Angst vor finanziellem Ruin

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WiZaRd
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Re: Angst vor finanziellem Ruin

Ungelesener Beitrag von WiZaRd » Fr 3. Sep 2010, 12:58

Naja, aber da werden wohl auch keine "Ferienjobs" gelten - was anderes war das ja im Prinzip nach dem Abi nicht :(
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Re: Angst vor finanziellem Ruin

Ungelesener Beitrag von Blacky » Fr 3. Sep 2010, 13:18

Miko hat geschrieben:
WiZaRd hat geschrieben:Naja "eigentlich" ganz einfach: du musst innerhalb der letzten 5 Jahre 3 Jahre in die RK eingezahlt haben.
Als Silly bei ihrer Begutachtung war (in einer Zweigstelle der DRV) wartete ich einige Minuten im Warteraum auf sie.

Dort hing ein großes Plakat auf dem geschrieben stand, dass man bereits nach der ersten Einzahlung eines Rentenbetrages (also mit der ersten Lohnüberweisung) vollen Versicherungsschutz genießen würde.

Deshalb meine Gedanken...
Klar genießt man dann den vollen Versicherungsschutz.

In Höhe von 2€ pro Monat :traurig: :traurig:

Man darf garnicht darüber nachdenken. :Angst:
MfG
Blacky

Erfolg steigt nur zu Kopf, wenn dort der erforderliche Hohlraum vorhanden ist.
(Manfred Hinrich)



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Re: Angst vor finanziellem Ruin

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Fr 3. Sep 2010, 23:22

Hallo K@lle, :umarm:
soll heißen seid sep.04 bin ich Arbeitsuchend o.Bezüge gemeldet....
bleibt mein Anrecht auf Eu-Rente bestehen ?
Ja K@lle und daran ändert sich auch nichts durch die Sparbeschlüsse, denn bei dir geht es (als Nichtleistungsbezieher) NUR um die MELDUNG an die DRV, für deine Zeiten als Arbeitsloser.
Diese Zeiten zählen dann (ersatzweise wie Beitragszeiten!), wenn du direkt vorher versicherungspflichtig beschäftigt warst /ALG I bezogen hast!!!

Es werden KEINE Beiträge entrichtet, wenn du keine Leistungen erhältst, aber du bleibst genau deshalb bei der AfA (SGB III-Bereich /Agentur "für" Arbeit) gemeldet und kommst nicht in die ARGE (SGBII-Bereich) :aha:

Die neuen gesetzlichen Regelungen beziehen sich ausschließlich auf Bezieher von Leistungen des SGB II (H4) und du bekommst ja von dort auch gar keine Leistungen!
Diese Änderungen ab 2011, oder wann auch immer betreffen dich NICHT, einen EM-Renten-Antrag (EU-Rente gibt es seit 2001 nicht mehr!) kannst du jederzeit stellen.
Die DRV prüft ohnehin als erstes ob du überhaupt (aus deiner Arbeits- / Beitragsbiografie) einen Anspruch darauf hast.

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: Angst vor finanziellem Ruin

Ungelesener Beitrag von hope1964 » Sa 4. Sep 2010, 09:42

Vielen vielen Dank für Eure Zeilen. Es hat gut getan, sie zu lesen.
Ich habe mal in meinen Rentenunterlagen nachgeschaut. Ich würde in etwa die Höhe meines jetzigen Krankengeldes erhalten.
Aber wenn eine EU-Rente abgelehnt wird, was ist dann? Erhalte ich dann weniger? Das wäre nämlich dann schwierig, da meine Miete (Berlin) sehr hoch ist, die Hälfte des Krankengeldes geht dafür drauf.
Einen Kredit, der mir übergangsweise helfen würde, erhalte ich auch nicht. Laut der Bankangestellten gibt es keine Kredite, wenn man "Sozialleistungen" erhält.
Deshalb bin ich beunruhigt. Geld ist zwar nicht alles, aber wenn nicht genügend da ist, trägt das sicher nicht zur Heilung bei.
Und ich will natürlich wieder so werden, wie ich noch vor ein paar Jahren war, aber im Moment sehen die Aussichten nicht gut aus. Die Situation ist richtig mies.
Weiß jemand, mit wieviel finanz. Einbußen ich rechnen muss?
Danke

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Re: Angst vor finanziellem Ruin

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Sa 4. Sep 2010, 16:37

Hallo Hope, :smile:

wenn dein EM-Antrag (nicht EU= ErwerbsUnfähigkeitrente gibt so nicht mehr!) abgelehnt wird, passiert mit deiner Krankengeldzahlung erst mal gar nichts.

