Seite 2 von 2

Re: Befristete EMR und Beginn der Rentenzahlung nach 6 Monaten

Verfasst: Do 17. Aug 2017, 00:42
von Doppeloma
Hallo Passerelle, :smile:
Liebe Doppeloma, hast Du hierfür zufällig die gesetzliche Grundlage zur Hand ? :warte:
Im Moment finde ich dazu noch nichts, hatte mal irgendwo vor kurzem was dazu gelesen, dass es neu gesetzlich so geregelt werden soll. :Gruebeln:

Bisher waren ja die Politiker (wie so oft) davon ausgegangen, dass so etwas in der Realität gar nicht vorkommt, es gäbe höchstens einige "Einzelfälle" ... naja, die brauchen dann wohl kein Geld zum "Überleben", bis zur ersten Rentenzahlung ... :Gruebeln: :teufel:

Falls es in SGB V (Krankenkassenrecht) schon eingearbeitet wurde, dann leider so "versteckt", dass man es wieder schwer deuten kann bei Notwendigkeit ... vermutlich in § 50 SGB V aber wirklich sicher bin ich mir da nicht ... :confused: :Gruebeln:
Über "Guckle" wird man auch noch nicht fündig ... werde das aber nachreichen sobald ich dazu was Konkretes gefunden habe.

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:

Re: Befristete EMR und Beginn der Rentenzahlung nach 6 Monaten

Verfasst: Do 17. Aug 2017, 07:27
von Mango
Hallo Passerelle,

ich habe von dieser Änderung auch schon gehört und gelesen und denke es geht dabei um die Änderungen dieses Paragrafen § 101 Abs. 1a SGB VI.
Habe bei der Suche folgende Links dazu gefunden.

http://www.deutsche-rentenversicherung. ... onFile&v=2

(für dich interessant der Punkt C)


https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__101.html

Die genauere Interpretation der Änderung überlasse ich dann aber lieber der Doppeloma :smile: .

Liebe Grüße
Mango

Re: Befristete EMR und Beginn der Rentenzahlung nach 6 Monaten

Verfasst: Do 17. Aug 2017, 08:27
von Dannie
Care hat geschrieben:
Mi 16. Aug 2017, 12:17
Klingt gut und soooo treffend :jaa: :applaus: :ic_up: :ic_up:
das unterschreibe ich mal so :umarm: