Was vom EM- Rentenantrag noch übrig blieb :)
- Boo
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Re: Was vom EM- Rentenantrag noch übrig blieb :)
Liebe Doppeloma,
ich möchte dich und das Thema nicht " überstrapazieren " , aber es muss irgendetwas geben, was auch auf die EM -Rente zutrifft.
Also, das " eingeschränkte Gestaltungsrecht bzw. das Dispositionsrecht ". Habe gestern natürlich nochmal die SB von der RV und
ihr mitgeteilt, was ich am Freitag in der Beratung für mich entschieden habe. Alles klar soweit !
Aber es kam auch hier die Frage : " Sind sie von der KK in ihrem Gestaltunngsrecht eingeschränkt worden " ?
" NEIN ", sagte ich," keine schriftliche Belehrung diesbezüglich ".
Bitte, @Doppeloma, du brauchst mir auch nicht zu Antworten, nur zur Kenntnis nehmen, werde weiter " forschen "
Hier noch eine Aussage aus dem " Vorsorge Forum "
>>> Übrigens:
Einen Rentenantrag stellen müssen Sie von seiten des Rentversicherungsträgers nicht. Nur wenn Sie von der Krankenkasse nach § 51 SGB V oder von der Agentur für Arbeit aufgefordert wurden, einen Reha- oder Rentenantrag zu stellen, dann sind Sie grds. verpflichtet, den Rentenantrag zu stellen (sogenanntes eingeschränktes Dispositions- oder Gestaltungsrecht). <<<
Nur zur Kenntnis
Ganz liebe Grüße
Boo
ich möchte dich und das Thema nicht " überstrapazieren " , aber es muss irgendetwas geben, was auch auf die EM -Rente zutrifft.
Also, das " eingeschränkte Gestaltungsrecht bzw. das Dispositionsrecht ". Habe gestern natürlich nochmal die SB von der RV und
ihr mitgeteilt, was ich am Freitag in der Beratung für mich entschieden habe. Alles klar soweit !
Aber es kam auch hier die Frage : " Sind sie von der KK in ihrem Gestaltunngsrecht eingeschränkt worden " ?
" NEIN ", sagte ich," keine schriftliche Belehrung diesbezüglich ".
Bitte, @Doppeloma, du brauchst mir auch nicht zu Antworten, nur zur Kenntnis nehmen, werde weiter " forschen "
Hier noch eine Aussage aus dem " Vorsorge Forum "
>>> Übrigens:
Einen Rentenantrag stellen müssen Sie von seiten des Rentversicherungsträgers nicht. Nur wenn Sie von der Krankenkasse nach § 51 SGB V oder von der Agentur für Arbeit aufgefordert wurden, einen Reha- oder Rentenantrag zu stellen, dann sind Sie grds. verpflichtet, den Rentenantrag zu stellen (sogenanntes eingeschränktes Dispositions- oder Gestaltungsrecht). <<<
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Boo
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„Ich kann, weil ich will, was ich muss.“
Immanuel Kant
http://www.youtube.com/watch?v=EgS2JLSpRRM
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- Doppeloma
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Re: Was vom EM- Rentenantrag noch übrig blieb :)
Liebe Boo,
Dann hat sie demzufolge auch dein Dispositionsrecht NICHT einzuschränken
Ich drück dir weiter die Daumen, dass sich alles bald "sortiert" und du dann endlich mal ein wenig zur Ruhe kommen kannst.
Wir waren heute wieder im Doppelpack beim Psycho-Doc und der schüttelt auch nur noch den Kopf, dass die DRV nicht "zu Potte kommt" bei uns.
Liebe Grüße von der Doppeloma
ist doch alles chick, meine liebe Boo, die KK HAT dich doch aber nicht (schriftlich) dazu aufgefordert.Nur zur Kenntnis
Dann hat sie demzufolge auch dein Dispositionsrecht NICHT einzuschränken
Ich drück dir weiter die Daumen, dass sich alles bald "sortiert" und du dann endlich mal ein wenig zur Ruhe kommen kannst.
Wir waren heute wieder im Doppelpack beim Psycho-Doc und der schüttelt auch nur noch den Kopf, dass die DRV nicht "zu Potte kommt" bei uns.
Liebe Grüße von der Doppeloma
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!
- Boo
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Re: Was vom EM- Rentenantrag noch übrig blieb :)
Ach, manno, liebe Doppeloma,
ick mach hier 'n Welle und hab gar keinen Grund dazu, ick weeß....
Ich würde dir so wünschen, so sehr, dass es auch bei dir endlich zu einem positven Bescheid kommt !!!
Meine Rheuma Daumen sind bereits bis zur Schmerzgrenze gedrückt.
Um meine " Forschung " jetzt abzuschliessen setze ich einen LETZEN Link ! Zu beachten
die Aussage von HANS (!) ansonsten hat es nix mit meinem zu tun....
habe ich entfernt, da nicht funktioniert.Beitrag jetzt eins drunter. Danke !
So, Schluss mit dem Kopfkino
Kopf hoch, ihr beiden !
Boo
p.s.
aber vllt. kommt ja der ein oder andere auch mal in diese Situation und dann könnte es hilfreich sein
ick mach hier 'n Welle und hab gar keinen Grund dazu, ick weeß....
Ich würde dir so wünschen, so sehr, dass es auch bei dir endlich zu einem positven Bescheid kommt !!!
Meine Rheuma Daumen sind bereits bis zur Schmerzgrenze gedrückt.
Um meine " Forschung " jetzt abzuschliessen setze ich einen LETZEN Link ! Zu beachten
die Aussage von HANS (!) ansonsten hat es nix mit meinem zu tun....
habe ich entfernt, da nicht funktioniert.Beitrag jetzt eins drunter. Danke !
So, Schluss mit dem Kopfkino
Kopf hoch, ihr beiden !
Boo
p.s.
aber vllt. kommt ja der ein oder andere auch mal in diese Situation und dann könnte es hilfreich sein
Zuletzt geändert von Boo am Di 24. Aug 2010, 11:01, insgesamt 1-mal geändert.
Liebe Grüße Boo
„Ich kann, weil ich will, was ich muss.“
Immanuel Kant
http://www.youtube.com/watch?v=EgS2JLSpRRM
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- Boo
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Re: Was vom EM- Rentenantrag noch übrig blieb :)
Hab gerade gesehen, dass es mit dem Link nicht richtig funzt....
Dann halt so ... und jetzt wirklich SCHLUSS
SGB 6 § 116
Besonderheiten bei Leistungen zur Teilhabe Rentenantragsfiktion
Eingeschränktes Dispositionsrecht des Versicherten
Das Dispositionsrecht des Versicherten ist jedoch eingeschränkt, wenn er von der Krankenkasse nach § 51 Abs. 1 SGB 5 bzw. von der Agentur für Arbeit nach § 125 Abs. 2 SGB 3 aufgefordert worden ist, innerhalb von zehn Wochen bzw. eines Monats einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen.
In einem solchen Fall kann der Versicherte sein Dispositionsrecht nur mit Zustimmung der Krankenkasse bzw. der Agentur für Arbeit ausüben.
Aufgrund der Rechtsprechung des BSG vom 26.06.2008 (Az.: B 13 R 141/07 R und B 13 R 37/07 R) ist ein Versicherter in seinen Rechten zur Gestaltung des Rentenanspruchs auch dann eingeschränkt, wenn er bereits von sich aus einen Leistungsantrag gestellt hat und die Krankenkasse erst
d a n a c h eine Aufforderung im Sinne von § 51 Abs. 1 oder 2 SGB 5 nachschiebt (so genannte nachgeschobene Aufforderung).
