Gutachter vom RVT

Tipps und Erfahrungsberichte
ich71
Beiträge: 1
Registriert: Mi 7. Dez 2011, 21:13

Gutachter vom RVT

Ungelesener Beitrag von ich71 » Mi 7. Dez 2011, 21:27

Hallo,
ich war heute bei einem Gutachter wegen meinem Antrag auf Erwerbsminderungsrente. Er hat sich für mich ca. 10 Min. Zeit genommen und dann gesagt, dass ich zwar auf Zeit AU bin, jedoch nicht erwerbsgemindert. Mit diesem Urteil hebt er das MDK-Gutachten sowie meine ganzen Befunde vom Orthopäden auf. Ich verstehe die Welt nicht mehr, es gibt doch keine Spontanheilung, wenn die MRT und Röntgenbefunde eindeutig sind.
Ich war sehr sauer, da diesem Gutachter nicht mal interessiert hat, dass wenn ich kein Auto fahren kann nicht zur Arbeit komme. Das war diesem egal. Ehrlich gesagt, zweifele ich an die Kompetenz von diesem Gutachter.
Ich denke ich werde auf jeden Fall Widerspruch einlegen, sobald ich das Gutachten vorliegen habe. Hat vielleicht noch jemand eine andere Ideen, wie ich mich verhalten muss.??
Danke
ich71

Benutzeravatar
Dy71
Beiträge: 21
Registriert: Mi 7. Dez 2011, 09:30
Danksagung erhalten: 3 Mal

Re: Gutachter vom RVT

Ungelesener Beitrag von Dy71 » Do 8. Dez 2011, 12:51

Hallo Ich71;

fechte auf alle Fälle das Gutachten wegen Befangenheit des Gutachters an, und dränge
auf ein neues Gutachten, evtl. hast du aktuelle Befunde deines HA die belegen, dass du
erwerbsunfähig bist, diese werden im neuen Gutachten dann berücksichtigt.
Bleibe am Ball und lasse dich nicht unterkriegen, wer sich 10 min für ein Gutachten Zeit nimmt,
das kann nichts taugen und hält einem Wiederspruch nicht Stand.

liebe Grüße
Dy71
Im Tierreich ist es auch so, Kranke und Schwache werden gefressen.

rudi62
Beiträge: 229
Registriert: Di 12. Apr 2011, 09:59
Hat sich bedankt: 25 Mal
Danksagung erhalten: 83 Mal

Re: Gutachter vom RVT

Ungelesener Beitrag von rudi62 » Do 8. Dez 2011, 14:35

Hallo ich71,

schön, das Du Dich hier angemeldet hast, wir kennen uns aus einem anderen Forum (meine PN hast Du also bekommen) :applaus:
Hier wirst Du einige Beiträge finden, die sich mit Deiner Begutachtung durch die DRV decken.

MfG

Benutzeravatar
Doppeloma
Gold-Member
Gold-Member
Beiträge: 8201
Registriert: Fr 22. Jan 2010, 03:05
Wohnort: Insel Rügen
Hat sich bedankt: 5058 Mal
Danksagung erhalten: 6619 Mal

Re: Gutachter vom RVT

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Do 8. Dez 2011, 23:33

Hallo Ich71, :smile:

zunächst mal HERZLICH WILLKOMMEN bei uns. :ic_up:
ich war heute bei einem Gutachter wegen meinem Antrag auf Erwerbsminderungsrente. Er hat sich für mich ca. 10 Min. Zeit genommen und dann gesagt, dass ich zwar auf Zeit AU bin, jedoch nicht erwerbsgemindert.
Das kommt mir irgendwie SEHR bekannt vor, mein Internistischer DRV-Gutachter brachte es immerhin noch auf GENAU 17 Minuten, aber so ein Klinikchef muss eben sehr haushalten, mit seiner kostbaren Zeit... :Verwirrt: :Hilfe:

Bist du ALLEINE zu dem Termin gewesen oder in Begleitung, die dieses Turbo-Tempo später mal bezeugen könnte ???
An der Aussage an sich wirst du im Moment erst mal GAR NIX ändern können, erst recht nicht wenn du keinen Zeugen dafür hast, denn rein rechtlich gesehen, ist diese Feststellung "korrekt", Arbeitsunfähig (auch für längere Zeit) ist NICHT gleichzusetzen mit Erwerbsunfähig, wobei es diesen Begriff im aktuellen Rentenrecht ohnehin NICHT mehr gibt.

