laufender Rentenantrag - berufliche Reha beantragen?

Unterlagen, Fragen und alles zur Rentenbeantragung.
FreeNine
Beiträge: 21
Registriert: Mi 30. Jan 2013, 18:30
Hat sich bedankt: 13 Mal
Danksagung erhalten: 12 Mal

Re: laufender Rentenantrag - berufliche Reha beantragen?

Ungelesener Beitrag von FreeNine » Mo 4. Apr 2016, 09:09

Hallo Agnes,
(jetzt hätte ich dich doch glatt mit der Doppeloma verwechselt) :aha:

... Unsere Beiträge haben sich überschnitten.
Zur Reha und deiner Meinung werde ich auch noch mal antworten (meine morgige Aufgabe!). Das war zu der Zeit alles etwas undurchsichtig ... Und ging m.E. auch gar nicht anders? Das hatte die DRV gekonnt terminiert!

Danke auch Dir und LG FreeNine

Benutzeravatar
Engelchen22
Global-Mod
Beiträge: 6906
Registriert: Mi 7. Jul 2010, 16:09
Hat sich bedankt: 1765 Mal
Danksagung erhalten: 2007 Mal

Re: laufender Rentenantrag - berufliche Reha beantragen?

Ungelesener Beitrag von Engelchen22 » Mo 4. Apr 2016, 16:04

Hallo FreeNine,

Dein EMR Antrag liegt am LSG- da macht doch eine berufl. Reha oder gar ein erneuter Arbeitsversuch keinerlei Sinn. :nein: :Sturkopf:
Zumal Du ja auch berichtest, dass sich Dein Gesundheitszustand verschlechtert hat ect...
Meine Vorschreiber haben Dir ja schon umfangreich geantwortet :jaa: – daran würde ich mich „ halten „.. :ic_up: :aha:

FreeNine hat geschrieben:Mein Erwerbsminderungsrentenantrag läuft seit 2011. Mittlerweile in zweiter Instanz in Berufung vorm LSG.
Sehr lange Zeit – dass das zermürbt ist verständlich... :Ohnmacht: Aber man hat kaum eine andere Wahl.. :keule:
Ich wünsche Dir sehr, dass das LSG bald zu einer hoffentlich positiven Entscheidung kommt.
FreeNine hat geschrieben:Ich habe den GdB erst im vergangenen Jahr beantragt (genau vor einem Jahr). Hintergrund war, mir war bewußt, das auch das eine harte Nuss wird.
Im Januar kam der Bescheid mit 30%. Natürlich keine Borreliose berücksichtigt.
… ich hatte bei meiner GdB – Antragstellung auch schon mit der Borrelioseerkrankung zu tuen,
mir wurde und wird diese sicherlich auch nicht anerkannt. :Verwirrt: Dafür hat man mir die „ Somatosierungsstörung „ berücksichtigt... :teufel: Das VA erkennt eine Borrelioseerkrankung nur äusserst selten an....
FreeNine hat geschrieben:Habe hier gerade mal in andere Beiträge geschaut und gesehen, das es wohl noch einige mit Borreliose hier gibt! Also ich bin nun mittlerweile 5 Jahre genau deshalb zu Hause. Da die Erkrankung aber ebend nicht anerkannt wird (oder ganz selten) und mir das durch SHG und Forum reichlich bekannt ist, habe ich einige Schritte andersherum gemacht.
…. ja leider gibt es viel zu viele Borreliose und Co erkrankte Menschen.... Das tückische und gemeine ist, dass diese Erkrankung viel zu wenig Beachtung und Anerkenntnis findet – obwohl dies ja für die Mediziner eine sehr sehr luckrative Erkrankung ist...
Aber es ist auch lohnenswert, dass es viele Chroniker gibt.... die von Arzt zu Arzt rennen und um Hilfe, Diagnostik und Therapie kämpfen... :schlecht:

Meine Borreliose samt div. Co-Erregern und auch Viren-Beteiligung liegt nun schon 9 Jahre zurück
und ich hätte es selbst nie für möglich gehalten, wie heimtückisch, kraftraubend, gemein und finanziell zerstörend diese Krankheit ist.... Sie nimmt nicht das Leben, wohl aber die Lebensqualität....
FreeNine hat geschrieben:Nach der OP habe ich mich nie wieder erholt und die Borreliose scheint damit auch so richtig Fußgefasst zu haben. Die Müdigkeitsprobleme haben sich verstärkt. Diverse schubweise Muskel- und Gelenkbeschwerden
ja eine OP und vor allem die Narkose kann eine bestehende Borreliose verstärken oder erst wieder „ aufflammen „ lassen... die chronifiziert sich dann erst so richtig.
Schwächt das IS ( Immunsystem ) und " Feierabend ist "...
FreeNine hat geschrieben:Eine ärzteodyssee in der allergrößten Variante begann. Am Jahresende stellte die Uni dann auf Grund der Antikörper und Klinik die Borreliose fest (Zeckenkontakte hatte ich erinnerlich vor 2000) -also eine alte Sache nie erkannt! Ich erhielt 4 Wochen Antibiotika, die anfang 2009 anschlug
was bleibt uns auch anderes übrig als unzählige Ärzte aufzusuchen, in der Hoffnung endlich adäquate Hilfe, Unterstützung, Diagnostik und Therapie zu erhalten ???
Zudem ja die Ärzte es selbst sind, die ein „ weiterschicken „ des Patienten veranlassen – nur damit der Patient das Buget nicht belastet......
Hattest Du auch ein EM ( Wanderröte ?) Tja mit den 4 Wochen AB, warst auch Du leider zu kurz therapiert, dann kommt es noch aufs „ richtige AB „ an.... sicherlich bleiben deine Symptome oder verstärkten sich sogar und wenn man Glück hatte, wurde noch ein weiteres AB angesetzt... und das war es dann aber auch schon.....

Hast Du denn auch Co-Infektionen ?

Bakterien und Viren können SEHR krank machen.... es ist einfach unglaublich, dass die HILFE ausbleibt !
Durch das angeschlagene/schwache IS werden oft Viren reaktiviert zb EBV, CMV, HSV ( Herpes S. V ) Coxsackie V uvm....

Auch ich habe aktuell ( vielleicht hast Du es ja mitverfolgt ) ua mit HSV-Viren ect zu tuen.... welche laut Facharzt therapiebedürftig wäre...... und welche mir
im Mom noch zusätzliche gesundheitliche Probleme bereitet... Mein Internist hat eine Abklärung veranlasst,was der Auslöser meiner Viren so in enorme Titerhöhe anstiegen lies
bin schon sehr auf die Ergebnisse gespannt bzw ob man die Ursache der ( hohen ) HSV-Titer findet... :keule:
FreeNIne hat geschrieben:man bestätigte die Borreliose und ein 2004 ( ohne Ursache aber zu spät und damit ) nicht mehr reparabler kompletter Linksschenkelblock am Herz wurde der Borreliose zugeordnet. Da ich gleich nach der Reha wieder einen Termin in der Uni hatte, empfohl man die Borreliose dort weiterzubehandeln. Leider wußte ich zu dieser Zeit noch nicht, was Borreliose bzw. Behandlung einer chronischen Borreliose bedeutet.
….. da hätte man Dich weiterhin therapieren müssen mit verschiedenen AB´s und ausreichend lange... aber sicher wollte die Uni-Klinik nichts von einer Borreliose und Co wissen...
Mir hat man 2008 auch zahlreiche Diagnosen angedeihen lassen wollen, von MS bis Fibromyalgie
usw.... nur eben keine Borreliose obwohl die Diagnostik „ glasklar „ war.... Sogar Titer – Werte hat man wohl absichtlich als negativ aufgeführt – obwohl diese hoch positiv waren...

FreeNIne hat geschrieben: Die Uni kontrollierte nur noch die Titer.
Und Deine Symptome fanden keinerlei Beachtung ??? Ich habe inzwischen gelernt, dass die Symptome viel wichtiger sind, als irgendwelche Laborbefunde, welche ja auch von Labor zu Labor stark varieren können.
FreeNine hat geschrieben: Im Sommer schlug mir dann der Prof. eine Differenzialdiagnose in der Rheumatologie vor.

Ich vermute mal, dass Deine Rheumawerte negativ waren ??
FreeNine hat geschrieben:Damit steht man als Simulant da, und bekommt keine Weiterbehandlung.


Ich habe dann einen Antrag bei der Kasse gestellt um die Kostenübernahme einer komplexen Behandlung der Borreliose zu erhalten. Wie das abgelaufen ist, brauche ich wohl nicht zu erzählen...
.... Glassklare Ablehnung :schimpfen: - ich hatte das auf Anraten einer Borrelioseambulanz auch versucht und bin natürlich gescheitert. :traurig:
Gelänge nur einem Patienten diese Kostenübernahme - so hätten die Kassen ein ganz grosses Problem........ wobei es schon Ausnahmen gibt, Patienten die Erstattungen erhalten - es kommt auch viel auf die KK an.....


Bist Du bei einem Spezi ( fachkundigen Dr für Borreliose/Infektionen ) in Behandlung.
Hast Du positive Borrelien Titer ? Evlt auch den VlSE positiv ? Positive Banden im Serum ?
Eine LP machen lassen ( im Chron. Stadium nicht bzw nur zu 15 % Aussagefähig, kann man sich sparen )
Abklärung auf Co-Erreger
Dunkelfeldmikroskopie ( findet nur wenig Anerkennung bei Ärzten... )

https://www.youtube.com/watch?v=O-mrOCA3sfA

Liebe Grüsse
Engelchen 22
Krank-ohne-Rente.de - gemeinsam sind wir stark - !!!
Der Gesunde hat viele Wünsche, der Kranke nur einen...
Jeder Mensch braucht einen Engel...

FreeNine
Beiträge: 21
Registriert: Mi 30. Jan 2013, 18:30
Hat sich bedankt: 13 Mal
Danksagung erhalten: 12 Mal

Re: laufender Rentenantrag - berufliche Reha beantragen?

Ungelesener Beitrag von FreeNine » Mo 4. Apr 2016, 22:03

Hallo Agnes,
danke für deine Zeilen
agnes hat geschrieben:Du bist bereits seit 2010 nahtlos AU, wenn ich das richtig herausgelesen und interpretiert habe.
ja leider!
verstehe ich es nicht warum du schreibst, dass die bei dir mit den Jahren eingetretenen und von dir erlebten Verschlechterungen des Gesundheitszustands nicht nachweisbar sein sollten :Gruebeln:
Ja wie weise ich Beschwerden nach die ggf. von einer Borreliose kommen, wenn DD einiges abgeklärt wurde und nix gefunden. Wie weise ich eine chron. Erschöpfung nach, Schmerzen, Kognitive Probleme wie z.B. verlangsamte Reaktionen, Fehlreaktionen, Konzentrationsmängel. Ich kann das alles erzählen, der Arzt versteht es auch, aber halt Nachweise gibt es sowenig? :schlecht:
Weiterhin tut jeder Arzt nur seinen Fachbereich sehen.
Die eine Hausärztin wurde laut, weil sie überfordert war. Die habe ich damals stehenlassen und nur noch meine Rezepte geholt.
Jetzt habe ich einen HA, der mich unterstützt.
Obwohl sie dir attestierten, dass nur noch eine unter 3 stündige Leistungsfähigkeit aus ihrer Sicht besteht, werden eher die "gutachterlichen" Feststellungen als objektive Gutachten gewertet und diese Aussagen deiner Ärzte dabei immer aufs Neue entkräftet und überstimmt, wenn die gutachterlichen Feststellungen eine volle Arbeitsfähigkeit bescheinigen oder, wie auch in deinem Klinikbericht abschließend herauslesbar, man eine stufenweise Wiedereingliederung von zunächst 3-4 Std. als zumutbar erachtet.
Teil eins stimmt. So läuft es ab.

Der Klinikbericht lässt sich ein Türchen offen, indem sie geschrieben haben, "Mit vielen Pausen" - das bei 3-4 Stunden sind dann wohl keine 3-4 Stunden im Stück. Übrigends haben Sie auch meine Gehstrecke getestet und die ist viel geringer als 2 km in der halben Stunde. Allerdings geht es im Text unter. - Ist mir jetzt erst aufgefallen.
Diese Nachweise eindeutig anhand von fortlaufenden Diagnostikreihen, fachärztlichen Befundberichten, Medikamenten- und Therapieaufzeichnungen ... sprich, eine über Jahre ärztlich/klinisch gesammelte Dokumentation vorlegen zu können, wäre wichtig und von deinen behandelnden Ärzten nachweislich gut gewesen, es so der DRV und dem SG zum Nachweis vorlegen zu können.
Also auch andere Arztbefunde waren detailliert. Aber die kamen alle nicht zur Sprache!
Ich hätte sicher die Rehaablehnung in der Form so nicht hingenommen, zumal wenn bereits ambulante Maßnahmen erfolgt sind, die über Jahre zu keinem ausreichenden Erfolg führten.
Wie oben schon mal geschrieben, lief der Rentenantrag schon vorm Rehaantrag. Vom Rehaantrag wußte ich im Prinzip nur durch einen 2-Zeiler. - Einer Eingangsbestätigung. Ich habe damals erst mal geforscht, wo dieser Antrag herkam, denn von mir oder meinem Arzt war er ja nicht...

Im Februar 13 erhielt ich den Widerspruchsbescheid nach der erfolgreichen Kanrnevalssaison (So - Auskunft der DRV) Ich wußte nämlich das der Antrag in der zentralen Widerspruchsstelle bearbeitet wurde und kannte den Termin der Bescheidung - und es kam kein Bescheid.
Hintergrund war das Auslaufen meines ALG1, was mir etwas Sorgen bereitete. Zufällig kam der Widerspruchsbescheid genau mit dem Auslauf des ALG1. Somit musste ich, um weiter eine finanzielle Unterstützung zu erhalten, ALG2 beantragen um weiter nahtlos versorgt zu sein. Dies ist wieder nur möglich mit einer Weiterführung des Rentenbegehrens. Also hies es Klage einzulegen gegen den Widerspruchsbescheid. Frist 4 Wochen. Genau nach dieser Frist kam die Ablehnung des Rehaantrages mit ähnlicher Begründung wie bei dem Rentenantrag. --- Sehr viele Zufälle oder Zermürbungstaktik?

Also ging es meines Erachtens gar nicht anders? Vieleicht haben wir auch was falsch gemacht. Aber irgendwann hat man das Gefühl sich im Kreis zu drehen, vorallem wenn gleich 4 Situationen aufeinandertreffen und man dazu auch nicht fitt ist und sich diesbezüglich auch noch Hilfe holen muss!!!
Gerade weil es heißt "Reha vor Rente" hätte eine Rehamassnahme eine gutachterliche Wertung letztendlich dabei ausgemacht, egal ob diese Reha ambulant oder stationär verlaufen wäre.
Klar wäre es schön gewesen, aber alles zusammen geht halt nicht.
Wie geschrieben, ich hätte die Ablehnung in der Form nicht hingenommen, um damit auch nicht signalisieren zu wollen, dass therapeutisch von zu Hause aus doch noch ganz viel geht und man diese Therapien getrost in seinen Alltag auch noch eingebunden bekommt.
Da das Gutachten des SG eigentlich eine Katastrophe war, habe ich zu jedem Punkt Stellung genommen und alles richtiggestellt.
Es waren 43 Seiten, daran habe ich mit Hilfe über 4 Wochen gesesen. Die Antwort der Gutachterin: " Der Schriftsatz ... umfasst ... 43 Seiten, für dessen Erstellung die Verfasserin einen nicht unerheblichen Aufwand und umfassende Literaturrecherche aufgewendet haben muss.
Es fällt mir schwer, hierin die von der Klägerin berichtete Einschränkung ihrer kognitiven und mentalen Leistungsfähigkeit zu erkennen. Vielmehr kann für die Erstellung eines 43-Seiten-Schriftsztückes ein hohes Energie - und intellektuelles Leistungsniveau vorausgesetzt und angenommen werden."

Das ich nur morgends geschrieben habe, verteilt auf viele Tage, schon eine Vorlage dafür hatte und noch andere Hilfe dazu, ... Was hat Intellegenz eigendlich mit Leistungsfähigkeit zu tun.?

Jedenfalls habe ich u.a. auch die ausgeschöpften Behandlungen alle aufgezählt, da ja keiner danach gefragt hatte.
Die Gutachterin hat nur Teile (die "Guten") meiner Erklärungen aufgezählt, so das sogar richtige Fehler darinn standen von der Aussage her, dass es teils schon so unglaubwürdig herüberkam. Der Rest wurde einfach weggelassen oder gar nicht erfragt! Jedenfalls war das Bild letztendlich nicht meins ....
Ich kann dir für dein Verfahren nur viel Glück wünschen :ic_up: :ic_up: , welches dir bis dato leider noch nicht so wirklich beschieden war :umarm: Gruß agnes
[/quote]
Danke und LG FreeNine :umarm:

Benutzeravatar
k@lle
Administrator
Beiträge: 2599
Registriert: So 10. Jan 2010, 12:16
Hat sich bedankt: 5404 Mal
Danksagung erhalten: 1365 Mal

Re: laufender Rentenantrag - berufliche Reha beantragen?

Ungelesener Beitrag von k@lle » Di 5. Apr 2016, 06:11

Übrigends haben Sie auch meine Gehstrecke getestet und die ist viel geringer als 2 km in der halben Stunde
nach meinen info´s wird das anders bemessen...und zwar sind es 500m in ca.20 Min (auch mit Hilfsmitteln)
auch kann diese Strecke als mehrmals Täglich hinterfragt werden.

gerne kannst du zu diesem Thema mal im Forum stöbern

search.php?keywords=wegf%C3%A4higkeit
Geduld bedeutet nicht, sich alles gefallen zu lassen.
Verständnis bedeutet nicht, alles zu billigen

(DalaiLama )

FreeNine
Beiträge: 21
Registriert: Mi 30. Jan 2013, 18:30
Hat sich bedankt: 13 Mal
Danksagung erhalten: 12 Mal

Re: laufender Rentenantrag - berufliche Reha beantragen?

Ungelesener Beitrag von FreeNine » Di 5. Apr 2016, 06:14

Hallo k@lle,
du hast Recht mit der Angabe bei der DRV. Meine Angabe war aus dem GdB-Merkblatt! :Laber:
nach meinen info´s wird das anders bemessen...und zwar sind es 500m in ca.20 Min (auch mit Hilfsmitteln)
auch kann diese Strecke als mehrmals Täglich hinterfragt werden.
hier beschreibt die DRV genau "die eingeschränkte Wegefähigkeit":
http://www.deutsche-rentenversicherung- ... 6_43R3.1.1

Und hier das Merkblatt nach SGB IX:
Die Merkzeichen haben folgende Bedeutung:
G: In seiner Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtig (erheblich gehbehindert) ist, wer infolge einer Einschränkung des Gehvermögens, nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten oder nicht ohne Gefahren für sich oder andere Wegstrecken im Ortsverkehr zurückzulegen vermag, die üblicherweise noch zu Fuß zurückgelegt werden(ca. 2 km in etwa 1/2 Std).
aus http://www.einfach-teilhaben.de/SharedD ... cationFile
oder:
http://www.behindertenbeauftragter.brem ... chwerbehin...

Das war meine Quelle!
Danke für den Hinweis - Diese Kleinigkeiten immer! :Ohnmacht:

Jedenfalls wurde eine 10-m-Strecke mit spontanen Tempo mit 3,55km/h, forciertes Gehen mit 5,46 km/h, und ein 6-min-Gehtest mit 293 m = 2,93 km/h bei mir getestet. Zitat: "Das Gehtempo war damit deutlich vermindert einzuschätzen."

Getestet wurde es morgends. Wäre es am Nachmittag getestet wurden, wäre ich gekrochen, wie eine Schnecke. Also wenn man dann den Gehtest auf 20 min verlängert, vermindert sich das Tempo enorm. Das 4x am Tag schaffe ich auf alle Fälle nur an guten Tagen. D.h. ich müsste ggf. auf Arbeit übernachten?! --> Ist alles eine Auslegungs und Begründungssache! Jeder wie er es braucht! :muede:
LG

agnes
Gesperrt
Beiträge: 1720
Registriert: Do 30. Jan 2014, 18:50
Hat sich bedankt: 516 Mal
Danksagung erhalten: 1658 Mal

Re: laufender Rentenantrag - berufliche Reha beantragen?

Ungelesener Beitrag von agnes » Di 5. Apr 2016, 08:19

Hallo FreeNine

Weshalb und warum es sich bei dir und deiner Rentensache so schwierig gestaltet, wird uns allen bestimmt niemals klar sehen lassen.

Mir persönlich wurde die EMR auch nicht in den Schoß gelegt, wie auch vielen anderen aus dem Forum zuvor und nach meinem Erlebtem.

Du schilderst von zeitlich über Jahre unterschiedlich und wiederkehrenden Untersuchungsreihen, von DD und Dokumentationen, von Gutachten usw., sodass, wie auch in jedem "persönlichen Fall" aus dem Forum, über Jahre der Verlauf an Befunderhebungen und fortlaufenden Statusnachweisen über deinen Gesundheitszustand somit auch bei dir vorlag und nachweislich (gutachterlich) ausgewertet werden konnte.

Mehr, als den gesundheitlichen Status zu erheben und diese Befunderhebungen ständig fortlaufend dokumentieren zu lassen, lag auch mir in meinem Verfahren nicht vor.

Therapie- und Medikamentennachweise wurden gleichsam bei der Begutachtung hinzugezogen, sodass sich ein gutachterliches Gesamtbild ergeben konnte, als das Sozialgericht die Klageschrift erhielt und sich von ihrem eigens bestelltem SG-Gutachter das alles noch einmal gutachterlich auswerten ließ.

Auch ich habe, nach erster Ablehnung meines Rentenantrags, den Widerspruch dazu persönlich verfasst und mich insgesamt kurz aber faktisch angemessen gehalten, sodass mein Widerspruch vom Widerspruchsausschuss auch gelesen und erfasst werden konnte und man ihn nicht, ob der Fülle, nur überflog oder sich im Kreise drehend wiederfand, da viele Passagen, die ich darin aufführte, sich hätten wiederholen können.

Gleichfalls war mir genau das bewusst, was man dir bei deiner umfangreichen Widerspruchsausführung anschließend unterstellte,
Da das Gutachten des SG eigentlich eine Katastrophe war, habe ich zu jedem Punkt Stellung genommen und alles richtiggestellt.
Es waren 43 Seiten, daran habe ich mit Hilfe über 4 Wochen gesesen. Die Antwort der Gutachterin: " Der Schriftsatz ... umfasst ... 43 Seiten, für dessen Erstellung die Verfasserin einen nicht unerheblichen Aufwand und umfassende Literaturrecherche aufgewendet haben muss.
Es fällt mir schwer, hierin die von der Klägerin berichtete Einschränkung ihrer kognitiven und mentalen Leistungsfähigkeit zu erkennen. Vielmehr kann für die Erstellung eines 43-Seiten-Schriftsztückes ein hohes Energie - und intellektuelles Leistungsniveau vorausgesetzt und angenommen werden."
Das ich nur morgends geschrieben habe, verteilt auf viele Tage, schon eine Vorlage dafür hatte und noch andere Hilfe dazu, ... Was hat Intellegenz eigendlich mit Leistungsfähigkeit zu tun.?
nämlich, dass weniger, wie so oft im Leben, doch manchmal mehr zu sein scheint! :jaa:

Eine gutachterliche Unterstellung, rein nach Aktendurchsicht und dem Lesen meines Widerspruchs, wollte ich nicht riskieren und da man genau weiß, dass Gutachter nach dem Strohhalm greifen, den man ihnen hinhält, um einem nachzuweisen, dass man gar nicht so viele Alltagsbewältigungsprobleme aufgrund seiner körperlichen oder seelischen Gebrechen hat, habe ich mich in meinem Widerspruchsschreiben rein faktisch knapp den Widerspruch begründend auf beweisende Aussagen aus Befunde und Vorgutachten bezogen und Passagen als Quellenangaben aus selbigen zum schnellen Nachlesen/Nachvollziehen hineinkopiert.

Eine ausführlichere Dokumentationsauflistung sollte später anwaltlich erfolgen, nachdem mir ein leitender DRV-Mitarbeiter bereits telefonisch signalisierte, dass er meinen Widerspruch von vornherein gedenkt abzulehnen.

Ich habe somit nur dem Genüge getan, um den vorschriftsmäßigen Rechtsweg anschließend bestreiten zu können, da erst bei Klage meine Rechtsschutzversicherung auch griff.

Ich möchte jetzt nicht so verstanden werden, dass ich der Ablehnung nur kurz widersprochen habe und gut war.

Nein, mein Widerspruchsschreiben beinhaltete auch acht Seiten, jedoch faktisch knapp gehalten und nicht ausschweifend von mir noch einmal im Einzelnen umschrieben, was es anhand von 16 hinzuziehenden Vorgutachten aus meiner Sicht durch die DRV auszuwerten und zu würdigen galt.

Mein RA bezog sich in seiner anschließenden Klageschrift unumwunden auf mein Widerspruchsschreiben, um in seiner Klagebegründung die einzelnen Passagen detaillierter noch zu erörtern.

Schade eigentlich, dass du dir mit deiner Mühe, alles genauestens im Widerspruch darlegen zu wollen, damit ein "Ei" ins berühmte Kuckucksnest gelegt hast und der Richter demnach dem katastrophalem SG-Gutachter abschließend gefolgt ist.

Doch was sollte der Richter anderes tun? Dazu wurde der Gutachter von ihm ja bestellt, um ihn in seiner Urteilsfindung beratend zur Seite zu stehen. :Gruebeln:

Wie schwierig es sich gestaltet, gewisse Untersuchungsergebnisse dem Krankheitsbild zuzuordnen, ist mir gleichfalls ausreichend bekannt und doch finde ich es überaus wichtig, diese, und auch therapieaussagende Dokumentationen, nahtlos herbeizuführen und zu sammeln, um ein Gesamtbild an Informationen zur gesundheitlichen Entwicklung auch bezugnehmend vorlegen zu können.

Auch wenn gutachterlich u.U. dann von einem "diffusem" Krankheitsverlauf gesprochen wird, so muss auch ein Gutachter einsehen, dass sich ein Krankheitsbild, durch verschiedene Einflüsse, verändert oder diffus darstellt und nicht immer lehrbuchmäßig verläuft und/oder nachvollziehbar für Ärzte sich darstellt.

Als betroffener und zu begutachtender Patient muss ich jedoch meine Glaubhaftigkeit behalten können, meinen Krankenstatus bis ins Detail zu eröffnen, indem ich meine Krankenunterlagen lückenlos vorlege, die ja zeitliche Aufzeichnungen beinhalten und ausgewertet werden können.

Wenn den Ärzten/Gutachtern dazu der Blick und die Einsicht fehlt, einen progredientem Zusammenhang und Verlauf zu erkennen, ist man allerdings machtlos ausgeliefert und kann nur versuchen Fachärzte zu finden, die dem mächtig genug sind.

Ich kann dir nur viel Glück wünschen :ic_up: :ic_up: agnes
Der Dumme spricht, ohne vorher zu denken.
Der Kluge denkt, bevor er spricht.
Aber nur der Weise weiß, wann er besser schweigen sollte.
(Günter Leitenbauer)

Ich gebe mit meinen Beiträgen lediglich meine persönlichen Erfahrungen weiter. Sie gelten nicht als Rechtsberatung.

Hier geht es zu meinem alten Thread: viewtopic.php?f=6&t=5468

FreeNine
Beiträge: 21
Registriert: Mi 30. Jan 2013, 18:30
Hat sich bedankt: 13 Mal
Danksagung erhalten: 12 Mal

Re: laufender Rentenantrag - berufliche Reha beantragen?

Ungelesener Beitrag von FreeNine » Di 5. Apr 2016, 13:39

Hallo Agnes und (Engelchen22),

ich glaube , da ist etwas falsch rübergekommen. Aber es ist auch schwer 5 lange Jahre in kurzen Absätzen einem anderen zu beschreiben.
Und jeder Fall ist anders und man kann wohl keinen vergleichen. Wenn dann nur einzene Schritte. Natürlich ist mir bewußt, das da jeder seinen eigenen Weg gehen muss.
Das es kein kurzer Weg wird, war mir von Anfang an klar.
Gleichfalls war mir genau das bewusst, was man dir bei deiner umfangreichen Widerspruchsausführung anschließend unterstellte,
nämlich, dass weniger, wie so oft im Leben, doch manchmal mehr zu sein scheint! :jaa:

Eine gutachterliche Unterstellung, rein nach Aktendurchsicht und dem Lesen meines Widerspruchs, wollte ich nicht riskieren und da man genau weiß, dass Gutachter nach dem Strohhalm greifen, den man ihnen hinhält, um einem nachzuweisen, dass man gar nicht so viele Alltagsbewältigungsprobleme aufgrund seiner körperlichen oder seelischen Gebrechen hat, habe ich mich in meinem Widerspruchsschreiben rein faktisch knapp den Widerspruch begründend auf beweisende Aussagen aus Befunde und Vorgutachten bezogen und Passagen als Quellenangaben aus selbigen zum schnellen Nachlesen/Nachvollziehen hineinkopiert.
Es war keine Widerspruchsausführung sondern eine Stellungnahme (inkl. Richtigstellung von Fakten) auf das letzte vom SG beauftragte Gutachten.

Alle Schreiben mit der DRV und später dem SG waren kurz und knapp mit den wesentlichen Fakten. Formuliert durch meinen Bekannten und übersichtlich dargestelllt! Meist 1-2 Seiten, so dass der Richter etc. nur das wesentliche vor Augen zusammengesfasst bekommt. Allerdings wurden alle meine Arztbefunde, sowie ein Gutachten des MDK und der AfA kaum bzw. nicht beachtet, obwohl die Gutachten Bestandteil und Anlage der Klage waren.

Es wurde fast nur aus den Gutachten der DRV zitiert bzw. deren Beschreibung gefolgt. Zuletzt folgte das Gutachten des SG.
Jedenfalls wurde das Gutachten mir vom SG zur Kenntnis zugeschickt und ich um Mittelung gebeten, ob ich nach ebend dieser aktuellen Begutachtung die Klage zurücknehme. Weitere Ermittlungen wären nicht beabsichtigt. Es sei mit Klageabweisung zu rechnen, da das Gericht eben diesem Gutachten folgen werde. Im Gutachten fand ich 2 Zitate aus Stellungnahmen der DRV, die ich nicht zugesendet bekommen hatte, was auch sehr misteriös war? Diese habe ich mir noch zuschicken lassen und mitgeteilt, das ich Stellung nehmen werde und um eine Fristverlängerung gebeten.

Also blieb meiner Meinung nach nur noch die Möglichkeit eine "ausführliche" Gegenstellungnahme zu geben. Alles oder nichts? Ein Versuch war es wert.
Die 43 Seiten waren jedoch übersichtlich gegliedert je nach Fragestellung. Also wahrscheinlich die Arbeit, die ggf. ein Rechtsbeistand, Rentenberater ect. vollführt hätte. - Übrigends hatte ich die Vorlage von einem Mitglied einer SHG erhalten, das damit genau seinen Widerspruch bei der Rente begründet hatte und darauf die EM-Rente bewilligt wurde. (Auch mein Alter inetwa)
(Es liegt bestimmt auch viel an dem Bearbeiter an den man gerät, genauso wie der Gutachter.)

Also mehr kann man eigentlich nicht tun.

Da ihr mir alle so nett geantwortet habt, wollte ich Euch natürlich auch nicht meinen Weg vorenthlten, obwohl mir das Schreiben nicht leicht fällt.


Hallo Engelchen22,
ich hatte hier irgendwie ein Problem mit den Antworten.
Jedesmal wenn ich im Anschluss eine zweite Antwort schreibe, ist sie weg bzw. ich kann nicht zitieren?! (Vieleicht stelle ich mich auch noch zu blöd an. :Ohnmacht:, denn jedes Forum ist etwas anders aufgebaut)

Danke auch für Deine Antwort mit den vielen Fragen .
Durch Amethyst hier aus dem Forum wurde ich bei OnLyme im Forum zur Kenntnis gesetzt, das es das Forum KoR gibt. :applaus:
Kennst du das Forum von OnLyme? Oder bist du da ggf. auch unterwegs?

Ich werde dir heute oder morgen auch noch etwas ausführlicher antworten.

Euch viele liebe Grüße
FreeNine

Benutzeravatar
Engelchen22
Global-Mod
Beiträge: 6906
Registriert: Mi 7. Jul 2010, 16:09
Hat sich bedankt: 1765 Mal
Danksagung erhalten: 2007 Mal

Re: laufender Rentenantrag - berufliche Reha beantragen?

Ungelesener Beitrag von Engelchen22 » Di 5. Apr 2016, 16:28

Hallo FreeNIne,

FreeNine hat geschrieben:ich hatte hier irgendwie ein Problem mit den Antworten.
Jedesmal wenn ich im Anschluss eine zweite Antwort schreibe, ist sie weg bzw. ich kann nicht zitieren?! (Vieleicht stelle ich mich auch noch zu blöd an. :Ohnmacht:, denn jedes Forum ist etwas anders aufgebaut)
Am besten zu tippst Deinen Text, vor allem wenn dieser länger ist, in einem " Schreibprogramm " und kopierst diesen dann hier ins Forum, dann geht nix verloren. :icon_e_wink:

Zum Thema zitieren, guckst Du bitte hier viewforum.php?f=45 kannst Du üben, wenn Du möchtest..
Das Zitieren wurde dort auch schon mal erklärt...
FreeNine hat geschrieben:Danke auch für Deine Antwort mit den vielen Fragen .
Gerne :jaa: Jaaa ich weiss, sehr viele Fragen...
Ich hatte noch vergessen, Dich zu fragen ob Du evlt einen ( positiven ) Borrelien - LTT hast.... dafür gibt es ein gutes Labor ( nenne ich Dir gerne per PN ).
Der LTT ist leider nicht ganz " günstig " - ist aber vom Messergebnis her sensibler..... ob Borrelien aktiv sind.... leider Schulmedizinisch nicht anerkannt !
FreeNine hat geschrieben:Durch Amethyst hier aus dem Forum wurde ich bei OnLyme im Forum zur Kenntnis gesetzt, das es das Forum KoR gibt. :applaus:
:ic_up:
FreeNine hat geschrieben:Kennst du das Forum von OnLyme? Oder bist du da ggf. auch unterwegs?
Aber na klar doch, das ehem. Borreliose-Forum war mein 1. Forum in welchem ich mich krankheitsbedingt informieren und austauschen musste..... :fluestern:
" Unterwegs " bin ich dort im Moment ehr passiv - ich halte mich mehr hier bei K-o-R auf ! :grinser:
FreeNine hat geschrieben:Ich werde dir heute oder morgen auch noch etwas ausführlicher antworten.
Danke schön schon mal. Aber bitte mache Dir diesbezüglich keinen Stress !


Liebe Grüsse
Engelchen 22
Krank-ohne-Rente.de - gemeinsam sind wir stark - !!!
Der Gesunde hat viele Wünsche, der Kranke nur einen...
Jeder Mensch braucht einen Engel...

FreeNine
Beiträge: 21
Registriert: Mi 30. Jan 2013, 18:30
Hat sich bedankt: 13 Mal
Danksagung erhalten: 12 Mal

Re: laufender Rentenantrag - berufliche Reha beantragen?

Ungelesener Beitrag von FreeNine » Fr 22. Apr 2016, 21:52

Hallo Engelchen,
habe die Antwort nicht vergessen. Aber zur Zeit weis ich nicht, wo ich zuerst beginnen soll.
Also die Antwort kommt noch. Sie läuft ja nicht davon. :icon_e_wink:

Zur Zeit bin ich parallel organisatorisch mit in zwei Mai-Borreliose-Protest-Aktionen eingebunden
und aktiv habe ich in einer Flyergruppe (Erstellung) mitgearbeitet.
Das schlaucht alles mächtig und raubt Zeit.

Die berufliche Reha hat sich gedanklich erstmal erledigt! :Bussi:
LG euch allen

FreeNine
Beiträge: 21
Registriert: Mi 30. Jan 2013, 18:30
Hat sich bedankt: 13 Mal
Danksagung erhalten: 12 Mal

Re: laufender Rentenantrag - berufliche Reha beantragen?

Ungelesener Beitrag von FreeNine » Sa 1. Apr 2017, 23:49

Hallo Engelchen,
Ich sehe gerade, dass du seit fast einem Jahr hier auf eine Antwort wartest :icon_e_wink: bzw. ich dir schreiben wollte, da noch einige Antworten (hauptsächlich zur Erkrankung) offen waren.
Ich durchwandere gesundheitlich immer wieder Höhen und Tiefen und versuche das Wichtigste zu erledigen und damit ist der Tag herum. :depri: Ich hoffe, du bist mir nicht böse! :Bussi:

@ all;
Habe meine Berufung bezgl. Erwerbsunfähigkeitsrente bzw. Erwerbsminderungsrente vorm LSG zurückgenommen, da keine Aussicht auf Erfolg. Ein letztes GA, dessen Ergebniss ich genau einen Tag vor Weihnachten erhielt, erhielt das Ergebnis "über 6 h arbeitsfähig" mit leichten Einschränkungen durch die orthopädischen Befunde" auf meinen alten Arbeitsplatz. Dafür war ich ca. 2 Stunden beim GA (Allgemeinmediziner, Sozial- und Arbeitsmedizin). Alles aus alten GA übernommen z.T. falsch interpretiert, Untersuchung 0-8-15. Ohne Worte. Ich hatte mit allem gerechnet. Mit dem Ergebniss aber nicht. :teufel:
Ist jetzt auch egal. Ob es richtig war die Klage nach der langen Zeit zurückzunehmen, weis ich auch nicht. :Gruebeln:

Ich hätte nur ein Gegengutachten machen können nach § 109. Aber vor Gericht hätte dies wohl auch nichts genutzt, soweit ich mich erkundigt habe. 3 Gutachten durch DRV (Internistisch, Orthopädisch, Neurologisch/psychologisch), 1 GA des SG (Neurologisch) und jetzt das des LSG immer mit dem gleichen Ergebniss. Obwohl die Listen der Diagnosen relativ lang sind, haben alle Diagnosen keine Einschränkungen auf die Erwerbsfähigkeit?! Das Gegengutachten hätte wohl keine Chance gehabt und darüber dann meine Rentenakte mit einem Urteil zu füllen, wäre wohl nicht sinnvoll.

In der Zwischenzeit habe ich einen GdB von 40% auf "Geist und Psyche" rückwirkend ab 2012 erhalten. Bin immer noch trotz allem durchweg krankgeschrieben, denn in dem Zustand bin ich nicht arbeitsfähig. Bekomme ja schon länger ALG2 und bin in meinem Job auch noch nicht gekündigt. (Zusammenfassend: Seit 2010 arbeitsunfähig geschrieben auf immer die gleichen Diagnosen)

So unterschiedlich werden Arztbefunde interpretiert! :Ohnmacht:

Mit dem Antrag auf Gleichstellung hatte ich mich wohl nicht richtig informiert bzw. falsch verstanden?! Jedenfalls habe ich ihn gleich anfang dieses Jahres gestellt, nachdem ich auf Widerspruch hin auch den GdB von 40% und rückwirkend erhalten hatte. Weil ich dachte, dass es vieleicht sinnvoll wäre, da ich nicht wusste wie es generell weitergehen wird nach dem GA.
Das Jobcenter habe ich informiert, das ich die Klage bzgl. Rente wegen fehlender Aussicht auf Erfolg zurückgenommen habe. Darauf kam aber bis jetzt keine Rückmeldung, aber ich bin ja auch immer noch durchweg krankgeschrieben.
Jedenfalls kam nun die Ablehnung des Antrages auf Gleichstellung von der AfA, weil ich arbeitsunfähig erkrankt bin ... Hat es da Sinn noch in Wiederspruch zu gehen? Hilft es generell in der Situation noch etwas?

Es ist alles so kompliziert. :confused:

Vieleicht findet Ihr einige Minuten für mich.
Danke im Voraus
LG FreeNine

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 7 Gäste