Der EM-Renten-Antrag läuft parallel bis zur endgültigen Entscheidung und hat überhaupt KEINEN Einfluß auf die Höhe einer sonstigen Geld-Leistung (KG /ALG//Übergangsgeld bei Reha/Wohngeld) während dieser Zeit.

Das Krankengeld bleibt in der Höhe wie bisher, bis zur Höchst-Zahlungsdauer von 78 Wochen, dann wirst du bei der Krankenkasse "ausgesteuert" und mußt dich bei der Arbeitsagentur melden.

Hast du schon mal an einen Wohngeld-Antrag gedacht, den Antrag kannst du auch bei Krankengeld-Bezug stellen :confused:

Bei weiterer AU hast du dann Anspruch auf ALG I, das wird auch von deinem letzten Verdienst berechnet (also NICHT vom Krankengeld), ist aber in jedem Falle schon etwas geringer als das Krankengeld.

Auch dazu kann man Wohngeld beantragen, hab da keine Scheu, die Leute auf den Wohngeldstellen sind im allgemeinen sehr nett und helfen dir auch bei dem Antrag.
Der ist aber noch recht übersichtlich und so ein Mietzuschuß kann dir schon sehr helfen.

Geh einfach mal hin zu deiner Wohngeldstelle und lass dich da mal beraten, mehr als eine Ablehnung des Antrages kann ja nicht passieren.
Einen Kredit, der mir übergangsweise helfen würde, erhalte ich auch nicht.
Das ist auch besser so (nicht falsch verstehen), ein Kredit muß doch auch irgendwie zurückgezahlt werden, wie soll das gehen wenn du eher damit rechnen mußt in Zukunft weniger Geld pro Monat zur Verfügung zu haben. :Gruebeln:

Wohngeld brauchst du NICHT zurückzahlen und hier spielt auch die Wohnungsgröße/Miethöhe noch nicht die ausschlaggebende Rolle.
Es kann sein, dass bei ZU großer /sehr teurer Wohnung nicht die komplette Miete in die Berechnung einbezogen wird, aber trotzdem kannst du einen festen Betrag zur Miete als Zuschuß monatlich bekommen.

Wie dir schon geschrieben wurde, ist ein finanzieller Abstieg bei längerer Krankheit leider nicht vermeidbar, aber es gibt trotzdem immer Möglichkeiten das ein wenig "abzupolstern".

Wenn du den EM-Renten-Antrag stellen willst ist es sehr wichtig, dass deine Ärzte auch mit dahinter stehen, ansonsten kann man ohnehin schlecht beurteilen wie die DRV das dann sieht.
Bei Ablehnung gehst du in Widerspruch (wenn möglich mit Anwalt oder Sozialverband) und danach kann man Klage am Sozialgericht erheben, das kann sich alles leider über längere Zeit hinziehen.

Manchmal geht auch alles sehr schnell, die Wege der DRV und ihrer Entscheidungen sind da leider oft unergründlich.

Wenn du weitere Fragen hast, wir werden versuchen die zu beantworten, also nur Mut!

