laufender Rentenantrag - berufliche Reha beantragen?

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agnes
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Re: laufender Rentenantrag - berufliche Reha beantragen?

Ungelesener Beitrag von agnes » So 2. Apr 2017, 07:30

Hallo FreeNine

Im vergangenen Jahr ist einiges bei dir vorangegangen, nur leider nicht mit dem erhofftem positivem Ausgang :koepfchen:
Ich hätte nur ein Gegengutachten machen können nach § 109. Aber vor Gericht hätte dies wohl auch nichts genutzt, soweit ich mich erkundigt habe. 3 Gutachten durch DRV (Internistisch, Orthopädisch, Neurologisch/psychologisch), 1 GA des SG (Neurologisch) und jetzt das des LSG immer mit dem gleichen Ergebniss. Obwohl die Listen der Diagnosen relativ lang sind, haben alle Diagnosen keine Einschränkungen auf die Erwerbsfähigkeit?! Das Gegengutachten hätte wohl keine Chance gehabt und darüber dann meine Rentenakte mit einem Urteil zu füllen, wäre wohl nicht sinnvoll.
Du hast es endlich richtig gemacht und deine Klage nunmehr zurückgezogen, damit nicht auch noch ein rechtsgültiges Urteil in deiner Rentenakte zur Dokumentation verbleibt.

Bei deinen umfangreichen Vorgutachten mit immer gleichlautender Beurteilung hätte ich den Weg über das LSG eh nicht gewählt, vielmehr die lange Zeit, die du ja ohnehin nun hast benötigt für das komplette Verfahren, dazu genutzt, gezielte Behandlungsspektren zu vervollständigen, um möglichst fachspezifische Untersuchungsergebnisse zu Dokumentationszwecken und Beweisführung zu erhalten.

Bereits bei Aussichtslosigkeit vor dem SG hätte ich mich zurückgezogen und eine abwartende Haltung wahrgenommen, um mit "neuer Munition" (aktuellen Befunden) einen erneuten Antrag bei der DRV stellen zu können.

Vor allem den Weg einer konsequenten psychologischen Betreuung wahrzunehmen, unter dem Aspekt die kognitive Belastbarkeit näher zu durchleuchten und auch den Umgang mit Stressfaktoren zu Erlernen (quasi das nachweislich zu machen/erbringen), wäre in der Zeit u.a. mein Ziel gewesen, da man dir ja unterstellte, keine kognitiven gesundheitlichen Nachteile zu haben und ausreichend belastbar, mit kleinen Einschränkungen, für deinen bisherigen Beruf zu sein.

Rentenrelevant jedoch ist nicht alleine dein zuletzt ausgeübter Beruf, sondern die erlernte oder zumutbare Fähigkeit, mit deinem Restleistungsvermögen auch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt um-/einzusetzen.

Viele Jahre sind bei dir nun ins Land gezogen und außer Stress leider auch wenig Erfolg bei herausgekommen, was ja für dich nur um so frustraner ist. :koepfchen:

Mich persönlich wundert diese Entscheidung des LSG nicht, denn wie/was sollte das LSG anderes entscheiden?
Dazu bedurfte es einen Gutachter der alle Vorgutachten faktisch dermaßen begründend zu nichte gemacht hätte. Doch damit war ja nicht wirklich zu rechnen, bei den uneingeschränkt gleichlautenden Vorgutachten. :Gruebeln:
In der Zwischenzeit habe ich einen GdB von 40% auf "Geist und Psyche" rückwirkend ab 2012 erhalten. Bin immer noch trotz allem durchweg krankgeschrieben, denn in dem Zustand bin ich nicht arbeitsfähig. Bekomme ja schon länger ALG2 und bin in meinem Job auch noch nicht gekündigt. (Zusammenfassend: Seit 2010 arbeitsunfähig geschrieben auf immer die gleichen Diagnosen
Von 2010 an AU geschrieben und im ruhenden Arbeitsverhältnis gestellt, nutzt dir ein ab 2012 anerkannter GdB 40 insgesamt wenig. :nein:
Mit dem Antrag auf Gleichstellung hatte ich mich wohl nicht richtig informiert bzw. falsch verstanden?! Jedenfalls habe ich ihn gleich anfang dieses Jahres gestellt, nachdem ich auf Widerspruch hin auch den GdB von 40% und rückwirkend erhalten hatte. Weil ich dachte, dass es vieleicht sinnvoll wäre, da ich nicht wusste wie es generell weitergehen wird nach dem GA.