Das Gleiche gilt, wenn die Krankenkasse die Aufforderung im Sinne von § 51 Abs. 1 oder 2 SGB 5 ausspricht, obwohl sie noch kein Krankengeld leistet (ISRV:NI:FAVR 3/2008 4). Insofern haben die Rentenversicherungsträger ihre bisherige Auffassung, dass das Dispositionsrecht des Versicherten in den beiden zuvor genannten Fallkonstellationen nicht eingeschränkt ist, aufgegeben.
Das Dispositionsrecht des Versicherten kann allerdings durch die Krankenkasse nicht mehr wirksam eingeschränkt werden, wenn die Dispositionserklärung des Versicherten beim Rentenversicherungsträger bereits zugegangen ist (ISRV:NI:AGFAVR 1/2009 5.1).
Für die Aufforderung und Fristsetzung der Krankenkasse nach § 51 Abs. 1 SGB 5 ist die Schriftform zwar nicht zwingend vorgeschrieben (sie wäre demnach rechtstheoretisch auch möglich durch einen Anruf der Krankenkasse); sie dürfte aber in der Praxis im Hinblick darauf, dass die Krankenkasse im Zweifelsfall ihr Vorgehen nach § 51 Abs. 1 SGB 5 nachweisen muss, unverzichtbar sein (ISRV:NI:RBRTS 1/2004 6).
Dann halt so ... und jetzt wirklich SCHLUSS
SGB 6 § 116
Besonderheiten bei Leistungen zur Teilhabe Rentenantragsfiktion
Eingeschränktes Dispositionsrecht des Versicherten
Das Dispositionsrecht des Versicherten ist jedoch eingeschränkt, wenn er von der Krankenkasse nach § 51 Abs. 1 SGB 5 bzw. von der Agentur für Arbeit nach § 125 Abs. 2 SGB 3 aufgefordert worden ist, innerhalb von zehn Wochen bzw. eines Monats einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen.
In einem solchen Fall kann der Versicherte sein Dispositionsrecht nur mit Zustimmung der Krankenkasse bzw. der Agentur für Arbeit ausüben.
Aufgrund der Rechtsprechung des BSG vom 26.06.2008 (Az.: B 13 R 141/07 R und B 13 R 37/07 R) ist ein Versicherter in seinen Rechten zur Gestaltung des Rentenanspruchs auch dann eingeschränkt, wenn er bereits von sich aus einen Leistungsantrag gestellt hat und die Krankenkasse erst
d a n a c h eine Aufforderung im Sinne von § 51 Abs. 1 oder 2 SGB 5 nachschiebt (so genannte nachgeschobene Aufforderung).
Das Gleiche gilt, wenn die Krankenkasse die Aufforderung im Sinne von § 51 Abs. 1 oder 2 SGB 5 ausspricht, obwohl sie noch kein Krankengeld leistet (ISRV:NI:FAVR 3/2008 4). Insofern haben die Rentenversicherungsträger ihre bisherige Auffassung, dass das Dispositionsrecht des Versicherten in den beiden zuvor genannten Fallkonstellationen nicht eingeschränkt ist, aufgegeben.
Das Dispositionsrecht des Versicherten kann allerdings durch die Krankenkasse nicht mehr wirksam eingeschränkt werden, wenn die Dispositionserklärung des Versicherten beim Rentenversicherungsträger bereits zugegangen ist (ISRV:NI:AGFAVR 1/2009 5.1).
Für die Aufforderung und Fristsetzung der Krankenkasse nach § 51 Abs. 1 SGB 5 ist die Schriftform zwar nicht zwingend vorgeschrieben (sie wäre demnach rechtstheoretisch auch möglich durch einen Anruf der Krankenkasse); sie dürfte aber in der Praxis im Hinblick darauf, dass die Krankenkasse im Zweifelsfall ihr Vorgehen nach § 51 Abs. 1 SGB 5 nachweisen muss, unverzichtbar sein (ISRV:NI:RBRTS 1/2004 6).
