Hallo Ulrike66,
zunächst mal an dieser Stelle
HERZLICH WILLKOMMEN im K-o-R ...
Ich beziehe normales ALG 1 (Aussteuerung des Krankengeldes Anfang Juni 2016) , also nicht nach dem Nahtlosigkeitsparagraphen.
Das erzählt man dir bei der AfA aber nach einer Aussteuerung gibt es kein "normales" ALGI mehr, bist du denn inzwischen auch arbeitslos oder besteht dein Arbeitsverhältnis noch immer "ruhend" ???
Eine berufliche Reha ist gescheitert. Meine Ärztin empfiehlt mir jetzt einen Renten Antrag zu stellen.
Ich nehme an, dass diese berufliche Reha von der DRV bezahlt wurde, ist das auch von denen offiziell aus gesundheitlichen Gründen abgebrochen worden und hast du das schriftlich bekommen ...
Was die eigenen Ärzte dazu empfehlen ist immer gut gemeint, hat aber bei der DRV letztlich nicht viel Bedeutung, kannst natürlich einige Arztberichte gleich mit dem Antrag zusammen einreichen, ob das Wirkung hat wirst du abwarten müssen.
In der Regel ist die DRV aber sehr sparsam sich selbst genug bei den Ärzten anzufordern und verlässt sich lieber auf eigene Reha-Berichte / später eigene Gutachter bei der Entscheidung.
Mit dem Stellen des Rentenantrages bekundet man ja letztendlich dass man nicht mehr mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten kann. Man soll ja in dem Fragebogen auch angeben was man denkt wieviel Stunden man noch arbeiten kann.
Dieser Antrag geht ja an die Rentenversicherung, die AfA interessiert es nicht was du dort eintragen wirst und als Begründung für den Antrag auf EM-Rente schreibst, die Frage nach den möglichen Arbeitsstunden habe ich gar nicht beantwortet, es ist nicht unsere Aufgabe das schon im Antrag "rentengerecht" zu beurteilen, das interessiert die DRV später ohnehin nicht besonders was wir selber zu unserer Erwerbsfähigkeit meinen.
Darum solltest du auch den Selbsteinschätzungsbogen direkt beiseite legen und NICHT ausfüllen, das ist ein Blick in deine gesundheitliche "Glaskugel" und das muss man sich nicht antun (wollen) zumal es freiwillig ist diesen Bogen auszufüllen.
Du solltest noch weiter hier lesen, da kannst du schon sehr viel zu AfA /Aussteuerung und Antrag auf EM-Rente finden und wirst schnell begreifen müssen, dass da jede Behörde nur ihre eigenen (finanziellen) Interessen verfolgt.
Besteht nicht die Gefahr, dass man sofort ins SGB 12 (Hilfe zum Lebensunterhalt) geschoben wird, wenn man den Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellt, bis über den Rentenantrag entschieden ist?
In vielen Fällen wird man nach einer Aussteuerung von der AfA sogar aufgefordert einen Antrag auf EM-Rente zu stellen und so lange ein (persönlicher) Anspruch auf ALGI vorhanden ist
KANN man dich nicht an das SGB XII verweisen, da nehmen die dich gar nicht, weil Lohnersatzleistungen (Krankengeld / ALGI) vorrangig sind vor staatlichen Sozial-Leistungen (SGB II / SGB XII).
Oder hat man ein Recht darauf, weiter ALG 1 zu bekommen bis über den Rentenantrag entschieden wurde?
Ja, du hast ein Recht darauf weiter ALGI zu bekommen, aber nur so lange wie es dein persönlicher Anspruch (lt. AfA-Bescheid) hergeben wird, bis (vielleicht) mal zu einer EM-Rente entschieden sein wird kann es deutlich länger dauern.
Und wie beantwortet man die Frage was man denkt wieviel Stunden man noch arbeiten kann? Wenn ich da einschreibe weniger als 3 habe ich ja nicht mal einen ALG 2 Anspruch.
Was du in den Renten-Antrag schreibst dazu ist für AfA und /oder JobCenter (JC) völlig unwichtig, bis du einen verbindlichen Bescheid dazu von der DRV bekommst, dass du wirklich als EM anerkannt bist gilt gesetzlich, dass du mindestens 3 Stunden Erwerbsfähig bist und damit kannst (und musst) du dich dann auch beim JC im Antrag "zur Verfügung stellen", auch das JC erfährt
NICHT was in deinem Renten-Antrag steht.
Zudem interessiert es wirklich keine Behörde was du selber dazu meinst, offiziell Erwerbsgemindert bist du erst wenn die DRV dir dazu einen schriftlichen Bescheid geschickt hat ...
Aktuell hat die AfA (vermutlich) nur wegen der laufenden Reha auf einen EM-renten-Antrag verzichtet, es genügt aber wenn du dann dort (nachweislich bitte) informierst, dass du am XX einen Antrag auf EM-Rente gestellt hast, ob man deine "Behandlung" bei der AfA deswegen ändern wird kann ich dir nicht versprechen ... das kommt darauf an was der ÄD der AfA dazu eingeschätzt hat.
Kann durchaus sein, dass man dich nach Abbruch der Reha jetzt erneut "begutachten" will bei der AfA um deine "Restleistungsfähigkeit" für die Vermittlung festzustellen, denn im "normalen" ALGI bist du ja verpflichtet dich um (andere) Arbeit zu bemühen.
Mein EM-Rentenantrag wurde auch abgelehnt, obwohl mich die AfA dazu aufgefordert hatte, über Widerspruch und Klage hat es dann fast 3 Jahre gedauert bis mir die DRV EM-Rente zahlen musste, bis dahin musste ich auch noch (fast 2 Jahre) ALGII beziehen, denn so lang war mein Anspruch auf ALGI dann auch nicht.
Du solltest einen eigenen "Fall" aufmachen (Bereich "Dein Fall"), denn es werden mit Sicherheit noch viele weitere Fragen auftauchen, dann ist alles an einem Platz und man kann schnell mal nachlesen.
Liebe Grüße von der Doppeloma