Die Mitnahme von Begleitpersonen zur Begutachtung in sozialr
- criminor
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Re: Die Mitnahme von Begleitpersonen zur Begutachtung in soz
Hallo
das Thema ist zwar schon etwas älter, aber ich denke, immer aktuell. Und da es auch schon an anderen Stellen diskutiert wurde, ich mich natürlich auch schon damit befassen musste, habe ich meine rechtliche Basis zusammengestellt und dem Arzt/der Ärztin neben den bekannten Urteilen in die Hand gedrückt. Ich habe sie nochmal aus einem anderen Blog übertragen auf https://opferhilfe.wordpress.com/2013/0 ... achter-ii/
Gleichfalls nachzulesen auf der hier auch schon mal verlinkten Seite von unfallopfer.de unter http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=24548
Wenn ich herausgefunden habe, wann und wie ich einen selbständigen Thema eröffnen kann, möchte ich noch einen weiteren Beitrag zum Problem GA-Beauftragung einstellen.
Gruss
criminor
das Thema ist zwar schon etwas älter, aber ich denke, immer aktuell. Und da es auch schon an anderen Stellen diskutiert wurde, ich mich natürlich auch schon damit befassen musste, habe ich meine rechtliche Basis zusammengestellt und dem Arzt/der Ärztin neben den bekannten Urteilen in die Hand gedrückt. Ich habe sie nochmal aus einem anderen Blog übertragen auf https://opferhilfe.wordpress.com/2013/0 ... achter-ii/
Gleichfalls nachzulesen auf der hier auch schon mal verlinkten Seite von unfallopfer.de unter http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=24548
Wenn ich herausgefunden habe, wann und wie ich einen selbständigen Thema eröffnen kann, möchte ich noch einen weiteren Beitrag zum Problem GA-Beauftragung einstellen.
Gruss
criminor
- k@lle
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Re: Die Mitnahme von Begleitpersonen zur Begutachtung in soz
@criminor
anscheinend funkt.die Link´s nicht so...hab aber mal wizard angeschrieben;dass er sich das mal anschaut...
wo ist denn das Problem ?....
du kannst aber gerne hier mal etwas -rum-probieren
viewforum.php?f=45
anscheinend funkt.die Link´s nicht so...hab aber mal wizard angeschrieben;dass er sich das mal anschaut...
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Wenn ich herausgefunden habe, wann und wie ich einen selbständigen Thema eröffnen kann
du kannst aber gerne hier mal etwas -rum-probieren
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- criminor
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Re: Die Mitnahme von Begleitpersonen zur Begutachtung in soz
Hi,
das mit den Links hab ich auch schon öfter gemerkt. Liegt wohl am anonym-Dienst. Wenn's nicht funzt, einfach den vorderen Teil der Adresse, also anonym.to/?, löschen und mit der eigentlichen Zieladresse aufrufen.
Das mit dem Probieren ist ganz gut, aber anscheinend gibt es Bereiche wie "Informationen", da kann wohl kein Thema eröffnet werden. Hätte hier einen Beitrag eingestellt, den ich aber auch hier unter dem Titel "NEUTRALITÄTSERFORDERNIS DES SACHVERSTÄNDIGEN"
http://opferhilfe.lima-city.de/gutachte ... /index.php
veröffentlicht habe, angesehen werden kann. Er könnte aber auch hier stehen.
Gruss
criminor
das mit den Links hab ich auch schon öfter gemerkt. Liegt wohl am anonym-Dienst. Wenn's nicht funzt, einfach den vorderen Teil der Adresse, also anonym.to/?, löschen und mit der eigentlichen Zieladresse aufrufen.
Das mit dem Probieren ist ganz gut, aber anscheinend gibt es Bereiche wie "Informationen", da kann wohl kein Thema eröffnet werden. Hätte hier einen Beitrag eingestellt, den ich aber auch hier unter dem Titel "NEUTRALITÄTSERFORDERNIS DES SACHVERSTÄNDIGEN"
http://opferhilfe.lima-city.de/gutachte ... /index.php
veröffentlicht habe, angesehen werden kann. Er könnte aber auch hier stehen.
Gruss
criminor
- k@lle
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Re: Die Mitnahme von Begleitpersonen zur Begutachtung in soz
@criminor
ja es gibt hier einige Bereiche in denen nur Mods &Admins Posten können..
du kannst aber deine Link´s per pn an unsere Stadtpflanze schicken sie und auch Amethyst bearbeiten hier die Link-Listen
ja es gibt hier einige Bereiche in denen nur Mods &Admins Posten können..
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- Schahri
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Re: Die Mitnahme von Begleitpersonen zur Begutachtung in soz
Hallo ihr Lieben,
bei mir steht wieder ein Gutachtertermin (Psychiater) von der DRV an. Diesen habe ich vorher angemailt und gefragt, ob ich einen Beistand (§ 13 SGB X) mitbringen kann, der dann auch während der Untersuchung anwesend sein darf.
Die Antwort:
Ich möchte aber nicht ohne Beistand zu dem Termin. Was kann man denn jetzt noch tun?
Bin schon einige Zeit am Lesen/Suchen, ob man außer dem § 13 SGB X noch etwas in Sachen Beistand bei einem Gutachtertermin von der DRV im Rentenverfahren findet. Viele Links beziehen sich ja auf gerichtliche Verfahren. Oder stehe ich wieder im Wald?
bei mir steht wieder ein Gutachtertermin (Psychiater) von der DRV an. Diesen habe ich vorher angemailt und gefragt, ob ich einen Beistand (§ 13 SGB X) mitbringen kann, der dann auch während der Untersuchung anwesend sein darf.
Die Antwort:
.... teile ich Ihnen mit, dass die hier stattfindende psychiatrische Untersuchung nach den Regularien der DRV grundsätzlich unter vier Augen erfolgt.

