
ein 2. Versuch, den ersten Ellenlangen Bericht nicht gespeichert.... ich kann es nicht lassen und muss es immer drauf ankommen lassen....

Die kleine " Vorgeschichte " wurde von mir im MDK Beitrag bereits geschrieben.
Pünktlich war ich nun bei der angeblich falschen DRV, denn in der Konstanzerszr. ist der BUND und die Boo gehört zum DRV BERLIN-BRANDENBURG, so die etwas angesäuerten Damen hinter ihrem " Tresen ", weil ich dort ohne Termin antanzte. Der Aufruf zur Beratung ging auch ziemlich flott, was mich im nachhinein auch nicht gewundert hat, den der Herr wusste nun gar nichts mit mir anzufangen und die Atmosphäre wurde zunehmend ungemütlicher. Habe darauf bestanden, dass er die Beraterin ausfindig macht, mit der ich am Do. terlefonierte. Danach war wieder warten angesagt, diesmal ließen sie mich schmören.

Meine Reha Antrag wurde von der RV umgewandelt in einen Rentenantrag. Da ich dauerhaft Teilerwerbsgemindert bin, gilt diese Rente bereits von Ende Januar , mit Antragstellung der Reha.
Mitte April begann meine Reha und ich habe bis zu dieser Zeit noch Vollzeit gearbeitet mit vollem Engelt, natürlich. Nun beginnt eine komplizierte Rechnung, die eigentlich ergab, dass mir in dieser Zeit höchstwahrscheinlich kein Teilrente zustehen würde, weil ich auch bei Teilung immer noch zuviel hinzuverdient habe. Es tauchte auch die Frage auf, ob es in der Zeit der Arbeit ein Entgelt war, oder ein Vorschuß meines Arbeitgebers zur Rente. Nur exakt durch den Tarifbertrag zu beantworten. Mein Arbeitgeber ist der Größte in Berlin und gehört zum Öffentlichen Dienst, aber es wurde 2007 ein " Haustarifvertrag " erarbeitet, der ab 2009 umgesetzt wurde. Ergo: der BAT ist dort nicht gültig. By the way; es war ein " Glanzstück " von Hr. Wowereit !

Nun, bis zur Antragstellung meinerseits, die ich ja bereits vornahm, kommt dann die befr. volle Em- Rente zum Tragen. Es müssen 7 Monate dazwischen liegen. Es wurde wieder gerechnet und ich brauche euch wohl nicht zu sagen, dass es nach all den Abzügen weniger als das KG ist.
Habe zwar noch das Glück der VBL und evtl. kommt auch noch ein kleiner Rest einer Hinterbliebenen Rente zum Tragen, so dass es dem KG schon näher kommt. Um euch jetzt noch mehr zu verwirren, kommt auch noch die KK ins Spiel. Es gibt sie doch, die " Erzwingung " der KK zur Rente sowie natürlich auch zur Reha. Es nennt sich dann ; " Das eingeschränkte Gestaltungsrecht " ist das von der KK ausgesprochen worden, schriftlich oder auch mündlich, kannste jarnüscht mehr machen als den Antrag zustellen !
Nun, dieser Fall ist bei mir noch nicht gegeben, so dass ich auch die Rente zu einem späteren Zeitpunkt beantragen könnte um weiterhin KG zu beziehen. Hierbei hat sich allerdings ein wenig das Gefühl bei mir eingeschlichen, dass die RV diese Variante wohl gut findet, weil sie auch erst später zahlen muss. Ein Schelm ist, wer böses dabei denkt. Bin leider kein Risiko Mensch. Ich habe mich nun zu folgender Variante entschieden, denn ich habe ja noch das " Gestaltungsrecht ", dass ich gegen die Umwandlung des Reha Antrages in Teil Rente Widerspruch eingelegt habe und der Antrag auf befr. Volle EM-Rente zunächst bestehen bleibt.Das heißt im klartext : die 7 Monate Teilrente sind weg und es beginnt 7 monate später = August die Volle Em-Rente. Mit dieser Variante würde ich auch Juni & Juli der evtl. KG- Zuschuß Rückzahlung meines Arbeitgebers " entkommen " , so dass nur noch August und September offen wären.
Auch die Hinterbliebeben Rente hat sie für mich schriftlich angeleiert. Könnte es sein, dass auch eine Anwältin dort als Beraterin tätig ist ? Irgendwie kam sie mir so vor. Wirklich sehr kompetent.

Ihr seht, wie kompliziert das alles in meinem Falle ist und mir hat der Kopf nach 2 Stunden Beratung derartig geschwirrt, dass ich fix & foxi war. Hatte zwischenzeitlich in der Beratung sogar das Gefühl, dass ich heulen könnte. Hat die Beraterin gut erkannt und auch noch mentalen Beistand geleistet.


Die 10,8 % bleiben natürlich bestehen, @Doppeloma, wie du bereits erwähnt hast, aber die Altersrente wird dann trotzdem nochmal gesondert neu berechnet.
Im Jahre 2010 bträgt der Besteuerungsanteil 60 % und der Prozentsatz für den Freibetrag 40 % und der bleibt auch in den Folgejahren unverändert. Das gilt auch, wenn die Rente durch Rentenanpassung weiter steigt.
Ich hoffe, dass ihr alle soweit gekommen seit, " Lesetechnisch " gesehen, aber kürzer könnte ich es nicht kompremieren.

Euch allen ein ruhiges WE

Liebe Grüße
Boo
