Seite 1 von 2

EM Rente - Urlaubsanspruch

Verfasst: So 26. Sep 2010, 07:50
von Boo
Ick weeß, meine Lieben, :smile:
wurde hier bereits ausgiebig " durchgekaut ", aber 1. finde ich die Seite interessant und 2. sind die Informationen gut verständlich aufbereitet. Also hier nochmal das Urteil aus BaWü " übersetzt "...

http://www.faktenundtipps.de/?menuID=20 ... Cache=true



Ja, meine liebe Doppeloma, ick brauch' sowas, weeßte doch, denn auch du kannst es so gut ! Bild

Re: EM Rente - Urlaubsanspruch

Verfasst: So 26. Sep 2010, 11:27
von rosenresli
hallo, ich bins,
auch ich hab so meine probleme damit, wißt ihr ja. mit dem verstehen meine ich!

gibt es denn überhaupt noch erwerbsunfähigkeitsrente? nennt sich das jetzt nicht erwerbsminderungsrente?

und z.b. in meinem konkreten fall, ob da das angewendet werden kann, weiß ich ja auch nicht.
warum?
weil ich eine volle erwerbsminderungsrente auf zeit habe, die aber eine arbeitsmarktrente ist. d.h. ist wäre laut drv ja noch 3-6 std. erwerbsfähig und nur weil es auf dem arbeitsmarkt schlecht aussieht.....!

ob da das urteil auch gilt? ich denke nicht!
ich bin zwar nicht arbeitsfähig, auf gar keinen fall. mir gehts z.zt. immer noch schlecht. depri, angst panik
lg rosenresli

Re: EM Rente - Urlaubsanspruch

Verfasst: So 26. Sep 2010, 11:40
von Antonia
Hallo rosenresli,

schau mal in diesen Fred bei uns hier : EU / EM Rente

Liebe Grüße

Antonia

Re: EM Rente - Urlaubsanspruch

Verfasst: So 26. Sep 2010, 11:47
von rosenresli
vielen dank, aaaber
ich bin berufsunfähig auf meinen letzten beruf und erhalte, bzw. könnte eine teilweise erwerbsminderungsrente bis zur normalen altersrente erhalten!
bekomme aber die volle erwerbsminderung, eben weil ich auf dem allg. arbeitsmarkt von der reha als 3-6 std. arbeitsfähig nach ausreichender stabilisierung geschrieben wurde.
und weil ich ja noch keinen anderen job habe, deswegen die rente als volle erwerbsminderung!

ach, so richtig check ichs einfach nicht!

ich glaube, das urteil mit dem urlaubsanspruch gilt nur die diejenigen, die ihre volle erwerbsminderungsrente aufgrund von unter 3 std. haben. also voll arbeitsunfähig sind!

ich zähle dazu wohl nicht.

lg rosenresli

Re: EM Rente - Urlaubsanspruch

Verfasst: So 26. Sep 2010, 12:11
von Antonia
ich wollte mit dem Link nur auf die Besonderheit der Berufsunfähigkeitsrente eingehen. Die gibt es nur noch für Versicherte, die vor dem 2.1.61 geboren sind.
Wenn Du jünger bist, gilt diese Besonderheit (Vertrauensschutz) für Dich schon nicht mehr, und Du mußt Dir darum keinen Kopp machen.

Zu der Sache mit dem Urlaubsanspruch kann Dir sicherlich jemand anderer hier im Forum was sagen. Mir schwirrt da auch immer der Kopf, wenn ich Gesetzestexte u.ä.m. lesen muss :Ohnmacht:
Und bevor ich was falsches sage, schweige ich lieber....

Liebe Grüße

Antonia

Re: EM Rente - Urlaubsanspruch

Verfasst: So 26. Sep 2010, 12:28
von rosenresli
liebe antonia,
ich bin 1960 geboren, deswegen der link schon richtig.

deswegen hab ich ja eine teilrente zugesprochen bekommen.

vielen dank dir erstmal
rosenresli

Re: EM Rente - Urlaubsanspruch

Verfasst: So 26. Sep 2010, 12:34
von Boo
rosenresli hat geschrieben:vielen dank, aaaber
ich bin berufsunfähig auf meinen letzten beruf und erhalte, bzw. könnte eine teilweise erwerbsminderungsrente bis zur normalen altersrente erhalten!
bekomme aber die volle erwerbsminderung, eben weil ich auf dem allg. arbeitsmarkt von der reha als 3-6 std. arbeitsfähig nach ausreichender stabilisierung geschrieben wurde.
und weil ich ja noch keinen anderen job habe, deswegen die rente als volle erwerbsminderung!

ach, so richtig check ichs einfach nicht!

ich glaube, das urteil mit dem urlaubsanspruch gilt nur die diejenigen, die ihre volle erwerbsminderungsrente aufgrund von unter 3 std. haben. also voll arbeitsunfähig sind!

ich zähle dazu wohl nicht.

lg rosenresli

Wir beede, liebes rosenresli :groehl: ....

ick weeß jenau was du meinst ! Du kannst , oder möchtest es einfach nicht akpeztieren, dass es völlig Schnuppe iss, aus welchen Grund man die volle befr. EM-Rente bekommt. Antonia hat die dir Erläuterung dazu wunderbar reingestellt. :umarm:

Ich bin in derselben Situation wie du. BU, dadurch unbefristet Teilerwerbsgemindert & zur Zeit auf befr. EM-Rente bis 2012. Für mich gilt dieses Urteil, egal ob Arbeitsmarktrente hin oder her. :grinser:

Vllt., aber auch nur vllt. konnte ich dich ein wenig überzeugen. Ich werde beim nächsten Anruf, bei der DRV - am Dienstag - auch danach fragen ! Dann lasse ich es dich wissen, ick meine uns beede. :Yeah:

Re: EM Rente - Urlaubsanspruch

Verfasst: So 26. Sep 2010, 12:47
von rosenresli
liebe boo,
jaaaa, du verstehst mich! :lachen:
ich danke dir,
weißt du hintergrudn des ganzen ist ja meine wut auf meinen ag.! daß der sich dann soooo einfach davonschleichen kann!
jahrelang den a..... aufgerissen, nie krankgeschrieben, trotz schicksalsschlägen niicht krankgeschrieben, und dann beim zusammenbruch, als ersten kontakt wollte der einen lächerlichen aufhebungsvertrag machen.

ich hoffe mal auf deinen anruf bei der drv!
weil im urteil steht ja immer arbeitsunfähig! und "eigentlich" bin ich das ja wohl nicht!
keine ahnung.

danke rosenresli

Re: EM Rente - Urlaubsanspruch

Verfasst: So 26. Sep 2010, 12:59
von Boo
Das freut mich, dass du jetzt weißt, dass ich dich verstehe, denn wir beide sitzen da im gleichen Boot. Jedenfalls von den Bedingungen EM Rente ect. p.p. her.

Dein Arbeitgeber kann sich da noch auf einiges gefasst machen. Auf jeden Fall lass ich dich von dem Ergebnis des Anrufes wissen, denn mich betrifft es ja ebenso, liebes rosenresli .

Lass es dir gutgehen. :umarm:

Re: EM Rente - Urlaubsanspruch

Verfasst: So 26. Sep 2010, 14:24
von Doppeloma
Hallo ihr Lieben, :umarm:

ihr habt das doch soweit schon wunderbar geortet. :applaus:

Die Art der EM-Rente ist eigentlich völlig egal, solange sie zeitlich begrenzt wurde (also die komplette Renten-Zahlung!), bei einer DAUERRENTE gilt das nicht mehr, weil ja 100 PRO klar ist, dass man nicht mehr in die Firma zurückkehrt!

Zum Tragen kommt das aber alles NUR wenn der AG die Kündigung ausspricht (während Krankheit oder während der Laufzeit einer befristeten EM-VOLL-Rente!!!), sonst NICHT. :ic_up:
Geht man freiwillig (was ja spätestens bei der "normalen" Altersrente der Fall sein dürfte!), dann gibt man diesen Anspruch sozusagen auch "freiwillig" auf.

Kann man aber nichts mehr gegen machen, schon deshalb heißt es ja in vielen Arbeitsverträgen, das "Arbeitsverhältnis ist mit dem Eintritt in eine DAUERRENTE beendet, ohne, dass es einer Kündigung bedarf"", so steht es z.B. bei mir und Dopa im Arbeitsvertrag.

Jetzt darüber mit dem AG zu diskutieren bringt also überhaupt nichts, denn WIE das Arbeitsverhältnis mal ENDEN wird, das weiß doch noch gar keiner (der AG auch nicht, wenn er nicht vor hat euch zu kündigen!).
Ich mach mir da im Moment noch die wenigsten Gedanken drum (naja, bekomme ja auch noch nicht mal ne Zeitrente bisher :Verwirrt: ), denke aber, dass es auch damit zu tun hat, dass unsere AG uns "sooo lieb haben". :fluestern:

Sie hoffen vielleicht auf eine unbegrenzte Rente bis zur Altersrente und dann brauchen sie die Urlaubsabgeltung ja nicht mehr zahlen.

Außerdem sind wir doch wenigstens "Zähl-Schwerbehinderte" und sparen den "Straf-Zoll" für jeweils EINE Person an den Staat. :groehl: :jaa:

Das EU-Gesetz ist vorwiegend deswegen entstanden, weil es immer mehr "Mode" wurde Kranke Mitarbeiter "vor die Tür zu setzen", ohne wenigstens den aufgelaufenen Urlaubsanspruch abzugelten.
Es wurde einfach gesagt "Pech" gehabt, du warst die ganze Zeit krank und jetzt ist dein Urlaub verfallen, weil du ihn ja NICHT nehmen KONNTEST wegen der Krankheit.
Die Ausdehnung auf die befristeten EM-Renten interessiert uns in dieser Runde besonders, weil unsere Krankheiten vielfach auch zum Ende des Arbeitsvertrages führen (können), mancher AG hat ja keine Lust auf einen Mitarbeiter zu warten, der vermutlich auch NACH Ablauf der Renten-Befristung nicht wieder zur Arbeit kommen wird.

Das "ruhende Arbeitsverhältnis" kann eben auch innerhalb des Zeitraumes der befristeten EM-Rente jederzeit vom AG gekündigt werden, und dann "Schlagen WIR zu" und wollen unsere Urlaubsabgeltung haben (notfalls über eine KÜ-Schutz-Klage beim Arbeitsgericht!) :aha:

Vielleicht hilft das ja wieder ein kleines bischen beim Verstehen dieser Regelung.

LIebe Grüße von eurer Doppeloma :Bussi: :umarm: