Seite 1 von 1

Sozialmedizinische Stellungnahme nach EMRentengewährung

Verfasst: Mi 28. Dez 2016, 03:38
von Michi121212
Hallo,
wer von Euch hat Erfahrungen mit der "sozialmedizinischen Stellungnahme" NACH Bewilligung der befristeten EMR.
- kann man diese bei der DRV anfordern? Wohl im Rahmen der Akteneinsicht
- ist diese aussagekräftig?
- ergeben sich daraus Hinweise, was mit einer Verlängerung zu tun hat?
Danke
Michi

Re: Sozialmedizinische Stellungnahme nach EMRentengewährung

Verfasst: So 22. Jan 2017, 11:02
von Anja12
Hallo,

ja es gibt das Akteneinsichtsrecht.
Falls seelische Erkrankungen vorliegen kann es sein,
dass eine Kopie nur an den Hausarzt geht.

Ja in dieser Stellungnahme ist ersichtlich, ob geprüft wird.

Gruß
Anja

Re: Sozialmedizinische Stellungnahme nach EMRentengewährung

Verfasst: So 22. Jan 2017, 14:11
von k@lle