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: Angst vor finanziellem Ruin

Ungelesener Beitrag von Antonia » So 5. Sep 2010, 13:16

hope1964 hat geschrieben: ....
Ich lebe allein, Familie nicht mehr vorhanden. Und da ich mich bereits über die vergangenen Jahre immer mehr zurückgezogen (u.a. Folge von einigen Schicksalsschlägen) habe (natürlich hat die Sozialphobie damit zu tun, aber das sehe ich erst jetzt), habe ich auch nicht sehr viele Freunde. Hatte meine Kontakte hauptsächlich über die Arbeit.
.......
Danke fürs zuhören :winke:
Kann Dich sooo gut verstehen, hope! :umarm:
Mir geht's genau so: keinerlei Familie im Rücken, keine Freunde und Bekannten. Da ist es manchmal schon sehr, sehr schwer, diesen ganzen Mist mit den Ämtern auch noch zu wuppen und dabei noch halbwegs aufrecht zu gehen.
Meine bittere Erfahrung: in der Not stellt sich heraus, wer die wahren Freunde sind....

Dennoch: halte durch und kämpfe!
Du solltest es Dir wert sein! :winke:

Herzliche Grüße

Antonia

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Re: Angst vor finanziellem Ruin

Ungelesener Beitrag von k@lle » So 5. Sep 2010, 18:34

Doppeloma Merci :amen:

nun bin ich wieder etwas schlauer... :aha:
Es werden KEINE Beiträge entrichtet, wenn du keine Leistungen erhältst, aber du bleibst genau deshalb bei der AfA (SGB III-Bereich /Agentur "für" Arbeit) gemeldet und kommst nicht in die ARGE (SGBII-Bereich) :aha:
Die neuen gesetzlichen Regelungen beziehen sich ausschließlich auf Bezieher von Leistungen des SGB II (H4) und du bekommst ja von dort auch gar keine Leistungen!
frage: gibts die Antwort von dir auch irgendwo offiziell mit den ganzen § usw. :confused:

sollt ich jetzt einen vorteil gefunden haben; dass es besser ist nix zu bekommen anstatt Harz 4 ????
Zuletzt geändert von Amethyst am So 5. Sep 2010, 18:37, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Zitat-Codes korrigiert
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Re: Angst vor finanziellem Ruin

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » So 5. Sep 2010, 21:02

Lieber K@lle, :umarm:
frage: gibts die Antwort von dir auch irgendwo offiziell mit den ganzen § usw.
soweit ich weiß schwirrt diese Erklärung, samt § auf der DRV -Homepage irgendwo rum.
Wir haben doch auch schon sehr viel in der Richtung in der Linkliste, vielleicht schaust du da nochmal rein :confused:

So auf Anhieb fällt mir nur ein, dass die "Nichtleistungsbezieher" ja "als Sanktion" die Abmeldung von der AfA aus der Vermittlung angedroht bekommen (ist auch noch relativ neu!), was Anderes (Geld streichen :groehl: ) geht ja auch nicht mehr!
Dann werden diese Anrechnungszeiten (von der AfA) NICHT mehr an die DRV gemeldet und man muß dann wohl Einiges an Bewerbungen direkt bei der DRV vorweisen, damit die das trotzdem als Ersatzzeiten akzeptieren.

Meines Wissens stand das auch immer beim Dopa auf den Einladungen und als Sanktionsandrohung in den EGV drin, die er damals noch (unwissend!) unterschrieben hat, wenn ich die passenden §§/Vorschriften finde stell ich das hier noch ein.

Halte es IMMER für besser KEIN H4 zu brauchen, ob es immer BESSER ist keins zu bekommen, wenn man es gebrauchen könnte :confused: :Gruebeln:
Die geplante Regelung (wegen Anspruch auf EM-Rente) verstehe ich bisher so, dass ein Bezug von H4 (direkt im Anschluß an den ALG-Bezug?!) die Berechtigung für eine EM-Rente aufrechterhält (auch OHNE Beitrag).
Was da nun konkret wie beschlossen wird/wurde, weiß ja überhaupt noch KEINER so genau und die Umsetzung der Sparbeschlüsse wird in vielen Bereichen wahrscheinlich nur das "Bürokratie-Chaos" vergrößern, weil langsam KEINER mehr durchsieht :ic_down: :Ohnmacht:

Liebe Grüße von der Doppeloma :Bussi:
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