Wer entscheidet im Rentenantrag?
- Dummy
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Wer entscheidet im Rentenantrag?
Man findet widersprüchliche Informationen.
Mich würde es interessieren wer, eurer Meinung nach, das letzte Wort über das Gewähren einer EM Rente hat?
Ist es wirklich der Gutachter? Ist es der DRV Sachbearbeiter? Oder beide?
Aber was ist, wenn sie sich uneinig sind?
Welche Person ist letztendlich die Entscheidende?
Mich würde es interessieren wer, eurer Meinung nach, das letzte Wort über das Gewähren einer EM Rente hat?
Ist es wirklich der Gutachter? Ist es der DRV Sachbearbeiter? Oder beide?
Aber was ist, wenn sie sich uneinig sind?
Welche Person ist letztendlich die Entscheidende?
lg Dummy
- Blacky
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Re: Wer entscheidet im Rentenantrag?
Der oder die Richter vom SG.
Ansonsten haben die eine Gruppe von "alten Mitarbeitern" die letztendlich über uns "richten".
Ansonsten haben die eine Gruppe von "alten Mitarbeitern" die letztendlich über uns "richten".
- k@lle
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Re: Wer entscheidet im Rentenantrag?
mir wurde gesagt .....entscheidet Rechtsabteilung..
Geduld bedeutet nicht, sich alles gefallen zu lassen.
Verständnis bedeutet nicht, alles zu billigen
(DalaiLama )
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- Dummy
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Re: Wer entscheidet im Rentenantrag?
Hm....ich habe von einigen gehört, dass der Gutachter sagte oder andeutete, dass die rente gewährt wird - und so war es dann auch..
Zufall?
Hm, wenn die Rechtsabteilung entscheidet, wozu dann ein Gutachten. Und erst recht - wieso noch ein Gutachten im Widerspruch? Um uns zu beruhigen?
Zufall?
Hm, wenn die Rechtsabteilung entscheidet, wozu dann ein Gutachten. Und erst recht - wieso noch ein Gutachten im Widerspruch? Um uns zu beruhigen?
lg Dummy
- Miko
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Re: Wer entscheidet im Rentenantrag?
Wenn der Gutachter schreibt, dass man 8 h arbeitsfähig ist, dann gibts nix.
Wenn der Gutachter schreibt , dass man 3-6 h arbeitsfähig ist, bekommt ein H4 Empfänger die volle Rente.
Selbst erlebt, deshalb ist diese Aussage 100% richtig.
Wenn der Gutachter schreibt , dass man 3-6 h arbeitsfähig ist, bekommt ein H4 Empfänger die volle Rente.
Selbst erlebt, deshalb ist diese Aussage 100% richtig.
Gruß
Miko
Miko
- Blacky
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Re: Wer entscheidet im Rentenantrag?
Über den Widerspruch entscheidet die Rechtsstelle.
Bei mir waren das 3 Versicherten-Älteste oder wie die heißen.
Wir haben ja vieles vom GA widerlegt und richtig gestellt.
Trotzdem wurden diese Einwände nicht berücksichtigt und wieder nach dem 1. Gutachten entschieden.
Deshalb ja jetzt die Klage.
Bei mir waren das 3 Versicherten-Älteste oder wie die heißen.
Wir haben ja vieles vom GA widerlegt und richtig gestellt.
Trotzdem wurden diese Einwände nicht berücksichtigt und wieder nach dem 1. Gutachten entschieden.
Deshalb ja jetzt die Klage.
- Dummy
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Re: Wer entscheidet im Rentenantrag?
Oh, Mann - ich sehe mich auch schon zum Anwalt rennen und Klage einreichen.
Das warten auf das Ergebnis, egal ob positiv oder negativ macht ja einen ganz kirre
Das warten auf das Ergebnis, egal ob positiv oder negativ macht ja einen ganz kirre
lg Dummy
- Esuse
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Re: Wer entscheidet im Rentenantrag?
Ich habe auf Anfrag dieselbe Antwort wie Blacky bekommen - es gibt da wohl einen Widerspruchsausschuß mit Versicherungsältesten, Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern. Als aber der Versuch zu arbeiten, den der Betrieb ja Wiedereingliederugn genannt hat, um Kosten zu sparen, gescheitert ist, habe ich im Chat der DRV gefragt und mir wurde gesagt, daß sowas entscheidend sein kann. Sagen kann man viel. Zu dem Zeitpunkt waren wir schon im Widerspruchsverfahren.
Liebe Grüße
Esuse
Esuse
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