Die Deutschen sind (seit 2001) immer noch irgendwie "erwerbsfähig", sie sind höchstens MEHR (unter 3 Stunden) oder weniger 3 - unter 6 Stunden ErwerbsGEMINDERT, nur um mal so die Begrifflichkeiten gerade zu rücken. :cool:
Mit diesem Urteil hebt er das MDK-Gutachten sowie meine ganzen Befunde vom Orthopäden auf. Ich verstehe die Welt nicht mehr, es gibt doch keine Spontanheilung, wenn die MRT und Röntgenbefunde eindeutig sind.
Nicht so ganz, denn der MDK bewertet, ob du gerade (zur Zeit und/oder auf längere Sicht) Arbeitsunfähig bist, die dürfen (d)eine Erwerbsminderung höchstens vermuten, aber NICHT definitiv feststellen (DAS DARF NUR DIE DRV), deine ganzen Ärzte haben diese Befugnis schon gar nicht, auch die KÖNNEN da NUR Vermutungen von sich geben, die sicher meist berechtigt sind, ABER von den Gutachtern der DRV NICHT "geteilt werden müssen"... :Verwirrt: :Hilfe:

Du bist ja mit dieser Begutachtung auch NICHT spontan "geheilt", der Gutachter ist eben "guter Hoffnung", dass du es bald wieder sein wirst und deswegen auf KEINEN Fall EM-Rente brauchst, jedenfalls NICHT aktuell und zumindest wieder soweit "hergestellt werden kannst", dass du wieder irgendeineTätigkeit Vollzeit ausüben kannst.
Ich war sehr sauer, da diesem Gutachter nicht mal interessiert hat, dass wenn ich kein Auto fahren kann nicht zur Arbeit komme. Das war diesem egal.
Deine aktuelle Arbeitsunfähigkeit stellt er ja dadurch GAR NICHT in Frage, deine AU-Bescheinigung wird ja dadurch nicht aufgehoben, es ist (aus SEINER SICHT) NUR noch OFFEN, ab WANN du wieder arbeiten gehen KANNST und bis dahin brauchst du ja auch NICHT Auto-Fahren, um zur Arbeit zu kommen.

Ich habe DAS jetzt ganz sicher NICHT zerpflückt, um dem Gutachter "die Leiter zu halten", sondern um DIR die Rechtslage klar zu machen, es ist eine ärztliche Stellungnahme (KEIN Urteil) und die Meinung dieses "Arztes", rechtlich gesehen ist daran erst mal nicht zu rütteln, solange du KEINE Versäumnisse bei der Untersuchung NACHWEISEN KANNST, interessiert es auch die DRV nicht wirklich, in welcher Zeit der das festgestellt haben will.

Es ist sicher KEIN Zufall, dass die DRV-Gutachter KEINE konkreten Angaben zur Dauer der Begutachtung machen brauchen, im späteren Gutachten oder überhaupt irgendwo, OHNE Begleitung (als späteren Zeugen, zumindest für den Zeitrahmen) hat man da SEHR schlechte Karten.

Mein Männe war damals AUCH bei einem Orthopäden für die DRV, ging auch GANZ schnell, in 20 Minuten hatte der auch beschlossen, dass Männe noch Vollzeit arbeiten kann und die EM-Rente wurde damit auch im Widerspruch abgelehnt.

Erst VIEL später (im Gerichts-Verfahren !) hat sich herausgestellt, dass der GA ihn trotzdem für seine aktuelle Tätigkeit (PFÖRTNER !!!) UNTER 3 Stunden begutachtet hatte, also für BerufsUnfähig erklärt...

Damals (2007) wußten wir VIELES noch NICHT, was wir heute wissen, hatten also auch das GA NIEMALS SELBER bei der DRV angefordert, um mal festzustellen, WAS da nun am Ende tatsächlich drin gestanden hat, ERZÄHLT hat uns DAS in dem ganzen Verfahren KEINER. :schimpfen:
Ehrlich gesagt, zweifele ich an die Kompetenz von diesem Gutachter.
Damit wirst du leider NICHTS erreichen, zumal du das GA ja noch nicht mal vorliegen hast, Orthopäden (als GA, aber ich glaube auch sonst) sind "Schlächter", die glauben NUR, was sie auf Technischen Aufnahmen, AUCH sehen können (oder WOLLEN), WAS ANDERES KANN gar NICHT WEH TUN und das was man sieht, ist NICHT SOOO schlimm (manche Menschen WISSEN NICHT MAL, dass sie da was haben und arbeiten AUCH... :keule: :keule: :keule:

Ob man ihm die medizinische Kompetenz tatsächlich absprechen könnte, das wirst du erst wissen /ahnen können, wenn das GA vorliegt und wenn du es dann einem anderen (SEHR GUTEN) Orthopäden vorlegst und deine Befunde und Aufnahmen dazu, trotzdem KANN der dann wieder was ganz Anderes daraus "LESEN" und du wirst es wieder als Fachärztliche Beurteilung akzeptieren müssen.
Ich denke ich werde auf jeden Fall Widerspruch einlegen, sobald ich das Gutachten vorliegen habe.


Gegen eine ärztliche Stellungnahme KANN man keinen Widerspruch einlegen, das geht NUR gegen einen nachteiligen Bescheid (z.B. die schriftliche Ablehnung der EM-Rente), der unter Verwendung dieses GA erstellt wurde :nein:
Bis dahin KANNST du dich NUR schriftlich bei der DRV (als Auftraggeber) über das Verhalten /die fixe Begutachtung / Versäumnisse wichtiger allgemein üblicher Untersuchungen usw. beschweren und es wäre SEHR GUT, wenn du auch einen Zeugen dafür benennen kannst.
Hat vielleicht noch jemand eine andere Ideen, wie ich mich verhalten muss.??
Aktuell solltest du versuchen RUHE zu bewahren und ein Gedächtnisprotokoll erstellen, in dem SO GENAU wie möglich (mit Uhrzeiten!), ALLES drin steht, was aus deiner (noch frischen) Erinnerung getan und gesprochen wurde.
Wenn du jemanden dabei hattest, dann am Besten beide zusammen überlegen, das fängt DAMIT an, wie der Empfang in der Praxis war, ob der Ausweis kontrolliert wurde usw, bis ihr diese Praxisräume wieder verlassen habt.

Das solltet ihr dann beide auch (mit Datum) Unterschreiben, fallen DIR /EUCH dabei ganz besonders krasse Sachen ein, dann das Teil kopieren und mit einer Beschwerde dazu an die DRV-Stelle schicken, wo die Einladung zum GA herkam.
Bitte per Übergabe-Einschreiben, damit der Zugang auch nachweisbar ist.

Danach KANNST du erst mal NUR warten, bis das GA fertig ist und dann eine Kopie davon (gemäß § 25 SGB X) für dich anfordern, damit du den Inhalt SELBER prüfen kannst, spätestens für ein Widerspruchsverfahren solltest du das vorliegen haben, EHE überhaupt die Begründung dafür geschrieben wird.

