Was passiert, wenn der Arzt auf dem Rehaantrag ankreuzt, dass keine ausreichende Belastbarkeit vorliegt?
Weiß das jemand?
Liebe Grüße
Rehaantrag
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Re: Rehaantrag
Entweder die REHA wird vor erst nach hinten verschoben oder es wird gleich ein Gutachter eingeschaltet. Was die RV tut, steht immer in den Sternen.
Als Frau bin ich ein Engel und wenn man mir die Flügel stutzt, fliege ich weiter, dann aber auf meinem Besen.
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Re: Rehaantrag
Hallo,
mußte der REHA-Antrag auf Anweisung der KK gestellt werden?
Wenn der Arzt dann ankreuzt, dass keine REHA-Fähigkeit gegeben ist, dann passiert erst einmal nichts...d.h. es wird keine REHA eingeleitet und die KK muß das KG weiter zahlen.
Du solltest dann allerdings überlegen, ob aufgrund deiner Erkrankung möglicherweise ein Rentenantrag sinnvoll ist. Der KG-Anspruch ist schneller aufgebraucht, als man schauen kann und wenn dann über den Rentenantrag noch nicht entschieden wurde, muß sich mit der ARbeitsagentur rumschlagen.
Wenn ich persönlich eine REHA-Unfähigkeit bescheinigt bekommen hätte, hätte ich einen Rentenantrag gestellt.
Solltest du den REHA-Antrag aus freien Stücken gestellt haben und dein Arzt nun sieht, dass du nicht belastungsfähig bist..dann setze dich mitd er DRV in Verbindung und schildere den Fall...die werden dann deinen REHA-Antrag zu den Akten legen und du wirst eine REHA nciht antreten..
mußte der REHA-Antrag auf Anweisung der KK gestellt werden?
Wenn der Arzt dann ankreuzt, dass keine REHA-Fähigkeit gegeben ist, dann passiert erst einmal nichts...d.h. es wird keine REHA eingeleitet und die KK muß das KG weiter zahlen.
Du solltest dann allerdings überlegen, ob aufgrund deiner Erkrankung möglicherweise ein Rentenantrag sinnvoll ist. Der KG-Anspruch ist schneller aufgebraucht, als man schauen kann und wenn dann über den Rentenantrag noch nicht entschieden wurde, muß sich mit der ARbeitsagentur rumschlagen.
Wenn ich persönlich eine REHA-Unfähigkeit bescheinigt bekommen hätte, hätte ich einen Rentenantrag gestellt.
Solltest du den REHA-Antrag aus freien Stücken gestellt haben und dein Arzt nun sieht, dass du nicht belastungsfähig bist..dann setze dich mitd er DRV in Verbindung und schildere den Fall...die werden dann deinen REHA-Antrag zu den Akten legen und du wirst eine REHA nciht antreten..
LG
Vrori
ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
Vrori
ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
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Re: Rehaantrag
Ich soll Reha oder Rente wegen Nahzlosigkeit beantragen.
Gleich Rente zu beantragen, traue ich mich nicht.
Rehafähigkeit verneint der Arzt, jedenfalls war das seine letzte Aussage dazu.
Ich dachte, trotzdem brav Reha zu beantragen. Ich habe Angst, dass man mich sonst als Rentenbegehrer in die Schublade packt.
Herzliche Grüße
Gleich Rente zu beantragen, traue ich mich nicht.
Rehafähigkeit verneint der Arzt, jedenfalls war das seine letzte Aussage dazu.
Ich dachte, trotzdem brav Reha zu beantragen. Ich habe Angst, dass man mich sonst als Rentenbegehrer in die Schublade packt.
Herzliche Grüße
- Doppeloma
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Re: Rehaantrag
Hallo hella,
Du musst selber wissen, ob du daran glaubst, dass dich eine Reha wieder zurück in die Erwerbstätigkeit bringen könnte oder nicht.
Wenn du eine Reha beantragst und dein Arzt meint du bist dafür gar nicht "gesund" / stabil genug, dann macht das ja auch keinen Sinn ... eine Reha soll dich wieder Erwerbsfähig machen (können), die beantragt man NICHT (zumindest nicht freiwillig selber), wenn man dafür gar nicht Belastungsfähig genug ist nach Ansicht der behandelnden Ärzte.
Was meint er denn zu einem Antrag auf EM-Rente, immerhin wirst du da auch die weitere Unterstützung deiner behandelnden Ärzte benötigen, für die AfA ist es im Moment nur wichtig, dass du überhaupt einen Antrag an die DRV nachweisen kannst.
Die Denkweisen der Behörden sollten dir egal sein, man wird immer in die vermeintlich "passende Schublade" gesteckt, wenn man länger AU ist und die Gefahr besteht, dass man gar nicht wieder arbeiten könnte ...
Was glaubst du wird man in einer Reha-Klinik annehmen (wollen) wenn du dort wegen langer AU und Aussteuerung aus dem Krankengeld angekommen bist, weil die AfA dich dazu aufgefordert hat eine Reha (oder EM-Rente) zu beantragen ...
Da ist dir dein "Ruf" als "Rentenjäger" auch schon sicher ... "beliebt" sind dort nur die Patienten, die aus aktiver Arbeit was für den Erhalt ihrer Erwerbsfähigkeit tun wollen ... die kommen in die Schublade "brave Arbeitnehmer", die sich darum kümmern weiter fleißig arbeiten zu können = keine Gefahr für die Erwerbsfähigkeit und EM-Rentenbegehren ...
Diese Unterschiede im Umgang mit den Reha-Teilnehmern sind mir schon 2008 aufgefallen, "unterste Schublade" waren die Empfänger von Hartz 4, denen wurden auch damals schon höchstens 4 Wochen psychosomatische Reha bewilligt, ich bekam noch 6 Wochen, war ja auch noch im Arbeitsverhältnis, aber ausgesteuert und nicht wirklich überzeugt davon sehr bald wieder arbeiten zu können ... also auf jeden Fall schon ein starkes "Rentenbegehren" zeigte ... (dabei habe ich den Antrag erst gut 1 Jahr später wirklich gestellt
) ...
Aus der Reha wurde ich dann Vollzeit Erwerbsfähig (6 und mehr Stunden am allgemeinen Arbeitsmarkt) entlassen, "nur" meine vorhandene Tätigkeit sollte ich nicht wieder aufnehmen, daher AU-Entlassung auf unbestimmte Zeit, sonst hätte ich nach der Reha sofort an meinen Arbeitsplatz zurück kehren müssen ... dieser Reha-Bericht hatte dann natürlich auch noch seine Auswirkungen auf den späteren EM-Renten-Antrag ... ich brauchte keine EM-Rente, ich brauchte nur "andere Arbeit" ...
Dann gab es noch die besonderen "Lieblinge", die haben die Reha als "Zusatz-Urlaub" richtig genießen können, bekamen mehr entspannende Anwendungen als die anderen (das war für mich schon "zu teuer") und die konnten natürlich auch nicht verstehen, warum ich (und andere ernsthaft Kranke) das nicht alles so toll gefunden haben ... man muss eben auch bereit sein "die Klinik-Angebote anzunehmen"
... ich war aber noch nicht so weit da was Positives für mich draus zu ziehen, ich war auch nur da, weil es die KK verlangt hat, damit ich weiter Krankengeld bekommen werde.
Es war schon ein Fehler das ehrlich zu sagen, als man mich gefragt hat, was ich mir von dieser Reha so "erwarte" ... die Wahrheit will man in diesen DRV-Kliniken meist nicht wirklich hören, es mag auch da andere Erfahrungen geben, aber ich hätte auf diese 1. Reha-Erfahrung mit Ü 50 auch gut verzichten können ...
Richte dich also nach deinem Empfinden und nicht danach "was Andere" dann von dir halten könnten ... auch die EM-Rente kann noch ein schwieriger Weg werden aber wenn du selbst (und deine Ärzte) eine Reha (zumindest aktuell) nicht für sinnvoll halten ist es auch kein Weg eine Reha zu beantragen, die man dann gar nicht antreten kann oder will ...
Liebe Grüße von der Doppeloma