Liebe Grüße Boo
„Ich kann, weil ich will, was ich muss.“
Immanuel Kant
http://www.youtube.com/watch?v=EgS2JLSpRRM
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Re: Was vom EM- Rentenantrag noch übrig blieb :)
Liebe Boo,
da haste ja Fleißarbeit jeleistet
Die drehen aber auch (möglichst) alles noch so hin, dass sie uns notfalls noch die nachgezahlte Kohle abgreifen können
Egal, wenn ich das jetzt alles richtig verstanden habe , können die dir mal "kreuzweise den Buckel runterrutschen", oder
Bei mir kann die AfA ran, wenn es denn mal Rente gäbe, aber sollen sie glücklich damit werden.
Die haben mich bis jetzt wenigstens nicht unnötig mit irgendwelchen Forderungen /Einladungen genervt, da hatte mein Schatzi mehr Probleme in seiner ALG-Zeit (zur Strafe kriegen sie da auch nix, weil er ja seit der neuen Antragstellung überhaupt kein Geld mehr bekommt ).
Aber dafür hält dann die Wohngeldstelle "die Hand auf", da geht aber wenigstens nicht Alles flöten.
Unser DOC, der war heute auch wieder zuckersüß, zu Schatzi meint er "passen Sie gut auf ihre Frau auf" und zu mir "passen Sie gut auf Ihren Mann auf"
Da kann er aber sicher sein, vor seiner Tür mußten wir (trotz allem) erst mal ne Runde ablachen
Liebe Grüße von Uns
da haste ja Fleißarbeit jeleistet
Die drehen aber auch (möglichst) alles noch so hin, dass sie uns notfalls noch die nachgezahlte Kohle abgreifen können
Egal, wenn ich das jetzt alles richtig verstanden habe , können die dir mal "kreuzweise den Buckel runterrutschen", oder
Bei mir kann die AfA ran, wenn es denn mal Rente gäbe, aber sollen sie glücklich damit werden.
Die haben mich bis jetzt wenigstens nicht unnötig mit irgendwelchen Forderungen /Einladungen genervt, da hatte mein Schatzi mehr Probleme in seiner ALG-Zeit (zur Strafe kriegen sie da auch nix, weil er ja seit der neuen Antragstellung überhaupt kein Geld mehr bekommt ).
Aber dafür hält dann die Wohngeldstelle "die Hand auf", da geht aber wenigstens nicht Alles flöten.
Unser DOC, der war heute auch wieder zuckersüß, zu Schatzi meint er "passen Sie gut auf ihre Frau auf" und zu mir "passen Sie gut auf Ihren Mann auf"
Da kann er aber sicher sein, vor seiner Tür mußten wir (trotz allem) erst mal ne Runde ablachen
Liebe Grüße von Uns
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- Boo
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Re: Was vom EM- Rentenantrag noch übrig blieb :)
So, meine Lieben
ich denke, dass dürfte der letzte Beitrag zu diesem Thread sein, denn es ist fertig.
Habe heute den endgültigen Bescheid der DRV erhalten, dass ich seit dem 1. August die volle
befristete EM -Rente erhalte. Die erste Zahlung erfolgt am 1. Oktober und die " letzte " Ende
Juni 2012.
Ich werde schauen, ob ich noch eine Verlängerung mitnehme, dann wäre es 2014 und die reguläre
Altersrente wäre fällig. Nun, es würde auch noch die Option der vorgezogenen Altersrente im
September 2011 geben. Ich werde mich dahingehend im nächsten Jahr bei der DRV beraten
lassen.
Erstmal ist Ruhe im Karton, obwohl es noch so einiges an Schriftverkehr zu erledigen gibt, denn
ich bin in der glücklichen Lage noch eine Betriebsrente sowie evt. etwas Hinterbliebenen Rente
zu erhalten. Habe ein richtig schlechtes Gewissen euch das alles so zu präsentieren.
Mein Dank gilt euch allen, denn ihr habt mich trefflich unterstützt und keine Frage meinerseits
blieb ohne Antwort und diese Antworten haben mir sehr geholfen.
Auch die mentale Unterstützung war ein erheblicher Faktor.
So wünsche ich auch euch, dass all eure "Kämpfe " zu einem baldigen positiven Ende kommen.