Ich möchte aber nicht ohne Beistand zu dem Termin. Was kann man denn jetzt noch tun?
Bin schon einige Zeit am Lesen/Suchen, ob man außer dem § 13 SGB X noch etwas in Sachen Beistand bei einem Gutachtertermin von der DRV im Rentenverfahren findet. Viele Links beziehen sich ja auf gerichtliche Verfahren. Oder stehe ich wieder im Wald?
LG
Schahri
Schahri
- Engelchen22
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Re: Die Mitnahme von Begleitpersonen zur Begutachtung in soz
Hallo Schahri,
leider kann ich Dir bzgl Begleitperson während Begutachtung nix gutes berichten
Bei meinen 5 von der DRV in Auftrag gegebenen Gutachten incl dem Sozialgerichtsgutachten -
es waren bis auf 1 orthopäischen GA - ALLE Neurologen - meine Lieblingsärztegruppe
durfte ich keinen Beistand neben mir haben...... Ätzend
Meine letzte Begutachtung vor 2 Wochen - in der BehandlungsfehlerKLAGE - natürlich wieder beim Neuro
durfte meine Begleitperson die ganze Zeit über mit Anwesend sein u neben mir sitzen * Freu * - war ganz ungewohnt für mich.
Natürlich durfte diese keinerlei Anmerkungen ect machen - woran sie sich auch brav hielt.
Vielleicht hast Du ja doch noch Glück und Dein Beistand darf mit ins " heilige " Gutachterreich.
Alles Gute, viel Glück u berichte doch BITTE wie es Dir erging !
Lg Engelchen 22
leider kann ich Dir bzgl Begleitperson während Begutachtung nix gutes berichten

Bei meinen 5 von der DRV in Auftrag gegebenen Gutachten incl dem Sozialgerichtsgutachten -
es waren bis auf 1 orthopäischen GA - ALLE Neurologen - meine Lieblingsärztegruppe

durfte ich keinen Beistand neben mir haben...... Ätzend

Meine letzte Begutachtung vor 2 Wochen - in der BehandlungsfehlerKLAGE - natürlich wieder beim Neuro


durfte meine Begleitperson die ganze Zeit über mit Anwesend sein u neben mir sitzen * Freu * - war ganz ungewohnt für mich.

Natürlich durfte diese keinerlei Anmerkungen ect machen - woran sie sich auch brav hielt.

Vielleicht hast Du ja doch noch Glück und Dein Beistand darf mit ins " heilige " Gutachterreich.

Alles Gute, viel Glück u berichte doch BITTE wie es Dir erging !

Lg Engelchen 22
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Re: Die Mitnahme von Begleitpersonen zur Begutachtung in soz
das ist und bleibt wohl bei den Neuros/Psychatern ein etwas schwieriges Gebiet
Bei mir läufft bereits die Klage achdem der Termin bei der DRV gar nicht erst zustande gekommen war- weil Beistand angelehnt-schriftliche Begründung ebenso.
Nun gehts wieder zum Neuro-Psycho, wurde vom Sozialgericht so angeordnet.
Dort wird der Beistand auch "nur" zeitweilig- also während der körperlichen Untersuchung zugelassen.
Hab ich denn ne andere Wahl? NÖ

Bei mir läufft bereits die Klage achdem der Termin bei der DRV gar nicht erst zustande gekommen war- weil Beistand angelehnt-schriftliche Begründung ebenso.
Nun gehts wieder zum Neuro-Psycho, wurde vom Sozialgericht so angeordnet.
Dort wird der Beistand auch "nur" zeitweilig- also während der körperlichen Untersuchung zugelassen.
Hab ich denn ne andere Wahl? NÖ

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- reallyangry
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Re: Die Mitnahme von Begleitpersonen zur Begutachtung in soz
Hallo Ihrs,
eigentlich gibt es für dieses Problem zwei Lösungen:
Petition: Diese Gespräche müssen per Diktaphon aufgezeichnet werden, beide Seiten erhalten eine Kopie
oder: Der Arzt macht ein Gesprächsprotokoll, welches dem Patienten am Ende zur Unterschrift nach Durchlesen vorgelegt wird (so hat das der Vertrauensarzt gemacht und das war in Ordnung). Grobe "Missverständnisse" könnten so vermieden werden.
Im übrigen sehe ich das auch für Gerichtsverhandlungen so (Diktaphon), denn was die Richter da oft reindiktieren entspricht nicht dem Gesagten und Gehörten.
LG
ReallyAngry
eigentlich gibt es für dieses Problem zwei Lösungen:
Petition: Diese Gespräche müssen per Diktaphon aufgezeichnet werden, beide Seiten erhalten eine Kopie
oder: Der Arzt macht ein Gesprächsprotokoll, welches dem Patienten am Ende zur Unterschrift nach Durchlesen vorgelegt wird (so hat das der Vertrauensarzt gemacht und das war in Ordnung). Grobe "Missverständnisse" könnten so vermieden werden.
Im übrigen sehe ich das auch für Gerichtsverhandlungen so (Diktaphon), denn was die Richter da oft reindiktieren entspricht nicht dem Gesagten und Gehörten.
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(Paul Watzlawik, Philosoph und Psychotherapeut, 1921-2007)
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- Hamburger Deern
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Re: Die Mitnahme von Begleitpersonen zur Begutachtung in soz
ja, das mit dem per Diktaphon aufzeichnen wäre gut.
Das mit dem Gesprächsprotokoll sehe ich schon sehr skeptisch, zumal ich etliches eh längst vergessen habe nach einem längeren Gespräch. o.k. ich gestehe, manchmal muss es nicht mal ein längeres Gespräch sein.
Schäme mich manchmal noch dafür, kann es aber nun mal nicht ändern
Auch hier z.B. schlage ich die gleiche Seite immer 2x auf um dann direkt auf Fragen zu antworten ohne etwas zu vergessen
Aber auch wenn wir es villeicht gut finden würden wird es eh nie so werden
Das mit dem Gesprächsprotokoll sehe ich schon sehr skeptisch, zumal ich etliches eh längst vergessen habe nach einem längeren Gespräch. o.k. ich gestehe, manchmal muss es nicht mal ein längeres Gespräch sein.
Schäme mich manchmal noch dafür, kann es aber nun mal nicht ändern

Auch hier z.B. schlage ich die gleiche Seite immer 2x auf um dann direkt auf Fragen zu antworten ohne etwas zu vergessen
Aber auch wenn wir es villeicht gut finden würden wird es eh nie so werden

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