Es wäre gut wenn du in deinem eigenen Fall bleibst mit deinen weiteren Fragen, dann weiß auch jeder gleich warum du jetzt darüber nachdenken musst was "besser" wäre, weil er selbst nachlesen kann was vorher gewesen ist, es gibt keinen ernsthaften Grund im Zuge der Nahtlosigkeit nicht direkt einen Antrag auf EM-Rente zu stellen.Gleich Rente zu beantragen, traue ich mich nicht.
Du musst selber wissen, ob du daran glaubst, dass dich eine Reha wieder zurück in die Erwerbstätigkeit bringen könnte oder nicht.
Wenn du eine Reha beantragst und dein Arzt meint du bist dafür gar nicht "gesund" / stabil genug, dann macht das ja auch keinen Sinn ... eine Reha soll dich wieder Erwerbsfähig machen (können), die beantragt man NICHT (zumindest nicht freiwillig selber), wenn man dafür gar nicht Belastungsfähig genug ist nach Ansicht der behandelnden Ärzte.
Letztlich hat dein Arzt dazu erst zu entscheiden, wenn eine Reha beantragt und bewilligt wurde und DANN der Anreisetermin feststeht, ob du zu diesem Zeitpunkt eine Reha antreten kannst (Rehafähig / Reisefähig bist), es ist natürlich unlogisch wenn er jetzt schon der Meinung ist, dass eine Reha nicht richtig ist für dich.Rehafähigkeit verneint der Arzt, jedenfalls war das seine letzte Aussage dazu.
Was meint er denn zu einem Antrag auf EM-Rente, immerhin wirst du da auch die weitere Unterstützung deiner behandelnden Ärzte benötigen, für die AfA ist es im Moment nur wichtig, dass du überhaupt einen Antrag an die DRV nachweisen kannst.
Das wird man in jeden Falle tun, ganz gleich was du jetzt beantragen wirst und wenn die DRV (im Zuge der Prüfung einer EM-Rente) eine Reha vorher noch haben will, dann wird man dir das schon mitteilen und dann wird neu zu überlegen sein, ob das geht oder nicht.Ich dachte, trotzdem brav Reha zu beantragen. Ich habe Angst, dass man mich sonst als Rentenbegehrer in die Schublade packt.
Die Denkweisen der Behörden sollten dir egal sein, man wird immer in die vermeintlich "passende Schublade" gesteckt, wenn man länger AU ist und die Gefahr besteht, dass man gar nicht wieder arbeiten könnte ...
Was glaubst du wird man in einer Reha-Klinik annehmen (wollen) wenn du dort wegen langer AU und Aussteuerung aus dem Krankengeld angekommen bist, weil die AfA dich dazu aufgefordert hat eine Reha (oder EM-Rente) zu beantragen ...


Da ist dir dein "Ruf" als "Rentenjäger" auch schon sicher ... "beliebt" sind dort nur die Patienten, die aus aktiver Arbeit was für den Erhalt ihrer Erwerbsfähigkeit tun wollen ... die kommen in die Schublade "brave Arbeitnehmer", die sich darum kümmern weiter fleißig arbeiten zu können = keine Gefahr für die Erwerbsfähigkeit und EM-Rentenbegehren ...


Diese Unterschiede im Umgang mit den Reha-Teilnehmern sind mir schon 2008 aufgefallen, "unterste Schublade" waren die Empfänger von Hartz 4, denen wurden auch damals schon höchstens 4 Wochen psychosomatische Reha bewilligt, ich bekam noch 6 Wochen, war ja auch noch im Arbeitsverhältnis, aber ausgesteuert und nicht wirklich überzeugt davon sehr bald wieder arbeiten zu können ... also auf jeden Fall schon ein starkes "Rentenbegehren" zeigte ... (dabei habe ich den Antrag erst gut 1 Jahr später wirklich gestellt

Aus der Reha wurde ich dann Vollzeit Erwerbsfähig (6 und mehr Stunden am allgemeinen Arbeitsmarkt) entlassen, "nur" meine vorhandene Tätigkeit sollte ich nicht wieder aufnehmen, daher AU-Entlassung auf unbestimmte Zeit, sonst hätte ich nach der Reha sofort an meinen Arbeitsplatz zurück kehren müssen ... dieser Reha-Bericht hatte dann natürlich auch noch seine Auswirkungen auf den späteren EM-Renten-Antrag ... ich brauchte keine EM-Rente, ich brauchte nur "andere Arbeit" ...



Dann gab es noch die besonderen "Lieblinge", die haben die Reha als "Zusatz-Urlaub" richtig genießen können, bekamen mehr entspannende Anwendungen als die anderen (das war für mich schon "zu teuer") und die konnten natürlich auch nicht verstehen, warum ich (und andere ernsthaft Kranke) das nicht alles so toll gefunden haben ... man muss eben auch bereit sein "die Klinik-Angebote anzunehmen"

Es war schon ein Fehler das ehrlich zu sagen, als man mich gefragt hat, was ich mir von dieser Reha so "erwarte" ... die Wahrheit will man in diesen DRV-Kliniken meist nicht wirklich hören, es mag auch da andere Erfahrungen geben, aber ich hätte auf diese 1. Reha-Erfahrung mit Ü 50 auch gut verzichten können ...
Richte dich also nach deinem Empfinden und nicht danach "was Andere" dann von dir halten könnten ... auch die EM-Rente kann noch ein schwieriger Weg werden aber wenn du selbst (und deine Ärzte) eine Reha (zumindest aktuell) nicht für sinnvoll halten ist es auch kein Weg eine Reha zu beantragen, die man dann gar nicht antreten kann oder will ...


Liebe Grüße von der Doppeloma

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Re: Rehaantrag
Hallo hella,
Weshalb " traust " Du Dich nicht einen EMR-Antrag zu stellen ?
Hast Du " Angst " vor dem ganzen Prozedere ?
Angst vor einer Ablehnung - welche beim 1. Antrag ja NORMAL ist ( in den überwiegenden Fällen lehnt die DRV erstmal ab... alles weitere geht dann seinen Gang mit Wiederspruch usw...)
Denkst Du Deine Diagnosen bzw Deine Einschränkungen sind nicht aussagekräftig genug...
Oder möchtest Du wieder Fit und Belastbar für Deine " Tätigkeit " werden und siehst eine Reha als hilfreich...
- mir hatte damals die Schmerzklinik den " EMR-Begehr - Stempel " aufgedrückt,
nachdem ich geäussert hatte ( war damals noch Arbeitsfähig ) sollte sich mein AZ weiterhin verschlechtern, so wäre ich wohl gezwungen die EMR zu beantragen..
Paar Jahre später war es dann auch soweit ....
Aber es gilt ja stets der Grundsatz : Reha vor Rente !
Bei einer attestierten Rehaunfähigkeit welche Dein beh Arzt festgestellt hat - welche Fachrichtung von Mediziner hat Dir die " Reha Unfähigkeit "attestiert ?
Vermutlich bleibt Dir LEIDER nur abzuwarten wie die DRV reagiert - Umwandlung eines Rehaantrages in EMR-Antrag ist ja durchaus ne Möglichkeit !
Oder Du erhälst einen GA-Termin welcher die Rehafähigkeit nochmals prüft...
Liebe Grüsse
Engelchen 22
hella hat geschrieben: Gleich Rente zu beantragen, traue ich mich nicht.

Hast Du " Angst " vor dem ganzen Prozedere ?
Angst vor einer Ablehnung - welche beim 1. Antrag ja NORMAL ist ( in den überwiegenden Fällen lehnt die DRV erstmal ab... alles weitere geht dann seinen Gang mit Wiederspruch usw...)
Denkst Du Deine Diagnosen bzw Deine Einschränkungen sind nicht aussagekräftig genug...
Oder möchtest Du wieder Fit und Belastbar für Deine " Tätigkeit " werden und siehst eine Reha als hilfreich...
Wenn Du nicht als Rehafähig eingeschätzt bist - wie siehst Du Deine Belastbarkeit denn selbst... Würdest Du aus Deiner Sicht eine Reha denn absolvieren können... ?hella hat geschrieben:Rehafähigkeit verneint der Arzt, jedenfalls war das seine letzte Aussage dazu.
Da muss man gar keine Angst vor haben -das unterstellt die DRV samt GA ziemlich gerne den Antragstellernhella hat geschrieben: Ich habe Angst, dass man mich sonst als Rentenbegehrer in die Schublade packt.

nachdem ich geäussert hatte ( war damals noch Arbeitsfähig ) sollte sich mein AZ weiterhin verschlechtern, so wäre ich wohl gezwungen die EMR zu beantragen..
Paar Jahre später war es dann auch soweit ....
mit dem heutigen Wissen welches ich inzwischen ( unfreiwillig ) erwarb - sehe ich das genauso...Vrori hat geschrieben:Wenn ich persönlich eine REHA-Unfähigkeit bescheinigt bekommen hätte, hätte ich einen Rentenantrag gestellt.
Aber es gilt ja stets der Grundsatz : Reha vor Rente !
Bei einer attestierten Rehaunfähigkeit welche Dein beh Arzt festgestellt hat - welche Fachrichtung von Mediziner hat Dir die " Reha Unfähigkeit "attestiert ?
Vermutlich bleibt Dir LEIDER nur abzuwarten wie die DRV reagiert - Umwandlung eines Rehaantrages in EMR-Antrag ist ja durchaus ne Möglichkeit !
Oder Du erhälst einen GA-Termin welcher die Rehafähigkeit nochmals prüft...
Liebe Grüsse
Engelchen 22
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Jeder Mensch braucht einen Engel...
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Re: Rehaantrag
Hallo,
da hier schon einige Beiträge gepostet wurden -
der erneute Post in der Rubrik " RENTENantrag " erstellt wurde
gehts hier viewtopic.php?f=21&t=5595 bitte weiter.
Grüsse
Engelchen 22
da hier schon einige Beiträge gepostet wurden -
der erneute Post in der Rubrik " RENTENantrag " erstellt wurde
gehts hier viewtopic.php?f=21&t=5595 bitte weiter.
Grüsse
Engelchen 22
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