Ach Mensch, liebes Feldhäschen,
was das MDK-Gutachten betrifft habe ich meins damals über meine Hausärztin bekommen, für die Anforderung mußte ich ihr eine Schweigepflichtentbindung unterschreiben.
Das heißt für mich, dass auch der behandelnde Arzt dieses Gutachten (normalerweise!) NICHT automatisch erhält!
Aber WAS ist schon noch NORMAL
Wenn es keine möglichkeit gibt ,soll dieser Antrag als Rentenantrag gelten!Laut Merkblatt!
Na SUPER, das IST der nächste Anlauf dich loszuwerden und/oder wenigstens einen Teil der Kosten (Krankengeld) zurückzubekommen, weil du dich damit verpflichtest, mit ALLEM einverstanden zu sein, was die DRV nun für dich beschließt!!!
Die KK hat NUR EIN Interesse, möglichst bald KEIN Krankengeld mehr zahlen zu müssen.
Wiederaufnahme der Arbeit hat nicht funktioniert und NUN versucht man es nochmal mit einem tollen "Hilfsangebot", welches dann von der DRV finanziert werden soll.
Dass es dort KEINE Umschulung für dich geben wird (schon mangels erlerntem Beruf), DAS hast du doch schon schriftlich, soweit ich mich erinnere
Die KK läßt dich einfach "nochmal Parcour laufen", in der Hoffnung, dass man dir dann eben den Reha-Antrag in einen Renten-Antrag "umwandelt" , die KK DARF nämlich offiziell NICHT von dir verlangen einen EM-Renten-Antrag zu stellen, DAS ist in § 51 SGB V NICHT vorgesehen , NUR REHA-MASSNAHMEN!!!
So hofft die KK dann, dass die DRV später wenigstens für einen überschneidenden Zeitraum (bei eventuell rückwirkendem Renten-Bescheid!) einige Taler von deinem Krankengeld zurückerstatten/ausgleichen MUSS.
Fraglich ist für mich, ob die das auch ein zweites Mal verlangen können, das (Antrag auf Reha-Maßnahme bei der DRV) hast du doch schon durch ???
Für dieses Ziel müssen sie DIR das "Dispositionsrecht" auf nette Art und Weise ("wir" wollen /können Ihnen HELFEN!!!) entziehen, das heißt, du trittst mit diesem erneuten Antrag zunächst mal ALLE Rechte auf eine eventuell zukünftige Rentenzahlung an die KK ab.
Jeder Schritt, den du dann noch eigenständig gehen willst in der Angelegenheit (Reha ablehnen / Klinik aussuchen/ ablehnen /vorgeschlagene Weiterbildung ablehnen /Berentung ablehnen) ist VORHER mit der KK abzustimmen oder du bekommst KEIN Krankengeld mehr (zumindest wird man dir jeweils gleich damit drohen, was ungemein gesundheitsfördernd ist

).
Man kann es auch einfacher ausdrücken, die wollen dich quasi "entmündigen" und dafür sorgen, dass du nach deren Pfeife tanzt und es geht (WIE IMMER!!!) NICHT um dich und deine Gesundheit, ES GEHT NUR UM GELD.
Es tut mir so wahnsinnig leid liebes Feldhäschen, aber der kurze Moment der Hoffnung auf wirkliche HILFE durch die KK ist vorbei, die wollen sich NUR selber HELFEN und jetzt haben sie einen Weg gefunden und hoffen DU merkst das nicht.
Die DRV wird ihre Meinung sicher NICHT ändern (schon, weil du leider die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen Nicht erfüllst), und ob du deshalb tatsächlich eine Aussicht auf Rente hast ist auch weiterhin offen, denn auch diese Entscheidung trifft letztendlich die DRV und NICHT die KK.
Welchen Wert die Gutachten dieser Institutionen (MDK /AfA) im Renten-Verfahren haben, DAS wissen wir doch hier ALLE schon
Lass dich ganz vorsichtig drücken

und glaube bloß nicht, dass es mir Spaß gemacht hat, DAS alles so zu schreiben, aber
DAS IST DIE REALITÄT
Und BITTE, telefoniere mit denen NICHT mehr, die erzählen dir doch am Telefon sowieso nur "gequirlte

"
Liebe Grüße von der Doppeloma