Ich weiß, wie schwer es so manche von euch haben, aber die gegenseitige Unterstüzung ist wohl der
Schlüssel um weiter durchzuhalten und den Mut nicht zu verlieren !
Liebe Grüße
Boo
ich denke, dass dürfte der letzte Beitrag zu diesem Thread sein, denn es ist fertig.
Habe heute den endgültigen Bescheid der DRV erhalten, dass ich seit dem 1. August die volle
befristete EM -Rente erhalte. Die erste Zahlung erfolgt am 1. Oktober und die " letzte " Ende
Juni 2012.
Ich werde schauen, ob ich noch eine Verlängerung mitnehme, dann wäre es 2014 und die reguläre
Altersrente wäre fällig. Nun, es würde auch noch die Option der vorgezogenen Altersrente im
September 2011 geben. Ich werde mich dahingehend im nächsten Jahr bei der DRV beraten
lassen.
Erstmal ist Ruhe im Karton, obwohl es noch so einiges an Schriftverkehr zu erledigen gibt, denn
ich bin in der glücklichen Lage noch eine Betriebsrente sowie evt. etwas Hinterbliebenen Rente
zu erhalten. Habe ein richtig schlechtes Gewissen euch das alles so zu präsentieren.
Mein Dank gilt euch allen, denn ihr habt mich trefflich unterstützt und keine Frage meinerseits
blieb ohne Antwort und diese Antworten haben mir sehr geholfen.
Auch die mentale Unterstützung war ein erheblicher Faktor.
So wünsche ich auch euch, dass all eure "Kämpfe " zu einem baldigen positiven Ende kommen.
Ich weiß, wie schwer es so manche von euch haben, aber die gegenseitige Unterstüzung ist wohl der
Schlüssel um weiter durchzuhalten und den Mut nicht zu verlieren !
Liebe Grüße
Boo
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„Ich kann, weil ich will, was ich muss.“
Immanuel Kant
http://www.youtube.com/watch?v=EgS2JLSpRRM
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- mäuschen
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Re: Was vom EM- Rentenantrag noch übrig blieb :)
Hallo Boo!
Schön zu lesen das wieder einem von uns Gerechtigkeit widerfahren ist. Ich gratuliere dir von ganzen Herzen. Ich drücke uns allen die Daumen das es bei uns auch bald soweit ist.
Liebe Grüße Mäuschen
Schön zu lesen das wieder einem von uns Gerechtigkeit widerfahren ist. Ich gratuliere dir von ganzen Herzen. Ich drücke uns allen die Daumen das es bei uns auch bald soweit ist.
Liebe Grüße Mäuschen
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Wenn ich mal sterbe komme ich in den Himmel!
Denn in der Hölle war ich schon!
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- Blacky
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Re: Was vom EM- Rentenantrag noch übrig blieb :)
Hallo Boo
Klasse.
Ich freue mich für dich.
Genieße die Ruhe und bleibe uns bitte erhalten.
Klasse.
Ich freue mich für dich.
Genieße die Ruhe und bleibe uns bitte erhalten.
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Re: Was vom EM- Rentenantrag noch übrig blieb :)
Hallo Blacky & mäuschen
VIELEN DANK !
So schnell werdet ihr mich los !
Einen guten Sonntag für euch!
Boo
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Einen guten Sonntag für euch!
Boo
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- stadtpflanze
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Re: Was vom EM- Rentenantrag noch übrig blieb :)
hallo Boo,
nöö das hoffen wir aber nicht... dass wir dich los werden
Freut mich , dass es bei dir doch so schnell ging.
Geniesse die Zeit und nun mal erst einen schönen
herbstlichen Sonntag
nöö das hoffen wir aber nicht... dass wir dich los werden
Freut mich , dass es bei dir doch so schnell ging.
Geniesse die Zeit und nun mal erst einen schönen
herbstlichen Sonntag
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Nette Grüße von der Stadtpflanze
Aufgeben?? ... ich doch nicht
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