In diesem Falle machen wir dann an dieser Stelle weiter, in meinem Falle wurden dann (BEIDE DRV-GA) von meinem Anwalt bemängelt und in Frage gestellt, das juckte die DRV allerdings NICHT, er bekam dann ein Schreiben, dass der Med. Dienst der DRV ALLES NOCHMAL geprüft habe und die GA seien inhaltlich und formal völlig KORREKT. :ic_down:

Nur als kleines Beispiel, war in meinem Internistischen eine SEHR gründliche körperliche Untersuchung (mit Einzel-Befunden von Kopf bis Fuß!) drin, die hatte NIEMALS stattgefunden, ich brauchte mich nicht mal freimachen, das hat der ALLES in 17 Minuten "geschafft", wo ich in voller Wintermontur VOR ihm gestanden habe... :applaus:

Ich hatte übrigens heute einen Termin bei einem Internistischen GA, der vom Sozialgericht bestimmt wurde, in meiner EM-Renten-Sache.
Das GA dauerte insgesamt gut 3 STUNDEN, als ich (so nebenbei) das GA seines DRV-Kollegen im Turbo-Gang erwähnte, da schüttelte er NUR den Kopf und meinte, da hat der dann wohl sein GA überall aus den Befunden /Berichten "zusammengeschrieben", ich habe nur freundlich gegrient :grinser: und gesagt, dass ich mich DAZU lieber NICHT weiter äußern möchte.

IHM läge ja die Akte vor, wo AUCH die DRV-GA drin sind, er möge sich da bitte selber einen Eindruck verschaffen, was man in 17 Minuten so ALLES "feststellen" KANN, OHNE tatsächlich Untersuchungen zu machen.

Mein Männe saß draußen "als Wachhund", habe dem GA angeboten ihn zu befragen, falls er meine Zeit-Angabe bezweifelt, denn der Doppa war AUCH bei ALLEN bisherigen GA (von der DRV) als Begleiter dabei, er war schon SEHR erstaunt, als er mich damals nach 17 Minuten wieder in die Arme schließen konnte... :Gruebeln: :teufel:

Das war wohl erst mal genug Lesestoff und glaub ja nicht, dass mir JEDER Satz wirklich Freude gemacht hat, NUR habe ich inzwischen VIELE Dinge als (leider ) rechtens "begreifen" MÜSSEN und DANN hat es keinen Sinn, seine wenige Kraft vorzeitig zu vergeuden.

Oft bleibt einem NIX Anderes übrig als den RICHTIGEN Moment für die RICHTIGE Aktion abzuwarten, wer sich heute noch "traut" die EM-Rente zu beantragen braucht außer Guten Behandlern (die iMMER hinter einem stehen, auch WENN sie von der DRV NICHT für vollgenommen werden) und neben ausreichend WUT (für die notwendige Krafterzeugung!) auch VIEL Geduld.

Denn die meiste Zeit in diesem Kampf besteht aus WARTEN und selten weiss man genau WORAUF... :Ohnmacht:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

Benutzeravatar
Dy71
Beiträge: 21
Registriert: Mi 7. Dez 2011, 09:30
Danksagung erhalten: 3 Mal

Re: Gutachter vom RVT

Ungelesener Beitrag von Dy71 » Fr 9. Dez 2011, 09:57

Hallo,
ich weiß nicht ob ich falsch liege, aber man kann jedes Gutachten anfechten oder etwa nicht.
Wenn Ich 71 zum Beispiel ein Gutachten in Auftrag gibt, dieses selber zahlen muß, wird es die DRV
als Gefälligkeitsgutachten ab tun und anfechten, so ein Fall ist mir aus Bekanntenkreisen, so zumindest
geschildert worden, aber bitte korrigiert mich wenn ich da Blödsinn erzähle. :aha: Wenn das die Gegenseite kann
und darf warum ich71 nicht?

sGrüße
Dy71
Im Tierreich ist es auch so, Kranke und Schwache werden gefressen.

Vrori
Beiträge: 3252
Registriert: Mo 1. Feb 2010, 13:16
Hat sich bedankt: 605 Mal
Danksagung erhalten: 2497 Mal

Re: Gutachter vom RVT

Ungelesener Beitrag von Vrori » Fr 9. Dez 2011, 11:27

Hallo,

die fechten so ein Gutachten nicht an, haben sie gar nicht nötig...sie nehmen das mit zu den Unterlagen, lassen ihre "medizinische ausgebildeten" Kollegen drüberschauen und stellen dann nichts neues fest, und bleiben bei der Überzeugung, dass keine Rente notwendig ist...und gegen diesen Bescheid kann man dann Widerspruch einlegen...

und so kann das Ganze hin- und her gehen...ich ein gutachten, dRV ein Gutachten wieder ich eins usw....bis ein Richter dann mal eins erläßt...und das ist dann vorläufig die letzte Entscheidung...es sei denn man geht gerichtlich weiter...

ob man die Nerven dazu hat?
ich bin erst in der Klage....mal schauen, wie es weitergeht...

LG
Vrori
LG
Vrori

ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

Benutzeravatar
Doppeloma
Gold-Member
Gold-Member
Beiträge: 8201
Registriert: Fr 22. Jan 2010, 03:05
Wohnort: Insel Rügen
Hat sich bedankt: 5058 Mal
Danksagung erhalten: 6619 Mal

Re: Gutachter vom RVT

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Fr 9. Dez 2011, 18:49

Hallo Dys71, :smile:
ich weiß nicht ob ich falsch liege, aber man kann jedes Gutachten anfechten oder etwa nicht.
Du liegst damit NICHT wirklich falsch, rein rechtlich gesehen ist das möglich, da brauchst du aber handfeste (medizinische !!!) Gegen-Argumente und am Besten einen SEHR GUTEN Anwalt für Medizinrecht.

Da REICHT es NICHT so GANZ, dass @Dys71 (und seine behandelnden Ärzte) das Gutachten nicht akzeptieren kann oder will (das ist NICHT böse gemeint, sondern HARTE Realität), da geht es um ärztliche Feststellungen, die in irgendeiner Weise (rein sachlich/fachlich gesehen) fast IMMER (AUCH) PASSEND gemacht werden KÖNN(T)EN, es gibt NUR ganz wenige EINDEUTIGE Konstellationen, wo es KEINE "Interpretations-Möglichkeiten" von Befunden gibt.

Selbst Röntgen- und oder MRT /CT-Aufnahmen können (auch OHNE böse Absicht!) schon von zwei Ärzten völlig unterschiedlich interpretiert werden, es kommt auch IMMER SEHR auf die Qualität dieser Aufnahmen an.
Natürlich "reden" sich Manche (und wahrscheinlich vor ALLEM DRV-Gutachter) dann gerne auch damit raus, dass diese eben leider zu wünschen übrig ließ und man deswegen das nicht so gut/genau beurteilen konnte...BLA, BLA, BLA..., aber WIE soll man denen das GEGENTEIL beweisen... :Ohnmacht:

UND NUR DAS zählt im Falle einer Anfechtung, es MUSS knallharte BEWEISE dafür geben, dass was faul war/ist in diesem Gutachten und WARUM, im Übrigen MUSS man (leider) auch Ärzten /GA zugestehen, dass sie sich "mal irren" können, was leider falsch interpretiert oder sogar was (eigentlich Wichtiges) übersehen haben, es sind "halt auch NUR Menschen" und sowas ist NICHT strafbar...

Dazu kommt dann wohl noch das berühmt/berüchtigte von den Krähen, die sich nicht (so gerne) die Augen gegenseitig "aushacken" wollen/werden, es ist SEHR schwer da engagierte Mediziner zu finden, die überhaupt BEREIT sind sich (wenigstens) mit den offensichtlichen Fehlern ihrer Kollegen auseinanderzusetzen...

Meine beiden DRV-GA sind eigentlich nicht rechtlich verwertbar (nach den Gutachterlichen Richtlinien für GA der DRV UND der Sozialen Gerichtsbarkeit), sie "leiden" zumindest an etlichen Formfehlern, eins ist ala "zu Guttenzwerg" überwiegend aus Altbefunden und ebenso alten Berichten "zusammengebacken" worden und enthält zusätzlich Details, zu Untersuchungen /Befunden die GAR NICHT stattgefunden haben...

FÜR die DRV hat es trotzdem (oder GERADE deswegen ???) zur Ablehnung meines EM-Renten-Antrages gereicht, auch das zweite GA erfüllt mindestens NICHT die Vorgaben/Regelungen, zur Begutachtung in EM-Renten-Verfahren...

Dieses erfüllt (in BEIDEN Fällen) sogar einen Straftatbestand, der das "Ausstellen wissentlich falscher GA, zur Verwendung bei einer Behörde" mit bis zu einem Jahr Knast "belohnt", AAABER man MUSS es AUCH beweisen können, bis dahin werden diese GA weiterhin in meinem Renten-Verfahren verwendet.

Und dieser Straftatbestand ist eigentlich erst DANN erfüllt, wenn wegen DIESER GA am Ende meine Rente auch vom Gericht verweigert wird (falls z.B. die jetzt vom Gericht angeordneten GA diesem MÜLL AUCH zustimmen, statt endlich festzustellen, DASS ES MÜLL IST), DAFÜR ist bei mir im Moment das Gericht zuständig.

Mein Anwalt und ich haben diese GA von Beginn an in Zweifel gezogen und auf die Fehler darin aufmerksam gemacht, zunächst reichten sie (bisher) trotzdem bei der DRV (nach Überprüfung durch unseren Med. Dienst, BLA, BLA, BLA... :Laber: ), um AUCH meinen Widerspruch abzulehnen... :Verwirrt: :Hilfe:

ABER, mein EM-Renten-Verfahren IST ja noch NICHT abgeschlossen und die Verjährung ist auch noch NICHT eingetreten DAFÜR, ich habe also IMMER noch die Möglichkeit Strafanzeige zu stellen und die Herren Doktoren mal ein wenig "das Fürchten zu lehren", denn ICH HABE NICHTS ZU VERLIEREN DABEI, da ermittelt dann der Staatsanwalt und die haben GANZ sicher AUCH fähige Medizin-Rechtler, die das alles prüfen werden. :ic_up:

UND ICH HABE Beweise UND einen Zeugen der DABEI WAR, zumindest die zeitlichen /räumlichen Abläufe bestätigen KANN und da wird es SEHR schwer, dass DIE da dann ganz ungeschoren rauskommen könnten...

MEINE Zeit wird VIELLEICHT NOCH KOMMEN , bisher bin ich am Sammeln von Argumenten UND Beweisen... :ic_up:

Andererseits stimme ich auch @Vrori zu, wenn ich die EM-Rente über das Gericht zugesprochen bekomme, dann möchte ich mir diesen weiteren Stress wahrscheinlich NICHT mehr antun, so werden dann WIEDER zwei (DRV-GA) damit davonkommen, aber irgendwo ist auch meine Kraft (für gerichtliche Auseinandersetzungen) dann mal AM ENDE... :Ohnmacht:

Vielleicht mache ich dann WAS GANZ ANDERES und sammele Material für ein Buch mit den "schlimmsten EM-Renten-Gutachten der DRV", da könnt ihr dann ALLE (die das WOLLEN) bei mithelfen und mir eure anonymisierten DRV-Gutachten zukommen lassen. :ic_up:
Es sollten dann also KEINE Namen /Adressen von Euch und den GA mehr erkennbar sein oder auch KEINE anderen Personen-Namen, die MICH dann (bei einer unerlaubten Veröffentlichung) in den Knast bringen KÖNNTEN... :Gruebeln: :teufel:

Allgemein Orte und Kalender-Daten sollten KEIN Problem sein, JAAA, diese Idee gefällt mir SEHR GUT, das KANN ich aber NICHT ALLEINE schaffen, SOOO viele Horror-Gutachten habe ich nun auch nicht vorrätig...