Jedenfalls kam nun die Ablehnung des Antrages auf Gleichstellung von der AfA, weil ich arbeitsunfähig erkrankt bin ... Hat es da Sinn noch in Wiederspruch zu gehen? Hilft es generell in der Situation noch etwas?
Ich denke eher nicht, dass ein Widerspruch Erfolg haben wird. :nein:

Denn wenn du auf unbestimmte Zeit weiterhin AU sein wirst und seit 2010 bereits im ruhenden Arbeitsverhältnis steckst und dein Arbeitgeber keine betriebsbedingte Kündigung bisher ausgesprochen hat, weil er deinen ruhenden Arbeitsplatz langfristig anderweitig vergeben will, wirst du schlecht eine befürchtende Kündigung als Grund angeben können, um damit die Gleichstellung zu begründen. :Gruebeln:

Ich würde meine Restkraft absolut dazu verwenden, therapeutisch/medizinisch Behandlungsformen ausfindig zu machen und mich fachärztlich/therapeutisch auch behandeln zu lassen, sodass eine aktuelle aussagefähige und tragbare Dokumentation nachweislich zusammenkommt, damit ein erneuter Antrag auf EMR in absehbarer Zeit möglich wird.

Mit jetzt 55 Jahren stehen einem gesunden Menschen noch einige Arbeitsjahre bevor, die es für dich als gesundheitlich angeschlagenen kranken Menschen aber zu überbrücken gilt, bevor die ganz normalen (Alters-) Rentenansprüche erst in Kraft treten werden.

Alles Gute und Kopf hoch, es geht immer weiter, wenn auch oft sehr beschwerlich :koepfchen: :umarm: agnes
Der Dumme spricht, ohne vorher zu denken.
Der Kluge denkt, bevor er spricht.
Aber nur der Weise weiß, wann er besser schweigen sollte.
(Günter Leitenbauer)

Ich gebe mit meinen Beiträgen lediglich meine persönlichen Erfahrungen weiter. Sie gelten nicht als Rechtsberatung.

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Re: laufender Rentenantrag - berufliche Reha beantragen?

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mi 5. Apr 2017, 18:05

Hallo FreeNine, :smile: :koepfchen:

in einem Beitrag vom letzten Jahr ist mir noch eine Passage aufgefallen, die mir "zu denken" gibt, denn deine Handlungen dazu erfolgte zum "falschen Zeitpunkt", wie ich das meine möchte ich dir gerne erklären.

Das mit den DRV-Gutachten und den Ablehnungen daraus kenne ich ja persönlich bestens, habe ich ja selbst so erlebt in meinem eigenen EM-Rentenverfahren, auch der (noch ältere) Reha-Bericht musste herhalten, um meine Erwerbsfähigkeit "zu untermauern".
Es wurde fast nur aus den Gutachten der DRV zitiert bzw. deren Beschreibung gefolgt. Zuletzt folgte das Gutachten des SG.
Hatte ja bereits im Widerspruch einen Anwalt zur Unterstützung (auf Beratungshilfeschein), denn der VDK wollte nicht mal Widerspruch einlegen, es gab ja einen so "positiven" Reha-Bericht, allerdings weit vor der Antragstellung auf EM-Rente. :ic_down:

Mit dem Anwalt zusammen wurde dann der Widerspruch begründet, besonders auch die Mängel in den DRV-Gutachten konkret benannt, denn die waren überwiegend aus dem Reha-Bericht abgeschrieben worden, meine Ärzte waren überhaupt nicht dazu befragt worden im Antragsverfahren und ich war damals auch noch "naiv" genug darauf zu vertrauen, dass die DRV ja verpflichtet sei nicht nur "einseitig" meinen Gesundheitszustand (NUR aus den DRV-Unterlagen) zu beurteilen.

Man tat sich schwer aber nach fast 1 Jahr "Bearbeitung und Prüfung" bei der DRV, wurde dann auch der Widerspruch abgelehnt.

Vom SG wurden zuerst (und endlich mal) bei ALL meinen Ärzten Berichte eingefordert, die Unterlagen zum Widerspruch bekam das Gericht natürlich auch und so wurden auch gerichtliche Gutachten in Auftrag gegeben um das mal klären zu können, denn die DRV beharrte weiter auf ihrer Ansicht, dass ich noch voll Erwerbsfähig sei, "NUR" an meinen aktuellen Arbeitsplatz sollte ich nicht mehr zurück ... :Verwirrt: :Hilfe:

Ich war also auch noch immer fest angestellt im "ruhenden" Arbeitsverhältnis und sollte mir nach Ansicht der DRV einfach nur einen anderen Arbeitsplatz suchen, wo ich unter Beachtung vielfältiger Einschränkungen noch was "ganz Leichtes" Vollzeit arbeiten könne, was das genau sein sollte, "unter den üblichen Bedingungen am allgemeinen Arbeitsmarkt" konnte mir allerdings Niemand genauer bezeichnen.

Die Akteneinsicht der DRV zu den Berichten meiner Ärzte (für das SG) endete damit, dass man seine Ansichten dazu nicht ändern würde (das sei alles nicht "aussagefähig" genug) und der Richter die Klage abweisen solle, das kannte ich ja nun schon von der DRV nicht anders.
So wurde ich dann auch vom Richter zu 2 Gutachtern geschickt und bekam dann nach der Fertigstellung auch beide Gutachten zur Einsicht (eher nur noch zur Kenntnisnahme) über meinen Anwalt zugestellt, in meinem Falle sollten nun die "Veranlassungen des Richters" bei der DRV abgewartet werden.

Damals konnte ich mit dieser Formulierung noch nicht viel anfangen, aber es schien sich nun doch was "zum Guten" zu bewegen ... :Gruebeln:
Jedenfalls wurde das Gutachten mir vom SG zur Kenntnis zugeschickt und ich um Mittelung gebeten, ob ich nach ebend dieser aktuellen Begutachtung die Klage zurücknehme. Weitere Ermittlungen wären nicht beabsichtigt. Es sei mit Klageabweisung zu rechnen, da das Gericht eben diesem Gutachten folgen werde.


Diese Äußerungen kenne ich eher aus Dopas erstem EM-Rentenverfahren, da lief das ähnlich wie bei dir, dass auch der gerichtlich beauftragte Gutachter sich den DRV-Gutachten "angeschlossen" hatte und man die Klagerücknahme schon nach der Begutachtung empfohlen hat.

Wir wollten damals auch noch nicht aufgeben und haben mehrfach Korrekturen zum Gericht geschickt, weil es in ALLEN Gutachten Fehler gab, die mit Dopas Zustand nichts zu tun hatten, leider wird auch nicht überprüft, ob ein gerichtlich beauftragter Gutachter ebenso auch Gutachten für die DRV schreibt, das kommt (leider) häufiger vor, als man es sich vorstellen möchte und dürfte (aus meiner Sicht) überhaupt NICHT zulässig sein. :Heiss:

Rein rechtlich spricht aber ganz offensichtlich bisher nichts dagegen und so wird es wohl auch bei dir nun gewesen sein, dass die nötige "Objektivität" gar nicht vorhanden war, beim Dopa gab es dann noch eine Verhandlung in der er aber auch nur noch um die Klage-Rücknahme "gebeten" wurde, denn der Richter vertraue seinem Gutachter seit vielen Jahren und sei ja selbst auch kein Arzt, was natürlich nicht zu widerlegen ist.
Im Gutachten fand ich 2 Zitate aus Stellungnahmen der DRV, die ich nicht zugesendet bekommen hatte, was auch sehr misteriös war? Diese habe ich mir noch zuschicken lassen und mitgeteilt, das ich Stellung nehmen werde und um eine Fristverlängerung gebeten.


