Leitlinien für die sozialmedizinische Beurteilung...

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Schalentierchen
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Leitlinien für die sozialmedizinische Beurteilung...

Ungelesener Beitrag von Schalentierchen » Fr 22. Jan 2010, 00:36

In den „Leitlinien für die sozialmedizinische Beurteilung von Menschen mit psychischen Störungen“ (DRV-Schriften, Band 68 von 2006) wird auf Folgendes hingewiesen:



2.1.1 Das Problem der Gegenübertragung in der Begutachtungssituation
Bekanntlich wird unter Gegenübertragung der Einfluss des untersuchten Probanden auf die emotionalen Reaktionen des Gutachters verstanden. Dieser Einfluss bleibt den Beteiligten häufig unbewusst. Gerade bei Rentenantragstellern besteht die Gefahr, dass seitens des Gutachters unterschwellig aggressiv reagiert wird, insbesondere, wenn dieser den Eindruck gewinnt, er solle getäuscht werden. Häufig kommt es auch dazu, dass der Gutachter seinen Maßstab an den eigenen hohen Leistungsanforderungen ausrichtet und diesen dann bei der Beurteilung des Probanden zu Grunde legt. Dies kann dazu führen, dass die vorgestellte
Problematik nicht mehr angemessen und umfassend gewürdigt wird. Gleichzeitig ist die Gefahr gegeben, dass seitens des Gutachters versucht wird, dem Probanden eine Täuschung, zu beweisen”, „Indizien” zu suchen, ohne hierbei den unbewussten Konflikt wahrzunehmen.



Mir scheint, dass der Rentenversicherung durchaus bewusst ist, dass es zur Gegenübertragung kommen kann (aggressive Reaktion von Gutachtern), sonst hätte sie diese Leitlinien nicht selbst verfasst.

Das ändert meines Erachtens aber nichts daran, dass es viel zu oft auch dazu kommt!
Was nutzen Leitlinien den Betroffenen, wenn Gutachter (auch die in den Reha-Kliniken) nicht in der Lage sind, eine Gegenübertragung zu vermeiden!?

Oh, mein Potential (Wissen) in Sachen Rente ist schon beachtlich; merke ich gerade. :teufel:
In 7 Jahren kann man viel lernen. :lachen:

LG
euer Schalentierchen
Der Dumme spricht, ohne vorher zu denken.
Der Kluge denkt, bevor er spricht.
Aber nur der Weise weiß, wann er besser schweigen sollte.
(Günter Leitenbauer)

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Urmel
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Re: Leitlinien für die sozialmedizinische Beurteilung...

Ungelesener Beitrag von Urmel » Mo 13. Sep 2010, 11:44

Das hab ich grade gefunden und erklärt sehr schön den Beruf des Gutachters und was da alles mit zusammenhängt
Schlussfolgerungen für das Gutachterwesen.



Es sollte Schluss gemacht werden mit der Freiheit der Gerichte, sich die Gutachter zu holen, die sie gerne möchten. Hier fließt ebenfalls Parteilichkeit ein. Gutachterlich tätig sollte der sein, der durch seine Fachausbildung dazu fähig ist. Die Auswahl der Gutachter sollte entweder durch Einigung zwischen Gericht und Betroffenem zustande kommen; andernfalls aber sollte der Gutachter, unbeeinflusst von Gericht oder den Parteien, z.B. alphabetisch, unter einer großen Zahl von in Frage Kommenden ausgewählt werden.

Es sollten nicht nur Gerichtsgutachter Rederecht haben, sondern auch von beiden Parteien hinzugezogene Ärzte, die dann ebenfalls die Möglichkeit haben, vor Gericht ihre Ausführungen zu machen.

Das Gutachterwesen sollte entfilzt werden. Wer irgendwie für Berufsgenossenschaften, für die Bundeswehr tätig ist, wer als Kollege in der gleichen Interessenslage befangen ist wie der angeklagte Arzt, sollte für entsprechende gutachterliche Tätigkeit nicht in Frage kommen. Außerdem sollte den Berufsgenossenschaften das recht der Beastallung von D-Ärzten zur Behandlung von Arbeitsunfällen entzogen werden. Diese Bestallung sollte vielmehr automatisch bei gegebener Qualifikation und vorhandener entsprechender Ausstattung ohne Mitwirkung der Berufsgenossenschaften erteilt werden.

Damit würde die fachgerechte Behandlung durchaus garantiert sein. Die damit befassten Ärzte könnten aber nach bestem Wissen unabhängig die Behandlung und Beurteilung von Patienten gestalten.



Dieses Referat stammt aus der Zeitschrift ORTHOPÄDISCHE PRAXIS, dem offiziellen Organ der Vereinigung Süddeutscher Orthopäden e.V. und erschien im Heft 8, August 1990.

Verfasser: Dr. med. K. Zobel
Quelle

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