EM Rente - Urlaubsanspruch

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rosenresli
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Re: EM Rente - Urlaubsanspruch

Ungelesener Beitrag von rosenresli » So 26. Sep 2010, 14:50

ach du liebe doppeloma, :umarm:

was bin ich froh, daß du mir nicht böse bist! gottseidank!

ich hatte nämlich schon wieder sooooo ein schlechtes gewissen!!

ich drück dir und deinem mann gaaaaanz feste die daumen!

gaaaanz liebe grüße
rosenresli

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Boo
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Re: EM Rente - Urlaubsanspruch

Ungelesener Beitrag von Boo » Do 30. Sep 2010, 08:02

So, liebes rosenresli, :smile:

ick habe " meine " SB bei der DRV befragt. Durch die BU ist man zwangsläufig dauerhaft teilerwerbsgemindert.
Sollte der Arbeitsmarkt verschlossen, weil es die Krankheiten nicht zulassen " vermittelt " zu werden, so tritt
die Arbeitsmarktrente in Kraft. Det wissen wa beede schon... sie meinte ; natürlich haben sie auch die befr.volle
EM Rente erhalten, weil sie krank sind... jedoch zu der Urlaubsabgeltung, die nicht durch Krankheit angefallen
sind, konnte sie sich auch nicht festlegen Bild

Ich werde mal in der nächsten Zeit meine Arag anrufen und dort via Telefon einen Arbeitrechler befragen. Für
mich ist es eigentlich klar, das ein Anspruch besteht, aber deine Zweifel habe ich bestimmt noch nicht ausräumen
können... Bild



Ick bleibe am Bild
Liebe Grüße Boo Bild

„Ich kann, weil ich will, was ich muss.“

Immanuel Kant

http://www.youtube.com/watch?v=EgS2JLSpRRM

rosenresli
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Re: EM Rente - Urlaubsanspruch

Ungelesener Beitrag von rosenresli » Do 30. Sep 2010, 11:56

ich danke dir recht schön!!

na das urteil ist ja ziemlich neu, vielleicht kennt es auch noch keiner richtig!

evtl. weiß ja dein arbeitsrechtler was!

vielen dank
und einen schönen tag

rosenresli :Bussi:

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Boo
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Re: EM Rente - Urlaubsanspruch

Ungelesener Beitrag von Boo » Mo 4. Okt 2010, 11:44

Liebes rosenresli, :smile:

es gibt für uns, eine mehr als ernüchternde, Neuigkeit, die ich im Elo Forum gefunden habe. Tja, nun heißt es abwarten bis es zu einer Klärung kommt. Die andere Frage : Arbeitsmarktrente steht noch im Raum... Geduld bitte Bild

Einen schönen Herbstag für dich. :Bussi:


<<<<<
Keine Urlaubsabgeltung für die Zeit des ruhenden Arbeitsverhältnis
Wirksamkeit tariflicher Kürzungsmöglichkeit bei ruhendem Arbeitsverhältnis
29.09.2010

Das LAG Köln hat entschieden, dass ein ruhendes Arbeitsverhältnis keinen Urlaub generiert. (LAG Köln vom 29.04.2010, Az.: 6 Sa 103/10, ablehnend LAG Baden - Württemberg vom 29.04.2010, Az.: 11 Sa 64/09)

Der Sachverhalt
Die Klägerin war seit 1977 bei dem beklagten Arbeitgeber als Krankenschwester beschäftigt. Seit Oktober 2006 war sie arbeitsunfähig erkrankt und bezog ab dem 01.05.2007 bis zur Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses zum 31.12.2008 befristet eine Rente wegen voller Erwerbsminderung.

Die Entscheidung
Das LAG hat – wie auch die 1. Instanz - die Klage auf Urlaubsabgeltung für die Zeit des Bezugs der befristeten Erwerbsminderungsrente abgewiesen. Es vertritt die Auffassung, das ein ruhendes Arbeitsverhältnis grundsätzlich kein Urlaub generiert und daher der Urlaubsanspruch während des Bezugs der befristeten Erwerbsminderungsrente zeitanteilig nicht entsteht, so dass die anzuwendende tarifliche Regelung, welche eine Kürzung des Urlaubsanspruchs um ein 1/12 pro Monat für den Fall des Ruhens des Arbeitsverhältnisses ausdrücklich regelt, wirksam sei.

Die Auswirkungen
Gegen die Entscheidung des LAG Köln ist unter dem Aktenzeichen 9 AZR 442/10 Revision beim BAG eingelegt worden. Es bleibt abzuwarten, ob sich die Rechtsauffassung des LAG Köln durchsetzt.

Bis zur Klärung dieser offenen Rechtsfrage durch das BAG kann sich argumentativ ein Zuwachs von Urlaubsansprüchen für den Zeitraum des Ruhens des Arbeitsverhältnisses, z.B. infolge des Bezugs einer befristeten Erwerbsminderungsrente, verneint werden. Allerdings vertritt das LAG Baden- Württemberg in dem bereits oben angeführten Urteil genau die gegenteilige Auffassung und lässt auch in ruhenden Arbeitsverhältnissen den bezahlten Mindesturlaub von 20 Arbeitstagen entstehen. Tarifliche Kürzungsmöglichkeiten hält es für unwirksam. Auch gegen diese Entscheidung ist Revision beim BAG eingelegt (Az.: 9 AZR 353/10).
<<<<

Quellehttp://www.hwhlaw.de/index.php?id=483
Liebe Grüße Boo Bild

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Re: EM Rente - Urlaubsanspruch

Ungelesener Beitrag von rosenresli » Mo 4. Okt 2010, 12:51

danke dir :winke: rosenresli

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