Moin!
Ich hätte gern gewusst welches der beste Weg ist!
Folgender Sachverhalt: Gutachter macht nur eine Untersuchung ( Dopplersonographie ) und beruft sich bei allen anderen Dingen auf die davorliegenden Gutachten.
Am Ende der Untersuchung und einer Beinmessung ( Umfangvermehrung ) sagte er, dass er das nicht so schlimm sieht wie sein Vorschreiber ( andere Gutachter ) und
nuschelte dann noch etwas von Morbus Sudeck und meinte, das würde nicht von der Veneninsuffizienz sowie dem postthrombotischen Syndrom kommen.
Nun ist man natürlich emotional sehr unruhig und fragt sich was man nun besser macht. Den zukünftigen Leistungsträger gleich anschreiben und sagen, dass
die Begutachtung nicht anständig durchgeführt wurde ( es fehlen für so eine Beurteilung einige Untersuchungen ) oder aber warten bis das Gutachten da ist und
schauen ob die Behörde sich darauf beruft.
Gab es das schon mal, dass ein Gutachter versucht hat zu provozieren um zu schauen ob ein Betroffener einknickt und danach das Gutachten doch positiv für den Betroffenen ausging?
Ich würde mich über Informationen sehr freuen!
lG
Mondlichtlein
Gutachter widersprechen bevor das Gutachten auftaucht?
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Re: Gutachter widersprechen bevor das Gutachten auftaucht?
Hallo Mondlichtlein,
Nur dein persönlicher Eindruck wird den Auftraggeber nicht wirklich interessieren und ob der Arzt alle notwendigen Untersuchungen gemacht hat hängt vielleicht auch vom konkreten Fachgebiet ab ...
Es ist im Prinzip unwichtig ob das GA aus deiner Sicht "positiv" ausgehen wird, die Entscheidungen was man damit anfangen möchte trifft der Auftraggeber ... denn der entscheidet über deinen gestellten Antrag und nicht der GA, der soll nur medizinische Argumente / Erklärungen für diese Entscheidung liefern ... die Behörden - SB sind ja auch alle keine Ärzte ...
Wenn er sich überwiegend auf GA bezieht, die es schon gibt und die waren in deinem Sinne positiv für dich ausgefallen, dann gibt es doch nicht viel auszusetzen daran, dass er selbst nicht mehr viel (zusätzlich) untersucht hat ... ob das wirklich so ist wirst du erst wissen wenn das GA fertig ist und der Leistungsträger zu deinem Antrag entschieden hat.
Liebe Grüße von der Doppeloma

Das möchten wir hier alle gerne wissen ... leider können wir da auch nur Vermutungen anstellen, zumal du nicht beschreibst in welchem Zusammenhang, für welchen genauen Zweck (Reha/ EM-Rente) und für welche Behörde dieses GA von wem beauftragt wurde ...Ich hätte gern gewusst welches der beste Weg ist!


Kommt ja darauf an um welche konkreten Krankheiten es bei dir geht und ob aus so einer Sonografie da relevante Erkenntnisse für zu gewinnen sind, z.B. um die bisherigen Feststellungen in den früheren GA zu bestätigen oder eben anzuzweifeln ... zudem wäre wichtig welche Fachrichtung das gewesen ist und ob das passend war für deine Gesundheitsprobleme ...Folgender Sachverhalt: Gutachter macht nur eine Untersuchung ( Dopplersonographie ) und beruft sich bei allen anderen Dingen auf die davorliegenden Gutachten.

Das kann man als medizinischer Laie kaum beurteilen, wir sind ja hier auch alle keine Ärzte, auch wenn jeder wohl auf seinem eigenen Krankheitsgebiet schon fast ein "Experte" sein dürfte, ob diese Bemerkungen eine negative Bedeutung für das GA haben werden kannst du natürlich auch erst feststellen, wenn das GA schriftlich vorliegt ...Am Ende der Untersuchung und einer Beinmessung ( Umfangvermehrung ) sagte er, dass er das nicht so schlimm sieht wie sein Vorschreiber ( andere Gutachter ) und
nuschelte dann noch etwas von Morbus Sudeck und meinte, das würde nicht von der Veneninsuffizienz sowie dem postthrombotischen Syndrom kommen.
Welchen zukünftigen Leistungsträger meinst du denn, ich vermute mal die DRV aber die ist noch lange kein leistungsträger ehe eine EM-Rente nicht von ihr bewilligt wurde ... ich bitte dich um konkretere Informationen sonst kann man nur raten worum es gerade geht bei dir ... WANN war denn diese Begutachtung ???Nun ist man natürlich emotional sehr unruhig und fragt sich was man nun besser macht. Den zukünftigen Leistungsträger gleich anschreiben und sagen, dass
die Begutachtung nicht anständig durchgeführt wurde ( es fehlen für so eine Beurteilung einige Untersuchungen ) oder aber warten bis das Gutachten da ist und
schauen ob die Behörde sich darauf beruft.
Nur dein persönlicher Eindruck wird den Auftraggeber nicht wirklich interessieren und ob der Arzt alle notwendigen Untersuchungen gemacht hat hängt vielleicht auch vom konkreten Fachgebiet ab ...


Es gab schon alles Mögliche was GA und Gutachten betrifft, was meinst du mit "provozieren und einknicken" ???Gab es das schon mal, dass ein Gutachter versucht hat zu provozieren um zu schauen ob ein Betroffener einknickt und danach das Gutachten doch positiv für den Betroffenen ausging?
Es ist im Prinzip unwichtig ob das GA aus deiner Sicht "positiv" ausgehen wird, die Entscheidungen was man damit anfangen möchte trifft der Auftraggeber ... denn der entscheidet über deinen gestellten Antrag und nicht der GA, der soll nur medizinische Argumente / Erklärungen für diese Entscheidung liefern ... die Behörden - SB sind ja auch alle keine Ärzte ...
Wenn er sich überwiegend auf GA bezieht, die es schon gibt und die waren in deinem Sinne positiv für dich ausgefallen, dann gibt es doch nicht viel auszusetzen daran, dass er selbst nicht mehr viel (zusätzlich) untersucht hat ... ob das wirklich so ist wirst du erst wissen wenn das GA fertig ist und der Leistungsträger zu deinem Antrag entschieden hat.
Liebe Grüße von der Doppeloma

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Re: Gutachter widersprechen bevor das Gutachten auftaucht?
Lieben Dank für die ausführliche Antwort!
Ich habe das Gutachten außer Kraft gesetzt, da die Voraussetzungen dafür falsch waren und
mir keine Gutachter vorgeschlagen worden sind bzw. ich keine einbringen konnte.
Einen schönen Tag und liebe Grüße!
Mondlichtlein
Ich habe das Gutachten außer Kraft gesetzt, da die Voraussetzungen dafür falsch waren und
mir keine Gutachter vorgeschlagen worden sind bzw. ich keine einbringen konnte.
Einen schönen Tag und liebe Grüße!
Mondlichtlein
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Re: Gutachter widersprechen bevor das Gutachten auftaucht?
mhmh...und wie hast du das gemacht? und sieht der Auftraggeber das auch so?
LG
Vrori
ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
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