Hallo zusammen,
ich bin grad etwas ratlos:
Darf ein Arzt, der mal einen behandelt hat in der Reha oder sonst wo,
einen Patienten begutachten oder darf der Betroffenen Widerspruch weg Befangenheit
stellen?
Dieser ehemals behandelnde Arzt hat damals diesen Betroffenen schon als gesund bezeichnet:
die Entzündungsfaktoren würden vom Übergewicht kommen, derjenige solle gefälligst abnehmen,
um die Ana-Werte brauche man sich auch keine Gedanken zu machen, die würden erst am 10.000 relevant sein
würden (hat aber erst 1240 ca - Kurve ist unregelmäßig, hat Rheuma-Schübe und Schmerzen und kann derzeit
nicht arbeiten..... - war, glaube ich - letztes Jahr in der Reha) Nun hat der Betroffene Panik vor diesem Arzt bzw Gutachter.
Mein Wissen ist, dass behandelnde Ärzte nicht Gutachter sein dürfen - gilt das noch?
Habt Dank für Eure Info....
Gutachter wg Befangenheit ablehnen
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Re: Gutachter wg Befangenheit ablehnen
Eigentlich nicht.Colana hat geschrieben:Darf ein Arzt, der mal einen behandelt hat in der Reha oder sonst wo,
einen Patienten begutachten
Man kann den Gutachter wegen Besorgnis der Befangenheit ablehnen und einen anderen verlangen.oder darf der Betroffenen Widerspruch weg Befangenheit stellen?
Meinem Wissen nach ist das so.Mein Wissen ist, dass behandelnde Ärzte nicht Gutachter sein dürfen - gilt das noch?
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Re: Gutachter wg Befangenheit ablehnen
Hallo Amethyst
und hab Dank für Deine Antwort.
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Re: Gutachter wg Befangenheit ablehnen
Hallo Colana,
von wem geht denn die Begutachtung aus und welche Funktion hat der Arzt (evtl. D-Arzt)?
Je nachdem, wer die Begutachtung nun veranlasst, gibt es ja verschiedene Möglichkeiten. Angefangen von einer Auswahl zwischen mehreren GA bis zu einer Einigung mit dem Kosten-/Leistungsträger. Auf jeden Fall aber kann eine Begutachtung nur vorgenommen werden, wenn ich dem dazu bestimmten GA eine Schweigepflichtsentbindung gebe. Und diese mache ich besonders in dem Fall davon abhängig, ob nicht schon ein begründetes Misstrauen vorhanden ist.
Aber detaillierte Hinweise hängen davon ab, wer die Begutachtung veranlassen will.
mfg criminor
von wem geht denn die Begutachtung aus und welche Funktion hat der Arzt (evtl. D-Arzt)?
Das würde ja schon eine vorgefasste Meinung vermuten lassen, weshalb ich dieser Begutachtung NICHT zustimmen würde.Colana hat geschrieben: Dieser ehemals behandelnde Arzt hat damals diesen Betroffenen schon als gesund bezeichnet:
die Entzündungsfaktoren würden vom Übergewicht kommen, derjenige solle gefälligst abnehmen
Je nachdem, wer die Begutachtung nun veranlasst, gibt es ja verschiedene Möglichkeiten. Angefangen von einer Auswahl zwischen mehreren GA bis zu einer Einigung mit dem Kosten-/Leistungsträger. Auf jeden Fall aber kann eine Begutachtung nur vorgenommen werden, wenn ich dem dazu bestimmten GA eine Schweigepflichtsentbindung gebe. Und diese mache ich besonders in dem Fall davon abhängig, ob nicht schon ein begründetes Misstrauen vorhanden ist.
Aber detaillierte Hinweise hängen davon ab, wer die Begutachtung veranlassen will.
mfg criminor
- Esuse
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Re: Gutachter wg Befangenheit ablehnen
Ich kenne die betroffene Person, die Begutachtung geht von der DRV aus, sie hat einen Rentenantrag gestellt.
Ich habe ihr schon geraten, den GA abzulehnen.
Ich habe ihr schon geraten, den GA abzulehnen.
Liebe Grüße
Esuse
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