Hallo Feldhase,
Drücke die Daumen am 10.07!Wusste garnicht das die auch einen zum GA schicken!
Klar machen die das liebes Feldhäschen, die Richter sind doch auch keine Ärzte, da werden meist GA vom Gericht angeordnet und dann geht der Richter meist NUR noch nach diesem GA-Ergebnis.
Das KANN zum Vorteil werden (wie jetzt bei mir), das KANN aber auch zum "Bumerang" werden wie damals beim Dopa.
Meine Anwältin hat noch keine Unterlagen erhalten!Es fehlt noch für mich das 3.GA,das möchte ich mit meinen Ärzten besprechen!Naja,eilig haben die das nicht!
Bei Gericht dauert ALLES immer ein wenig länger bis da mal was voran geht, es ist richtig, dass du die erstellten GA (von der DRV) erst mal bekommst, dann kannst du das mit deinen Ärzten besprechen was da drin steht.
Ihr solltet dann für deine Anwältin (das Gericht) eine "Auswertung" machen, was passen kann und was eher nicht stimmt oder sogar fehlt, denn auch der eigene Anwalt ist KEIN ARZT (!!!), der kann das ALLES nicht OHNE die Hilfe seines Mandanten erkennen.
Jetzt kämen "Gedächstnisprotokolle" von den Terminen zum Einsatz und natürlich auch Beobachtungen eines Beistandes /Begleiter der dabei gewesen ist, kommt genug zusammen an "Munition" sollte in der Klagebegründung DIREKT auf diese DRV-GA losgegangen werden.
So hat es mein Anwalt gemacht und damit direkt gefordert, dass vom Gericht eigene Gutachten beauftragt werden, natürlich MUSS der Anwalt dann auch darauf achten, dass die Fachrichtung passt und oft müssen es auch verschiedene Fachrichtungen sein (bei mir war es Innere und Psychiater), das DARF nicht alles ein GA machen, wenn die Probleme so unterschiedliche Fachrichtungen betreffen.
Hier hat z.B. die Anwältin vom Dopa damals kläglich versagt, sie hat den Orthopäden NICHT abgelehnt, obwohl es eindeutig die falsche Fachrichtung ist, bei einer chronischen Schmerzkrankheit, so hat dann auch dieser GA beschlossen, dass der Dopa Vollzeit arbeiten kann und der Richter hat sich dann NUR noch an diesen GA gehalten, "dem er schließlich schon seit Jahren vertraut"....
Also,schön jammern beim GA!
Keine Ahnung, ob das wirklich hilfreich ist, ich habe nicht groß gejammert (ist sowieso nicht mein Ding, schon gar nicht bei fremden Menschen, auch fremde Ärzte /GA haben da bei mir keinen Ausnahmestatus), die vorherigen GA (von der DRV) haben eher mein Mißtrauen in diese Zunft SEHR gestärkt, ich habe absolut NICHTS (Positives) mehr erwartet und habe nun die EM-Rente in "Sichtweite"...
Vom Grundsatz her sollte man es halten wie ich es immer schreibe, "vornehme Zurückhaltung" und die GA fragen lassen, was sie wissen wollen...mit "erzählen Sie mal" kamen die bei mir nicht (mehr) weit, da habe ich auch durchblicken lassen, dass ich keinen Sinn mehr darin erkennen kann immer wieder das Selbe zu erzählen und mich immer wieder "erklären zu MÜSSEN" und "beweisen zu MÜSSEN", dass ich KRANK bin und nicht mehr arbeiten KANN.
Es kommt immer darauf an was das für GA sind, ich hatte wohl Glück mit denen vom Gericht, der beauftragte Hauptgutachter begutachtet generell NICHT für die DRV und war auf deren GA auch nicht besonders gut zu sprechen, von dem Anderen weiß ich das nicht genau, der hat nur die "psychiatrische Zuarbeit" gemacht.
Während der Begutachtung habe ich auf diese Aussagen von ihm allerdings auch noch nicht viel gegeben, habe befürchtet der will mich nur "aushorchen", was ich über seine "Kollegen" so von mir gebe, darum habe ich mich da bei ihm nicht weiter zu geäußert.
Letztlich kann man nur entsprechend der Situation VOR ORT reagieren, gerade die psychiatrischen GA kann man ohnehin vorher kaum einschätzen, schon die Beiden die ich selber erlebt habe, liefen komplett unterschiedlich ab und das beim Dopa (zuletzt von der DRV) war auch wieder anders, aber das war sowieso "was GANZ Besonderes" und hatte nur noch "Alibi-Funktion", darum durfte ich wohl auch während des gesamten GA dabei bleiben.
Also "Augen zu und DURCH", mehr kann ich dazu nicht sagen und dann MEHR Erfolg mit den gerichtlichen GA, als mit denen von der DRV und alsbald den EM-Renten-Bescheid im Briefkasten.
Spätestens am Sozialgericht lernt man aber den Umgang mit den Vokabeln WARTEN und GEDULD, falls man das bis dahin noch nicht begriffen hatte.
Liebe Grüße von der Doppeloma