.

Werd mich dann mal um die Tagklinik kümmern, mein schatz ist damit einverstanden die Haushaltshilfe zu machen, wenn er nicht allzuvjel weniger geld bekommt...

Lg

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Re: MDK will mich sehen

Ungelesener Beitrag von Kicki » Di 28. Aug 2012, 16:21

Ganz so ausführlich will ich den Bericht jetzt mal nicht abtippen, aber in gekürzter Form sieht das dann so aus:
Die Versicherte gab an, seit Ihrem Hirninfarkt an einer rezidivierenden Erkrankung zu leiden. Dann folgt blabla zwecks Trennung, Auszug meines Sohnes, der ganzen damit verbundenen Spannung etc.p.p. daher sei ich dann im Mai letzten Jahres erneut an einer mittelschweren Depri erkrankt. Dann werden die Schwierigkeiten mit dem Arbeitgeber und der Kündigungsschutzklage aufgezählt.
Weiter im Text: Auf großen Druck ihrer Krankenversicherung habe die Versicherte schließlich zum 1.4. eine erneute Tätigkeit als Verkäuferin in einem tante-emma-laden/Backshop aufgenommen. Dies sei für ca 3 Wochen gut gegangen; dennoch habe es in dieser zeit Schwierigkeiten gegeben, da die versicherte einige Fehler gemacht habe. Der arbeitgeber habe ihr schließlich gekündigt, so dass die Versicherte aufgrund ihrer dann erneut schlechten psychischen Verfassung sei sie erneut arbeitsunfähig erkrankt. Sie habe sich wieder antriebslos und erschöft gefühlt, habe unter kognitiven Störungen gelitten, die Stimmung sei schlecht gewesen, ebenso der Nachtschlaf.
Mai/Juni: stat. Rehamaßnahme. Sei sei von dort in abreitsfähigem Zustand entlassen worden. Die versicherte berichtete, dass sie von dem behandelnden Klinikarzt und dem chefarzt nahezu dazu genötigt worden sei, einer arbeitsfähigen Entlassung zuzustimmen. Sie selbst sei nicht in der Lage gewesen, einen neuen Job zu beginnen. Auch der bisher behandelnde Psychiater stellte fest, dassd ide Versicherte anhaltend ein massiv gemindertes Leistungsprofil habe.

Vegetative Anamnese:
Ein- und Durchschlafstörungen.

Jetzige Beschwerden: Die Versicherte gab an, sich nach wie vor nicht gut konzentrieren zu können, sich Dinge nicht gut merken zu können. Derzeit schaffe sie mit Mühe und not ihren Haushalt. Insgesamt verspüre sie keinen Antrieb und wenig Interesse. die Stimmung sei schlecht. Sie müsse häufig und schnell weinen. Der nachtschlaf sei ebenfalls nicht erholsam, hinzukämen morgendliches Früherwachen, sowie Grübelneigung und kreisdenken.

Anforderungsprofil der zuletzt ausgeübten/maßgebl. Tätigkeit nach Angabe d. Vers.:
Sie habe 25Stunden pro Woche und 5 Stunden täglich, mo bis fr, jegliche Verkaufstätigkeiten, insbesondere von backwaren ausgeübt. Damit sei sie rasch überfordert gewesen. Der AG habe bereits gekündigt.

Befund:
Wache, voll orientierte und bewussseinsklare Versicherte. Es zeigte sich eine noch herabgestimmte Stimmungslage mit reduziertem Antrieb und Schwingungsfähigkeit. Die Versicherte berichtete glaubhaft über konzentrations-, Aufmerksamkeits- und Merkfähigkeitsstörungen sowie Kreisdenken und Grübelneigung. Weiterhin gestörter Nachtschlaf trotz einnahme eines schlaffördernden Antidepressivums. Innere Unruhe, Anspannung und Ängste. Aktuell kein Anhalt für akute Suizidalität

Beurteilung und leistungsvermögen:
Die Versicherte wurde nach 6wöchiger Reha aus dieser arbeitsfähig entlassen. Sie war jedoch nicht in der lage, sich eine neue Tätigkeit zu suchen aufgrund noch bestehender Symptome in der mtettelgradig depr. Episode. Im Rahmen der oben beschriebenen Symptomatik besteht bei der Vers. derzeit noch Arbeitsunfähigkeit bei reduzierter, geistig-psychixcher Belastbarkeit und Störungen des Konzentrationsvermögens, des Reaktionsvermögens, der Aufmerksamkeit und Merkfähigkeit, des Umstellungs- und Anpassungsvermögens, der Eignung für Publikumsverkehr und Überwachungs- und Steuerungsvermögens für komplizierte Arbeitsvorgänge. Aktuell kein restleistungsvermögen gegeben. Trodz der durchgeführten stat. Rehamaßnahme konnte bei der Versicherten bislang keine ausreichende psychische Stabilität erreicht werden. Auch die ambulant- fachärztliche Behandlung mit einer Frequenz von allen 4-6 Wochen, der Einnahme von Psychopharmaka sowei der Durchführung einer Psychotherapie (3x/wöchentlich), reichen derzeit ncith aus, um eine nachhaltive psychische Stabilisierung zu erwirken. Hier ist anzumerken, dass die Versicherte aufgrund eines aktuell durcheührten Wohnortumzuges ihren bislang behandelnden Pschiater nciht mehr aufsuchen könne. Sie haben sich inzwischen einen neuen gesucht.
In Zusammenschau der Befunde und der persönlich in Augenschein genommenen Versicherten lässt sich folgendes feststellen: aufgrund der nicht gegebenen stabilen psachischen Verfassung ist derzeit eine teilstationär-psychiatrische Akut-Krankenhausbehandlung (§39 SGB V) empfohlen. Diese Maßnahme wurde ausführlich mit der Versicherten besprochen.

Übereinstimmung von leistungsvermögen mit Anforederungsprofil der zuletzt ausgeübten tätigkeit:
Aktuell nicht gegeben

sozialmedizinische Stellungnahmen/Ergebnis
Aus medizinischer Sicht auf Zeit AU

Med. Voraussetzungen für eine erhebl. Minderung /gefährdung der Erwerbsfähigkeit (§51 Abs 1 SGB V)
Minderung der EF nicht sicher beurteilbar.
Die EF ist derzeit nicht beurteilbar, da eine akute krankenhausbehandlung noch ansteht.
fertig.

soviel hab ich der gar nicht erzählt?? vor allem die arbeitsplatzbeschreibung ist ausführlicher, als es tatsächlich war. soll ich dem jetzt widersprechen? ich denke mal, lieber nicht...

ich kann irgendwie nicht so schnell denken, wie das jetzt auf einmal wieder voran zu gehen scheint!

lg
kicki

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Re: MDK will mich sehen

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Di 28. Aug 2012, 17:14

Hallo Kicki, :Bussi:
Vorab aber schonmal die Frage: was bedeutet AU auf Zeit?


Das bedeutet nur, dass diese Ärztin sich nicht festlegen möchte, wann du mal wieder gesund/arbeitsfähig sein wirst, ansonsten steht wahrscheinlich noch irgendwo, dass damit zumindest in den nächsten 6 Monaten nicht zu rechnen ist...
Da du demnächst ausgesteuert wirst, interessiert das auch deine KK nicht mehr so brennend, ob und wann das nun mal der Fall sein wird...meist steht da auch noch irgendwas von "Erwerbsfähigkeit wäre gefährdet und/oder schon als eingeschränkt anzusehen"... :Laber: :Laber: :Laber:

Das sind auch alles die üblichen Floskeln in den MDK-GA, wenn es gerade nicht mehr möglich ist, dir die Arbeitsfähigkeit (ab sofort oder ab dem XXX) zu "bescheinigen", darum wird auch keine erneute Untersuchung mehr für erforderlich gehalten...es bringt der KK keine Ersparnis mehr im Bezug auf deine Krankengeld-Zahlung bis zur Aussteuerung...
Die scheinen mich irgendwie alle für kränker zu halten, als ich bin. Oder aber ich bin kränker, als ich glaube bzw wahrhaben will. Da sollte ich wohl nochmal genauer drüber nachdenken.
Da solltest du besser gar nicht so viel drüber nachdenken, das bedeutet NUR, dass deine Krankengeld-Zahlung für den Rest der Zeit (bis zur Aussteuerung) ohne weitere Probleme erfolgen wird, nicht weniger ABER AUCH NICHT MEHR...

Die KK ist dich dann als Kostenfaktor (zumindest für deinen Lebensunterhalt!) los, der Rest ist denen dann EGAL, die rufen dann nicht mehr an, die wollen dann auch keine Reha-Berichte mehr von dir...dein nächster BOSS ist dann (dafür) die AfA, "sollen die sich doch weiter damit rumärgern" und GENAU DORT solltest du dieses GA NICHT vorlegen...

Denn die (bei der AfA) basteln sich daraus dann vielleicht, dass du dem Arbeitsmarkt (ja erwiesenermaßen, gemäß vorgelegtem MDK-GA) wegen AU (auf "unbestimmte" Zeit) NICHT zur Verfügung stehst...den "Standort" deiner Erkrankungen, den kläre lieber mit deinen behandelnden Ärzten...

Solche GA KÖNNEN (ergänzend zum EM-Renten-Antrag z.B.) nützlich sein, müssen es aber nicht unbedingt, wenn sie in die falschen Hände geraten (Med. Dienst der AfA) können sie auch (finanziellen) Schaden anrichten (KEIN Anspruch auf ALGI).
Die Formulierungen sind (wie überall) eher "allgemeingültig" zu sehen und lassen KEINE Deutungen darauf zu, wie KRANK du persönlich wirklich bist oder eher doch nicht, steigere dich da BITTE nicht in etwas rein... :Verwirrt: :Hilfe:

Es ist wie überall, es gibt bestimmte Formular-Ausdrücke, die IMMER wieder verwendet werden und zum tatsächlichen Zustand des Begutachteten eigentlich KEINE konkreten Aussagen machen...JEDER (auch der Patient) kann das dann wieder in seiner Weise und nach seinem Verständnis positiv oder negativ interpretieren. :Verwirrt: :Heiss:

Sieh es positiv, dass dein Krankengeld weiterhin zur Verfügung steht und kläre deine Behandlungen /Gesundheitszustand DIREKT weiter bei deinen behandelnden Ärzten...NUR deren Einschätzung ist für dich wirklich WICHTIG :ic_up: ...und nicht was so "andeutungsweise und nebulös" in irgendeinem (MDK )-GA drin steht.


Ergänzung
ich kann irgendwie nicht so schnell denken, wie das jetzt auf einmal wieder voran zu gehen scheint!
Was geht denn da voran aus deiner Sicht... :confused: :Gruebeln:

Ich lese daraus, dass du unbedingt noch weiter behandelt werden musst, am besten stationär, naja...ansonsten weiß sie deine Erwerbsfähigkeit (EF) nicht einzuordnen und nicht einzuschätzen.

Der Verweis auf § 51 SGB V ist an dieser Stelle (für mich) irgendwie gar nicht nachvollziehbar, zur Reha warst du gerade und für eine "Teilhabe am Arbeitsleben" bist du aktuell (nach ihrer Beschreibung) gar nicht stabil genug und sollst Krankenhausbehandlung nach § 39 SGB V in Anspruch nehmen....JAAA, WATT denn NUUU... :Heiss:

Egal, für einen EM-Renten-Antrag KANN dieser Wisch unterstützend wirken, AUCH bei einem Antrag auf Feststellung einer Schwerbehinderung solltest du eine Kopie mitschicken, sie beschreibt eigentlich sehr plastisch und verständlich deinen psychischen Zustand...da kannst du gut deinen eigenen "Jammerlappen" drauf aufbauen. :ic_up:

Ich finde zumindest (als Außenstehender) NICHTS, was dich negativ dastehen läßt, also warum willst du was dagegen unternehmen, immerhin hat sie auch klar bestätigt, dass deine arbeitsfähige Entlassung aus der Reha nicht "das gelbe vom Ei war"...das kann dir auch im Bezug auf den EM-Renten-Antrag sehr nützlich sein, denn die ziehen da bei der DRV in jedem Falle auch diesen Reha-Bericht mit rein in ihre Prüfung.

Ich denke es gibt schlimmere MDK-GA, sichere dir eine Kopie davon SEHR GUT in deiner Privaten Akte, die AfA solltest du da aber besser NICHT ran lassen...dort könnte sich das zu deinem Nachteil auswirken.

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Zuletzt geändert von Doppeloma am Di 28. Aug 2012, 18:17, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Ergänzung
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: MDK will mich sehen

Ungelesener Beitrag von Kicki » Di 28. Aug 2012, 17:21

ok, dankeschön! werde mich nciht reinsteigern, soweit war ich auch noch gar nicht ;-) immerhin weiß ich jetzt, was ich davon habe. zwar kein Klopapier, aber doch erstmal zum weitwegräumen!

meine Stimmung ist eh mau, aber ich weiß, woher das kommt. das hängt NICHT damit zusammen.

Was mit 6 Monaten steht nicht in dem Gutachten drin. ist ja dann aber auch wirklich egal.

kann ich die bei der krankenkasse mal fragen, wielange ich noch krankengeld bekomme? oder lasse ich da lieber die finger von? (Wen der Herr nicht ruft...)

lg

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Re: MDK will mich sehen

Ungelesener Beitrag von Fatbob » Di 28. Aug 2012, 17:22

Verdammt, wollte gerade was dazu schreiben, beim absenden sah ich das Doppeloma
schneller war, und es besser beschrieben hatte wie ich.
Nun inhaltlich war es gleich, aber nicht so liebevoll wie Doppeloma es gemacht hat, habe es gelöscht
Warum solltest du den zwei mal fast das selbe lesen.
Ansonsten ist das MDK-Gutachten für die AFA nicht schlecht, sollte es zur Aussteuerung kommen, einfach
das Gutachten auf verlangen den ÄD zusenden, der will dich nicht weiter sehen und §145 sollte durch sein.
lg
ps: Die krankenkasse ist verpflichtet dich frühzeitig über die bevorstehende Aussteuerung zu unterrichten.
Nachfragen würd ich nich, sollten sie es verpennen, müssen die zahlen bis du den Brief in der Hand hälst.
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