 
 vielen Dank für Deine Informationen, ich bin da ja wirklich noch gaaaaaaannnnnnzzzzzz am Anfang!
 
 Ja, meine Schwangerschaft ist jetzt 15 Jahre her (bin eine späte Mama) ist aber meine Zweitgeborene. Damals hab ich mich nach der Erziehungszeit der ersten Tochter arbeitssuchend gemeldet und wurde in dieser Zeit glücklicher Weise nochmals schwanger. Wir hatte überhaupt nicht mehr darauf gehofft. Ich wunderte mich damals schon, dass ich bis zuletzt, bzw. bis zum Mutterschutz Arbeitslosengeld erhielt, denn ich war so was von offensichtlich schwanger und abschreckend für jeden Arbeitgeber.Jeder dachte ich bekäm Zwillinge, oder noch mehr..... , oder einen kleinen Elefanten,
 war dann halt eine kleine Wuchtbrumme mit 4440 g.
 war dann halt eine kleine Wuchtbrumme mit 4440 g.   
 Ich finde es wirklich erschreckend, wie in unserem Sozialstaat entschieden wird und ich verstehe auch nicht, warum man die Rente erst ab August bewilligt. Und ich finde es so schrecklich, dass eine schwangere Frau jetzt so im Regen steht.
 
 @Koala, es tut mir richtig leid. Die Idee mit der Tafel finde ich klasse und wird Dir helfen, die Monate zu überstehen. Ab dann hast Du keine Sorgen mehr und kannst Dich nur noch um das kleine (große) Glück im Bauch kümmern! Wenn ich nur daran denke, wie naiv ich über das Thema Sozialstaat ursprünglich mal gedacht habe, könnte ich mich fast schämen. Ich dachte eher, das sind unglücklich gelaufene Einzelfälle. Das es ein System inne hat, finde ich zum K......
 
 Liebe Grüße
Evkuda



 
  
  
  
  , ist zwar schade wenn man "vergessen" haben sollte dir die Bestätigung zu schicken, dass man noch zahlen wird aber einen Aufhebungsbescheid wegen der Berentung hast du ja auch noch nicht bekommen und mindestens bis dahin kannst du auf deinen vorliegenden Leistungsbescheid "vertrauen" und die AfA muss sogar zahlen ...
 , ist zwar schade wenn man "vergessen" haben sollte dir die Bestätigung zu schicken, dass man noch zahlen wird aber einen Aufhebungsbescheid wegen der Berentung hast du ja auch noch nicht bekommen und mindestens bis dahin kannst du auf deinen vorliegenden Leistungsbescheid "vertrauen" und die AfA muss sogar zahlen ...   
  
   
 



