Hallo ihr Lieben,
ihr habt das doch soweit schon wunderbar geortet.
Die Art der EM-Rente ist eigentlich völlig egal, solange sie zeitlich begrenzt wurde (also die komplette Renten-Zahlung!), bei einer DAUERRENTE gilt das nicht mehr, weil ja 100 PRO klar ist, dass man nicht mehr in die Firma zurückkehrt!
Zum Tragen kommt das aber alles NUR wenn der AG die Kündigung ausspricht (während Krankheit oder während der Laufzeit einer befristeten EM-VOLL-Rente!!!), sonst NICHT.
Geht man freiwillig (was ja spätestens bei der "normalen" Altersrente der Fall sein dürfte!), dann gibt man diesen Anspruch sozusagen auch "freiwillig" auf.
Kann man aber nichts mehr gegen machen, schon deshalb heißt es ja in vielen Arbeitsverträgen, das "Arbeitsverhältnis ist mit dem Eintritt in eine DAUERRENTE beendet, ohne, dass es einer Kündigung bedarf"", so steht es z.B. bei mir und Dopa im Arbeitsvertrag.
Jetzt darüber mit dem AG zu diskutieren bringt also überhaupt nichts, denn WIE das Arbeitsverhältnis mal ENDEN wird, das weiß doch noch gar keiner (der AG auch nicht, wenn er nicht vor hat euch zu kündigen!).
Ich mach mir da im Moment noch die wenigsten Gedanken drum (naja, bekomme ja auch noch nicht mal ne Zeitrente bisher

), denke aber, dass es auch damit zu tun hat, dass unsere AG uns "sooo lieb haben".
Sie hoffen vielleicht auf eine unbegrenzte Rente bis zur Altersrente und dann brauchen sie die Urlaubsabgeltung ja nicht mehr zahlen.
Außerdem sind wir doch wenigstens "Zähl-Schwerbehinderte" und sparen den "Straf-Zoll" für jeweils EINE Person an den Staat.
Das EU-Gesetz ist vorwiegend deswegen entstanden, weil es immer mehr "Mode" wurde Kranke Mitarbeiter "vor die Tür zu setzen", ohne wenigstens den aufgelaufenen Urlaubsanspruch abzugelten.
Es wurde einfach gesagt "Pech" gehabt, du warst die ganze Zeit krank und jetzt ist dein Urlaub verfallen, weil du ihn ja NICHT nehmen KONNTEST wegen der Krankheit.
Die Ausdehnung auf die befristeten EM-Renten interessiert uns in dieser Runde besonders, weil unsere Krankheiten vielfach auch zum Ende des Arbeitsvertrages führen (können), mancher AG hat ja keine Lust auf einen Mitarbeiter zu warten, der vermutlich auch NACH Ablauf der Renten-Befristung nicht wieder zur Arbeit kommen wird.
Das "ruhende Arbeitsverhältnis" kann eben auch innerhalb des Zeitraumes der befristeten EM-Rente jederzeit vom AG gekündigt werden, und dann "Schlagen WIR zu" und wollen unsere Urlaubsabgeltung haben (notfalls über eine KÜ-Schutz-Klage beim Arbeitsgericht!)
Vielleicht hilft das ja wieder ein kleines bischen beim Verstehen dieser Regelung.
LIebe Grüße von eurer Doppeloma