Ein paar KURZE Anmerkungen WARUM das GA falsch ist oder unvollständig usw. sollten schon DABEI mitgeliefert werden, ICH kann das ja NUR aus den GA auch NICHT erkennen...

WAS meint ihr dazu, soll ich einen Ordner zum Sammeln von solchen GA auf meinem PC einrichten...es wird doch SOOO viel "verlegt, gedruckt und veröffentlicht", wenn sonst KEINER was zu unserem größten Problem veröffentlichen WILL, dann MÜSSEN WIR das eben SELBER machen, einen Verlag dafür zu finden (wenn alles komplett ist) sollte eigentlich KEIN zu großes Problem sein. :confused: :Gruebeln:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

Benutzeravatar
Dy71
Beiträge: 21
Registriert: Mi 7. Dez 2011, 09:30
Danksagung erhalten: 3 Mal

Re: Gutachter vom RVT

Ungelesener Beitrag von Dy71 » Fr 9. Dez 2011, 20:06

Hallo Doppeloma,

ich verstehe schon das die Rechtslage da sehr kompliziert ist, aber wenn masive Störungen nachweisbar sind, kann diese
auch der Gutachter der DRV einfach ignorieren. z.B. bei mir wurden Nervenschäden durch mehere Ärzte festgestellt, nachweislich.
So da kann doch der Gutachter der bei seiner Begutachtung mit dem Hämmerchen klopft(als wäre er ein Dachdecker) doch nicht
die EMG Messungen leugnen in diesem Fall könnte ich z.B. das Gutachten anfechten. Wenn wirklich eine schwere Erkrankung da ist
kann der GA nicht so tun als sei alles ok, so einfach können sie es sich nicht machen.

Mein Gutachter, man hatte mich eine Woche nach meiner letzten OP bestellt, bin direkt aus der Klinik dorthin gefahren.
Das war vielleicht mein Glück, dieser Gutachter ein Orthopäde, hatte in seinem Leben noch nie gehört das man Schrauben in die WS schraubt, musste
wärend der BG zum Röntgen ins dortige Krankenhaus in seiner Praxis war kein Röntgengerät vorhanden. Er glaubte mir nicht das ich Schraubeen im Rücken habe, auch die Befunde der Klinik und CT die ich dabei hatte wollte er nicht sehen. Wärend der Untersuchung sagte er zu mir so nun beugen sie sich mal nach vorne und berühren mit den Händen den Boden????? ich bin 7 Tage zuvor versteift worden und die beiden male davor lösten sich immer die Schrauben, ich schaute ihn an und sagte das ich das bestimmt versuchen werde ich denke nicht einmal dran, Er zu seiner Assistentin: ....notieren sie Patient verweigert Untersuchung?????? :glotzen: :glotzen: , ich dachte ich bin im falschen Film, ich habe mehrfache Implantalockerung hinter mir ich bewege mich wie ein rohes Ei, denn wenn die letzte Reparatur auch nicht fest bleibt,dann kann man nichts mehr machen, stärkere Schrauben gibt es nicht und meine Wirbel sehen aus wie Schweizer Käse da kann auch nicht mehr neu gebohrt werden. Er schaute auch unter meine Verbände, ich wurde von vorn und hinten aufgeschnitten, der glaubte wirklich ich habe mir die Pflaster zum Spaß auf geklebt.
Die ganze Begutachtung dauerte inc. Röntgen ca. 3 Stunden ich war platt, und habe darauf hin mich entgüldig von meiner EM Rente verabschiedet.
Aber es kam anderes, dieser GA muss die DRV überzeugt haben das ich EM bin, so kann man sich täuschen. :glotzen: :glotzen:
Ich hatte meine Frau als Zeugen dabei und habe mir zwischen durch auch schon Notizen gemacht, den mein Gedächtnis ist nicht das beste.
Also wäre mein Antrag abgelehnt, hätte ich das Gutachten angefochten. Das war nun das zweite Gutachten, das erste war von der KK, da musste ich zum Mdk
dort hatte ich eine Gutachterin, die Dame topte bisher alles was ich in meiner Karriere als Kranker erlebt habe. Die sagte zu mir Herr.... sie brauchen doch eigentlich
nicht arbeiten, suchen sie sich doch einfach eine reiche Frau................ und schon sind sie alle Sorgen los, erst dachte ich es war Spaß :groehl: :groehl: aber nein sie meinte es ernst. :Sturkopf: :Sturkopf:
Auf Grund dieses Gutachten wurde ich gesund geschrieben ich wiedersprach dem, es wurde von der KK wieder zurück genommen und ich durfte wieder krank geschrieben werden. Vorallem war die Alte potthässlich aber Geld hatte sie scheinbar, dehalb das Angebot.............. das habe ich aber erst nach einigen Wochen begriffen. :aha: :aha: :aha:


liebe Grüße
Dy71
Im Tierreich ist es auch so, Kranke und Schwache werden gefressen.

rudi62
Beiträge: 229
Registriert: Di 12. Apr 2011, 09:59
Hat sich bedankt: 25 Mal
Danksagung erhalten: 83 Mal

Re: Gutachter vom RVT

Ungelesener Beitrag von rudi62 » Fr 9. Dez 2011, 22:16

Dy71 hat geschrieben: ich verstehe schon das die Rechtslage da sehr kompliziert ist, aber wenn masive Störungen nachweisbar sind, kann diese
auch der Gutachter der DRV einfach ignorieren. z.B. bei mir wurden Nervenschäden durch mehere Ärzte festgestellt, nachweislich.
So da kann doch der Gutachter der bei seiner Begutachtung mit dem Hämmerchen klopft(als wäre er ein Dachdecker) doch nicht
die EMG Messungen leugnen in diesem Fall könnte ich z.B. das Gutachten anfechten. Wenn wirklich eine schwere Erkrankung da ist
kann der GA nicht so tun als sei alles ok, so einfach können sie es sich nicht machen.

Hallo,

dann lese mal hier viewtopic.php?f=15&t=1939&p=23169#p23169 meine Geschichte.
Der Gutachter kann alles in Frage stellen.
Nach den zwei Gutachten wurde mir die Rente abgelehnt, jetzt bin ich im Widerspruch.
Nachdem ich neue Befunde nachgereicht habe, hat der nächste Gutachtertermin nicht lange auf sich warten lassen, jetzt heißt es wieder warten.

MfG

Vrori
Beiträge: 3252
Registriert: Mo 1. Feb 2010, 13:16
Hat sich bedankt: 605 Mal
Danksagung erhalten: 2497 Mal

Re: Gutachter vom RVT

Ungelesener Beitrag von Vrori » Sa 10. Dez 2011, 09:13

Hallo Dy71,

..was hat der Orthopäde sich denn dabei gedacht, dich nach einer Versteifung, nach 7 Tagen zu bitten, nach vorne zu beugen?
Der hat doch wohl nen Vogel...mindestens 3 Monate muss man aufpassen und darf sich auf gar keinen Fall bücken..und das sitzen ist ja auch problematisch...
hattest du denn keine aktuellen MRT-Aufnahmen mit? Da hätte er doch die Platten und Schrauben, bei einer Versteifung, sehen können...die sind doch mehr als deutlich zu erkennen...erkennt doch sogar ein Laie??

Manche Ärzte...*kopfschüttel*

LG
Vrori
LG
Vrori

ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 3 Gäste