Rückwirkend betrachtet hätten wir uns diese ganze Arbeit auch schon schenken können, mit den (mehrfachen) Richtigstellungen des SG-Gutachtens wurde das Verfahren (eigentlich) nur noch in die Länge gezogen, der Gutachter hat sich im Prinzip in jeder Erwiderung in neue Widersprüche (und teilweise sogar persönliche Unverschämtheiten) verstrickt, so hat der Dopa dann in der Verhandlung die Klage zurück genommen.

Aus heutiger Sicht war es die einzig RICHTIGE Entscheidung, denn es wurden sogar Klinikberichte mit fachfremden Einschätzungen inzwischen einfach ignoriert bei Gericht, der SG-Gutachter durfte einfach entscheiden, dass die NICHT relevant sind für das Verfahren, letztlich konnte er als reiner Orthopäde dazu aber gar keine Aussagen machen, was in einer multimodalen Schmerzklinik (von 5 verschiedenen Fachrichtungen) geschrieben wurde.
Also blieb meiner Meinung nach nur noch die Möglichkeit eine "ausführliche" Gegenstellungnahme zu geben. Alles oder nichts? Ein Versuch war es wert.
Die 43 Seiten waren jedoch übersichtlich gegliedert je nach Fragestellung. Also wahrscheinlich die Arbeit, die ggf. ein Rechtsbeistand, Rentenberater ect. vollführt hätte.
Es war aber KEIN Rechtsbeistand der das gemacht hatte und vermutlich hast du nicht mal erwähnt, dass du Unterstützung dabei hattest und das nur in "Etappen" anfertigen konntest ... das haben wir z.B. IMMER gemacht, denn der Dopa hatte diesen ganzen Schriftstücke nicht selbst angefertigt, das haben wir auch immer mit hin geschrieben, dass seine Frau diese Arbeiten übernommen hat, weil er sich dazu gar nicht in der Lage fühlt.

Er habe das aber nachgelesen und erkläre sich durch seine Unterschrift damit einverstanden ... bei Gericht hatte das aber ALLES auch keine besondere Bedeutung mehr ... nach der Rücknahme der Klage wurde er von seiner Schmerztherapeutin direkt wieder in die spezielle Schmerzklinik eingewiesen und dann habe ich kurz danach einen neuen Antrag auf EM-Rente für ihn ausgefüllt und mit den ganzen Klinik- und aktuellen Arztberichten zusammen an die DRV geschickt.
- Übrigends hatte ich die Vorlage von einem Mitglied einer SHG erhalten, das damit genau seinen Widerspruch bei der Rente begründet hatte und darauf die EM-Rente bewilligt wurde. (Auch mein Alter inetwa)
(Es liegt bestimmt auch viel an dem Bearbeiter an den man gerät, genauso wie der Gutachter.)
Und HIER liegt dein "Kardinal-Fehler", in deinem falle ging es aber NICHT mehr um den Widerspruch sondern bereits um ein gerichtlich beauftragtes Gutachten, da gibt es keine "Bearbeiter" mehr da gibt es NUR noch den Richter und "seinen" Gutachter und den lässt sich kein Richter so schnell "madig" machen, auch nicht auf 43 Seiten Gegendarstellung ... :Verwirrt: :Hilfe:

Das Alter der Antragsteller ist eher irrelevant, ich war auch Mitte 50 als meine EM-Rente abgelehnt wurde (Antrag ab 2009), der Dopa Anfang 50, beide hatten wir noch einen festen Arbeitsvertrag ... und waren inzwischen seit Jahren durchgehend AU geschrieben dafür ...

An den "besonders gut gelaunten" DRV-Bearbeiter denke ich eher im Zusammenhang mit meinem Verlängerungs-Antrag (Anfang 2013), denn die DRV hat nur so viel "nachgegeben" wie sie unbedingt musste nach "richterlicher Veranlassung", ich bekam eine EM-Rente mit Befristung (allerdings fast 2 Jahre rückwirkend) ... und musste sehr bald schon die Verlängerung beantragen ... zu meiner Überraschung bekam ich dann "unbefristet" bis zur Altersrente bewilligt und das schon in weniger als 2 Wochen. :ic_up: :ic_up: :ic_up:

Ich denke auch, dass du dir mit der Berufung und dem LSG keinen Gefallen getan hast, aber dazu dann mehr in einer anderen Antwort ...

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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